Ab 2027: Das neue Altersvorsorge­depot

Ab Januar 2027 startet die neue Generation der Altersvorsorge. Ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot, mit dem Sie Ihre private Altersvorsorge am Kapitalmarkt aufbauen. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz auf der Warteliste.

  • Bis zu 540 € staatliche Zulagen p. a.
  • Bis zu 497 € Steuererstattung p. a.¹
  • Kapitalanlagen unterliegen Risiken
Ein Mann mit Brille lacht herzlich in der Küche, während er mit dem Smartphone telefoniert.

Ein Produkt der Raisin Bank. Anlagen in Wertpapieren unterliegen Wertschwankungen. Bitte beachten Sie unsere Risikohinweise.

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Altersvorsorgedepot-Rechner: Zulagen und Portfolio-Wert berechnen

Geben Sie Ihren Monatsbeitrag, Ihr Alter und Ihr Einkommen ein. Sie sehen sofort, wie hoch Ihre staatliche Förderung ausfällt und welche Zusatzrente im Alter möglich ist.

Was auf der Warteliste auf Sie wartet

Sie erfahren nicht nur als Erstes, wenn das Produkt auf dem Markt ist, sondern auch, welche Vor- und Nachteile Sie als Anleger haben. Wir zeigen Ihnen, welche weiteren Pluspunkte Sie über die Grundzulage hinaus im Altersvorsorgedepot nutzen können, und erklären, wie die Versteuerung geregelt ist.

Ein älterer Mann mit grauem Bart und Brille prüft Dokumente und macht sich Notizen am Schreibtisch.

Die gesetzliche Rente reicht nicht mehr

Heute liegt das gesetzliche Rentenniveau nur noch bei rund 48 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens – bei 45 Beitragsjahren und meist erst ab dem 67. Lebensjahr. Wer seinen Lebensstandard im Ruhestand sichern möchte, braucht eine zusätzliche private Vorsorge.

Genau hier setzt der Gesetzgeber an: Mit dem Altersvorsorgereformgesetz führt die Bundesregierung zum 1. Januar 2027 das Altersvorsorgedepot ein. Eine neue, staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge, mit der Sie die Renditechancen des Kapitalmarkts für Ihren Ruhestand nutzen können.

Eine Frau mit Brille sitzt barfuß im Schneidersitz auf dem Holzboden neben großen Zimmerpflanzen.

Staatliche Förderung von bis zu 540 € pro Jahr

Der Staat unterstützt Ihre Altersvorsorge mit Zulagen. Die Höhe Ihrer Förderung richtet sich nach Ihrem Eigenbeitrag und Ihrer Lebenssituation.

  • Grundzulage bis zu 540 € pro Jahr
    A
    uf die ersten 360 € Ihres jährlichen Eigenbeitrags erhalten Sie 50 % Zulage (bis zu 180 € Zulage), auf weitere Beiträge bis 1.800 € erhalten Sie 25 % (bis zu 360 € Zulage).

  • Kinderzulage bis zu 300 € pro Kind
    Für jedes kindergeldberechtigte Kind fließen bis zu 300 € pro Jahr zusätzlich in Ihr Depot. Die volle Zulage erreichen Sie bereits ab 25 € Eigenbeitrag im Monat.

  • Berufseinsteiger-Bonus in Höhe von 200 €
    Anlegerinnen und Anleger unter 25 Jahren erhalten zum Start ihres Altersvorsorgedepots einmalig 200 € zusätzlich.

Anlagen in Wertpapieren unterliegen Wertschwankungen.

Ein Mann sitzt auf dem Parkettboden im Wohnzimmer und spielt Backgammon mit zwei kleinen Katzen.

Steuervorteile in jeder Phase Ihrer Vorsorge

Das Altersvorsorgedepot entlastet Sie steuerlich gleich zweifach: beim Einzahlen und bei der Auszahlung im Ruhestand.

  • Beiträge absetzen und Steuern zurückholen
    Ihre Beiträge können Sie als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Zusätzlich zu den staatlichen Zulagen sind so Steuervorteile von bis zu 497 € pro Jahr möglich.¹,²

  • Besteuerung über die Einkommensteuer
    Erst im Ruhestand greift Ihr persönlicher Einkommensteuersatz auf die Auszahlungen. Wie hoch er ausfällt, hängt von Ihren gesamten Einkünften im Alter ab – bei vielen liegt er dann unter dem Satz während des Berufslebens.²

  • Halbeinkünfteverfahren für ungeförderte Beiträge
    Beiträge über die geförderten 1.800 € pro Jahr hinaus werden günstiger besteuert: Nur die Gewinne zählen, und davon ist ab 65 Jahren und 12 Jahren Vertragslaufzeit lediglich die Hälfte steuerpflichtig.³

Schaubild Wertwicklung moderate Risikoklasse - Echtgeldtest Brokervergleich.de. Zeitraum: 30.04.2018–31.03.2026

Top-Wertentwicklung

Im Altersvorsorgedepot haben Sie die Wahl zwischen einem von Ihnen verwalteten ETF-Portfolio oder einem in unserer mehrfach ausgezeichneten Vermögensverwaltung gemanagten Investment. Seit 2018 erzielen unsere Anleger in dieser überdurchschnittliche Renditen.

Grundlage für den Performancevergleich des unabhängigen Vergleichsportals Brokervergleich.de sind Echtgeldportfolios. Historische Wertentwicklungen sind kein zuverlässiger Indikator für zukünftige Wertentwicklung.

Bereits Riester-Sparer? Wechseln Sie zum Nachfolger.

Das Altersvorsorgedepot ist der offizielle Nachfolger der Riester-Rente. Bestehende Riester-Verträge können ab 2027 einfach ins Altersvorsorgedepot übertragen werden. Ihr gebildetes Vermögen im bisherigen Riester-Vertrag können Sie in das neue Altersvorsorgedepot mitnehmen.

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ETF Rürup

  • Beiträge bis zu 30.826 € pro Jahr zu 100 % steuerlich absetzbar
  • Renditechancen am Kapitalmarkt durch professionell verwaltete Portfolios
  • Nachgelagerte Besteuerung mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz
  • Lebenslange Rente garantiert 
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Altersvorsorgedepot

  • Bis zu 540 € staatliche Zulage pro Jahr + Steuererstattung für Ihre Beiträge
  • Steuerfreie Erträge in der Ansparphase auf bis zu 6.840 € pro Jahr

  • Halbeinkünfteverfahren bei Einmalauszahlung ungeförderter Beiträge
  • Flexible Auszahlung statt starrer Rente
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Ab 2027: Vorsorge mit staatlicher Förderung

Tragen Sie sich jetzt kostenlos ein. Sie erhalten eine Nachricht, sobald das Altersvorsorgedepot startet – mit staatlicher Förderung und Steuervorteilen.
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Häufig gestellte Fragen

Das Altersvorsorgedepot ist ein privates, staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt und der offizielle Nachfolger der Riester-Rente. Sie investieren darin über ETFs in Aktien und Anleihen und nutzen die Renditechancen der Kapitalmärkte für Ihre Altersvorsorge. Start ist der 1. Januar 2027.

 

Gegenüber der Riester-Rente hat der Gesetzgeber zentrale Kritikpunkte korrigiert: niedrigere Kosten, keine Beitragsgarantie – dafür mehr Kontrolle über das Portfolio und keine Zwangsverrentung.

 

Bitte beachten Sie: Kapitalanlagen bergen Risiken. Über lange Anlagezeiträume lassen sich Wertschwankungen ausgleichen, aber nicht vollständig vermeiden.

Das Altersvorsorgedepot lohnt sich vor allem für alle, die ihre Rentenlücke schließen und dafür die Renditechancen des Kapitalmarkts nutzen wollen.

 

Der Bedarf ist hoch: Nur rund 92.000 Altersrentnerinnen und -rentner beziehen mehr als 3.000 € gesetzliche Rente¹. Das Rentenniveau liegt bei 48 % und ist gesetzlich bis 2031 gesichert; danach rechnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit einem weiteren Rückgang².

 

Gut zu wissen: Das investierte Kapital ist grundsätzlich an Ehepartner oder Kinder vererbbar.

¹ Quelle: Rentenversicherungsbericht (2024)

² Quelle: Ihre Vorsorge (2025)

 

Die beiden wesentlichen Nachteile des Altersvorsorgedepots betreffen das Kapitalmarktrisiko und die Besteuerung in der Auszahlungsphase.

 

Kapitalmarktrisiko: Ohne Beitragsgarantie tragen Sie Kursschwankungen und mögliche Verluste selbst. Bei der Riester-Rente glich der Anbieter Verluste aus (Beitragsgarantie). Im Gegenzug floss das Kapital überwiegend in risikoarme Anlageklassen mit niedriger Zielrendite. Genau das ändert das Altersvorsorgedepot.

 

Besteuerung: Geförderte Beiträge können in der Ansparphase steuerlich geltend gemacht werden und reduzieren Ihre Steuerlast. In der Auszahlungsphase versteuern Sie diesen Anteil dafür vollständig mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz, nicht nur die Kapitalerträge.

 

Hinzu kommt: Ihr Kapital ist bis zum 65. Lebensjahr gebunden.

Beim Altersvorsorgedepot verschiebt sich die Steuer nach hinten: Einzahlungen und Ansparphase bleiben steuerfrei. Besteuert wird erst die Auszahlung – getrennt nach gefördertem und ungefördertem Kapital.

 

Zu Beginn der Auszahlungsphase wählen Sie für Ihr gesamtes Depot die Auszahlungsform: Ein Auszahlplan mit Raten bis mindestens zum 85. Lebensjahr oder als lebenslange Leibrente. Diese Wahl bestimmt, welche Steuern für Sie anfallen.

 

Geförderte Beiträge (bis 1.800 € pro Jahr): Sie versteuern die gesamte Auszahlung mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz, nicht nur die Kapitalerträge (§ 22 Nr. 5 Satz 1 EStG). Das gilt unabhängig von der Auszahlungsform.

 

Beim ungeförderten Anteil zählen nur die Kapitalerträge. Von diesen ist beim Auszahlplan die Hälfte steuerpflichtig (Halbeinkünfteverfahren, § 22 Nr. 5 Satz 2 EStG). Bei der Leibrente entscheidet das Alter bei Rentenbeginn: mit 65 sind 18 % steuerpflichtig (Ertragsanteil).

 

Stand: 01.08.2026. Zur Besteuerung ungeförderter Beiträge im Altersvorsorgedepot steht das Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums noch aus. Wir aktualisieren diese Angaben, sobald es vorliegt.

Die steuerliche Behandlung hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein.

Sie können bis zu 6.840 € pro Jahr in ein Altersvorsorgedepot einzahlen. Staatlich gefördert werden davon Eigenbeiträge bis 1.800 € – mit einer Grundzulage von bis zu 540 €. Voraussetzung ist ein Mindesteigenbeitrag von 120 € im Jahr. Familien erhalten zusätzlich 300 € Kinderzulage pro kindergeldberechtigtem Kind.

 

Beiträge über 1.800 € erhalten keine Zulage, bleiben aber steuerlich begünstigt: In der Ansparphase fällt keine Abgeltungssteuer an, in der Auszahlungsphase gelten für diesen ungeförderten Teil das Halbeinkünfteverfahren oder die Ertragsanteilsbesteuerung.

¹ Die dargestellten Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar. Die steuerliche Behandlung ist von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers abhängig und kann künftig Änderungen unterliegen.

² Annahmen: 1.800 € jährlicher Eigenbeitrag, 540 € Zulagen, 42 % Grenzsteuersatz, 5,5 % Solidaritätszuschlag. Im Rahmen der Günstigerprüfung übersteigt die Steuerersparnis die Zulagen um bis zu 497 € pro Jahr; dieser Betrag wird zusätzlich erstattet. Die tatsächliche Höhe hängt von Ihrer persönlichen steuerlichen Situation ab. Stand: 05/26.

³ BMF-Bestätigung zur Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens auf das Altersvorsorgedepot steht noch aus. Stand: 08/26