Grundsätze und Verfahren des Beschwerdemanagements
Wir streben mit jedem Anleger eine lange und vertrauensvolle Zusammenarbeit an, bei der Ihre Zufriedenheit oberste Priorität hat.
Sofern Sie dennoch einmal einen Grund für eine Beschwerde haben, kümmern wir uns um Ihr Anliegen.
Ihr Feedback ist uns sehr wichtig. Es bietet uns die Möglichkeit, die Qualität unserer Dienstleistungen nachhaltig zu verbessern und gezielte Maßnahmen festzulegen, um Beschwerden künftig zu reduzieren.
Unser Beschwerdemanagement-Team sorgt dafür, dass
alle Beschwerden objektiv und angemessen im Einklang mit den Grundsätzen und Verfahren der Beschwerdebearbeitung untersucht werden und
Wenn einmal etwas nicht zu Ihrer Zufriedenheit verlaufen ist, kümmern wir uns gerne darum. Ihre Beschwerde wird von uns sorgfältig und umfassend geprüft.
Bitte senden Sie uns hierfür eine Nachricht aus Ihrem Onlinebanking oder von Ihrer registrierten E-Mail-Adresse. Ergänzen Sie in der Betreffzeile bitte das Wort „Beschwerde“ und fügen Sie folgende Informationen hinzu:
Eine möglichst ausführliche Beschreibung Ihres Anliegens (z. B. Fehlerbehebung, Verbesserungsvorschlag oder Klärung einer Meinungsverschiedenheit)
Das von Ihnen gewünschte Ergebnis
Ggf. relevante Anhänge, z. B. Screenshots
So errichen Sie uns:
Am schnellsten erreichen Sie über uns wie gewohnt
über eine gesicherte Nachricht aus Ihrem Raisin-Onlinebanking
per E-Mail an kundenservice@raisin.com
oder telefonisch unter 030 - 217 840 02
Alternativ können Sie uns Ihre Beschwerde auch schriftlich an Raisin SE, Postfach 440554 in 12005 Berlin zukommen lassen.
Unser Beschwerdemanagement-Team ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Erfassung, Bearbeitung und Beantwortung aller Beschwerden.
Wir prüfen Ihr Anliegen sorgfältig und stimmen uns – falls erforderlich – mit den zuständigen Fachabteilungen ab.
Wie schnell erhalten Sie eine Antwort?
In der Regel erhalten Sie innerhalb weniger Tage eine persönliche Rückmeldung.Unser Ziel ist es, Ihre Beschwerde möglichst innerhalb einer Woche abschließend zu bearbeiten. Sofern uns dieses nicht möglich ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
Ist eine umfassendere Prüfung erforderlich, informieren wir Sie transparent über den aktuellen Stand.
Gesetzliche Fristen
Für bestimmte Beschwerden – insbesondere im Zusammenhang mit Zahlungsdiensten (PSD2) – gelten gesetzliche Bearbeitungsfristen:
Spätestens innerhalb von 15 Werktagen nach Eingang Ihrer Beschwerde erhalten Sie eine abschließende Antwort.
In Ausnahmefällen kann sich diese Frist auf bis zu 35 Werktage verlängern. In diesem Fall informieren wir Sie rechtzeitig über die Gründe der Verzögerung.
Diese Fristen stellen gesetzliche Höchstgrenzen dar. Die meisten Beschwerden beantworten wir deutlich schneller.
Sofern wir gemeinsam keine zufriedenstellende Lösung finden, können Sie sich selbstverständlich an eine unabhängige Stelle wenden.
Hierfür stehen Ihnen beispielsweise folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
www.bafin.de
Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank
Postfach 10 06 02
60006 Frankfurt am Main
www.bundesbank.de
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