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Zuletzt aktualisiert: 19. Juni 2026

Kinderdepot: Früh investieren für die Zukunft Ihres Kindes

Ein Kinderdepot, auch Juniordepot genannt, hilft dabei, früh Vermögen für Ausbildung, Studium oder Führerschein aufzubauen. Mit dem Raisin-Kinderdepot begleiten Sie Ihren Nachwuchs auf dem Weg in eine stabile finanzielle Zukunft und profitieren von:

  • Bis zu 7,6 % p. a. Zielrendite (Kapitalanlagen unterliegen Risiken)

  • Nur 0,2 % p. a. Verwaltungsgebühren 

  • Bis zu 13.348 € steuerfreie Erträge pro Jahr

  • Einmalanlage oder Sparplan ab 25 € monatlich

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Das Wichtigste in Kürze

  • Langfristiger Vermögensaufbau: Ein Kinderdepot investiert in Wertpapiere und kann dazu beitragen, langfristig Vermögen für den Nachwuchs aufzubauen, etwa für Ausbildung, Studium oder den Führerschein.

  • Früh starten kann sich auszahlen: Je länger der Anlagehorizont, desto stärker wirkt der Zinseszinseffekt. ETF-Sparpläne bieten dabei langfristig deutlich höhere Renditechancen als ein Sparbuch. Der Wert einer Anlage kann fallen oder steigen.

  • Steuervorteile: Darüber hinaus profitieren Kinder von eigenen Steuervorteilen – bis zu 13.348 € Kapitalerträge pro Jahr bleiben steuerfrei.

Was ist ein Kinderdepot?

Ein Kinderdepot, auch Juniordepot genannt, ist ein Wertpapierdepot, das auf den Namen eines Kindes eröffnet wird. Das Guthaben gehört rechtlich dem Kind. Eltern, Großeltern oder Erziehungsberechtigte können im Sinne des Kindes regelmäßig Geld in das Depot einzahlen. Ziel ist es, frühzeitig und langfristig Geld im Namen des Kindes zu sparen.

Im Unterschied zu einem klassischen Sparkonto fließt das Geld bei einem Juniordepot in Wertpapiere wie Aktien oder ETFs (Exchange Traded Funds), die über viele Jahre Renditechancen eröffnen können. Wichtig ist dabei nicht der schnelle Gewinn, sondern die Zeit: Durch frühzeitige Investitionen kann der Zinseszinseffekt wirken, bei dem Erträge automatisch reinvestiert werden.

Wie funktioniert ein Kinderdepot?

Ein Juniordepot funktioniert wie ein reguläres Wertpapierdepot – mit dem Unterschied, dass es auf den Namen des Kindes läuft. Bis zur Volljährigkeit wird es von den gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern (in der Regel den Eltern) im Rahmen der Vermögenssorge verwaltet. Nach der Eröffnung bei einem Broker oder einer Bank können Eltern, Großeltern oder andere Angehörige Geld auf das zugehörige Verrechnungskonto einzahlen.

Warum kann es sinnvoll sein, ein Kinderdepot zu eröffnen?

Kinder kosten pro Monat rund 950 €. Das sind über 200.000 € bis zum 18. Geburtstag.* Hinzu kommen häufig weitere Aufwendungen: Ein Führerschein kostet im Schnitt rund 3.400 €, ein Studium inklusive Miete und Lebenshaltungskosten schnell 50.000 €.**

Ein Kinderdepot kann helfen, das nötige Vermögen frühzeitig aufzubauen, mit entscheidenden Vorteilen:

  • Zinseszinseffekt: Der größte Hebel bei der Geldanlage am Kapitalmarkt ist Zeit. Wer früh beginnt, kann Erträge automatisch reinvestieren und über viele Jahre hinweg vom Zinseszins profitieren. 

  • Steuerliche Freibeträge: Kinder verfügen über eigene Freibeträge: Grundfreibetrag und Sparerpauschbetrag zusammen ermöglichen jährliche Kapitalerträge von bis zu 13.348 € steuerfrei. Da steuerfreie Erträge erst durch den Verkauf von Wertpapieren entstehen, setzt die Nutzung der Freibeträge das Realisieren von Gewinnen voraus.

  • Inflationsschutz: Sparbuchzinsen fallen meist zu niedrig aus, um der Inflation entgegenzuwirken und Kaufkraft aufzubauen. Investitionen am Kapitalmarkt bieten dagegen die Chance auf realen Vermögenszuwachs.

  • Langer Anlagehorizont: Je früher investiert wird, desto mehr Zeit hat das Kapital zu wachsen und desto besser können Kursschwankungen langfristig ausgeglichen werden.

*Angaben basieren auf Daten des Statistischen Bundesamtes, die um die Inflation bereinigt wurden.

**Studienkosten können je nach Studienort, -verlauf und -gang deutlich variieren. 50.000 € sind eine realistische Schätzung für ein Bachelorstudium einschließlich eines mehrmonatigen unbezahlten Praktikums.

Jetzt neu: Das Raisin-Kinderdepot

Führerschein, erstes Auto oder Studium – mit dem Raisin-Kinderdepot investieren Sie frühzeitig in die Träume Ihrer Kinder.

  • Bis zu 7,6 % p. a. Zielrendite: Bei 100 € Sparrate pro Monat über 18 Jahre kann das 46.250 € für Ihr Kind bedeuten, bei nur 21.600 € Einzahlung. (Kapitalanlagen unterliegen Risiken).

  • Rundum-sorglos“-Paket: Sie richten das Depot einmal ein. Den Rest übernehmen wir. Portfolio-Design, automatisches Rebalancing und bald auch Steueroptimierung.

  • 0,2 % p. a. – nicht mehr als ein durchschnittlicher ETF: Für die Vanguard-ETFs im Kinderdepot werden die laufenden Kosten (TER) in voller Höhe erstattet.

  • Breit gestreute Vanguard-ETFs-Portfolios: Global diversifizierte Portfolios mit rund 8.000 Aktien.

  • Flexible Einzahlungen: Großeltern und Freunde können über die Sparpaten-Funktion einzahlen.

Der Vorteil zeigt sich zum 18. Geburtstag: Anders als bei einem Depot auf eigenen Namen lassen sich die Steuerfreibeträge des Kindes Jahr für Jahr ausschöpfen. Unser steueroptimiertes Rebalancing wird künftig die Freibeträge noch effizienter nutzen: Wir verkaufen Positionen vorzugsweise dann, wenn sie einen positiven Kapitalertrag aufweisen und nutzen den Verkaufserlös, um das Portfolio an die Zielzusammensetzung anzugleichen. 

Kinder haben die gleichen Freibeträge wie Erwachsene

Kinder haben die gleichen Freibeträge wie Erwachsene

„In der Praxis wird dieses Potenzial jedoch kaum genutzt. Wer früh beginnt, für den Nachwuchs zu investieren, kann allein durch Zeit und die entsprechende Optimierung einen erheblichen Unterschied beim Endvermögen erzielen. Das zur Volljährigkeit angesparte Kapital eröffnet dem Kind Freiheiten bei der Wahl der Ausbildung und ist ein erster Schritt für die Altersvorsorge“, sagt Kim Felix Fomm, Chief Investment Officer bei Raisin.

Wie können Eltern ein Kinderdepot eröffnen?

Die Erziehungsberechtigten beziehungsweise gesetzlichen Vertreter des Kindes dürfen ein Kinderdepot auf den Namen des Kindes eröffnen. In der Regel sind folgende Unterlagen für die Eröffnung eines Kinderdepots erforderlich:

  • Geburtsurkunde des Kindes

  • Steueridentifikationsnummer des Kindes

  • Ausweisdokumente der Eltern

  • Bei verheirateten Eltern: Heiratsurkunde

  • Bei unverheirateten oder getrennt lebenden Eltern: Nachweis über das Sorgerecht

  • Nichtveranlagungsbescheinigung des Kindes

Die Eröffnung eines Juniordepots unterscheidet sich kaum von der Wertpapierdepot-Eröffnung eines Erwachsenen und erfolgt in wenigen Schritten:

  1. Anbieter auswählen: Anschließend wählen Sie einen Broker oder eine Bank mit passenden Konditionen. Unterschiede gibt es etwa bei den verfügbaren Wertpapieren, der Mindesthöhe der Sparrate und den Funktionen der Depotführung sowie bei den möglichen Gebühren, zum Beispiel für Käufe und Verkäufe oder Sparplanausführungen.

  2. Anlagestrategie festlegen: Überlegen Sie vorab, wie Sie für Ihr Kind investieren möchten und welche Strategie zu Ihren Sparzielen, dem Anlagezeitraum und Ihrer Risikobereitschaft passt. Planen Sie eine Einmalanlage oder regelmäßige Sparraten? Möchten Sie beispielsweise breit gestreut über ETFs in globale Märkte, in ausgewählte Einzelwerte oder mit einem Schwerpunkt auf bestimmte Regionen oder Branchen investieren?

  3. Antrag ausfüllen: Der Antrag zur Depoteröffnung ist meist direkt auf der Website des Anbieters zum Download verfügbar. Dort finden Sie in der Regel bereits Angaben zur Einrichtung eines Sparplans, zur Auswahl der Wertpapiere und zur Höhe der monatlichen Sparrate. Beide Elternteile unterzeichnen den Antrag.

  4. Nachweise beilegen: Je nach Anbieter sind bestimmte Dokumente erforderlich, um das Juniordepot zu eröffnen. Dazu zählen in der Regel:

    • Eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes,

    • die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes,

    • Ausweisdokumente beider Elternteile.

    Liegt das alleinige Sorgerecht bei einem Elternteil, ist ein entsprechender Nachweis erforderlich. Für Kinder ab 16 Jahren verlangen manche Anbieter zusätzlich eine Kopie des Personalausweises.

  5. Identitätsprüfung durchführen: Die Identitätsprüfung erfolgt per PostIdent oder VideoIdent. Beide Elternteile sind dazu verpflichtet, sich gegenüber dem Anbieter auszuweisen – es sei denn, sie sind bereits Kunden der jeweiligen Bank oder des Brokers. Manche Anbieter ermöglichen alternativ eine persönliche Identifikation in einer Bankfiliale.

  6. Juniordepot wird eröffnet: Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen und die Identität bestätigt ist, richtet der Anbieter das Juniordepot ein. Die Eltern erhalten eine Bestätigung sowie Zugangsdaten. Anschließend können Sie mit der Geldanlage für das Kind starten, etwa durch regelmäßige Einzahlungen über einen Sparplan.

Raisin DE- Smartphone zeigt Formular zur Eingabe von Kinderdaten für Kontoeröffnung
1. Registrieren Sie sich bei Raisin

Erstellen Sie in wenigen Minuten ein kostenloses Konto – sicher und digital.

Raisin DE- Smartphone zeigt die Identitätsprüfung für das Kinderkonto mit Upload-Optionen
2. Kinderdepot wählen und Dokumente hochladen

Geburtsurkunde hochladen.

Raisin DE- Smartphone zeigt Anlageempfehlung mit Anlagestrategie 70 für das Kinderdepot
3. Strategie wählen und investieren

Wir empfehlen Ihnen eine Anlagestrategie und Sie wählen frei aus. Ab jetzt läuft Ihr Kinderdepot automatisch.

Anlageformen und Sparstrategien im Kinderdepot

Über ein Juniordepot können Eltern oder Großeltern in verschiedene Anlageklassen investieren. Beliebt sind vor allem ETFs, Investmentfonds, Geldmarktanleihen oder ausgewählte Aktien. Diese Assets ermöglichen eine breite Streuung des Kapitals über mehrere Unternehmen oder Märkte hinweg. Das reduziert das Verlustrisiko, wenn einzelne Werte schwanken. Da die Anlage meist über viele Jahre erfolgt, lassen sich zwischenzeitliche Kursbewegungen besser ausgleichen. Der Zinseszinseffekt sorgt dafür, dass früh eingezahltes Geld über die Jahre zusätzlich wächst. 

Gut zu wissen: Wertpapiere bieten langfristig gute Ertragschancen, sind jedoch immer mit Risiken verbunden. Kurse können fallen oder sich langsamer entwickeln als erwartet. Wer für sein Kind ein Juniordepot anlegt, sollte sich breit diversifizieren und langfristig denken.

Sparpläne: Regelmäßiger Vermögensaufbau

Sparpläne sind fester Bestandteil vieler Kinderdepots und bilden die Grundlage für den langfristigen Vermögensaufbau. Damit investieren Sie automatisch und in regelmäßigen Intervallen, zum Beispiel jeden Monat, in Ihr Portfolio. Die Sparrate wird direkt vom Verrechnungskonto abgebucht. 

Die Sparrate lässt sich bei vielen Anbietern flexibel anpassen oder vorübergehend pausieren. Sparen Sie über viele Jahre hinweg, profitieren Sie zudem vom sogenannten Durchschnittskosteneffekt (Cost-Average-Effekt): Schwankende Kurse gleichen sich durch regelmäßige, gleichbleibende Investitionen in Wertpapiere automatisch aus – bieten jedoch keinen Schutz vor Verlusten.

Passive ETFs: Breite Streuung bei geringen Kosten

ETFs (Exchange Traded Funds) bilden die Wertentwicklung eines Index wie des MSCI World nach und investieren automatisch in die darin enthaltenen Titel. Die breite Streuung verteilt das Anlagerisiko und macht das Depot weniger anfällig für einzelne Kursverluste. Ein wesentlicher Vorteil von ETFs liegt in ihrer vergleichsweise günstigen Kostenstruktur: Weil viele ETFs einem Index regelbasiert folgen, fallen häufig geringere Kosten an als bei aktiv gemanagten Fonds. Laufende Fondskosten (zum Beispiel die Gesamtkostenquote) entstehen jedoch auch bei ETFs und variieren je nach Produkt. Viele Broker bieten eine große Auswahl an ETFs sowie ETF-Sparpläne an.

Fonds: Aktiv gemanagte Alternativen

Ein Fonds bündelt das Geld vieler Anlegerinnen und Anleger und legt dieses Kapital an. Ein Fondsmanager trifft die Anlageentscheidungen, investiert das Kapital gezielt in verschiedene Wertpapiere und verwaltet das Portfolio aktiv. Ziel ist es, durch die passende Strategie Renditen zu erzielen. Dabei können Fonds ebenfalls über Fondssparpläne in einem Juniordepot genutzt werden. Im Gegensatz zu passiv gemanagten ETFs sind sie jedoch mit hohen laufenden Kosten verbunden. Mischfonds sind eine weitere Anlageoption: Sie kombinieren Aktien, Anleihen und andere Anlageklassen wie beispielsweise Immobilien, Rohstoffe oder Edelmetalle in einem Produkt.

Aktien: Direkte Beteiligung an Unternehmen

Bei einzelnen Aktien besteht direkt eine Beteiligung an einem Unternehmen. Viele Anbieter bieten Einzelkäufe sowie Aktiensparpläne an. Aktien können das Juniordepot gezielt erweitern. Allerdings ist das Risiko im Vergleich zu ETFs oder Fonds höher, da das Kapital weniger breit gestreut ist.

Raisin-Kinderdepot: Anlagestrategien im Vergleich

Wenn Sie das Raisin-Kinderdepot eröffnen, ermitteln wir anhand weniger Fragen die passende Risikoklasse für die Anlage. So könnten die Renditen zum 18. Lebensjahr mit verschiedenen Anlagesummen aussehen:

Heute in die nächste Generation investieren

Bis zum 18. Geburtstag: vom Sparplan zum Startkapital
Geschätzter Anlagewert im Alter von 18 Jahren
Geschätzte Rendite auf Basis erwartbarer Marktannahmen
Verwaltungsgebühr p.a.

Die Prognose basiert auf historischen Fonds- und Indexdaten und daraus abgeleiteten statistischen Kennzahlen zur Schätzung der erwarteten Renditen und Volatilität. Die tatsächliche Wertentwicklung kann höher oder niedriger ausfallen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Frühere Wertentwicklung, Simulationen oder Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftigen Wertentwicklung. Bitte beachten Sie unsere Risikohinweise.

Welche rechtlichen und steuerlichen Aspekte gelten bei einem Kinderdepot?

Bei einem Juniordepot gelten besondere rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen, die es von einem herkömmlichen Depot unterscheiden: 

Eigentum und Verwaltung

Guthaben und Wertpapiere im Juniordepot sind Eigentum des Kindes. Bis zur Volljährigkeit erfolgt die Verwaltung durch die gesetzlichen Vertreter im Rahmen der Vermögenssorge und im Interesse des Kindes. Das bedeutet:

  • Entnahmen sind nur für Ausgaben zulässig, die dem Kind zugutekommen (zum Beispiel Ausbildung, Studium, medizinische Zwecke).

  • Eine Verwendung für eigene Zwecke der Eltern ist grundsätzlich nicht zulässig.

Mit dem 18. Geburtstag geht die volle Verfügungsgewalt auf das Kind über. Es kann dann selbst über das Depot verfügen, Auszahlungen veranlassen oder Sparpläne fortführen.

Steuerliche Freibeträge

Für Kinder gelten grundsätzlich dieselben Steuern wie für Erwachsene. Relevant sind dabei vor allem drei Freibeträge:

  • Sparerpauschbetrag in Höhe von insgesamt 1.000 € pro Jahr. Bis zu diesem Betrag bleiben Kapitalerträge steuerfrei. Um diesen Freibetrag ausschöpfen zu können, ist ein Freistellungsauftrag beim Broker oder der Bank einzureichen.

  • Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer von insgesamt 12.348 € (Stand: 2026). Liegen Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne innerhalb der Freibeträge, bleiben sie steuerfrei. Dieser wirkt im Rahmen der Steuererklärung oder durch das Einreichen einer Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Anbieter.

  • Sonderausgaben-Pauschbetrag in Höhe von 36 €. Dieser wird automatisch vom Finanzamt berücksichtigt – auch ohne Nachweise.

Übersteigen die Erträge diese Beträge, kann für das Kind eine eigene Einkommensteuererklärung erforderlich sein, die die Eltern als gesetzliche Vertreter abgeben.

Vater umarmt zwei fröhlich lachende Kinder vor grauem Hintergrund.

Ihr Kind nutzt seine eigenen steuerlichen Freibeträge

Ihr Kind hat Anspruch auf bis zu 13.348 € steuerfreie Kapitalerträge pro Jahr – aus Sparerpauschbetrag und Grundfreibetrag.¹

Mit regelbasierten Verkäufen und Käufen stellen wir beim sogenannten Rebalancing sicher, dass die Portfolio-Gewichtung immer der gewählten Strategie entspricht.

Reichen Sie nach der Anmeldung einfach einen Freistellungsauftrag und eine Nichtveranlagungsbescheinigung digital ein. So können Sie das Kinderdepot optimal nutzen.

Unser steueroptimiertes Rebalancing wird künftig die Freibeträge noch effizienter nutzen. Wir verkaufen Positionen vorzugsweise dann, wenn sie einen positiven Kapitalertrag aufweisen und nutzen den Verkaufserlös, um das Portfolio an die Zielzusammensetzung anzugleichen.

Gut zu wissen: Ergänzend zu steuerlichen Freibeträgen plant die Bundesregierung mit der Frühstart-Rente eine staatliche Förderung für die Altersvorsorge von Kindern: Nach den bislang veröffentlichten Eckpunkten soll die Förderung für ab dem Jahr 2020 geborene Kinder gelten: Sobald Eltern einen eigenen Beitrag von mindestens 50 € monatlich einzahlen, fließen ab dem 6. Lebensjahr zusätzlich 10 € pro Monat vom Staat in das Altersvorsorgedepot des Kindes. Ausgestaltung und Zeitplan sind noch abhängig vom weiteren Gesetzgebungsverfahren.

Kapitalerträge und Familienversicherung

Übersteigen die regelmäßigen Einkünfte eines Kindes die maßgebliche Einkommensgrenze der beitragsfreien Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, kann die Familienversicherung entfallen. Die allgemeine Einkommensgrenze liegt im Jahr 2026 bei 565 € pro Monat beziehungsweise 6.780 € im Jahr. Bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (Minijob) gilt 2026 eine höhere Grenze von 603 € pro Monat.

Zum Gesamteinkommen zählen Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder realisierte Kursgewinne. Für die Ermittlung der anrechenbaren Einkünfte aus Kapitalvermögen wird dabei der Sparerpauschbetrag (§ 20 Abs. 9 EStG) einkommensmindernd berücksichtigt. Werbungskosten wie beispielsweise Depotgebühren, Kontoführungs- oder Transaktionskosten oder Kosten für die Anlageberatung können nicht zusätzlich abgezogen werden.

Vermögensgrenzen beim BAföG

Das Vermögen im Kinderdepot wird beim BAföG als Vermögen des Kindes berücksichtigt. Maßgeblich ist dabei der Vermögensstand zum Zeitpunkt der Antragstellung. Es gilt ein Freibetrag von 15.000 € für Auszubildende unter 30 Jahren. Wer älter ist, darf bis zu 45.000 € besitzen, ohne dass dies auf die Förderung angerechnet wird (Stand: 2026). Wird der jeweilige Freibetrag überschritten, mindert das vorhandene Vermögen die Höhe der BAföG-Förderung. Der übersteigende Betrag wird dabei anteilig auf den monatlichen BAföG-Satz angerechnet.

Schenkungen

Einzahlungen von Eltern, Großeltern oder Paten in ein Juniordepot gelten rechtlich als Schenkungen an das Kind. Für solche Zuwendungen gelten hohe Schenkungssteuer-Freibeträge pro schenkender Person:

  • 400.000 € pro Elternteil

  • 200.000 € pro Großelternteil

Diese Freibeträge gelten jeweils für einen Zeitraum von zehn Jahren pro Schenkendem und Beschenktem. Regelmäßige Sparraten liegen in der Regel deutlich unterhalb dieser Schwelle. Eine Schenkungssteuer fällt daher bei typischen Juniordepot-Zahlungen meist nicht an.

Welche Vorteile und Nachteile hat ein Kinderdepot?

Ein Kinderdepot bietet gleich mehrere Vorteile, sowohl für Kinder als auch für Eltern. Im Mittelpunkt steht dabei die Idee, mit Geduld und Weitsicht Vermögen für die Zukunft des Nachwuchses aufzubauen. Die folgende Übersicht zeigt, welche Vorteile und Nachteile ein Juniordepot mit sich bringt.

Übersicht der Vorteile eines Kinderdepots

Einer der größten Vorteile ist der Zinseszins. Das Prinzip ist einfach: Zusätzlich zum eingezahlten Kapital werden die erwirtschafteten Erträge wieder angelegt und erzielen ihrerseits Rendite. Weitere Vorteile sind:

VorteilBeschreibung

Langfristiger Vermögensaufbau

Frühzeitige Investitionen bieten mehr Zeit für mögliche Wertentwicklungen am Kapitalmarkt. 

Nutzung steuerlicher Freibeträge

Freibeträge – wie Sparerpauschbetrag und Grundfreibetrag – mindern die Steuerlast.

Förderung von Finanzwissen

Kinder und Jugendliche lernen, was es bedeutet, Geld längerfristig zu investieren und für die finanzielle Zukunft zu planen. 

Flexible Sparraten bei Sparplänen

Sparraten lassen sich je nach Anbieter anpassen oder pausieren. 

Übersicht der Nachteile eines Kinderdepots

Trotz der genannten Vorteile sind bei einem Kinderdepot Einschränkungen zu berücksichtigen. Die nachfolgende Übersicht stellt die Herausforderungen zusammen:

NachteilBeschreibung

Eltern oder Erziehungsberechtigte sind lediglich bis zur Volljährigkeit verwaltungsberechtigt („Treuhänder“)

Das Geld gehört rechtlich dem Kind und darf ausschließlich für das Kind verwendet werden.

Auswirkungen auf staatliche Leistungen

Kapitalerträge oder Vermögen haben ab einer bestimmten Höhe Einfluss auf BAföG und die Familienversicherung.

Schwankungen am Kapitalmarkt

Wertpapiere wie Aktien können erheblichen Schwankungen unterliegen, besonders in volatilen Marktphasen. Langfristig bieten sie jedoch gute Chancen auf eine positive Wertentwicklung und den Vermögensaufbau.

Neu bei Raisin: Das Kinderdepot für den Nachwuchs

Mit Raisin können Sie für sich und gleichzeitig für Ihre Kinder sowie Enkelkinder vorsorgen. Geben Sie Ihrem Nachwuchs einen Vorsprung und eröffnen Sie das Raisin-Kinderdepot schnell und einfach digital – in wenigen Minuten ist der Grundstein gelegt. Großeltern und Sparpaten können weitere Einzahlungen vornehmen.

Vermögen aufbauen
Vermögen aufbauen

Bis zu 7,6 % p. a. Zielrendite nach Kosten.

Digitale Depoteröffnung
Digitale Depoteröffnung

Einfache Depoteröffnung über App oder Web.

Flexibel
Flexibel

Einmalanlage oder regelmäßige Beträge als Sparplan.

Hinweis: Die erwartete Zielrendite ist eine Prognose auf Basis historischer Marktdaten. Historische Wertentwicklungen sind kein zuverlässiger Indikator für zukünftige Wertentwicklung. Anlagen in Wertpapieren unterliegen Wertschwankungen.

Weitere Geldanlagen bei Raisin

Eltern, die langfristig Kapital für ihren Nachwuchs aufbauen möchten, können auch verschiedene Anlageformen kombinieren: etwa sichere Sparkonten wie Tagesgeld und Festgeld als Stabilitätsbaustein mit dem Raisin-Kinderdepot für den renditestarken Vermögensaufbau.

Die Zinsen bei Tagesgeld oder Festgeld sind im Vergleich zu den Renditechancen von ETFs meist geringer, dafür zeichnen sie sich durch eine hohe Sicherheit und planbare Erträge aus. Zudem unterliegen Spareinlagen der gesetzlichen Einlagensicherung des jeweiligen Landes. Diese sichert Geldeinlagen bis zu einer Anlagesumme von 100.000 € pro Person und Bank ab.

Bei Raisin können Sie diese Sparkonten im eigenen Namen eröffnen und später – sobald Ihr Kind volljährig ist – die Einlagen samt Zinserträgen auszahlen lassen und Ihrem Nachwuchs überlassen beziehungsweise schenken.

Häufige Fragen zum Kinderdepot

Kinder verfügen über eigene steuerliche Freibeträge: den Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.000 € pro Jahr und den Grundfreibetrag in Höhe von 12.348 € pro Jahr (Stand: 2026). Zusammen ermöglichen sie bis zu 13.348 € steuerfreie Kapitalerträge pro Jahr. Um diesen Vorteil vollständig zu nutzen, können Eltern einen Freistellungsauftrag beim Anbieter einreichen und eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beim zuständigen Finanzamt beantragen.

Das Vermögen im Kinderdepot wird beim BAföG als Vermögen des Kindes angerechnet. Es gilt ein Freibetrag von 15.000 € für Auszubildende unter 30 Jahren. Übersteigt das Depotguthaben diesen Betrag, mindert es die BAföG-Förderung anteilig. Weitere Details finden Sie im Abschnitt [Vermögensgrenzen beim BAföG].

Ja. Großeltern, Paten und andere Angehörige können Geld in ein bestehendes Kinderdepot einzahlen. Beim Raisin-Kinderdepot ist dies nach einmaliger Registrierung als Sparpate möglich. Rechtlich gelten solche Einzahlungen als Schenkungen – mit einem Freibetrag von 200.000 € pro Großelternteil alle zehn Jahre fallen bei typischen Sparraten keine Schenkungssteuern an.

Ein Sparplan am Kapitalmarkt bietet die Chance, langfristig mehr aus regelmäßigen Einzahlungen zu machen. Je früher Sie starten, desto länger arbeiten Zeit und Geld für Ihr Kind. Fünf Kriterien sind entscheidend:

  • Geringe Sparraten: Der Einstieg sollte schon ab kleinen Beträgen möglich sein, damit sich der Sparplan flexibel an das Familienbudget anpassen lässt.

  • Diversifikation: Breit gestreute ETFs können das Verlustrisiko einzelner Positionen reduzieren 

  • Kostenstruktur: TCO (Total Cost of Ownership) sowie die Verwaltungsgebühren des Anbieters mindern die Gesamtrendite

  • Digitale Eröffnung: Depots lassen sich schon vollständig online und in wenigen Minuten eröffnen

  • Regulierung: Es kann sinnvoll sein, dass Anbieter europäisch reguliert sind und die Einlagen abgesichert sind

Ja, mit Einschränkungen: Großeltern können Geld für Enkelkinder anlegen, ohne dass Eltern darauf zugreifen können, indem sie Depots oder Sparkonten (beispielsweise Tagesgeld oder Festgeld) auf den eigenen Namen eröffnen. Das Geld bleibt rechtlich im Eigentum der Großeltern, die Eltern haben keinen Zugriff. Zum 18. Geburtstag oder einem selbst gewählten Zeitpunkt wird das Kapital an das Enkelkind übertragen. Die steuerlichen Freibeträge des Kindes (bis zu 13.348 € p.a.) können nicht genutzt werden.

Ein Kinderdepot auf den Namen des Kindes erfordert die Eröffnung durch die Eltern als gesetzliche Vertreter. Das eingezahlte Geld gehört dann rechtlich dem Kind – Eltern dürfen es ausschließlich im Interesse des Kindes verwenden (§§ 1626, 1642 BGB). Beim Raisin-Kinderdepot können Großeltern nach einmaliger Registrierung als Sparpaten einzahlen und Enkelkinder so von den kindlichen Steuerfreibeträgen profitieren.

Mit dem 18. Geburtstag geht die volle Verfügungsgewalt über das Depot auf das Kind über. Es kann dann eigenständig über das Vermögen entscheiden, Sparpläne fortführen, Wertpapiere verkaufen oder das Depot auf einen anderen Anbieter übertragen. Eltern haben ab diesem Zeitpunkt keinen Verwaltungszugriff mehr. 

Eltern können die Zeit vor dem 18. Geburtstag nutzen, um gemeinsam mit dem Kind eine Strategie für das angesparte Vermögen zu besprechen, etwa die Fortführung des Sparplans, eine anschließende Festgeldanlage mit gestaffelten Laufzeiten und Auszahlungen (Zinstreppe) oder die schrittweise Nutzung des Kapitals für Ausbildung oder Studium. Es kann zudem sinnvoll sein, die eigenen Kinder frühzeitig an das Thema Finanzen heranzuführen.

Risikohinweis: Jede Anlage am Kapitalmarkt ist mit Chancen und Risiken behaftet. Der Kurs der Anlagen kann steigen oder fallen. Im äußersten Fall kann es zu einem vollständigen Verlust des angelegten Betrages kommen. Alle ausführlichen Informationen können Sie unter Risikohinweise nachlesen.

Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen oder zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß § 2 StBerG befähigten Person.

Komplexe Finanzthemen verständlich erklärt.
  • Autorin: Maria Brütting
    Autorin: Maria Brütting

    Content Manager, Marketing

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