Riester-Förderung: So profitieren Sie von Zulagen und Steuervorteilen

Was sind Riester-Zulagen, wie funktioniert die staatliche Förderung und wer kann davon profitieren?

Das Wichtigste in Kürze

  • Riester-Förderung: Besonders Familien mit Kindern und Geringverdienende profitieren von staatlichen Riester-Zulagen und Steuervorteilen. Wer noch vor seinem 25. Lebensjahr eine Riester-Rente abschließt, erhält einen Berufseinsteigerbonus.

  • Zulagenberechtigung: Förderfähig sind Personen, die pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, sowie Beamtinnen und Beamte, Soldatinnen und Soldaten, Auszubildende, Erziehende, ALG-I-Empfangende sowie Ehepartnerinnen und -partner von Riester-Sparenden.

  • Zulagenberechnung: Die staatlichen Riester-Zulagen sind feste Beträge (175 € Grundzulage plus Kinderzulagen). Entscheidend für die volle Förderung ist, dass Sie den Mindesteigenbeitrag von 4 % Ihres Vorjahresbruttoeinkommens einzahlen.

Riester-Förderung: Was ist das?

Die Riester-Förderung ist ein staatliches Modell zur Unterstützung der privaten Altersvorsorge. Sie kombiniert direkte staatliche Zuschüsse – sogenannte Riester-Zulagen – mit steuerlichen Vorteilen. Sparerinnen und Sparer erhalten die Förderung, wenn sie in einen zertifizierten Riester-Vertrag einzahlen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Beiträge zur Riester-Rente können zudem steuerlich geltend gemacht werden.

Welche steuerlichen Vorteile bietet die Riester-Rente?

Durch die Förderung können Riester-Sparende von steuerlichen Vorteilen profitieren. Beiträge zur Riester-Rente lassen sich inklusive der Zuschüsse von bis zu 2.100 € – bei zusammenveranlagten Ehepaaren bis zu 4.200 € (Stand: 02.2026) – als Sonderausgabenabzug steuerlich geltend machen. Dazu nutzen Sparerinnen und Sparer die Anlage AV, wenn sie ihre Steuererklärung machen. Die Beiträge mindern im Rahmen der Steuererklärung das zu versteuernde Einkommen. Wie stark sich dies steuerlich auswirkt, hängt vom individuellen Steuersatz ab. 

Im Rahmen der Einkommensteuererklärung erfolgt zudem eine sogenannte Günstigerprüfung. Dabei vergleicht das Finanzamt die erhaltenen Zulagen mit dem möglichen Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug. Übersteigt die Steuerersparnis die Zulagen, wird die Differenz erstattet. Liegen die Zulagen höher, bleibt es bei der bereits gewährten staatlichen Förderung.

Wie funktioniert die Zulage bei der Riester-Rente?

Die Riester-Zulage ist ein fester Bestandteil der staatlichen Förderung und unterstützt Sparende beim Aufbau ihrer Altersvorsorge. Wer einen förderfähigen Riester-Vertrag abschließt und regelmäßig Beiträge einzahlt, erhält jährlich staatliche Zuschüsse. Die Höhe der Zulage hängt von persönlichen Faktoren wie dem Einkommen oder der Anzahl der Kinder ab. Um die Förderung zu erhalten, müssen Sparerinnen und Sparer jährlich einen Mindestbeitrag leisten und den Zulagenantrag stellen.

Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf die Riester-Rente-Zulagen?

Förderberechtigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die pflichtversichert in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und damit Anspruch auf den staatlichen Riester-Zuschuss haben. Personen mit Anspruch auf ALG I können förderberechtigt sein, da während dieser Zeit in der Regel Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden. 

Bei Bürgergeld besteht in der Regel keine unmittelbare Zulagenberechtigung, da keine eigenen Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden. Eine mittelbare Förderung über einen zulageberechtigten Ehepartner ist jedoch möglich.

Für die volle Zulage müssen 4,00 % des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres in den Riester-Vertrag eingezahlt werden, maximal jedoch 2.100 € pro Jahr inklusive Zulagen. Von diesem Betrag werden die zustehenden Zulagen abgezogen. Der verbleibende Betrag ist der Mindesteigenbeitrag, der mindestens 60 € pro Jahr betragen muss. Weitere Voraussetzungen für die Riester-Renten-Zulagen im Überblick:

  • Riester-Sparerinnen und -Sparer sind pflichtversichert und zahlen kontinuierlich in die gesetzliche Rentenversicherung ein.

  • Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Berufs- und Zeitsoldatinnen sowie -soldaten, AuszubildendeErziehende oder Arbeitslose mit Anspruch auf das ALG I sind zulageberechtigt.

Ohne Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung kann ebenfalls eine Zulagenberechtigung bestehen, wenn die Ehepartnerin oder der Ehepartner einen Riester-Vertrag mit Anspruch auf die vollen Zulagen hat. In diesem Fall reicht eine jährliche Einzahlung von 60 €, um mindestens 175 € an staatlicher Förderung zu erhalten.

Besonders Sparende mit geringem Einkommen können von den Riester-Zulagen profitieren. Da die Grundzulage als Festbetrag definiert ist, ist der Anteil höher, je geringer das Einkommen und damit der Mindesteigenbeitrag. Selbst wenn Geringverdienende in der Rente eine Grundsicherung erhalten, wird lediglich ein Teil der Riester-Rente als Einkommen für die Grundsicherungberechnung gezählt. Bis zu einem Freibetrag von 100 € monatlich bleibt die Riester-Rente dann anrechnungsfrei. Übersteigen die Einkünfte die 100 €, sind immerhin 30,00 % des übersteigenden Betrages anrechnungsfrei – insgesamt jedoch höchstens 50 % der Regelbedarfsstufe 1 (2026: maximal 281,50 € pro Monat; 50 % von 563 € = 281,50 €).

Welche Zulagen gibt es bei der Riester-Rente?

Zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung fördert der Staat die Riester-Rente in Form von Zuschüssen, Steuervorteilen und weiteren Boni. Diese staatlichen Zulagen bei Riester unterscheiden sich in:

  • Grundzulage

  • Kinderzulage

  • Berufseinsteigerbonus

Die Auszahlung der Riester-Rente-Zulagen durch den Staat erfolgt lediglich dann, wenn eine Zulageberechtigung besteht. Sparende sollten zudem beachten, dass die Zulagen bei der Steuerersparnis abgezogen werden. 

Riester-Rente-Grundzulage

Sparende erhalten für jedes Jahr, in dem sie Beiträge zahlen, die Grundzulage für Riester vom Staat. Die grundlegende Voraussetzung dafür ist, dass sie den Mindesteigenbeitrag von 4,00 % auf ihr Riester-Konto einzahlen. Ist dies erfüllt, bekommen sie die maximale Riester-Zulage dazu – seit 2018 beträgt diese 175 € pro Person und Jahr.

Wenn Sparerinnen und Sparer in einem Beitragsjahr mehr oder weniger als den Mindesteigenbeitrag von 4,00 % ihres Einkommens aus dem Vorjahr einzahlen, ergeben sich Änderungen bei der Riester-Grundzulage. Liegt der Beitrag unter den 4,00 %, erhalten die Sparenden lediglich die anteilige Grundzulage. Zusätzliche Einzahlungen können die spätere Rentenzahlung erhöhen. Die Grundzulage der Riester-Rente bleibt dabei unverändert.

Kinderzulage für Riester-Sparende

Zusätzlich zur Grundzulage können Riester-Sparerinnen und -Sparer für kindergeldberechtigte Kinder eine staatliche Riester-Kinderzulage erhalten. Die Förderung erfolgt jährlich und ist abhängig vom Geburtsjahr des Kindes sowie vom laufenden Kindergeldanspruch. Folgende Punkte sind für die Kinderzulage relevant:

  • Höhe der Kinderzulage:

    • Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden: 300 € pro Jahr

    • Für Kinder, die vor dem 1. Januar 2008 geboren wurden: 185 € pro Jahr

  • Voraussetzungen: Es gibt einen Anspruch auf Kindergeld. Die Zulage wird lediglich dann gewährt, wenn alle Voraussetzungen für die Riester-Förderung erfüllt sind.

  • Zahlungsempfang: Bei Ehepaaren wird die Kinderzulage in der Regel automatisch der Mutter zugeordnet. Eine Übertragung auf den Vater ist per Antrag möglich.

Dauer der Förderung: Die Zahlung erfolgt, solange Kindergeld gezahlt wird – in der Regel bis zum 18. Lebensjahr, bei Ausbildung oder Studium bis maximal zum 25. Lebensjahr.

Berufseinsteigerbonus für junge Erwachsene

Junge Erwachsene, die früh mit der Altersvorsorge beginnen, können von einem zusätzlichen staatlichen Zuschuss profitieren: dem Berufseinsteigerbonus. Dieser ergänzt die reguläre Riester-Zulage und richtet sich gezielt an Personen unter 25 Jahren. Diese Punkte gelten für den Berufseinsteigerbonus:

  • Höhe des Bonus: Der Berufseinsteigerbonus beträgt einmalig 200 € und wird zusätzlich zur regulären Grundzulage gezahlt.

  • Zielgruppe: Der Bonus richtet sich an Personen, die bei Abschluss ihres Riester-Vertrags jünger als 25 Jahre sind. Entscheidend ist, dass man zu Beginn des Beitragsjahres (in der Regel am 1. Januar) das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

  • Voraussetzungen: Um den Berufseinsteigerbonus zu erhalten, ist der Abschluss eines zertifizierten Riester-Vertrags erforderlich sowie die Einzahlung des notwendigen Mindesteigenbeitrags.

Gesamtförderung im ersten Jahr: In Kombination mit der Grundzulage von 175 € kann die staatliche Förderung im ersten Jahr bis zu 375 € betragen.

Riester-Förderung – Welche Höhe können Sparende bei der staatlichen Zulage erwarten?

Welche Summe Sparerinnen und Sparer durch die staatliche Riester-Förderung ansparen können, variiert je nach individueller Situation. Es kommt darauf an, wie hoch die Riester-Zulagen ausfallen und über welchen Zeitraum förderfähige Beiträge geleistet werden.

Hinweis: Sofern Sparende die Riester-Rente noch vor der regulären Auszahlungsphase in Anspruch nehmen, kann es passieren, dass die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) alle Zulagen zurückverlangt. Dadurch vermindert sich der Rückkaufswert erheblich. Eine Ausnahme besteht, wenn Sparende eine Immobilie finanzieren möchten.

Wie wird die Riester-Zulage berechnet?

Die volle Riester-Zulage erhalten Sparerinnen und Sparer lediglich dann, wenn sie den erforderlichen Eigenanteil in ihren Vertrag einzahlen. Dieser ergibt sich aus 4,00 % des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres und beträgt maximal 2.100 € pro Jahr. Von diesem Betrag werden die zustehenden staatlichen Zulagen abgezogen. Der verbleibende Betrag ist der jährliche Mindesteigenbeitrag.

Berechnung des Eigenanteils:

4,00 % des Bruttojahreseinkommens (max. 2.100 €)

- Grundzulage

- Kinderzulage(n)

- ggf. Berufseinsteigerbonus

= erforderlicher Eigenbeitrag für die volle Förderung

Eine alleinstehende Person mit einem rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen von 40.000 € im Jahr hat ein Kind, das 2010 geboren wurde. Für diesen Fall lässt sich der Eigenbeitrag zur vollen Riester-Zulage wie folgt berechnen:

  • 4,00 % von 40.000 € = 1.600 €

  • Zulagen: 175 € Grundzulage + 300 € Kinderzulage = 475 €

Erforderlicher Eigenanteil: 1.600 € – 475 € = 1.125 € jährlich (etwa 94 € pro Monat).

Was mache ich bei einer Rückforderung der Riester-Renten-Zulagen?

Kommt es zu einer Rückforderung der Riester-Zulage durch die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), liegen meist konkrete Gründe vor. Dazu zählen sogenannte schädliche Verwendungen wie die Kündigung des Vertrags, zu viel gezahlte Zulagen aufgrund fehlerhafter Angaben, unvollständige Eigenbeiträge oder ein Wegfall der Förderberechtigung. In solchen Fällen gelten folgende Schritte:

  • Bescheid prüfen: Riester-Sparende können den Festsetzungsbescheid der ZfA sorgfältig auf Inhalte und Berechnungsgrundlagen prüfen.

  • Einspruch einlegen: Wenn die Rückforderung unberechtigt erscheint, kann innerhalb eines Monats schriftlich Einspruch bei der ZfA eingelegt werden.

  • Vertragsalternativen prüfen: Vor einer Kündigung kann es sinnvoll sein, den Vertrag beitragsfrei zu stellen oder den Anbieter zu wechseln, um Rückzahlungen zu vermeiden.

  • Fristen einhalten: Nach Erhalt der jährlichen Bescheinigung des Riester-Anbieters haben Sparerinnen und Sparer bis zu einem Jahr Zeit, mögliche Fehler prüfen zu lassen oder einen Bescheid der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) überprüfen zu lassen.

Wie kann ich die Riester-Zulage beantragen?

Damit die Riester-Zulagen fristgerecht gutgeschrieben werden, ist der Zulagenantrag spätestens bis zum Ende des zweiten Kalenderjahres nach dem jeweiligen Beitragsjahr bei der ZfA einzureichen. Mit dem Riester-Dauerzulagenantrag kann der jeweilige Anbieter die Riester-Zulage ebenfalls beantragen. Nach Abschluss einer Riester-Rente übernimmt dieser die Kommunikation mit der ZfA und sorgt dafür, dass alle zutreffenden Riester-Zulagen berücksichtigt werden. Um die Riester-Zulage zu beantragen, reicht der Anbieter folgende Informationen ein:

  • Allgemeine Informationen wie Name und Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Sozialversicherungsnummer
  • Angaben zu Kindern unter 25 Jahren (für die Kinderzulage)

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