Die Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge, die vom Staat mit jährlichen Zuschüssen gefördert wird. Damit will der Staat Bürger animieren, selbstständig für die Rentevorzusorgen. Das lohnt sich, denn die sogenannte Versorgungslücke, auch Rentenlücke genannt, kann ohne private Vorsorge im Alter kaum geschlossen werden.
Die Riester-Rente kann viele Formen annehmen. Es gibt den Riester-Fondssparplan, den Banksparplan, den Wohn-Riester oder auch den Riester-Bausparvertrag. Sie sehen: Eine klare Riester-Renten-Definition gibt es nicht. Bei einem Riester-Fondssparplan investiert man zu wechselnden Anteilen in aktive Investmentfonds oder alternativ kosteneffiziente ETFs und Indexfonds.
Möchten Sie bereits vor Rentenbeginn an Ihre Riester-Rente, zum Beispiel weil Sie eine höhere Summe benötigen, weil Ihnen die Gebühren zu hoch sind oder weil sich Riester für Sie als unpassend herausstellte? Dann können Sie kündigen und den Vertrag verkaufen und auflösen. Wenn Sie die Kosten vermeiden möchten, können Sie alternativ die Riester-Rente ruhen lassen oder den Anbieter wechseln.
Die Alternative zur Riester-Rente hängt von den individuellen Präferenzen, Zielen und finanziellen Möglichkeiten ab. Es gibt verschiedene Formen der Altersvorsorge, die als Alternativen in Betracht gezogen werden können:
Alternativ kann beim aktuellen Anbieter nichts mehr eingezahlt werden, ohne dass etwas ausgezahlt wird. Das trifft momentan auf jede vierte bis fünfte von 14,9 Millionen existenten Riester-Renten in Deutschland zu (Stand: 08/2026). Fachlich wird dies als Beitragsfreistellung der Riester-Rente bezeichnet. Diese ist sowohl vorübergehend im Pausenmodus als auch dauerhaft möglich. Die Entscheidung, ob die Riester-Rente bis zur wirklichen Rente ruhen gelassen wird oder ob nach ein paar Monaten wieder die Beitragszahlung aufgenommen wird, steht einem dabei frei.
Für die beitragsfreie Zeit erhalten Sparerinnen und Sparer keine staatlichen Zulagen, da der Staat nur aktive Einzahlungen fördert. Der Vorteil im Vergleich zur Kündigung ist, dass alle bisher gutgeschriebenen Förderungen und Steuervorteile im Vertrag erhalten bleiben.
Bei fondsgebundenen Riester-Verträgen nimmt das verbleibende Guthaben weiterhin an den Wertentwicklungen der Märkte teil.
Hinweis: Auch während der Beitragsfreistellung fallen weiterhin die Verwaltungskosten des Anbieters an, die das Guthaben mindern.

Ab Januar 2027 startet die neue Generation der Altersvorsorge. Das bedeutet für Sie:
Bis zu 540 € staatliche Förderung pro Jahr. Auch Selbstständige sind erstmals förderberechtigt.
Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus
Bis zu 497 € Steuererstattung p. a.
Bestehende Riester-Verträge können übertragen werden
Das Altersvorsorgedepot bietet gleich zweifache Steuervorteile: Einzahlungen sind bis zu 1.800 € pro Jahr als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Bei der Auszahlung kann es dank Halbeinkünfteverfahren zu Steuervorteilen kommen.
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