Geldanlagen (Spareinlagen) werden als nachhaltig deklariert, sofern deren Mittel ausschließlich zur Finanzierung nachhaltiger Aktivitäten verwendet werden.
Wir bei Raisin arbeiten mit ausgewählten Partnerbanken mit glaubwürdigen Nachhaltigkeitsambitionen zusammen. Dabei bieten wir einen transparenten Überblick über die Produktangaben der Partnerbanken und deren Nachhaltigkeitsstandards an.
Im Rahmen der Partnerbankauswahl legtRaisin bei nachhaltigen Sparprodukten Wert auf anerkannte Marktstandards wie die EU-Taxonomie und die Green Bond Principles.
Wenn Sie Geld bei einer Bank anlegen, verwendet das Institut dieses Kapital in der Regel für die Vergabe von Krediten. Bei Sparprodukten mit Nachhaltigkeitsfokus verpflichtet sich die Bank hingegen, Ihre Gelder gezielt nach konkreten und transparent nachvollziehbaren Umwelt- oder Sozialkriterien einzusetzen. Der Mehrwert liegt darin, dass Ihre Ersparnisse gezielt in Projekte fließen, die ökologische oder gesellschaftliche Ziele unterstützen sollen, wie zum Beispiel:
Welche Kriterien konkret angewendet werden, legt die jeweilige Bank fest. Bei Raisin ist die Voraussetzung für diese Listung, dass die Kriterien transparent beschrieben werden und sich an allgemein anerkannten Standards sowie EU-Vorgaben orientieren.
Da es bisher keine einheitliche gesetzliche Definition für solche Sparprodukte gibt, haben wir bei Raisin eigene, klare Anforderungen formuliert. Sie bestimmen, ob ein Sparprodukt auf unserer Plattform mit dem Hinweis auf Nachhaltigkeitsfokus dargestellt wird.
Aufgrund dessen, dass es derzeit noch keine einheitliche Definition von Spareinlagen mit Nachhaltigkeitsfokus gibt, haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, ein Mindestmaß an nachweisbaren Grundsätzen zu formulieren und die Nachhaltigkeitsstandards unserer Partnerbanken offenzulegen. Diese Grundsätze und Standards sollen sicherstellen, dass die Angaben der Produkte nachvollziehbar und glaubwürdig sind, um Greenwashing auszuschließen. Greenwashing bezeichnet die Praxis, Produkte, Dienstleistungen oder Unternehmen fälschlicherweise als umweltfreundlich oder nachhaltig darzustellen, um ein positives Image zu erzeugen, ohne substanzielle, ökologische oder soziale Maßnahmen dahinter.
Zur Vermeidung von Greenwashing basiert unser Ansatz bei Raisin im Wesentlichen auf den folgenden Säulen:
Klare und nachvollziehbare Kriterien: Die Entscheidung darüber, welche Vorhaben als nachhaltig gelten, wird auf Basis klarer Kriterien getroffen und von den Banken dargelegt. Diese Kriterien orientieren sich an etablierten Standards, die festlegen, welche Aktivitäten als ökologisch oder sozial sinnvoll eingeordnet werden können. Hierzu zählen die EU-Taxonomie und als weitere etablierte Marktstandards, die sogenannten Green Bond Principles.
Für Sie als Kunde bedeutet das: Die Einordnung erfolgt nicht nach beliebigen Maßstäben der Bank, sondern entlang klar definierter und allgemein anerkannter Kriterien. Somit können Sie direkt nachvollziehen, warum bestimmte Projekte als nachhaltig gelten und andere nicht.
Bei Sparprodukten mit Nachhaltigkeitsfokus ist eine klare Unterscheidung wichtig. Ein solcher Fokus bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Bank als gesamte Institution nachhaltig agiert. Vielmehr gibt er an, dass Ihre Einlagen gezielt für ökologische oder soziale Ziele eingesetzt werden. Es besteht keine Garantie für eine direkt messbare Wirkung einzelner Spargelder auf die Umwelt oder die Gesellschaft. Dennoch berichten einzelne Banken über die angestrebte oder bereits erzielte Wirkung der finanzierten Vorhaben.
Für uns zählt: Wir setzen auf klare Begriffe, transparente Informationen und regelmäßige Aktualisierungen, damit Nachhaltigkeit nicht nur ein Schlagwort bleibt. So können Sie besser nachvollziehen, wie Spargelder eingesetzt werden und sich selbst ein Bild machen.
Auch bei Sparprodukten mit Nachhaltigkeitsfokus greift die EU-weit harmonisierte Einlagensicherung. Ob eine Partnerbank Gelder gezielt für ökologische beziehungsweise soziale Projekte einsetzt oder nicht, hat keinen Einfluss auf die gesetzliche Sicherung der Einlagen. Innerhalb der Europäischen Union unterliegen Ersparnisse unabhängig vom Verwendungszweck bis zu einer Höhe von 100.000 € pro Bank und pro Person der gesetzlichen Einlagensicherung des jeweiligen Landes.
Das bedeutet für Sie: Während die Nachhaltigkeitskriterien definieren, wie Ihr Geld arbeitet, sichert der gesetzliche Rahmen die Stabilität Ihres Kapitals ab.
Die Partnerbank muss ihren Anlegern detaillierte Informationen zur Verwendung der Mittel zur Verfügung stellen. Diese Mittel dürfen ausschließlich zur Refinanzierung nachhaltiger Aktivitäten verwendet werden. Die Partnerbank definiert den Umfang der nachhaltigen Aktivitäten, wobei diese sich an etablierten Marktstandards sowie der EU-Taxonomieverordnung orientieren müssen. Die EU-Taxonomieverordnung ist eine gesetzlich bindende Verordnung der Europäischen Union, die festlegt, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten.
Zu den akzeptierten Marktstandards gehören die Green Bond Principles (GBP) der International Capital Markets Association. Dabei handelt es sich um eine Sammlung freiwilliger Leitlinien, die von Kapitalmarktteilnehmern entwickelt wurden und sich an die Anbieter (Emittenten) von umweltbewussten Geldanlagen richten. Ein Green Bond wird unter anderem als nachhaltig eingestuft, wenn er zur Finanzierung von Projekten in bestimmten Bereichen beiträgt. Laut den GBP beinhaltet das beispielsweise erneuerbare Energien, sauberer Transport, umweltfreundliche Gebäude oder Anpassung an den Klimawandel. Eine Auflistung der akzeptierten Standards finden Sie weiter unten unter „Liste der akzeptierten Marktstandards und Taxonomien”.
Die nachhaltigen Aktivitäten müssen die in der EU-Taxonomie beschriebenen Kriterien erfüllen, um einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der sechs Umweltziele der EU zu leisten. Diese Ziele sind: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme. Dies gilt nicht für Aktivitäten, die nicht in den derzeitigen Anwendungsbereich der EU-Taxonomie fallen, jedoch durch andere relevante Marktstandards abgedeckt sind (z.B. die Social Bond Principles der ICMA). Hierzu zählen insbesondere sozial nachhaltige Aktivitäten.
Die Nachhaltigkeitsziele der nachhaltigen Aktivitäten sind eindeutig zu kommunizieren. Es ist zu erklären, wie diese mit der breiteren Nachhaltigkeitsstrategie und den Zielen der Partnerbank in Einklang stehen.
Die Partnerbank muss die internen Prozesse, Verfahren und Zuständigkeiten zur Bewertung, Auswahl und Überwachung der für die Mittelverwendung nachhaltigen Aktivitäten gegenüber dem Anleger darlegen. Dabei wird insbesondere erklärt, wie die Auswahl, Bewertung und Überwachung dieser Aktivitäten erfolgt sind, um die Mittelverwendung nachhaltig und vertrauenswürdig zu gestalten.
Die Partnerbank muss Transparenz über die Zuweisung der Mittel zu nachhaltigen Aktivitäten sowie über die erwarteten und/oder erzielten Auswirkungen dieser Aktivitäten schaffen. Dies soll in Form eines Berichtes erfolgen, der:
Öffentlich zugänglich gemacht wird (online und zum Herunterladen).
Mindestens einmal jährlich aktualisiert wird.
Qualitative Leistungsindikatoren und, soweit möglich, quantitative Leistungskennzahlen enthalten.
Diese Berichterstattung wird den Anlegern von Raisin zugänglich gemacht.
Um die Einhaltung der Standards bei nachhaltigen Spareinlagen sicherzustellen, lässt die Partnerbank die Nachhaltigkeitsangaben durch einen unabhängigen, qualifizierten Dritten gemäß den anerkannten ICMA-Standards prüfen. Die ICMA-Standards beziehen sich auf die Leitlinien und Rahmenwerke der International Capital Market Association (ICMA), einer globalen Organisation, die Standards und Best Practices für den Kapitalmarkt entwickelt. Diese Standards sind besonders bekannt im Zusammenhang mit grünen, sozialen und nachhaltigen Finanzinstrumenten.
Vor der Einführung des Produkts:
Überprüfung, ob die geplante Mittelverwendung mit der EU-Taxonomie und relevanten Marktstandards übereinstimmt.
Prüfung der internen Prozesse zur Nachverfolgung und Zuweisung der Mittel an förderfähige Aktivitäten.
Während der Laufzeit der Spareinlagen:
Prüfung der Berichterstattung über die Verwendung der nachhaltigen Einlagen.
Diese externen Prüfungen können in Form von Zweitmeinungen, Verifizierungen oder Zertifizierungen erfolgen und richten sich nach den ICMA-Richtlinien für grüne, soziale und nachhaltige Geldanlagen. Eine Liste qualifizierter Prüfer ist auf der ICMA-Webseite abrufbar.
International Capital Market Association, Green Bond Principles https://www.icmagroup.org/sustainable-finance/the-principles-guidelines-and-handbooks/green-bond-principles-gbp/
International Capital Market Association, Social Bond Principles https://www.icmagroup.org/sustainable-finance/the-principles-guidelines-and-handbooks/social-bond-principles-sbp/
Loan Market Association, Green Loan Principles https://www.lma.eu.com/application/files/8916/9755/2443/Green_Loan_Principles_23_February_2023.pdf
Loan Market Association, Social Loan Principles https://www.lma.eu.com/application/files/9416/9755/3230/Social_Loan_Principles_23_February_2023.pdf
Climate Bonds Initiative, Climate Bonds Standard https://www.climatebonds.net/files/files/climate-bonds-standard-v4-1-202403.pdf
Die Partnerbank muss detaillierte Informationen bereitstellen, die die Glaubwürdigkeit ihres Nachhaltigkeitsprofils auf Unternehmensebene untermauern. Diese Informationen sind entscheidend, um den Nachhaltigkeitsanspruch der Partnerbank zu unterstützen und zu gewährleisten, dass die Partnerbank ihre Nachhaltigkeitsziele transparent und nachvollziehbar verfolgt. Die Informationen, die auf Bankenebene bereitgestellt werden müssen, umfassen insbesondere:
Beschreibung des Geschäftsmodells und den Umfang der Relevanz nachhaltiger Aktivitäten
Darstellung der Nachhaltigkeitsstrategie und wie nachhaltige Spareinlagen dazu beitragen
Darlegung, wie und wo die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu finden ist, einschließlich:
der Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien in ihrer Geschäftspolitik (zum Beispiel ESG-Kriterien bei der Kreditvergabe und Investitionspraktiken, Ausschluss bestimmter Unternehmen, Sektoren oder Länder),
relevante Nachhaltigkeitsnachweise, die ihre Nachhaltigkeitspraktiken und -leistungen belegen, wie ESG-Ratings, Zertifizierungen, Initiativen/Beteiligungen, Aktivitäten zur Förderung der Nachhaltigkeit
Um diese Informationen strukturiert und standardisiert zu erfassen, stellt Raisin einen Fragebogen zur Verfügung, den die Partnerbank ausfüllen muss. Dieser Fragebogen basiert auf den Anforderungen unter Angaben zum Nachhaltigkeitsprofil an die Partnerbank und wird dazu genutzt, die gesammelten Informationen auf der Raisin-Plattform zu veröffentlichen, sodass alle relevanten Nachhaltigkeitsdaten Anlegern zugänglich gemacht werden können.
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