Mit der Zinstreppe Festgeld clever strukturieren: verschiedene Zinssätze und Laufzeiten kombinieren und regelmäßig Liquidität sichern.
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Eine Zinstreppe, auch Festgeldtreppe oder Treppenstrategie genannt, ist eine Anlagestruktur, bei der ein Geldbetrag auf mehrere Festgeldkonten mit unterschiedlichen Laufzeiten verteilt wird.
Nach Ablauf der kürzesten Laufzeit wird der fällige Betrag inklusive Zinsen erneut für die längste geplante Laufzeit angelegt. So entsteht eine rollierende Struktur, die jedes Jahr Liquidität schafft und Wiederanlagen zu den jeweils aktuellen Zinssätzen ermöglicht.
Die Zinstreppe kombiniert feste Zinssätze mit unterschiedlichen Laufzeiten und regelmäßiger Verfügbarkeit. Sie schafft eine planbare Strukturierung der Zinserträge, die auch steuerlich vorteilhaft sein kann.
Die Zinstreppe, Festgeldtreppe oder Treppenstrategie ist eine Anlagestrategie, bei der Sparerinnen und Sparer den gesamten Anlagebetrag auf mehrere Konten mit unterschiedlichen Laufzeiten verteilen. Ziel ist es, feste Zinssätze unterschiedlicher Laufzeiten zu nutzen und gleichzeitig jedes Jahr über einen Teil des Kapitals verfügen zu können.
Typischerweise wird der Betrag in mehrere gleich große Teile aufgeteilt und als Festgeld über verschiedene Zeiträume angelegt. Zum Beispiel in:
Dadurch entsteht eine gestaffelte Struktur, in der jedes Jahr ein Festgeld fällig wird. Nach der ersten Fälligkeit wird das freie Kapital inklusive der Zinsen erneut angelegt. Idealerweise zu einem höheren Zinssatz, falls sich das Zinsumfeld verbessert hat. Auf diese Weise entsteht eine rollierende Struktur, bei der regelmäßig Geld frei wird, während ein Teil des Kapitals weiterhin zu langfristig vereinbarten Zinsen angelegt bleibt. Die Zinstreppe verbindet:
Planbarkeit, da jede Stufe einen festen Zinssatz und ein festes Fälligkeitsdatum hat,
regelmäßige Liquidität, weil jährlich ein Teilbetrag frei wird und
Flexibilität bei der Wiederanlage, da die erneute Entscheidung zu den dann gültigen Zinsen erfolgt.
Ergänzend zur Geldanlage in Festgeld können Anlegerinnen und Anleger Tagesgeld in die Zinstreppe einbinden. Es dient dazu, frei werdende Beträge zwischen zwei Wiederanlagen flexibel zu parken oder kurzfristige Liquidität sicherzustellen.

Ein Beispiel: Angenommen, eine Anlegerin oder ein Anleger möchte 10.000 € anlegen und plant eine Zinstreppe mit fünf Stufen. Der Betrag wird in fünf Teile zu jeweils 2.000 € aufgeteilt.
Ablauf der ersten Jahre:
Ende Jahr 1: Das 1-jährige Festgeld wird fällig. Der Betrag inklusive Zinsen wird für 5 Jahre neu angelegt.
Ende Jahr 2: Das 2-jährige Festgeld läuft aus und wird ebenfalls wieder langfristig angelegt.
Ende Jahr 3–5: Jedes Jahr wird eine weitere Stufe fällig und in die längste Laufzeit überführt.
Ab Jahr 5 ist die Struktur vollständig aufgebaut: Jährlich wird ein Teilbetrag frei, während der restliche Betrag weiter verzinst wird. Die Zinstreppe erneuert sich automatisch durch die Wiederanlagen.
Hinweis: Dieses Beispiel dient zur Darstellung des Ablaufs. Zinsangaben, Wiederanlageraten und steuerliche Effekte hängen von den tatsächlichen Konditionen ab.

Eine Zinstreppe lässt sich mit wenigen Schritten aufbauen. Ziel ist es, die rollierende Struktur nach der ersten Fälligkeit konstant weiterzuführen. Die einzelnen Schritte im Überblick:
1. Anlagebetrag festlegen und aufteilen: Zu Beginn steht die Festlegung des Gesamtbetrags, der in Festgeld investiert werden soll. Anschließend erfolgt die Aufteilung in mehrere Teilbeträge. Die Anzahl der Teilbeträge bestimmt die Zahl der Stufen der Zinstreppe. Gleichzeitig muss jeder Teilbetrag den Mindestanlagebetrag der gewählten Festgeldangebote erfüllen.
2. Unterschiedliche Laufzeiten wählen: Jeder Teilbetrag erhält eine unterschiedliche Laufzeit, etwa ein, zwei, drei, vier oder fünf Jahre. Dadurch entstehen gestaffelte Fälligkeiten.
3. Festgeldanlagen eröffnen: Die Teilbeträge werden als Festgeld bei ausgewählten Banken angelegt. Jede Anlage besitzt einen festen Zinssatz und ein eindeutiges Fälligkeitsdatum.
4. Wiederanlage planen: Nach Ablauf der kürzesten Laufzeit wird das erste Festgeldkonto fällig. Sparende können das Kapital samt Zinsen entnehmen oder erneut für die längste geplante Laufzeit anlegen.
Mit der Zinstreppe können Sparerinnen und Sparer von steigenden Zinssätzen profitieren, ohne das gesamte Kapital über viele Jahre zu binden. Gleichzeitig ist der Verwaltungsaufwand etwas höher, da sie mehrere Festgeldkonten führen und Beträge regelmäßig neu anlegen.
Die Zinstreppe kann für Sparerinnen und Sparer vorteilhaft sein, die attraktive Zinsen erzielen und dennoch regelmäßig über einen Teil ihres Kapitals verfügen möchten. Zu den Vorteilen der Zinstreppe gehören:
Flexibilität: Durch die gestaffelten Laufzeiten läuft jedes Jahr ein Teilbetrag aus. Diese Struktur schafft planbare Fälligkeiten und ermöglicht eine kontinuierliche Verfügbarkeit eines Teilbetrags.
Nutzung verschiedener Zinssätze: Die Kombination kurzer und langer Laufzeiten führt zu einer diversifizierten Zinsstruktur. Längere Laufzeiten sichern feste Zinssätze über mehrere Jahre, während die jährliche Fälligkeit eine Anpassung an das jeweils aktuelle Zinsniveau ermöglicht. Steigen beispielsweise die Zinsen, kann das fällige Festgeld zu besseren Konditionen wieder angelegt werden.
Planbare Zinserträge: Jede Stufe hat einen festen Zinssatz und ein definiertes Fälligkeitsdatum. Dadurch lassen sich zukünftige Zinserträge über die vereinbarten Laufzeiten hinweg genau kalkulieren.
Einlagensicherung: Da das Geld auf Festgeldkonten angelegt ist, unterliegt es der EU-weit harmonisierten Einlagensicherung, mit der Anlagen bis zu 100.000 € pro Person und Bank abgesichert sind.
Trotz ihrer Vorteile hat die Zinstreppe einige Einschränkungen, die bei der Entscheidung berücksichtigt werden können. Die Nachteile sind im Detail:
Gebundenes Kapital: Jeder Teilbetrag bleibt bis zum Ende seiner vereinbarten Laufzeit fest angelegt. Ein vorzeitiger Zugriff ist in der Regel ausgeschlossen.
Feste Zinssätze je Laufzeit: Der Zinssatz eines Festgelds bleibt über die gesamte vereinbarte Laufzeit konstant. Steigt das Zinsniveau in dieser Zeit, profitieren nur die bei Fälligkeit neu angelegten Beträge.
Inflationsrisiko: Anhaltend hohe Inflation kann den realen Ertrag von Festgeld mindern, da der Zinssatz über die Laufzeit unverändert bleibt. Dieser Effekt kann sich über die regelmäßige Wiederanlage teilweise ausgleichen, sofern das Zinsniveau im Zeitverlauf steigt.
Vergleichsweise niedrige Zinsen: Im Vergleich zu chancenorientierten Anlageformen wie Aktien oder Anleihen fällt das Ertragspotenzial von Festgeld oft geringer aus.
Verwaltungsaufwand: Mehrere Festgeldkonten erfordern eine strukturierte Verwaltung der jeweiligen Laufzeiten und Fälligkeiten.
Ein Beispiel zeigt, wie sich eine einmalige Festgeldanlage von der Zinstreppe unterscheidet. Beide Varianten bieten feste Zinsen, unterscheiden sich jedoch in Flexibilität, Wiederanlage und steuerlicher Behandlung der Zinserträge.
Die folgende Tabelle stellt eine einmalige Festgeldanlage einer Zinstreppe gegenüber. Beide Varianten basieren auf einem Anlagebetrag von 10.000 € und einem Zinssatz von 3,50 % p. a.
Anlagebetrag | 10.000 € | 10.000 € aufgeteilt in 5 x 2.000 € |
Laufzeit | 5 Jahre | Staffelung: 1 Jahr, 2 Jahre, 3 Jahre, 4 Jahre, 5 Jahre |
Zinssatz | 3,50 % p. a. | 3,50 % p. a. |
Zinserträge am Ende der Laufzeit | 1.750 € | 1.050 € (durch Wiederanlage könnten jedoch mehr Zinsen erzielt werden) |
Wiederanlage | Kapital über 5 Jahre gebunden | Jährliche Möglichkeit zur Wiederanlage zu möglicherweise höheren Zinsen |
Flexibilität | Niedrig, da gesamter Betrag für 5 Jahre fest angelegt | Hoch, jährliche Verfügbarkeit eines Teils des Kapitals |
Auswirkung bei steigenden Zinsen | Unveränderter Zinssatz bei steigenden Zinsen | Vorteil, da abgelaufene Festgelder zu höheren Zinsen wieder angelegt werden können |
Steuerbelastung | Ja, übersteigt den Sparerpauschbetrag | Nein, liegt innerhalb des Sparerpauschbetrags |
Steuerfreibetrag | 1.000 € pro Jahr | 1.000 € pro Jahr |
Versteuerung der Zinserträge | 750 € zu versteuern (25 % Abgeltungssteuer + Solidaritätszuschlag) | Versteuerung der Erträge bleibt aus, da Zinsen unterhalb des Freibetrags bleiben |
Gesamtverzinsung | Fix, abhängig vom anfänglichen Zinssatz | Variabel, abhängig von der Entwicklung der Zinssätze und der Wiederanlage |
Ein direkter Vergleich zeigt, wie sich die Verteilung der Zinserträge über mehrere Jahre auf Flexibilität und steuerliche Behandlung auswirkt.
Eine feste Anlage von 10.000 € für fünf Jahre zu 3,50 % p. a. führt nach Ablauf der Laufzeit zu Zinserträgen von insgesamt 1.750 €. Die Ausschüttung erfolgt vollständig im fünften Jahr. Da der Sparerpauschbetrag von 1.000 € damit überschritten wird, unterliegt der übersteigende Betrag der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Bei einer Zinstreppe ist derselbe Betrag in fünf Teilbeträge zu jeweils 2.000 € aufgeteilt und über Laufzeiten von einem bis fünf Jahren gestaffelt angelegt. Über die ersten fünf Jahre entstehen insgesamt 1.050 € Zinserträge. Diese Erträge verteilen sich jedoch auf mehrere Kalenderjahre. Dadurch bleibt die jährliche Zinsgutschrift innerhalb des Sparerpauschbetrags. Die Zinstreppe ermöglicht damit eine steuerlich günstigere Strukturierung der Zinserträge.
Die steuerliche Entlastung setzt voraus, dass ein Freistellungsauftrag eingerichtet ist. Er stellt sicher, dass Zinsen bis zur Höhe des jährlichen Freibetrags automatisch ohne Steuerabzug verbucht werden. Die Struktur der Zinstreppe begünstigt die Ausschöpfung dieses Freibetrags, weil Zinsen regelmäßig und nicht gesammelt am Ende einer langen Laufzeit anfallen.
Die jährlichen Fälligkeiten schaffen zusätzliche Entscheidungsspielräume. Steigt das Zinsniveau, lassen sich frei werdende Beträge zu höheren Zinssätzen neu anlegen. Bei fallenden Zinsen bleibt zumindest ein Teil der bereits vereinbarten höheren Zinssätze über die restlichen Laufzeiten erhalten. Die Zinstreppe reagiert damit zeitlich gestaffelt auf Zinsänderungen.
Über Raisin haben Sie die Möglichkeit, aus einer Vielzahl von Banken aus Deutschland und dem EU-Ausland sowie aus zahlreichen Festgeldangeboten zu wählen. Dadurch lässt sich die Wiederanlage einfach online durchführen und stets zu den aktuell verfügbaren Zinssätzen umsetzen.
Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen oder zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß § 2 StBerG befähigten Person.
Die Anzahl der Stufen ergibt sich aus der gewünschten Struktur der Laufzeiten und den verfügbaren Angeboten der Banken. In der Praxis bestehen Zinstreppen häufig aus drei bis fünf Stufen, da sich mit diesem Aufbau eine sinnvolle Balance zwischen regelmäßigen Fälligkeiten und festen Zinssätzen erzielen lässt.
Eine dreistufige Zinstreppe umfasst beispielsweise Laufzeiten von ein, zwei und drei Jahren. Bei fünf Stufen erfolgt die Staffelung typischerweise über ein bis fünf Jahre. Mit einer höheren Stufenanzahl steigt die Frequenz der Fälligkeiten, wodurch frei werdende Beträge häufiger an das jeweils gültige Zinsniveau angepasst werden können.
Das in der Zinstreppe angelegte Kapital unterliegt der EU-weit harmonisierten Einlagensicherung. Diese sichert bis zu 100.000 € pro Person und Bank ab. Da die Zinstreppe auf mehreren Festgeldkonten basieren kann, gilt die Einlagensicherung pro Person und Bank – unabhängig von der Anzahl der Konten.
Der erforderliche Mindestanlagebetrag hängt von den jeweiligen Festgeldangeboten ab. Für die Zinstreppe ist entscheidend, dass jeder Teilbetrag den Mindestanlagebetrag der gewählten Laufzeit erfüllt. Dadurch kann sich sowohl für die gesamte Zinstreppe als auch für die einzelnen Stufen ein Mindestbetrag ergeben, abhängig von den Konditionen der anbietenden Bank.
Die Treppenstrategie kann in Phasen sinkender Zinsen Vorteile bieten. Da bestehende Festgelder weiterhin zu den ursprünglich vereinbarten Zinssätzen verzinst werden, sinkt der durchschnittliche Zinsertrag innerhalb der Zinstreppe lediglich schrittweise.
Wird ein Teil der Anlage zu niedrigeren Konditionen neu angelegt, bleiben gleichzeitig ältere, höher verzinste Festgelder bestehen. Auf diese Weise reagiert die Zinstreppe langsamer auf ein sinkendes Zinsniveau und gleicht kurzfristige Marktschwankungen teilweise aus.
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