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Zuletzt aktualisiert: 6. Juli 2026

Riester-Rente Auszahlung 2026: Steuern, Einmalzahlung & Reform 2027

Die Riester-Rente ergänzt die gesetzliche Altersrente. Neben einer lebenslangen Monatsrente besteht zu Beginn der Auszahlungsphase die Option einer Teilauszahlung.

Älterer Mann steht an der Tür.

Das Wichtigste in Kürze

  • Auszahlungsbeginn: Die Auszahlung ist in der Regel an den individuellen Renteneintritt gebunden. Es gilt, dass bei Verträgen, die nach dem 01.01.2012 abgeschlossen wurden, eine förderunschädliche Auszahlung frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr möglich ist. Für ältere Verträge (Abschluss vor 2012) liegt diese Altersgrenze bei 60 Jahren.


  • Teilkapitalauszahlung: Zu Beginn der Auszahlungsphase können bis zu 30 % des angesparten Kapitals als einmaliger Betrag entnommen werden (bei Verträgen mit Abschluss vor 2005 maximal 20 %) . Diese Auszahlung unterliegt im Jahr des Zuflusses der vollen Besteuerung.

  • Reformausblick: Ab dem 01.01.2027 löst das neue Altersvorsorgedepot die Riester-Rente ab. Es bietet flexible Entnahmepläne statt fester Rentenpläne und steuerfreie Umschichtungen in der Ansparphase. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz, können jedoch übertragen werden.

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Auszahlung der Riester-Rente: Die Optionen

Beim Übergang von der Ansparphase in die Auszahlungsphase eines Riester-Vertrages stehen im Wesentlichen zwei Wege zur Verfügung: die klassische Verrentung oder eine Kombination aus Teilkapitalauszahlung und verbleibender Rentenzahlung.

  • Die lebenslange Rentenzahlung: Dies ist das regulatorische Standardverfahren. Das angesparte Vertragsguthaben wird anhand des vertraglich vereinbarten Rentenfaktors der jeweiligen Vertragsgesellschaft kalkuliert und monatlich bis zum Lebensende ausgezahlt, um das sogenannte Langlebigkeitsrisiko abzusichern.

  • Die Kombination mit einer Teilauszahlung: Zu Beginn der Auszahlungsphase können bis zu 30 % des Gesamtkapitals als Einmalzahlung ausgezahlt werden. Bei Riester-Verträgen mit einem Abschlussdatum vor dem 01.01.2005 liegt diese Grenze für die Teilkapitalauszahlung bei maximal 20 %. Der verbleibende Restwert wird anschließend verrentet.

Ab welchem Alter kann ich mir die Riester-Rente auszahlen lassen?

Ab wann der Auszahlungsbetrag fließen kann, hängt gesetzlich vom Jahr des Vertragsabschlusses des Riester-Vertrages ab:

  • Vertragsschluss vor 2012: Die Auszahlungsphase darf frühestens ab dem vollendeten 60. Lebensjahr beginnen.

  • Vertragsschluss ab 2012: Die Auszahlung ist gesetzlich erst ab dem vollendeten 62. Lebensjahr förderunschädlich möglich.

Aus wirtschaftlicher Sicht ist es meist ratsam, den Auszahlungsbeginn direkt an den tatsächlichen Eintritt in die gesetzliche Regelaltersgrenze zu koppeln. Dadurch profitiert das Vorsorgevermögen von einer längeren Ansparphase mit Zinseszinseffekten und hohe Abschläge bei den Rentenfaktoren werden minimiert.

Die gesetzliche Regelaltersgrenze für Neurentnerinnen und Neurentner ist nach dem Geburtsjahr gestaffelt:

GeburtsjahrRenteneintritt

1960

66 Jahre, 4 Monate

1961

66 Jahre, 6 Monate

1962

66 Jahre, 8 Monate

1963

66 Jahre, 10 Monate

1964 / danach

67 Jahre, 0 Monate

Wie hoch ist die Riester-Rente, die der Anbieter auszahlt?

Die genaue Höhe der späteren monatlichen Rentenzahlung lässt sich im Vorfeld nicht genau bestimmen. Sie hängt von einer Vielzahl individueller Faktoren ab:

  • Die Summe der eingezahlten Eigenbeiträge.

  • Die über die Zulagenstelle gewiesenen staatlichen Zulagen (zum Beispiel Grundzulagen und Kinderzulagen).

  • Die Wertentwicklung des Guthabens (insbesondere bei fondsgebundenen Riester-Verträgen).

  • Vereinbarte Zusatzleistungen wie den Hinterbliebenenschutz (zum Beispiel eine Rentengarantiezeit). 

  • Der vereinbarte Rentenfaktor der Vertragsgesellschaft (Der Rentenfaktor gibt an, wie viel monatliche Rente je 10.000 € angespartem Kapital gezahlt wird.).

Mathematisch lässt sich die monatliche Bruttorente wie folgt darstellen:

Monatliche Rente = (Vertragsguthaben x Rentenfaktor) / 10.000 

Das allgemeine gesetzliche Rentenniveau deckt derzeit rund 48 % des letzten Durchschnittsentgelts ab (Stand: 2026). Anhand dessen und anderer Werte werden mit dem Anbieter die monatlichen Investitionen definiert.

Modellrechnungen zur Auszahlungshöhe

Die folgenden Beispiele veranschaulichen die Auswirkung einer 30 %igen Teilkapitalauszahlung im Vergleich zur Vollverrentung. Den Berechnungen liegt ein beispielhafter Rentenfaktor von 36 € je 10.000 € Kapital zugrunde.

Szenario A: 100 %-ige Verrentung (lebenslange Rente)

VertragsguthabenMonatliche Rente*

50.000 €

180 €

100.000 €

360 €

200.000 €

720 €

Szenario B: Auszahlung mit 30 %-ige Einmalzahlung zu Beginn

VertragsguthabenEinmalzahlung*Monatliche Rente*

50.000 €

15.000 €

126 €

100.000 €

30.000 €

252 €

200.000 €

60.000 €

504 €

* Hinweis: Diese Werte dienen als fiktive Modellrechnung. Die tatsächliche Auszahlungshöhe wird individuell von der Vertragsgesellschaft berechnet. Die monatlichen Rentenwerte verstehen sich als Bruttobeträge vor Steuern und gegebenenfalls Sozialversicherungsbeiträgen. 

Diese fiktiven Modellrechnungen verdeutlichen die feste Struktur klassischer Riester-Verträge. Wer im Ruhestand jedoch nicht an eine lebenslange Verrentung gebunden sein möchte, erhält ab dem 01.01.2027 eine flexible Alternative. Mit dem neuen Altersvorsorgedepot können Sparerinnen und Sparer eigenverantwortlich in chancenorientierte ETFs investieren und die Auszahlungsphase über flexible Entnahmepläne nach den eigenen Bedürfnissen gestalten.

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Bitte beachten Sie: Historische Wertentwicklungen sind kein zuverlässiger Indikator für die zukünftige Wertentwicklung.

Riester-Rente Rechner: Kann ein Rechner die genaue Auszahlung ermitteln?

Online-Tools und Riester-Renten-Rechner können eine hervorragende erste Orientierung sein, um verschiedene Szenarien durchzuspielen. Die offizielle jährliche Standmitteilung beziehungsweise die finale Leistungsmitteilung der Vertragsgesellschaft kurz vor dem eigentlichen Ruhestandsbeginn liefert dann die exakten Zahlen. Weitere nützliche Informationen finden Sie in unserem Artikel Der Rechner zur Riester-Rente.

Wie muss man die Riester-Rente versteuern?

Auszahlungen aus einem Riester-Vertrag unterliegen der nachgelagerten Besteuerung gemäß § 22 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Das bedeutet, dass die Riester-Rente in der Auszahlungsphase zu 100 % mit dem persönlichen Steuersatz versteuert wird. Der Vorteil: Im Alter ist das zu versteuernde Gesamteinkommen meist geringer als im aktiven Berufsleben, wodurch der Steuersatz niedriger ausfällt.

Effektive Steuerbelastung (Stand 2026)

Der steuerliche Grundfreibetrag liegt im Jahr 2026 für Ledige bei 12.348 €. Erst Einkommensanteile, die diesen Betrag übersteigen, werden besteuert. Die folgende Tabelle zeigt die ungefähre effektive Einkommensteuer (Durchschnittssteuersatz) für eine alleinstehende Person im Jahr 2026 (Gesamteinkommen inklusive gesetzlicher Rente und Riester-Anteil, ohne Berücksichtigung weiterer individueller Abzüge):

Zu versteuerndes Jahresberufseinkommen / Jahresrente (zvE)Ungefährer effektiver Durchschnittssteuersatz (2026)Jährliche Einkommensteuer

15.000 €

ca. 2,1 %

~ 315 €

25.000 €

ca. 10,2 %

~ 2.550 €

35.000 €

ca. 15,3 %

~ 5.355 €

50.000 €

ca. 21,9 %

~ 10.950 €

Wichtiger Unterschied: Es ist zwischen dem Grenzsteuersatz (dem Steuersatz für den jeweils nächsten hinzukommenden Euro) und dem Durchschnittssteuersatz (der tatsächlichen prozentualen Steuerlast auf das gesamte Einkommen) zu unterscheiden. Für die Netto-Betrachtung ist der Durchschnittssteuersatz maßgeblich. 

Berechnungsbeispiele: Monatliches Netto nach Steuern

Die folgende Tabelle zeigt beispielhaft das verbleibende monatliche Riester-Netto auf Basis der zuvor aufgeführten effektiven Durchschnittssteuersätze für das Jahr 2026:

Zu versteuerndes Einkommen (zvE)Monatliche Rente (Gesamt)Davon monatlicher Riester-AnteilAngenommener Durchschnittssteuersatz (2026)Monatliches Riester-Netto nach Steuern

25.000,00 €

2.083,33 €

450,00 €

10,2 %

404,10 €

35.000,00 €

2.916,66 €

1.000,00 €

15,3 %

847,00 €

50.000,00 €

4.166,67 €

1.250,00 €

21,9 %

976,25 €

Kann man sich die Riester-Rente als Einmalzahlung auszahlen lassen?

Eine vollständige Kapitalauszahlung (100 %) zu Beginn der Rentenphase gilt im Regelfall als schädliche Verwendung. In diesem Fall wären alle erhaltenen staatlichen Zulagen und steuerlichen Vorteile zurückzuzahlen. 

Die gesetzliche Ausnahme bildet die Kleinbetragsrente nach § 93 Abs. 3 EStG. Liegt das angesparte Altersvermögen so niedrig, dass die daraus resultierende monatliche Rentenzahlung 1 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Sozialgesetzbuch IV (SGB IV) nicht übersteigt, darf der Anbieter den Vertrag über eine einmalige Abfindungszahlung komplett auflösen. Diese vollständige Auszahlung ist förderunschädlich. Um die progressive Steuerbelastung abzufedern, greift bei einer Abfindung einer Kleinbetragsrente beim Finanzamt häufig die sogenannte Fünftelregelung gemäß § 34 EStG.

Historische Entwicklung der Abfindungsrentengrenzen für Riester-Kleinbetragsrenten

JahrAlte Bundesländer Max. JahresrenteAlte Bundesländer Max. MonatsrenteNeue Bundesländer Max. JahresrenteNeue Bundesländer Max. Monatsrente

2020

382,20 €

31,85 €

361,20 €

30,10 €

2021

394,80 €

32,90 €

373,80 €

31,15 €

2022

394,80 €

32,90 €

378,00 €

31,50 €

2023

407,40 €

33,95 €

394,80 €

32,90 €

2024

424,20 €

35,35 €

415,80 €

34,65 €

2025

449,40 €

37,45 €

449,40 €

37,45 €

2026

474,60 €

39,55 €

474,60 €

39,55 €

Seit 2025 gelten bundeseinheitliche Bezugsgrenzen. Die aktuellen Werte für das laufende Kalenderjahr können nach der amtlichen Bekanntgabe der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung bei der Rentenversicherung abgefragt werden.

Die 30 %-ige Einmalauszahlung als Alternative

Die Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 % ist im Jahr der Auszahlung voll zu versteuern. Diese Einmalsumme zählt zum Einkommen des Kalenderjahres. Da jedoch höhere Einkommen in Deutschland mit einem höheren Steuersatz belegt werden (Steuerprogression), steigt durch die Einmalzahlung oft die Steuerlast für das gesamte Jahr. Wer die Einmalzahlung in einem Jahr erhält, in dem noch gearbeitet wurde, zahlt meist mehr Steuern. Fällt die Auszahlung hingegen in ein Jahr, in dem lediglich Rente bezogen wurde, ist das Einkommen niedriger und damit meist auch die Steuerlast auf die Einmalsumme.

Was, wenn im Alter Sozialhilfe benötigt und die Riester-Rente ausgezahlt wird?

Sollte im Alter die staatliche Grundsicherung („Grusi“) benötigt werden, bleibt die Riester-Rente durch Freibeträge abgesichert. Seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz gelten folgende Regeln, damit sich private Vorsorge auch bei geringem Einkommen auszahlt: 

  • Grundfreibetrag: Die ersten 100 € der monatlichen Riester-Rente sind komplett anrechnungsfrei und werden nicht von der Grundsicherung abgezogen.

  • Prozentualer Freibetrag: Von dem Betrag, der die Grenze von 100 € übersteigt, bleiben weitere 30 % anrechnungsfrei.

  • Höchstgrenze: Der maximale monatliche Freibetrag ist gedeckelt. Er orientiert sich an der gesetzlichen Entwicklung der Regelbedarfe und liegt im Jahr 2026 bei 281,50 €.

Rechenbeispiel: Bei einer monatlichen Riester-Rentenhöhe von 250 € sieht die Berechnung wie folgt aus:

  1. 100 € Freibetrag stehen direkt ungeschmälert zur Verfügung.

  2. Der verbleibende Betrag beträgt: 250 € − 100 € = 150 €.

  3. Davon bleiben weitere 30 % anrechnungsfrei: 150 € x 0,30 = 45 €.

  4. Der Gesamtfreibetrag beläuft sich auf: 100 € + 45 € = 145 €. 

Von den 250 € Riester-Rente stehen dem Empfänger somit 145 € zusätzlich zur regulären Grundsicherung zur Verfügung. Nur die verbleibenden 105 € werden mit der staatlichen Grundsicherung verrechnet.

Ist die Auszahlung der Riester Rente im Ausland möglich?

Eine Auszahlung im Ausland ist grundsätzlich möglich. Ob die Rente jedoch in voller Höhe ausgezahlt werden kann oder finanzielle Einbußen drohen, hängt maßgeblich vom Land des neuen Wohnsitzes ab.

  • Verlegung des Wohnsitzes in ein EU- oder EWR-Land: Dies ist förderunschädlich (gemäß EuGH-Rechtsprechung). Staatliche Zulagen und Steuervorteile brauchen nicht zurückgezahlt werden. Die laufende Besteuerung regelt das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).

  • Verlegung des Wohnsitzes in ein Drittland (Nicht-EU / Nicht-EWR): Dies gilt als schädliche Verwendung.  In diesem Fall besteht die Verpflichtung, sämtliche erhaltene Zulagen und Steuervorteile an den Staat (ZfA) zurückzuzahlen. Um extreme finanzielle Härten zu vermeiden, kann bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) eine Stundung nach § 95 EStG beantragt werden. Die Rückzahlung der Fördersumme wird dann zinslos gestundet und sukzessive durch einen monatlichen Einbehalt von 15 % der Riester-Rentenzahlung getilgt.

Häufig gestellte Fragen zur Riester-Rente & zum Altersvorsorgedepot

Ja, ein Wechsel von bestehenden Riester-Verträgen in das neue Altersvorsorgedepot ist ab dem 01.01.2027 grundsätzlich möglich. Wenn der Riester-Vertrag zum Zeitpunkt des Wechsels bereits seit mindestens 5 Jahren läuft, ist diese Übertragung komplett kostenfrei.

Eine förderunschädliche Auszahlung entspricht den gesetzlichen Regeln der Altersvorsorge, wie dem regulären Rentenbeginn. Hierbei behalten Sparerinnen und Sparer alle staatlichen Zulagen und steuerlichen Vorteile. Eine förderschädliche Auszahlung liegt vor, wenn der Vertrag vorzeitig gekündigt und das Geld anderweitig genutzt wird. In diesem Fall müssen alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile vollständig an den Staat zurückgezahlt werden.

Beim neuen Altersvorsorgedepot entfallen ab 2027 die strikte Pflicht zur lebenslangen Verrentung sowie die standardmäßige Pflicht zur 100 %igen Beitragsgarantie. Dadurch können Sparerinnen und Sparer in der Ansparphase freier in renditestarke ETFs investieren und das Kapital in der Auszahlungsphase flexibel über zeitlich begrenzte Auszahlungspläne entnehmen.

Die 12/65-Regel ist die gesetzliche Voraussetzung, um bei einer Einmalauszahlung des ungeförderten Depotanteils vom attraktiven Halbeinkünfteverfahren zu profitieren. Sie besagt, dass:

  • Der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren aufweisen muss und

  • die Auszahlung erst nach dem vollendeten 65. Lebensjahr erfolgen darf.

Sind beide Kriterien erfüllt, müssen lediglich 50 % der erzielten Gewinne mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.

Wenn das angesparte Kapital sehr gering ist, spricht man von einer Kleinbetragsrente. In diesem Fall kann der Anbieter den Vertrag zu Rentenbeginn als Einmalzahlung abfinden. Alle Details und aktuellen Freibeträge dazu finden Sie im Abschnitt: Kann man sich die Riester-Rente auch komplett als Einmalzahlung auszahlen lassen?

Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen oder zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß § 2 StBerG befähigten Person.