Ausgezeichnet mit der Note „Sehr Gut“
Ab Januar 2027 startet die neue Generation der Altersvorsorge. Ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot, mit dem Sie Ihre private Altersvorsorge am Kapitalmarkt aufbauen. Mit Zulagen von bis zu 540 € pro Jahr und Steuervorteilen, die für viele Anlegerinnen und Anleger noch stärker ins Gewicht fallen. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz auf der Warteliste.

Ein Produkt der Raisin Bank. Anlagen in Wertpapieren unterliegen Wertschwankungen. Bitte beachten Sie unsere Risikohinweise.

Heute deckt die gesetzliche Rente nur noch rund 48 % Ihres letzten Nettoeinkommens und das in der Regel erst ab dem 67. Lebensjahr. Wer seinen Lebensstandard im Ruhestand sichern möchte, braucht eine zusätzliche private Vorsorge.
Genau hier setzt der Gesetzgeber an: Mit dem Altersvorsorgereformgesetz führt die Bundesregierung zum 1. Januar 2027 das Altersvorsorgedepot ein: Eine neue, staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge, mit der Sie die Renditechancen des Kapitalmarkts für Ihren Ruhestand nutzen.

Der Staat unterstützt Ihre Altersvorsorge mit Zulagen. Die Höhe Ihrer Förderung richtet sich nach Ihrem Eigenbeitrag und Ihrer Lebenssituation.
Grundzulage bis zu 540 € pro Jahr
Auf die ersten 360 € Ihres jährlichen Eigenbeitrags erhalten Sie 50 % Zulage, auf weitere Beiträge bis 1.800 € erhalten Sie 25 %.
Kinderzulage bis zu 300 € pro Kind
Für jedes kindergeldberechtigte Kind fließen bis zu 300 € pro Jahr zusätzlich in Ihr Depot. Die volle Zulage erreichen Sie bereits ab 25 € Eigenbeitrag im Monat.
Anlagen in Wertpapieren unterliegen Wertschwankungen.

Während Sie ansparen, fallen auf Ihre Erträge weder Abgeltungsteuer noch Vorabpauschale an. Erträge können vollständig reinvestiert werden. Versteuert wird erst bei Auszahlung.
Steuerfreie Ansparphase auf bis zu 6.840 € pro Jahr
Während Sie ansparen, fallen auf Ihre Erträge weder Abgeltungsteuer noch Vorabpauschale an. Erträge können vollständig reinvestiert werden. Versteuert wird erst bei Auszahlung.
Niedrigere Besteuerung der monatlichen Rente
Erst im Ruhestand greift Ihr persönlicher Einkommensteuersatz auf die Auszahlungen. Dieser ist im Alter häufig niedriger als die heute üblichen 25 % Abgeltungsteuer.¹
Halbeinkünfteverfahren bei Einmalauszahlung
Ab 62 Jahren und 12 Jahren Vertragslaufzeit ist nur die Hälfte der Gewinne aus dem ungeförderten Anteil steuerpflichtig.²

Im Altersvorsorgedepot haben Sie die Wahl zwischen einem von Ihnen verwalteten ETF-Portfolio oder einem in unserer mehrfach ausgezeichneten Vermögensverwaltung gemanagten Investment. Seit 2018 erzielen unsere Anleger in dieser überdurchschnittliche Ergebnisse.
Grundlage für den Performancevergleich des unabhängigen Vergleichsportals Brokervergleich.de sind Echtgeldportfolios. Historische Wertentwicklungen sind kein zuverlässiger Indikator für zukünftige Wertentwicklung.
Das Altersvorsorgedepot ist der offizielle Nachfolger der Riester-Rente. Bestehende Riester-Verträge können ab 2027 unkompliziert ins Altersvorsorgedepot übertragen werden. Ihr gebildetes Vermögen im bisherigen Riester-Vertrag können Sie in das neue Altersvorsorgedepot mitnehmen.
¹ Die dargestellten Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar. Die steuerliche Behandlung ist von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers abhängig und kann künftig Änderungen unterliegen.
² BMF-Bestätigung zur Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens auf das Altersvorsorgedepot steht noch aus. Stand: 05/26
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