Kapitalertragsteuer (KapESt)

Ob Zinsen vom Tagesgeld oder Gewinne aus ETFs – auf Kapitalerträge fällt Steuer an. Erfahren Sie, wie die KapESt funktioniert, wann sie anfällt und wie Sie Freibeträge clever nutzen.

Ein älterer Mann sitzt auf dem Sofa und hält ein Tablet in der Hand.

StartseiteSteuer › Kapitalertragsteuer

Zuletzt aktualisiert: 21. November 2025

Das Wichtigste in Kürze

  • Definition: Die Kapitalertragsteuer ist eine Form der Einkommensteuer und wird auf alle Kapitalerträge erhoben. Zu den Erträgen gehören Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Verkäufen von Aktien, Fonds, ETFs und anderen Geldanlagen.

  • Höhe: Die abzuführende Steuer auf Kapitalerträge setzt sich aus verschiedenen Steuersätzen zusammen – 25,00 % Kapitalertragsteuer + 5,50 % Solidaritätszuschlag + gegebenenfalls Kirchensteuer.

  • Freibetrag: Anleger können pro Jahr einen Freibetrag in Höhe des Sparerpauschbetrags von 1.000 € und bei gemeinsam Veranlagten von 2.000 € (Stand: 2025) steuerfrei ausschöpfen. Das bedeutet, dass auf Kapitalerträge bis zu dieser Höhe keine Steuern anfallen. Um diesen Freibetrag nutzen zu können, ist ein Freistellungsauftrag zu erteilen.

Definition: Was ist die Kapitalertragsteuer?

Die Kapitalertragsteuer, auch KapESt, Kapitalsteuer oder Zinsertragssteuer genannt, ist eine Form der Einkommensteuer und ist im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Sie wird auf alle Kapitalerträge aus Geldanlagen erhoben. Dazu zählen:

  • Zinsen, zum Beispiel vom Girokonto, Tagesgeld oder Festgeld
  • Dividenden, zum Beispiel aus Aktien
  • Gewinne aus Verkäufen von Geldanlagen
  • Renditen aus Fonds und ETFs
  • Einkünfte aus Zertifikaten, zum Beispiel auf Währungen oder Rohstoffe

Zu unterscheiden ist der Begriff Kapitalertragsteuer von der Abgeltungssteuer. Dabei unterscheiden sich die Steuern nicht im Steuersatz, sondern in ihrer Art der Abführung. In Deutschland werden die Steuern auf Kapitalerträge von der Bank oder dem Anbieter einbehalten und automatisch an das Finanzamt abgeführt und sind damit abgegolten – daher der Name „Abgeltungssteuer“. Sobald die Steuern nicht mehr automatisch einbehalten und abgeführt werden, spricht man von der Kapitalertragsteuer. Das ist in der Regel bei ausländischen Banken und Anbietern der Fall. Anleger haben die Steuer dann selbst zu erklären.

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Wann ist die Kapitalertragsteuer zu zahlen?

Die Kapitalertragsteuer fällt laut Einkommensteuergesetz (EStG) auf Erträge aus Geldanlagen, zum Beispiel Bankeinlagen, Aktien, Anleihen, Fonds, ETFs oder Zertifikaten an. In der Regel sind das seit 2009 pauschal 25,00 % + Solidaritätszuschlag + gegebenenfalls Kirchensteuer.

Wurden Investments im Ausland getätigt, wird in der Regel die Kapitalertragsteuer fällig. Die Erträge sind also in der Steuererklärung anzugeben.

Wann fällt keine Kapitalertragsteuer an?

Es gibt bestimmte Situationen, in denen Sparer von der Abgabe der Kapitalertragsteuer befreit sind beziehungsweise diese gemindert werden kann:

  • Freibetrag: Auf einen Freibetrag von 1.000 € (Stand: 2025) pro Jahr und Person fällt keine Kapitalertragsteuer an. Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften können sogar 2.000 € (Stand: 2025) pro Jahr steuerfrei nutzen. Erst, wenn dieser sogenannte Sparerpauschbetrag überschritten wird, ist die Kapitalsteuer zu zahlen. Von diesem Freibetrag profitieren Anleger jedoch nicht automatisch. Der Freistellungsauftrag ist zunächst bei der Bank oder dem Anbieter, bei der die Kapitalerträge eingehen, zu erteilen. Wer auf mehrere Konten bei verschiedenen Banken Erträge ausgezahlt bekommt, kann auch mehrere Freistellungsaufträge vergeben.
  • Nichtveranlagungsbescheinigung: Personen mit einem sehr niedrigen Einkommen, also unter dem Grundfreibetrag von derzeit 12.096 € pro Jahr (Stand: 2025), können eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen und sich so von der Steuer befreien lassen. Begründet wird die Befreiung damit, dass Kapitalerträge zum Einkommen zählen und somit steuerfrei bleiben, solange das Gesamteinkommen den Grundfreibetrag nicht überschreitet. Vor allem für Studierende oder Rentner kann die Nichtveranlagungsbescheinigung eine Option sein. Wichtig: Es kann nur ein Freistellungsauftrag erteilt oder eine NV-Bescheinigung beantragt werden. Beides zusammen ist nicht möglich.
  • Steuerbefreiungen: Es gibt bestimmte Arten von Kapitalerträgen, die in einigen Ländern von der Kapitalertragsteuer befreit sind. Dies kann beispielsweise für bestimmte staatliche Anleihen, Renten oder bestimmte Arten von Investmentfonds gelten.
  • Steuerliche Anrechnung: In einigen Ländern besteht die Möglichkeit, bereits gezahlte Steuern auf Kapitalerträge (Quellensteuer) in anderen Ländern anzurechnen. Dadurch wird eine Doppelbesteuerung vermieden. Wenn Sie Kapitalerträge im Ausland erzielen und dort bereits Steuern gezahlt haben, kann dies dazu führen, dass in Ihrem Heimatland keine weitere Kapitalertragsteuer anfällt.

Rückblick: Kapitalertragsteuer vor 2009

Vor der Steuerreform 2009 war das Steuersystem sehr komplex. Anleger hatten ihre Kapitalerträge entweder mit der Kapitalertragsteuer oder zum normalen Steuersatz der Einkommensteuer zu versteuern. Zudem wurden je nach Art der Kapitalerträge unterschiedliche Steuersätze angesetzt.

Art der KapitalerträgeSteuersatz

Dividenden (zum Beispiel aus Aktien oder Genossenschaftsanteilen)

20,00 %

Zinsen aus Kapitalanlagen (zum Beispiel Zinsen von Bankeinlagen oder Kapitalerträge aus Wertpapieren)

30,00 %

Tafelgeschäfte (anonymisierte Investitionen in Wertpapiere direkt am Bankschalter)

35,00 %

  • Sobald der persönliche Einkommensteuersatz den pauschalen Steuersatz der Kapitalerträge überschritt, wurden die Einkünfte mit der Einkommensteuer versteuert.
  • Anleger brauchten ihre Gewinne aus Aktien vor 2009 nicht zu versteuern, wenn die Aktien mindestens ein Jahr Teil ihres Portfolios waren. Zudem konnte die Kapitalsteuer bei der Einkommensteuer angerechnet werden. Beides ist heute nicht mehr möglich.
  • hatten vor 2009 ihre Steuer noch selbst zu erklären. Seit der neuen Steuerreform gelten einheitliche Steuersätze auf alle Kapitalerträge. Zudem wird die Steuer bei Kapitalerträgen in Deutschland automatisch einbehalten (Abgeltungssteuer). Dadurch wurde das Steuersystem vereinfacht und Anleger bei der Steuererklärung entlastet.

Höhe: Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer heute?

Die Kapitalertragsteuer beträgt pauschal 25,00 %. Hinzu kommen 5,50 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer von 8,00 – 9,00 % (je nach Bundesland). Der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer werden dabei nicht auf die Kapitalerträge erhoben, sondern auf die 25,00 % Kapitalertragsteuer. Insgesamt ergibt sich demnach ein pauschaler Steuersatz von 26,38 % ohne Kirchensteuer und 27,82 bis maximal 27,99 % mit Kirchensteuer.

Der Unterschied zwischen der Kapitalertragsteuer heute und vor 2009 an einem Beispiel:

Da die Kirchensteuer je nach Bundesland unterschiedlich ausfällt, entfällt diese in diesem Beispiel. Zudem wurde der Sparerpauschbetrag nicht berücksichtigt, um den Unterschied klarer darzustellen.

Bis 2009Seit 2009

Gewinn (aus ETF-Investitionen)

1.000 €

1.000 €

Steuerabzug pauschal

30,00 %

25,00 %

Davon Solidaritätszuschlag

5,50 %

5,50 %

Kirchensteuer

Keine

Keine

Gesamtsteuersatz

31,65 %

26,38 %

Zu zahlende Kapitalertragsteuer

316,50 €

263,75 €

Gewinn nach Steuerabzug

683,50 €

736,25 €

Für Anleger, die im Ausland sparen und investieren, gilt derselbe Steuersatz. Zusätzlich zur KapESt kann jedoch je nach Land noch eine Quellensteuer anfallen. Diese wird dann vom jeweiligen Land automatisch abgeführt, bevor die Gewinne ausbezahlt werden. Sobald die Quellensteuer fällig wurde, sind pauschal 30,00 % der Erträge in Deutschland steuerfrei. Die Kapitalertragsteuer ist dann nur noch auf die verbliebenen 70,00 % zu entrichten.

Wenn Sie über Raisin Tagesgeld und Festgeld bei Partnerbanken im europäischen Ausland anlegen, fällt auf die Zinsen eventuell eine Quellensteuer an. Die Höhe der Quellensteuer kann je nach Land, in dem die Bank ansässig ist, unterschiedlich ausfallen.

Steuererklärung: Kapitalertragsteuer über Anlage KAP nachzahlen oder zurückholen

Anleger, die ihr Geld ausschließlich in Deutschland anlegen, brauchen die Steuer auf Kapitalerträge in der Regel nicht selbst über die Steuererklärung abzuführen. Banken und Anbieter behalten die Abgeltungssteuer automatisch ein und führen sie an das Finanzamt ab. Die Ausstellung einer Steuerbescheinigung an ihre Anleger erfolgt automatisch.

Erzielte Kapitalerträge aus Investments im Ausland sind dagegen für gewöhnlich in der Steuererklärung in der Anlage KAP anzugeben, da hier in der Regel die Kapitalertrag- beziehungsweise die Zinssteuer fällig wird.

Wer bei verschiedenen Banken mehrere Freistellungsaufträge erteilt hat, zahlt unter Umständen zu viel Kapitalertragsteuer beziehungsweise Abgeltungssteuer. Beispiel: Bank A hat einen Freistellungsauftrag über 400 €, Bank B über 600 €. Jedoch entwickeln sich die Geldanlagen so, dass bei Bank A 550 € Gewinne eingehen, bei Bank B nur 200 €. Dadurch ergeben sich insgesamt Kapitalerträge von 750 €, die unter dem Freibetrag von 1.000 € (Stand: 2025) liegen. Die Steuer wurde jedoch von Bank A automatisch abgeführt, da der Freistellungsauftrag nur für 400 € galt. Auf die übrigen 550 € wurden Steuern gezahlt. Diesen Steuerabzug können sich Anleger über die Anlage KAP zurückholen. Alle Informationen zur Anlage KAP und wann diese erforderlich ist, können Sie in unserem Ratgeber nachlesen.

Steuererklärung: Steuersoftware im Vergleich für ausländische Kapitalerträge (Stand: 11.2025)

Wer Zinsen oder andere Kapitalerträge aus dem Ausland erhält, hat diese in der Steuererklärung richtig anzugeben. Dabei gilt es ebenfalls, die ausländische Quellensteuer korrekt zu berücksichtigen. Um die passende digitale Unterstützung zu finden, haben wir fünf gängige Anbieter miteinander verglichen:

  • WISO Steuer (angeboten von Buhl Data)
  • Steuerbot
  • Taxfix
  • Steuertipps.de
  • SmartSteuer

Der Vergleich konzentriert sich auf Funktionen, die für Anlegerinnen und Anleger mit Kapitalerträgen aus dem Ausland relevant sind. Außerdem wurde geprüft, wie gut sich die Programme für andere Einkunftsarten, etwa aus selbstständiger Tätigkeit oder Renten, eignen. Folgende Kriterien wurden im Vergleich aufgenommen: 

  • Kapitalerträge aus dem Ausland: Erfassung von weltweiten Kapitalerträgen.
  • Kapitalerträge mit Doppelbesteuerung: Berücksichtigung von Kapitalerträgen aus Ländern, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zur Vermeidung einer Besteuerung in beiden Ländern abgeschlossen hat.
  • Anrechnung der Quellensteuer: Abzug der Quellensteuer von der Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer). 
  • Nutzung mit Smartphone, Tablet und Computer: Unterstützte Geräte, bei Computer Unterscheidung zwischen Webbrowser, Windows und macOS..
  • Benutzerfreundlichkeit: Wie übersichtlich und komfortabel ist die Bedienung?
  • Hilfestellung: Welche Möglichkeiten gibt es, die Steuererklärung einfach zu erstellen?
  • Eignung für Selbstständige: Erstellung der Anlagen S, EÜR und G.
  • Eignung für Rentnerinnen und Rentner: Erstellung der Anlage R.
  • Anzahl der Steuererklärungen: Wie viele Steuererklärungen können pro Steuerjahr erstellt werden?
  • Preis: Kosten für die Nutzung der Steuersoftware pro Jahr.

Verschiedene Steuersoftwares und Kriterien

KriteriumWISO Steuer (Buhl Data)SteuerbotTaxfixSteuertipps.deSmartSteuer

Kapitalerträge aus dem Ausland

Ja

Ja

Nein

Ja

Ja

Länder mit DBA

Ja

Ja

Nein

Ja

Ja

Anrechnung auf Quellensteuer

Ja

Ja

Nein

Ja

Ja

Nutzung mit Smartphone

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Nutzung mit Tablet

Ja

Ja

Ja

Nein

Ja

Nutzung mit Computer

Ja (Webbrowser, Windows, macOS)

Ja (Webbrowser, Windows, macOS)

Ja (lediglich Webbrowser)

Ja (Webbrowser, Windows, macOS)

Ja (lediglich Webbrowser)

Benutzerfreundlichkeit

Sehr gut, klare Navigation und Warnhinweise bei fehlenden Angaben

Sehr gut, optimiert für Smartphone

Sehr gut, modernes Design

Gut, viel Text und klassisches Design

Sehr gut, modernes Design

Hilfestellung

Interaktive Hilfe, Erklärvideos, Chatbot (SteuerGPT), Optional: Korrektur durch Steuerberater

Chatbasiert mit Fragen

Geführte Fragen

Textbasierte Hinweise und Chatbot

Schritt-für-Schritt Anleitung

Eignung für Selbstständige

Ja

Nein

Nein

Ja (lediglich Computer)

Ja

Eignung für Rentner

Ja

Ja

Ja

Ja (lediglich Computer)

Ja

Anzahl der Steuererklärungen

5

1

1

3

5

Preis (UVP)

45,99 €

39,99 €

39,99 € (ledige), 59,99 € (zusammenveranlagte)

ab 35,95 €

39,99 €

(Stand: 11.2025)

Der Vergleich macht deutlich, dass sich die Programme in Funktionsumfang und Benutzerfreundlichkeit unterscheiden. Nutzerinnen und Nutzer können daher gezielt die Lösung wählen, die am besten zu ihren individuellen steuerlichen Anforderungen passt.

In unserem Vergleich deckt WISO Steuer, angeboten von Buhl Data, die Anforderungen bei der steuerlichen Behandlung der Spar- und Investmentprodukte von Raisin umfassend ab. Die Software richtet sich neben Arbeitnehmern an Selbstständige sowie Rentnerinnen und Rentner mit ihren steuerpflichtigen Einkünften. Angestellte und Personen mit anderen Einkunftsarten profitieren ebenfalls von allen Funktionen und praktischen Hilfestellungen. 

Ein zusätzliches Merkmal von WISO Steuer ist die Möglichkeit, bei Bedarf eine fachliche Überprüfung durch den integrierten ProfiCheck durchzuführen und so eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater einzubinden.

Übrigens: WISO Steuer wurde von Stiftung Warentest in der Ausgabe 2024/04 von Finanztest mit der Note 1,6 als Testsieger ausgezeichnet. Seit 2025 besteht zudem eine Kooperation zwischen Raisin und Buhl Data. Die Zusammenarbeit soll es Kundinnen und Kunden erleichtern, ihre Kapitalerträge korrekt in der Steuererklärung anzugeben.

Beispiel: Festgeldanlage aus Portugal

Angenommen, Sie haben ein Festgeldkonto bei einer Bank in Portugal eröffnet und 100.000 € für ein Jahr mit 3,00 % Zinsen p. a. angelegt. Am Ende des Jahres erhalten Sie eine Zinszahlung in Höhe von 3.000 €. In Portugal wurde die reduzierte Quellensteuer* (15,00 %) in Höhe von 450 € einbehalten. Im nächsten Schritt sind die Erträge in der deutschen Steuererklärung korrekt anzugeben.

Der Zinsertrag in Höhe von 3.000 € wird in der Anlage KAP eingetragen. Die im Ausland gezahlte Quellensteuer (450 €) kann unter bestimmten Voraussetzungen auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet werden. Es besteht zwischen Deutschland und Portugal ein DBA, welches die Anrechnung ermöglicht. Deutschland erhebt daher anstatt 25,00 % Kapitalertragsteuer lediglich 10,00 %.

 

So kann Sie eine Steuersoftware unterstützen

Eine leistungsstarke Steuersoftware wie WISO Steuer hilft Ihnen bei der korrekten Erfassung dieser Angaben. Bei Bedarf stehen innerhalb der Anwendung Erläuterungen, Erklärvideos und ein Chat mit SteuerGPT zur Verfügung. So können Sie bei Unklarheiten direkt Fragen stellen und erhalten hilfreiche Hinweise.

Nach Abschluss der Eingaben prüft das Programm automatisch, ob Informationen fehlen oder unvollständig sind. Fehlende Angaben lassen sich anhand zusätzlicher Erklärungen leicht ergänzen. Nach der Erstellung der Steuererklärung haben Sie die Möglichkeit, den ProfiCheck zu nutzen, um Ihre Angaben von Expertinnen und Experten von Buhl Data überprüfen zu lassen.

*Hinweis: In Portugal wird im Regelfall eine Quellensteuer in Höhe von 28,00 % erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung sowie des portugiesischen Steuerformulars „21-RFI“ auf 15,00 % reduziert werden.

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Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen oder zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß §2 StBerG befähigten Person.

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  • Alejandro Mekis, Content Manager
    Autor: Alejandro Mekis

    Content Manager, Marketing

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