gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung) Version 1.2, Stand Dezember 2025
Die Raisin Bank ist als Kreditinstitut, das Finanzportfolioverwaltung erbringt, Finanzmarktteilnehmer und zu Offenlegungen nach der Verordnung (EU) 2019/2088 im Hinblick auf die angebotene digitale Vermögensverwaltung verpflichtet.
Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und/oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf die Wertentwicklung von Anlageobjekten haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation von Unternehmen als Anlageobjekte oder mittelbare, längerfristige Auswirkungen auf Geschäftsmodelle und ganze Wirtschaftszweige haben. Nachhaltigkeitsrisiken, wie auch andere Risiken der Kapitalanlage, werden bei den Anlageentscheidungen für die digitalen Vermögensverwaltung der Raisin Bank vor allem durch eine grundsätzlich breite Diversifikation über Regionen, Wirtschaftszweige und Anlageklassen hinweg gemindert. Darüber hinaus findet derzeit keine gesonderte Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken statt.
Die Vergütungspolitik der Raisin Bank beinhaltet keine Anreize, Nachhaltigkeitsrisiken für die Gesellschaft oder die von ihr betreuten Anlegern einzugehen.
Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein („Principal Adverse Impact“, „PAI“). Eine Berücksichtigung solcher Auswirkungen müsste aus Sicht der Raisin Bank immer auch im Gesamtzusammenhang mit den wirtschaftlichen Auswirkungen auf das Renditepotenzial der Investitionen erfolgen. Als Teil ihrer Anlagephilosophie gibt die Raisin Bank der breitestmöglichen Streuung über Unternehmen und Regionen hinweg ein besonders hohes Gewicht. Auch verzichtet die Raisin Bank möglichst auf Prognosen über die Entwicklung von Kapitalmärkten und stützt die Anlageaufteilung stattdessen auf Erkenntnisse aus langfristigen Zeitreihendaten und robust belegbare statistische Regelmäßigkeiten.
Die Raisin Bank erklärt vor diesem Hintergrund, dass PAI in der Vermögensverwaltung nicht verbindlich berücksichtigt werden. Gründe hierfür sind: (1) Der Ausschluss von Titeln aufgrund von PAI führt automatisch zu einem konzentrierteren Portfolio im Sinne eines nachteilig veränderten Verhältnisses von Renditeerwartung zum eingegangenen Risiko (unter ansonsten gleichbleibenden Bedingungen); (2) Sehr langfristige Renditezeitreihen zu Strategien, die PAI berücksichtigen, sind nicht verfügbar. Nach Einschätzung der Raisin Bank sind mindestens 20 Jahre Zeitreihendaten erforderlich, um den Zusammenhang zwischen der Berücksichtigung von PAI und Renditeerwartungen mit ausreichender Sicherheit beurteilen zu können.
Version 1.0, 14. Februar 2024, Erstmalige Erbringung der Wertpapierdienstleistung
Version 1.1, 24. Oktober 2024, Entfernung Hinweis auf fehlende regulatorische Vorgaben als Grund für die Nichtberücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sowie redaktionelle Änderungen
Version 1.2, 1. Dezember 2025, Konkretisierung der Begründung von Nichtberücksichtigung von PAI sowie redaktionelle Änderungen
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