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Zuletzt aktualisiert: 7. August 2026

Steuern sparen bei der Riester-Rente

Informationen zur steuerlichen Behandlung der Raisin-Produkte und der Riester-Rente in der Anspar- und Auszahlungsphase

Das Wichtigste in Kürze

  • Steuerabzug in der Ansparphase: Bei einer Riester-Rente können Sparerinnen und Sparer eigene Beiträge sowie staatliche Zulagen bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 € pro Jahr als Sonderausgaben absetzen (Stand: 2026).

  • Vorteil für gemeinsam Veranlagte: Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können bei gemeinsamer Veranlagung zusammen bis zu 4.200 € (inklusive Zulagen) steuerlich geltend machen, sofern beide einen eigenen Vertrag besparen.

  • Auszahlung: Mit dem Renteneintritt wird die aus dem Riester-Vertrag gezahlte Rente mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Da das Einkommen im Ruhestand oft geringer ist als während der Erwerbsphase, kann der persönliche Steuersatz im Alter niedriger ausfallen.

Ist die Riester-Rente zu versteuern?

Ja, die Riester-Rente ist grundsätzlich steuerpflichtig. Die Riester-Vertragsbeiträge sind zwar bis zu einem Höchstbetrag steuerlich absetzbar, werden jedoch ab Rentenbeginn als Renteneinkommen versteuert. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung gemäß § 22 Nr. 5 EStG. Die Auszahlungen der Riester-Rente werden mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.

Sind die Beiträge zur Riester-Rente steuerlich absetzbar?

Ja, die Riester-Beiträge lassen sich als Sonderausgaben geltend machen. Beiträge zur Riester-Rente sind bis 2.100 € pro Jahr und Person beziehungsweise bis zu 4.200 € für gemeinsam Veranlagte steuerlich absetzbar (Stand: 2026). Um die volle staatliche Zulage zu erhalten, sollten im Regelfall mindestens 4,00 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in den Vertrag eingezahlt werden.  Erhaltene Zuschüsse vom Staat fließen in diesen Höchstbetrag ein.

Zum Vergleich: Einzahlungen in die Rürup-Rente sind bis zu 30.826 € pro Jahr und Person, beziehungsweise der doppelte Betrag pro gemeinsam Veranlagte, absetzbar (Stand: 2026). Neben den Steuervorteilen gibt es bei der Rürup-Rente jedoch keine staatlichen Zuschüsse.

Steuer auf Riester-Rente: Beispiel fürs Einzahlen und Absetzen

Für die Beispielrechnungen nehmen wir an, eine Person hat ein Kind, das im Jahr 2009 zur Welt kam. Daraus ergeben sich die folgenden Riester-Zulagen:

  • Grundzulage: in Höhe von 175 €

  • Kinderzulage: von 300 € für das Kind (das nach 2008 zur Welt kam)

  • Gesamtzulage: 475 €

Werden jährlich 1.625 € in die Riester-Rente eingezahlt, ergibt sich – inklusive Zulagen – genau der maximal absetzbare Betrag von 2.100 €. Bei geringeren Einzahlungen verringert sich der absetzbare Betrag entsprechend. Bei höheren Einzahlungen berücksichtigt das Finanzamt maximal 2.100 €.

Wie viel können gemeinsam Veranlagte bei der Riester-Rente von der Steuer absetzen?

Gemeinsam Veranlagte können, sofern beide riestern und mindestens 4,00 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens ansparen, zusammen bis zu 4.200 € von der Steuer absetzen (Stand: 2026).

Beispielrechnung für gemeinsam Veranlagte (ohne Kinder):

  • Partner A (Zulage: 175 €) zahlt jährlich 1.925 € ein. (Gesamt: 2.100 €)

  • Partner B (Zulage: 175 €) zahlt jährlich 1.500 € ein. (Gesamt: 1.675 €)

  • Steuerlich absetzbarer Gesamtbetrag: Gemeinsam können Partner A und B in diesem Jahr den vollen Betrag von 3.775 € (2.100 € + 1.675 €) in ihrer Steuererklärung geltend machen.

Erhalten alle Riester-Sparerinnen und Riester-Sparer die staatlichen Zulagen?

Nicht alle Riester-Sparerinnen und Riester-Sparer erhalten automatisch die staatlichen Zulagen. Um die Förderung zu erhalten, gelten folgende gesetzliche Voraussetzungen:

  • Förderberechtigung: Zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis gehören zum Beispiel rentenversicherungspflichtige Angestellte sowie Beamtinnen und Beamte. 

  • Mindesteigenbeitrag: Regelmäßige Einzahlung des individuell berechneten Mindesteigenbeitrags in den Vertrag, um die Zulagen in voller Höhe zu erhalten.

Grundsätzlich gibt es drei Arten von Zulagen im Rahmen der Riester-Rente: die Grundzulage, die Kinderzulage und den Berufseinsteigerbonus.

  • Grundzulage (175 €): Erhält jede beziehungsweise jeder unmittelbar Förderberechtigte (wie rentenversicherungspflichtige Angestellte und Beamte), die beziehungsweise der den Mindesteigenbeitrag leistet.

  • Kinderzulage (300 € / 185 €): Wird für jedes kindergeldberechtigte Kind gezahlt (300 € für Geburten ab 2008, 185 € für Geburten vor 2008).

  • Berufseinsteigerbonus (200 € einmalig): Erhalten junge Sparerinnen und Sparer, die ihren Riester-Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließen.

Riester-Rente in der Steuererklärung: Wo wird sie eingetragen?

Beiträge zur Riester-Rente lassen sich im Rahmen der Steuererklärung als Sonderausgaben absetzen. Sie sind in der Einkommensteuererklärung in die Anlage AV (Altersvorsorgebeiträge) einzutragen. Genauere Informationen zur Besteuerung hält beispielsweise eine Steuerberatung oder das örtliche Finanzamt bereit.

Welche Summe rechnet das Finanzamt tatsächlich an? (Die Günstigerprüfung)

Das Finanzamt prüft über die automatische Günstigerprüfung, ob der steuerliche Abzug oder die Zulagen für einen vorteilhafter sind:

  1. Das Finanzamt berechnet die Steuerersparnis, die sich aus dem Sonderausgabenabzug (maximal 2.100 €) ergibt.

  2. Das Finanzamt zieht die zustehende Zulage von der errechneten Steuerersparnis ab. 

  3. Übersteigt die Steuerersparnis die Zulagen, zahlt das Finanzamt die Differenz als Steuererstattung aus. Verrechnet das Finanzamt die Förderung, sichern sich Sparerinnen und Sparer den maximalen Steuervorteil.

Welche steuerlichen Folgen hat ein Wechsel des Riester-Anbieters?

Bei Abschluss eines neuen Vertrages für die Riester-Rente wird das angesparte Kapital in der Regel auf den neuen Anbieter übertragen. Die Besteuerung bleibt in der Regel unverändert, solange weiterhin die grundlegenden Voraussetzungen zur Riester-Förderung erfüllt sind.

Auszahlungsphase: Wie viel bleibt nach der Steuer von der Riester-Rente übrig?

In der Auszahlungsphase gilt für die Riester-Rente die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet, dass in der Ansparphase von staatlichen Zulagen und Steuervorteilen profitiert wird, die späteren Auszahlungen im Alter jedoch mit dem individuellen Einkommensteuersatz versteuert werden. Da das Einkommen im Ruhestand bei vielen Sparerinnen und Sparern geringer ausfällt als im aktiven Berufsleben, ist in der Regel auch der persönliche Steuersatz niedriger. Wie viel am Ende genau von Ihrer Rente übrig bleibt und welche Optionen Sie bei der Auszahlung haben, erfahren Sie im Detail auf unserer Seite zum Thema Auszahlung der Riester-Rente.

Alternativen zur Riester-Rente

Die passende Alternative zur Riester-Rente hängt von den individuellen Präferenzen, Zielen und finanziellen Möglichkeiten ab. Es gibt verschiedene Formen der Altersvorsorge, die als Alternativen in Betracht gezogen werden können.

  • Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Einige Arbeitgeber bieten betriebliche Altersvorsorgeprogramme an, bei denen Teile des Gehalts für die Altersvorsorge verwendet werden. Hierbei können verschiedene Durchführungswege wie Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds gewählt werden.

  • Fondssparpläne: Durch regelmäßiges Sparen in Investmentfonds kann langfristig Vermögen aufgebaut und für die Altersvorsorge genutzt werden. Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass Investitionen am Kapitalmarkt mit Risiken verbunden sind. Der Wert einer Anlage kann fallen oder steigen.

  • Eigenheim und Immobilien: Der Erwerb von Wohneigentum kann eine Form der Altersvorsorge darstellen. Durch den abbezahlten Kredit oder den Verkauf der Immobilie können finanzielle Mittel für die Lebenshaltung im Alter frei werden.

  • Altersvorsorgedepot: Das geplante Altersvorsorgedepot ist eine neue, staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge, bei der Anlegerinnen und Anleger direkt und flexibel am Kapitalmarkt investieren können. Das von Raisin geplante Altersvorsorgedepot verbindet staatliche Steuervorteile mit kosteneffizienten ETFs für einen langfristigen Vermögensaufbau.

Warteliste: Das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot kommt

Warteliste: Altersvorsorgedepot

Ab Januar 2027 startet die neue Generation der Altersvorsorge. Das bedeutet für Sie: 

  • Bis zu 540 € staatliche Förderung pro Jahr. Auch Selbstständige sind erstmals förderberechtigt. 

  • Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus

  • Bis zu 497 € Steuererstattung p. a.

  • Bestehende Riester-Verträge können übertragen werden

Das Altersvorsorgedepot bietet gleich zweifache Steuervorteile: Einzahlungen sind bis zu 1.800 € pro Jahr als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Bei der Auszahlung kann es dank Halbeinkünfteverfahren zu Steuervorteilen kommen.

Tragen Sie sich jetzt kostenlos auf unserer Warteliste ein. Sie erhalten eine Nachricht, sobald das Altersvorsorgedepot startet. Anlagen in Wertpapieren unterliegen Kursschwankungen.

Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen oder zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß § 2 StBerG befähigten Person.

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  • Nina Doll
    Autorin: Nina Doll

    Freelance Content Writerin

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