Referenzkonto: Bedeutung & Funktion

Was ist das Referenzkonto und wie funktioniert es bei Geldanlagen? Erfahren Sie, welche Konten sich eignen und warum es für Ihre Anlage relevant ist.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Bedeutung: Ein Referenzkonto wird bei Geldanlagen fest hinterlegt, um darüber alle Geldflüsse abzuwickeln. Ein- und Auszahlungen erfolgen in der Regel über dieses Konto.

  • Funktion: Das Referenzkonto sorgt für eine eindeutige Zuordnung aller Geldbewegungen, verhindert Auszahlungen an Dritte und erhöht die Sicherheit im Zahlungsverkehr mit dem Anlagekonto.

  • Sicherheit: Referenzkonten unterliegen den gesetzlichen Sicherheits- und Aufsichtsstandards des jeweiligen Bankensystems. Banken setzen dabei unter anderem technische und organisatorische Maßnahmen ein, um Zahlungsverkehr sowie personenbezogene und finanzielle Daten zu schützen. Guthaben auf Referenzkonten sind, wie andere Bankeinlagen auch, im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung des jeweiligen Landes bis zu 100.000 € pro Person und Bank abgesichert.

Referenzkonto: Was ist das?

Ein Referenzkonto ist ein festgelegtes Girokonto, das mit einem Anlagekonto wie einem Tagesgeldkonto, Festgeldkonto oder Depot verknüpft ist. Es dient dazu, Ein- und Auszahlungen abzuwickeln. Überweisungen erfolgen zwischen dem eigenen Girokonto (Referenzkonto) und einem verbundenen Verrechnungskonto beziehungsweise direkt mit dem Anlagekonto. Diese feste Verbindung sorgt für eine eindeutige Zuordnung von Geldbewegungen und reduziert das Risiko von Fehl- oder Fremdauszahlungen. 

Bei einem Verrechnungskonto, welches bei bestimmten Anlageformen wie dem Depot zusätzlich eingesetzt wird, handelt es sich um ein rein technisches Zwischenkonto der Bank. Dieses dokumentiert Transaktionen wie Käufe, Verkäufe oder Ertragsgutschriften und dient nicht als klassisches Referenzkonto für den externen Zahlungsverkehr.

Welche Bankkonten können als Referenzkonto verwendet werden?

Ein Referenzkonto kann ein Girokonto oder ein anderes Bankkonto sein. In der Regel handelt es sich dabei um ein reguläres Bankkonto, das die erforderlichen Funktionen für Zahlungsverkehr und Transaktionen bietet. Die folgenden Kontotypen können als Referenzkonto verwendet werden:

  • Girokonto: Dies ist der Regelfall für ein Referenzkonto, da es Einzahlungen auf ein Tagesgeldkonto oder Depot sowie Auszahlungen ermöglicht.
  • Gemeinschaftskonto: Dieses kann verwendet werden, sofern mindestens eine identische Kontoinhaberin oder ein identischer Kontoinhaber mit dem Anlagekonto übereinstimmt und entsprechende Nachweise vorliegen.

Konten ohne eigenständige Zahlungsfunktion sind als Referenzkonto ungeeignet. Dazu zählen Kreditkartenkonten, reine Sparkonten ohne Überweisungsmöglichkeit sowie andere Anlagekonten wie Festgeld oder Tagesgeld, die selbst ein Referenzkonto benötigen.

Welche Bedingungen muss ein Referenzkonto erfüllen?

Damit ein Referenzkonto als solches anerkannt wird, gelten bestimmte Voraussetzungen. Diese betreffen vor allem die technische Nutzbarkeit des Kontos, die Übereinstimmung der Kontoinhaberinnen und -inhaber sowie die rechtlichen Anforderungen im Zahlungsverkehr:

  • Zahlungsverkehrsfähigkeit: Lediglich Konten, über die Zahlungsverkehr abgewickelt werden kann, sind als Referenzkonten berechtigt. Üblicherweise betrifft dies Girokonten, die Überweisungen, Daueraufträge und Bargeldauszahlungen ermöglichen.
  • Namensgleichheit: Zwingend erforderlich ist, dass das Referenzkonto auf denselben Namen wie das Anlagekonto und gegebenenfalls das Verrechnungskonto lautet. 
  • Standort: Viele Banken akzeptieren Referenzkonten innerhalb des SEPA-Raums. Ob ein Referenzkonto zwingend bei einer deutschen Bank geführt werden muss, hängt von den jeweiligen bankinternen Vorgaben ab.

Wann ist ein Referenzkonto notwendig?

Ein Referenzkonto ist insbesondere bei bestimmten Anlageprodukten erforderlich, um einen klaren und sicheren Geldfluss zu gewährleisten. Typischerweise wird ein Referenzkonto bei der Eröffnung eines Tagesgeldkontos, Festgeldkontos oder Wertpapierdepots verlangt.

Bei diesen Finanzprodukten fungiert das Referenzkonto als Ausgangspunkt für Einzahlungen und als Zielkonto für Rückzahlungen. Es erleichtert den Transfer von Geldern zwischen verschiedenen Finanzinstitutionen und stellt sicher, dass Transaktionen eindeutig zugeordnet werden können. Durch die Festlegung eines Referenzkontos wird eine klare Verbindung zwischen den verschiedenen finanziellen Aktivitäten der Kontoinhaberin beziehungsweise des Kontoinhabers hergestellt, was die Verwaltung und Verfolgung von Finanzbewegungen erleichtert.

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Ist das Raisin-Konto ein Referenzkonto?

Nein, beim Raisin-Konto handelt es sich um ein Verrechnungskonto. Es dient dazu, den Zahlungsverkehr von Sparerinnen und Sparern in Deutschland und Sparkonten im Ausland abzuwickeln. Dabei überweisen Sparerinnen und Sparer die gewünschte Anlagesumme von ihrem Referenzkonto (Girokonto) auf das kostenlose Raisin-Konto, welches bei der Raisin Bank AG in Frankfurt geführt wird. 

Das Raisin-Konto fungiert somit als technisches Zwischenkonto und nicht als klassisches Referenzkonto. Über das Raisin-Konto steuern Sparerinnen und Sparer ihre Einzahlungen und Umbuchungen zu ausgewählten Partnerbanken in Europa. Das Konto dient ausschließlich der Abwicklung und ist kein Referenzkonto.

Wie sicher ist ein Referenzkonto?

Ein Referenzkonto ist ein fester Bestandteil des regulierten Zahlungsverkehrs innerhalb des deutschen Finanzsystems. Die Sicherheit eines Referenzkontos basiert dabei auf verschiedenen Faktoren.

Referenzkonten unterliegen unter anderem den allgemeinen Sicherheitsstandards des deutschen Bankwesens. Banken in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, bestimmte Sicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten, um die Finanztransaktionen ihrer Anlegerinnen und Anleger abzusichern. Hierzu gehören moderne Verschlüsselungstechnologien und Sicherheitsprotokolle, die die Sicherung von persönlichen Daten und finanziellen Informationen gewährleisten sollen.

Des Weiteren sind Bankguthaben in Deutschland, einschließlich Guthaben auf Referenzkonten, durch die gesetzliche Einlagensicherung abgesichert. Diese greift bis zu einem Betrag von 100.000 € pro Person und Bank.