Ausgezeichnet mit der Note „Sehr Gut“
Ab Januar 2027 startet die neue Generation der Altersvorsorge. Ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot, mit dem Sie Ihre private Altersvorsorge am Kapitalmarkt aufbauen. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz auf der Warteliste.

Ein Produkt der Raisin Bank. Anlagen in Wertpapieren unterliegen Wertschwankungen. Bitte beachten Sie unsere Risikohinweise.

Heute deckt die gesetzliche Rente nur noch rund 48 % Ihres letzten Nettoeinkommens und das in der Regel erst ab dem 67. Lebensjahr. Wer seinen Lebensstandard im Ruhestand sichern möchte, braucht eine zusätzliche private Vorsorge.
Genau hier setzt der Gesetzgeber an: Mit dem Altersvorsorgereformgesetz führt die Bundesregierung zum 1. Januar 2027 das Altersvorsorgedepot ein. Eine neue, staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge, mit der Sie die Renditechancen des Kapitalmarkts für Ihren Ruhestand nutzen können.

Der Staat unterstützt Ihre Altersvorsorge mit Zulagen. Die Höhe Ihrer Förderung richtet sich nach Ihrem Eigenbeitrag und Ihrer Lebenssituation.
Grundzulage bis zu 540 € pro Jahr
Auf die ersten 360 € Ihres jährlichen Eigenbeitrags erhalten Sie 50 % Zulage (bis zu 180 € Zulage), auf weitere Beiträge bis 1.800 € erhalten Sie 25 % (bis zu 360 € Zulage).
Kinderzulage bis zu 300 € pro Kind
Für jedes kindergeldberechtigte Kind fließen bis zu 300 € pro Jahr zusätzlich in Ihr Depot. Die volle Zulage erreichen Sie bereits ab 25 € Eigenbeitrag im Monat.
Anlagen in Wertpapieren unterliegen Wertschwankungen.

Das Altersvorsorgedepot entlastet Sie steuerlich gleich zweifach: beim Einzahlen und bei der Auszahlung im Ruhestand.
Beiträge absetzen und Steuern zurückholen
Ihre Beiträge können Sie als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Zusätzlich zu den staatlichen Zulagen sind so Steuervorteile von bis zu 497 € pro Jahr möglich.¹,²
Niedrigere Besteuerung der monatlichen Rente
Erst im Ruhestand greift Ihr persönlicher Einkommensteuersatz auf die Auszahlungen. Dieser ist im Alter häufig niedriger als die heute üblichen 25 % Abgeltungsteuer.²
Halbeinkünfteverfahren bei Einmalauszahlung ungeförderter Beiträge
Ab 65 Jahren und 12 Jahren Vertragslaufzeit ist lediglich die Hälfte der Gewinne aus dem ungeförderten Anteil steuerpflichtig.³

Im Altersvorsorgedepot haben Sie die Wahl zwischen einem von Ihnen verwalteten ETF-Portfolio oder einem in unserer mehrfach ausgezeichneten Vermögensverwaltung gemanagten Investment. Seit 2018 erzielen unsere Anleger in dieser überdurchschnittliche Renditen.
Grundlage für den Performancevergleich des unabhängigen Vergleichsportals Brokervergleich.de sind Echtgeldportfolios. Historische Wertentwicklungen sind kein zuverlässiger Indikator für zukünftige Wertentwicklung.
Das Altersvorsorgedepot ist der offizielle Nachfolger der Riester-Rente. Bestehende Riester-Verträge können ab 2027 einfach ins Altersvorsorgedepot übertragen werden. Ihr gebildetes Vermögen im bisherigen Riester-Vertrag können Sie in das neue Altersvorsorgedepot mitnehmen.
Steuerfreie Erträge in der Ansparphase auf bis zu 6.840 € pro Jahr
¹ Die dargestellten Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar. Die steuerliche Behandlung ist von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers abhängig und kann künftig Änderungen unterliegen.
² Annahmen: 1.800 € jährlicher Eigenbeitrag, 540 € Zulagen, 42 % Grenzsteuersatz, 5,5 % Solidaritätszuschlag. Im Rahmen der Günstigerprüfung übersteigt die Steuerersparnis die Zulagen um bis zu 497 € pro Jahr; dieser Betrag wird zusätzlich erstattet. Die tatsächliche Höhe hängt von Ihrer persönlichen steuerlichen Situation ab. Stand: 05/26.
³ BMF-Bestätigung zur Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens auf das Altersvorsorgedepot steht noch aus. Stand: 05/26
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