Dieser Guide zeigt Ihnen, wie Sie die steuerlichen Vorteile eines Kinderdepots am besten nutzen – und wie wir Sie dabei mit einem steueroptimierten Rebalancing unterstützen. Die Anlage am Kapitalmarkt ist mit Risiken verbunden, die durch breite Streuung reduziert, aber nicht vollständig vermieden werden können.
Ob für den Führerschein, das Studium oder die erste eigene Wohnung: Wer früh anfängt, für sein Kind oder Enkelkind zu investieren, nutzt den Zinseszinseffekt bestmöglich. Doch viele Familien verschenken bares Geld an das Finanzamt, weil Unsicherheiten rund um Steuern und Freibeträge bestehen.
Wenn Sie Geld auf ein Konto überweisen, das auf den Namen des Kindes läuft, gilt dies rechtlich als Schenkung. Die gute Nachricht: Der Staat gewährt hier sehr großzügige Freibeträge, die sich alle 10 Jahre ab der ersten Schenkung erneuern.
Wer schenkt? | Verhältnis zum Kind | Freibetrag (alle 10 Jahre) |
Eltern | Mutter & Vater (jeweils) | 400.000 € |
Großeltern | Oma & Opa (jeweils) | 200.000 € |
Sparpaten | Tanten, Onkel, Freunde | 20.000 € |
Jedes Elternteil kann insofern jeweils 400.000 € steuerfrei auf das Depot des Kindes übertragen. Für Paten reicht der Freibetrag in der Regel problemlos aus, um über Jahre hinweg einen monatlichen Sparplan zu bedienen, ohne dass Schenkungsteuer anfällt.
Oft sparen Großeltern auf einem eigenen Konto für die Enkel („Das bekommt sie dann zum 18.“). Das ist steuerlich häufig der unattraktivste Weg.
Nachteil beim Sparen auf eigenen Namen: Die laufenden Erträge (z.B. Dividenden) und Gewinne sind von den Großeltern zu versteuern. Sind deren einkommensteuerlichen Freibeträge (siehe hierzu 3.) ausgeschöpft, fällt grundsätzlich rund 26 % Abgeltungsteuer an. Zudem zählt die Übergabe mit 18 Jahren als Schenkung zu genau diesem Zeitpunkt – was bei großen Summen den schenkungsteuerlichen Freibetrag (siehe hierzu 1.) plötzlich aufzehren kann.
Vorteil beim Kinderdepot für das Enkelkind: Das Geld gehört rechtlich sofort dem Kind. Die Erträge bleiben dank der einkommensteuerlichen Freibeträge des Kindes (siehe hierzu 3.) meist komplett steuerfrei.
Was passiert am 18. Geburtstag? Ja, mit 18 bekommt das Kind Depotzugriff. Die Erfahrung zeigt allerdings: Kinder, die mit einem solchen Depot aufwachsen, können schrittweise an das Thema verantwortungsvolle Geldanlage herangeführt werden. Wir unterstützen das durch kindgerechte Finanzbildung. Im Ergebnis gehen Kinder bewusster mit ihrer Anlage um.
Da Kinder – im Unterschied zu Erwachsenen – regelmäßig über keine anderen Einkünfte verfügen, zahlen sie auf Kapitalerträge häufig keine Steuern.
Jedes Kind hat ab Geburt eigene einkommensteuerliche Freibeträge (Stand 2026):
Sparer-Pauschbetrag: 1.000 €
Sonderausgaben-Pauschale: 36 €
Grundfreibetrag (Existenzminimum): 12.348 €
= maximal steuerfreie lfd. Erträge und Gewinne pro Jahr: 13.384 €
Solange die Kapitalerträge wie Dividenden und Kursgewinne unter diesen Grenzen bleiben und das Kind keine sonstigen Einkünfte hat, fällt keine Einkommensteuer an. Sofern die Bank auf die Kapitalerträge Kapitalertragsteuer einbehält, kann in diesen Fällen grds. durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung die Erstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Viele Depots lassen einkommensteuerliche Freibeträge des Kindes ungenutzt verstreichen, da zur Nutzung der Freibeträge Kapitalerträge realisiert werden müssen. Zur Realisation von Gewinnen (Wertsteigerungen) müssen grundsätzlich Wertpapiere verkauft werden. Das ist verschenktes Potenzial!
Wir machen das anders:
Wir bieten ein steueroptimiertes Rebalancing. Dabei prüfen wir regelmäßig, ob die einkommensteuerlichen Freibeträge Ihres Kindes ausgeschöpft sind. Wenn nicht, realisieren wir durch Verkauf der Wertpapiere gezielt Gewinne, um den einkommensteuerfreien Betrag so weit wie möglich zu nutzen.Ihr Vorteil: Wenn das Kind später (z.B. mit 25 Jahren) Anteile mit Gewinn verkauft, fällt der zu versteuernde Gewinn in der Regel deutlich geringer aus, da ein hoher Teil der Gewinne bereits steuerlich realisiert wurde, allerdings ohne Steuerzahlungen zu verursachen. So kann eine bessere finanzielle Grundlage für die Zukunft Ihres Kindes geschaffen werden, ohne dass Sie dafür mehr zurücklegen müssen.
Damit die Bank nicht automatisch ab dem „ersten Euro“ Kapitalerträge Kapitalertragsteuer abführt, gibt es eine einfache Lösung.
Kapitalerträge bis 1.000 €/Jahr: Die Erteilung eines Freistellungsauftrags im Online-Banking genügt.
Kapitalerträge über 1.000 €/Jahr: Beantragen Sie beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung, Formular NV 1 A) und reichen Sie diese online dort ein, wo Sie auch Freistellungsaufträge einreichen.
Wirkung: Die Bank behält auf die Kapitalerträge keine Kapitalertragsteuern ein.
Aufwand: Das Antragsformular ist schnell ausgefüllt und die Bescheinigung gilt meist für drei Jahre. Nach Einreichung bei der Bank wird die Bescheinigung für die Kapitalerträge berücksichtigt.
Schenkungen müssen dem Finanzamt sowohl vom Schenker als auch vom Beschenkten angezeigt werden. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn Sie unter den schenkungsteuerlichen Freibeträgen (siehe hierzu 1.) liegen. Die Frist für die Anzeige beträgt drei Monate.
Ein wichtiger Punkt für gesetzlich Versicherte: Ist das Kind beitragsfrei über die Eltern familienversichert, darf sein eigenes Einkommen gewisse Grenzen nicht übersteigen. Kapitalerträge zählen dazu.
Die Faustformel (Stand 2026):
Das Gesamteinkommen des Kindes darf 6.780 € pro Jahr nicht überschreiten.
Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts.
Kapitalerträge zählen bei der Ermittlung des Gesamteinkommens dazu, hierbei darf allerdings der Sparerfreibetrag berücksichtigt werden.
Besteht das Gesamteinkommen des Kindes im Jahr 2026 daher ausschließlich aus Kapitalerträgen, dürfen diese unter Berücksichtigung des Sparerfreibetrag bei bis zu 7.780 € im Jahr liegen
Wird die Grenze eingehalten: Das Kind bleibt kostenlos mitversichert, wenn die übrigen Voraussetzungen der Familienversicherung vorliegen.
Übersteigt das Gesamteinkommen die Grenze: Das Kind muss sich in der Regel für rund 120–130 € im Monat selbst versichern – oft kann sich die Steuerersparnis im Vergleich zur Versicherung dennoch lohnen.
Für privat versicherte Kinder fallen ja bereits Kosten an, die Grenze spielt also keine Rolle.
Gemeinsam planen: Eltern eröffnen das Depot. Großeltern und Paten erhalten die IBAN für Daueraufträge.
Freistellungsauftrag einrichten: Direkt 1.000 € hinterlegen.Unseren Service nutzen: Wir kümmern uns um die aktive Nutzung der einkommensteuerlichen Freibeträge, damit das Vermögen steueroptimiert wächst.
Dieses Dokument dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Stand der gesetzlichen Werte: 2026.
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