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Tages- und Festgeldangebote für Einlagen über 100.000 € pro Bank
Partnerbanken mit AAA-Länderrating

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Bei Raisin finden Sie attraktive Tages- und Festgeldangebote von ausgewählten deutschen Partnerbanken mit höchstem Länderrating. Einige dieser Institute kombinieren wettbewerbsfähige Zinssätze mit zusätzlichen, freiwilligen Einlagensicherungssystemen. Bei einigen dieser Institute sind somit auch Einlagen über 100.000 € bei Raisin möglich.

Gesetzliche Einlagensicherung: Spareinlagen unterliegen der EU-weit harmonisierten Einlagensicherung bis zu 100.000 € pro Person und je Bank.
Freiwillige Einlagensicherungssysteme: Zusätzlich sind einige Banken Mitglied in freiwilligen, privat organisierten Einlagensicherungssystemen. Diese bieten abhängig vom jeweiligen Institut eine zusätzliche Absicherung über die gesetzliche Grenze hinaus.
Hinweis: Die konkrete Höhe der Absicherung hängt vom jeweiligen Institut und dessen Sicherungssystem ab. Entsprechende Informationen finden Sie im Produktinformationsblatt.

Festgeldkonten bieten planbare Zinsen und hohe Sicherheit. Sie eignen sich für kurz- bis mittelfristige Ziele. Ihre Vorteile:
feste Zinssätze über die gesamte Laufzeit
Anlagebeträge bis zu 1.000.000 €
zusätzliche, freiwillige Einlagensicherungssysteme
Laufzeiten von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren

Tagesgeldkonten kombinieren Flexibilität, Liquidität und Sicherheit. Wenn Sie größere Beträge kurzfristig parken und verzinst anlegen möchten, bieten Tagesgeldkonten folgende Vorteile:
attraktive Zinssätze für große Anlagebeträge
tägliche Verfügbarkeit
Maximaleinlagen bis zu 1.000.000 €
zusätzliche, freiwillige Einlagensicherungssysteme
In der EU sind Einlagen gesetzlich bis zu 100.000 € pro Anlegerin beziehungsweise Anleger und Bank abgesichert. Diese gesetzliche Einlagensicherung gilt für alle Partnerbanken von Raisin. Sie stellt den rechtlich definierten Anspruch im Entschädigungsfall dar. Darüber hinaus kommen bei einigen Banken zusätzliche Sicherungssysteme zum Einsatz:
A: Private Banken in Deutschland
Einlagen bei privaten Banken sind abgesichert durch:
Gesetzliche Einlagensicherung: Private Banken unterliegen in der EU ebenfalls der gesetzlichen Einlagensicherung des jeweiligen Landes. Sollte eine Bank in finanzielle Schwierigkeiten geraten, sorgt die gesetzliche Einlagensicherung innerhalb weniger Tage dafür, dass Einlagen bis zu dieser Grenze erstattet werden.
Freiwillige Einlagensicherung: Einige private Banken in Deutschland sind zusätzlich dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) angeschlossen. Dieser Fonds ergänzt die gesetzliche Einlagensicherung und kann Einlagen über 100.000 € hinaus absichern. Die Höhe der zusätzlichen Absicherung ist abhängig von der jeweiligen Bank und den Regelungen des Fonds. Ein Rechtsanspruch besteht lediglich im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung.
B: Genossenschaftliche Banken in Deutschland (Volksbanken, Raiffeisenbanken, genossenschaftliche Hypothekenbanken)
Einlagen bei Volks- und Raiffeisenbanken sind zweifach abgesichert:
Gesetzliche Einlagensicherung: Banken in der EU unterliegen der gesetzlichen Einlagensicherung des jeweiligen Landes. Wird bei einer Bank der Entschädigungsfall festgestellt, werden Einlagen bis zur gesetzlichen Höchstgrenze an die Einleger erstattet. Für genossenschaftliche Banken in Deutschland ist die BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) als gesetzlich anerkanntes Einlagensicherungssystem zuständig.
Institutssicherung der genossenschaftlichen FinanzGruppe: Unabhängig von der Entschädigung im Schadensfall gibt es im genossenschaftlichen Verbund ein institutsicherndes, präventives System – ebenfalls über die BVR Institutssicherung GmbH: Es setzt frühzeitig an und kann Maßnahmen ergreifen, um wirtschaftliche Schwierigkeiten einer Bank auszugleichen, damit es nicht zu einer Insolvenz und damit zum Entschädigungsfall kommt. Ziel ist die Stabilität der Institute.
C: Öffentliche Banken in Deutschland (Sparkassen, Landesbanken, Landesbausparkassen)Einlagen bei Sparkassen und anderen Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe sind zweifach abgesichert:
Gesetzliche Einlagensicherung: Banken unterliegen in der EU der Einlagensicherung des jeweiligen Landes. Sollte eine Bank in finanzielle Schwierigkeiten geraten, sorgt die gesetzliche Einlagensicherung innerhalb weniger Tage dafür, dass Einlagen bis zu dieser Grenze erstattet werden. Für Institute der Sparkassen-Finanzgruppe ist das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe, getragen vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV), als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz anerkannt.
Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe (getragen vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband, DSGV): Ergänzend zur gesetzlichen Einlagensicherung verfügt die Sparkassen-Finanzgruppe über ein institutsbezogenes Sicherungssystem mit präventivem Charakter, das nicht wie eine klassische Einlagensicherung mit einer Auszahlung funktioniert. Stattdessen ist es das Ziel dieses Systems, wirtschaftliche Schwierigkeiten einzelner Mitgliedsinstitute frühzeitig zu erkennen und zu beheben, sodass eine Insolvenz von vornherein vermieden wird.
Auf diese Weise stabilisieren sich Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen gegenseitig. Das Sicherungssystem setzt sich aus mehreren regionalen und themenspezifischen Teilfonds zusammen, die gemeinsam zur finanziellen Stabilität der gesamten Gruppe beitragen.
Die Institutssicherung dient somit der Vermeidung von Bankinsolvenzen und sichert Kundeneinlagen indirekt durch die Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität des jeweiligen Instituts. Seit der Einführung des Sicherungssystems in den 1970er-Jahren ist bei keinem Mitgliedsinstitut der Sparkassen-Finanzgruppe eine Insolvenz eingetreten und kein Kunde hat einen Verlust seiner Einlagen erlitten.
Bei ausgewählten Partnerbanken von Raisin sind bei Festgeld- und Tagesgeldangeboten höhere maximale Anlagebeträge möglich. Wie diese Beträge abgesichert sind, hängt vom jeweiligen Institut und Sicherungssystem ab.
Für die Sicherheit von Spareinlagen ist unter anderem die wirtschaftliche Stabilität des Landes relevant, in dem eine Bank ansässig ist. Deutschland wird von allen großen Ratingagenturen mit der höchsten Bonität bewertet. Damit verfügt Deutschland beispielsweise über ein AAA-Rating bei Standard & Poor’s.
Die hier aufgeführten Partnerbanken sind in Deutschland ansässig und unterliegen der deutschen Bankenaufsicht. Zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung sind einige Banken Mitglied in freiwilligen Einlagensicherungssystemen, die Einlagen über die gesetzliche Grenze hinaus absichern können.
OLB Bank | Deutschland | AAA | Festgeld bis zu 1.000.000,00 € | Gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 € (EdB) |
Zusätzlich: freiwilliger Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e. V. (siehe Produktinformationsblatt) | ||||
Creditplus Bank | Deutschland | AAA | Festgeld bis zu 1.000.000,00 € | Gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 € (EdB) |
Zusätzlich: freiwilliger Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e. V. (siehe Produktinformationsblatt) | ||||
EuroExtra | Deutschland | AAA | Tagesgeld bis zu 1.000.000,00 € | Gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 € (EdB) |
Zusätzlich: freiwilliger Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e. V. (siehe Produktinformationsblatt) | ||||
Volksbank Mittweida | Deutschland | AAA | Festgeld bis zu 1.000.000 € | Gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 € (EdB) |
Zusätzlich: Institutssicherung der genossenschaftlichen FinanzGruppe (BVR) | ||||
Münchener Hypothekenbank eG | Deutschland | AAA | Festgeld bis zu 200.000 € | Gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 € |
Zusätzlich: Institutssicherung der genossenschaftlichen FinanzGruppe (BVR) | ||||

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Die Eröffnung und das Führen Ihres Raisin-Kontos sind kostenlos. Es fallen keine Gebühren an.

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Bei Raisin werden Ihre Einlagen bei einer unserer Partnerbanken in der EU geführt und sind über die EU-weite Einlagensicherung bis zu 100.000 € inklusive Zinsen pro Person und Bank abgesichert.
Die EU-weite Einlagensicherung gilt für alle verfügbaren Spareinlagen auf Raisin – inklusive Angebote aus dem europäischen Ausland. Darüber hinaus greifen häufig weitere freiwillige Einlagensicherungssysteme. So können teilweise höhere Beträge abgesichert werden. Weitere Informationen zu den jeweiligen Einlagensicherungen können auf den Seiten der Partnerbanken nachgelesen werden.
Für Sie als Kundin beziehungsweise Kunde entstehen keine Gebühren oder fortlaufende Kosten. Die Kontoeröffnung, Kontoführung und die Nutzung der Angebote unserer Partnerbanken sind kostenlos.
Ein Einlagensicherungssystem ist eine gesetzlich vorgeschriebene Einrichtung, die Einlagen von Sparerinnen und Sparern bei Banken absichert. Es wird durch Beiträge der Mitgliedsbanken finanziert und übernimmt im Entschädigungsfall die Rückzahlung gedeckter Einlagen. EU-Richtlinien und nationale Vorgaben, wie das deutsche Einlagensicherungsgesetz, gewährleisten die Absicherung von bis zu 100.000 € pro Person und Bank.
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