Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung/NVB) bleiben die Kapitalerträge Ihres Kindes bis zu 13.348 € pro Jahr steuerfrei. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie die NV-Bescheinigung beantragen, ausfüllen und bei uns einreichen.

Die dargestellten Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar.
Die NV-Bescheinigung ist ein Dokument vom Finanzamt. Es bestätigt: Ihr Kind verdient so wenig, dass keine Einkommensteuer anfällt.
Damit bleiben die Erträge Ihres Kindes bis zu 13.348 € im Jahr steuerfrei: Grundfreibetrag (12.348 €) plus Sparerpauschbetrag (1.000 €).
Sie beantragen die NV kostenlos über Ihr eigenes Elster-Konto – ein eigenes Konto für Ihr Kind brauchen Sie nicht.
Danach laden Sie die Bescheinigung im Konto Ihres Kindes hoch. Ab jetzt kann Ihr Kind die verfügbaren Steuerfreibeträge vollständig beanspruchen.
Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist ein offizielles Dokument des Finanzamts. Sie bestätigt, dass eine Person so wenig verdient, dass keine Einkommensteuer anfällt. Bei Kindern ist das fast immer der Fall.
Der Effekt: Ihre Bank zieht keine Abgeltungsteuer ab – also die Steuer, die sonst automatisch von den Erträgen abgeht. Ihr Kind nutzt dann zwei Freibeträge gleichzeitig:
den Grundfreibetrag: 12.348 € (2026)
Zusammen bleiben so Kapitalerträge bis zu 13.348 € pro Jahr steuerfrei. Einen zusätzlichen Freistellungsauftrag brauchen Sie nicht. Die NV-Bescheinigung gilt bis zu drei Jahre, also bis zum Ende des dritten Kalenderjahres. Läuft sie aus, beantragen Sie sie einfach neu. Der Antrag ist digital bei Elster möglich.
Gut zu wissen: Das Kinderdepot optimiert die Steuer automatisch. Es realisiert Gewinne mehrmals im Jahr, damit sie in den jährlichen Freibetrag passen. Mit der NV bleiben diese Gewinne bis zu 13.348 € steuerfrei.
Beide sorgen dafür, dass Kapitalerträge steuerfrei bleiben, aber in unterschiedlichem Umfang.
Unsere Empfehlung: Richten Sie von Anfang an die NV-Bescheinigung ein. Nur mit ihr nutzt Ihr Kind den gesamten Steuerfreibetrag.
Bei einem laufenden Freistellungsauftrag: Haben Sie bereits einen Freistellungsauftrag erteilt, lässt unser System den Wechsel erst zum Beginn des nächsten Jahres zu. Erst danach steht der volle Freibetrag von 13.348 € zur Verfügung. Starten Sie deshalb am besten direkt mit der NV-Bescheinigung.
Die NV beantragen Sie für Ihr Kind online über Elster. Das Beste: Ihr Kind braucht kein eigenes Elster-Konto. Sie wickeln den Antrag über Ihr eigenes Konto ab.Das Finanzamt erkennt Ihr Kind an der Steuer-Identifikationsnummer. Die finden Sie hier:
Auf dem Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt), das Ihr Kind wenige Wochen nach der Geburt per Post erhält (Geburtsbrief)
Auf Anfrage über das Online-Portal des BZSt
Der Antrag heißt „NV 1 A“ („Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung für natürliche Personen“). Meistens finden Sie es über die Direktsuche in Elster mit der Lupe oben rechts. Ausfüllen, abschicken, und der Antrag ist beim Finanzamt.
In einigen Bundesländern ist der Antrag nicht in Elster hinterlegt. Dann finden Sie ihn auf formulare-bfinv.de. Dort füllen Sie ihn online aus und speichern ihn als PDF. Anschließend senden Sie das PDF über die Nachrichtenfunktion in Elster an Ihr Finanzamt: „Formulare & Leistungen“ ➔ „Sonstige Formulare“ ➔ „Sonstige Nachricht an das Finanzamt“.
Den Antrag auszufüllen ist einfach. Sie brauchen nur zwei Dinge: die Steuer-Identifikationsnummer Ihres Kindes und eine Einschätzung seines Einkommens. Hat Ihr Kind kein weiteres Einkommen, orientieren Sie sich an der Zielrendite Ihres Portfolios und dem investierten Betrag.
Wichtig: Sie müssen nicht alle Felder des Antrags ausfüllen. Zur Orientierung steht ihnen hier ein ausgefülltes Muster zur verfügung.
Beide laden Sie bequem digital hoch, auf der Website oder in der App.
So geht's:
Klicken Sie oben rechts auf Ihr Namenskürzel.
Wechseln Sie über „Konto wechseln“ in das Konto Ihres Kindes.
Öffnen Sie im Menü unter Ihrem Namenskürzel den Punkt „Freistellungsauftrag“.
Laden Sie dort die NV-Bescheinigung oder den Freistellungsauftrag hoch.
Bitte beachten: Die Upload-Option erscheint erst, wenn das Kinderdepot offiziell eröffnet ist, also wenn der Sorgerechtsnachweis vorliegt, die Geburtsurkunde hochgeladen ist und das Portfolio eröffnet wurde. Vorher ist der Menüpunkt nicht sichtbar.
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