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Zuletzt aktualisiert: 14. Juli 2026

Steuerreform Einkommensteuer: Alle Netto-Entlastungen & Rechenbeispiele ab 2027

Mit dem am 2 Juli beschlossenen Reformpaket 2026 kommt eine umfassende Steuerreform für die Einkommensteuer, die ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten und kleine sowie mittlere Einkommen und Familien gezielt entlasten soll. Hier erfahren Sie genau, wie viel mehr Netto Ihnen bleibt und welche Änderungen auf Sie zukommen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Gezielte Steuerentlastung: Das Reformpaket 2026 entlastet gezielt kleine und mittlere Einkommen sowie Familien durch Anpassungen ab 2027 (volle Wirkung bis 2028).

  • Höhere Freibeträge: Der Grundfreibetrag steigt voraussichtlich schrittweise auf 12.900 €, der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.430 €.

  • Familien profitieren am meisten: Neben steuerlichen Vorteilen steigt das Kindergeld in zwei Stufen auf 272 € pro Kind an.

  • Spitzensteuersatz verschiebt sich: Der Steuersatz von 42 % greift künftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 €.

  • Wichtig zu wissen: Die Steuerreform muss noch das Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat durchlaufen. Dadurch kann es noch zu Anpassungen kommen.

Rechenbeispiele: Ihre voraussichtlichen Steuerentlastung im Überblick

Wie viel Netto-Ersparnis bringt die neue Steuerreform für die Einkommensteuer konkret für Sie? Da viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler aktuell gezielt nach den Auswirkungen des Beschlusses aus dem Juli 2026 auf ihren Geldbeutel suchen, haben wir die Berechnungen für Sie vorgenommen, um die fehlende Rechnerfunktion optimal zu kompensieren.

Die folgenden Tabellen bilden die volle Wirkung der Reform (Zielzustand 2028) ab. Dargestellt ist der Vergleich zwischen dem heutigen Recht (2026) und der voraussichtlichen vollen Wirkung der Reform (2028).

Hinweis für Familien: Die Nettoeinkommen in den Familien-Tabellen beinhalten bereits das ausgezahlte Monatsgehalt ohne Kindergeld. Die Spalte “Reform-Bonus gesamt 2028) enthält zusätzlich die Kindergelderhöhung von 13 € pro Kind und Monat. Für tiefergehende Details zur reinen Kindergelderhöhung besuchen Sie gerne unsere spezielle Landingpage zum Kindergeld 2026.

Gehaltstabelle 1: Singles ohne Kinder (Steuerklasse 1)

Singles profitieren durch den höheren Grund- und Arbeitnehmerpauschbetrag. (Angaben in ca. €, Annahme: GKV mit 2,9 % Zusatzbeitrag, keine Kirchensteuer)

Monatliches BruttoeinkommenNetto (2026)Netto 2028 (mtl.)Ersparnis

2.800 €

1.941 €

1.954 €

+13 €

4.000 €

2.606 €

2.620 €

+14 €

5.000 €

3.130 €

3.146 €

+16 €

6.000 €

3.642 €

3.659 €

+17 €

8.000 €

4.680 €

4.704 €

+24 €

Berechnungen können Rundungsfehler enthalten.

Quelle: BMF, eigene Berechnungen für den Zielzustand. Wir übernehmen keine Gewähr für die Zahlen. Bitte beachten Sie, dass die Steuerreform noch kein rechtskräftiges Gesetz ist. Die Steuerreform muss noch das Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat durchlaufen.

Gehaltstabelle 2: Ehepaare mit ähnlichem Einkommen (Steuerklasse 4)

Hier sehen Sie das Bruttoeinkommen pro Partner. Da das Kindergeld in der Regel nur an einen der beiden Partner ausgezahlt wird, können Sie sich als Paar Ihre gemeinsame Situation nun ganz einfach selbst zusammenstellen: Nehmen Sie für den Partner, der das Kindergeld erhält, den Wert mit der entsprechenden Kinderzahl. Für den anderen Partner nehmen Sie den Wert bei 0 Kindern. Wenn Sie beide Werte addieren, erhalten Sie Ihr Haushalts-Netto. Dargestellt ist der Vergleich zwischen dem heutigen Recht (2026) und der vollen Wirkung der Reform (2028).

Brutto pro Partner (mtl.)Kinder unter 25 JahreNetto 2026 (mtl.)Netto 2028 (mtl.)Veränderung NettogehaltReform-Bonus gesamt 2028

2.800 €

0

1.941 €

1.954 €

+13 €

+13 €

2.800 €

1

1.953 €

1.967 €

+14 €

+26 €

2.800 €

2

1.958 €

1.972 €

+14 €

+39 €

2.800 €

3

1.964 €

1.978 €

+14 €

+52 €

4.000 €

0

2.606 €

2.621 €

+15 €

+15 €

4.000 €

1

2.622 €

2.637 €

+15 €

+28 €

4.000 €

2

2.629 €

2.644 €

+15 €

+41 €

4.000 €

3

2.636 €

2.651 €

+15 €

+54 €

5.000 €

0

3.130 €

3.146 €

+16 €

+16 €

5.000 €

1

3.150 €

3.166 €

+16 €

+29 €

5.000 €

2

3.158 €

3.174 €

+16 €

+42 €

5.000 €

3

3.166 €

3.183 €

+17 €

+55 €

6.000 €

0

3.642 €

3.660 €

+18 €

+18 €

6.000 €

1

3.663 €

3.681 €

+18 €

+31 €

6.000 €

2

3.672 €

3.690 €

+18 €

+44 €

6.000 €

3

3.683 €

3.700 €

+18 €

+57 €

8.000 €

0

4.680 €

4.704 €

+24 €

+24 €

8.000 €

1

4.714 €

4.735 €

+21 €

+34 €

8.000 €

2

4.722 €

4.743 €

+21 €

+47 €

8.000 €

3

4.731 €

4.752 €

+21 €

+60 €

Berechnungen können Rundungsfehler enthalten.

Quelle: BMF, eigene Berechnungen für den Zielzustand. Wir übernehmen keine Gewähr für die Zahlen. Bitte beachten Sie, dass die Steuerreform noch kein rechtskräftiges Gesetz ist. Die Steuerreform muss noch das Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat durchlaufen.

Gehaltstabelle 3a: Ehepaare – Partner mit Steuerklasse 3 (inkl. Kinder)

Diese Kombination wird oft von Paaren mit ungleichem Einkommen gewählt. Hier ist der Partner mit dem höheren Einkommen (Steuerklasse 3) abgebildet, bei dem in der Regel die Kinderfreibeträge und das Kindergeld steuerlich bzw. rechnerisch berücksichtigt werden.

Brutto (mtl.)KinderNetto 2026 (mtl.)Netto 2028 (mtl.)ErsparnisReform-Bonus gesamt 2028

4.000 €

0

2.928 €

2.950 €

+22 €

+22 €

4.000 €

1

2.946 €

2.968 €

+22 €

+35 €

4.000 €

2

2.954 €

2.976 €

+22 €

+48 €

4.000 €

3

2.962 €

2.984 €

+22 €

+61 €

5.000 €

0

3.511 €

3.533 €

+22 €

+22 €

5.000 €

1

3.533 €

3.555 €

+22 €

+35 €

5.000 €

2

3.542 €

3.564 €

+22 €

+48 €

5.000 €

3

3.551 €

3.573 €

+22 €

+61 €

6.000 €

0

4.095 €

4.118 €

+23 €

+23 €

6.000 €

1

4.120 €

4.143 €

+23 €

+36 €

6.000 €

2

4.131 €

4.154 €

+23 €

+49 €

6.000 €

3

4.142 €

4.165 €

+23 €

+62 €

8.000 €

0

5.349 €

5.373 €

+24 €

+24 €

8.000 €

1

5.373 €

5.397 €

+24 €

+38 €

8.000 €

2

5.382 €

5.406 €

+24 €

+51 €

8.000 €

3

5.393 €

5.417 €

+24 €

+64 €

10.000 €

0

6.647 €

6.675 €

+28 €

+28 €

10.000 €

1

6.670 €

6.698 €

+28 €

+41 €

10.000 €

2

6.679 €

6.707 €

+28 €

+54 €

10.000 €

3

6.688 €

6.716 €

+28 €

+67 €

Berechnungen können Rundungsfehler enthalten.

Quelle: BMF, eigene Berechnungen für den Zielzustand. Wir übernehmen keine Gewähr für die Zahlen. Bitte beachten Sie, dass die Steuerreform noch kein rechtskräftiges Gesetz ist. Die Steuerreform muss noch das Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat durchlaufen.

Gehaltstabelle 3b: Ehepaare, Partner mit Steuerklasse 5 (ohne Kinder)

Der Partner mit dem geringeren Einkommen wählt meist die Steuerklasse 5.

Bei dieser Steuerklassenkombination wirkt sich die Steuerentlastung überwiegend bei dem Partner in der Steuerklasse 3 aus, auch die  Kinderfreibeträge bzw. das Kindergeld werden nur dem Partner in der Steuerklasse 3 zugerechnet. Eine leichte Entlastung greift erst ab einem Bruttoeinkommen von ca. 1.900 €. Bei einem EInkommen darunter kann das Nettogehalt sogar etwas geringer ausfallen - siehe Tabelle:

Brutto (mtl.)Netto 2026 (mtl.)Netto 2028 (mtl.)Verlust

1.200 €

822 €

802 €

-20 €

1.500 €

1.021 €

984 €

-37 €

1.800 €

1.178 €

1.166 €

-11 €

2.000 €

1.267 €

1.288 €

+19 €

2.200 €

1.356 €

1.403 €

+47 €

Berechnungen können Rundungsfehler enthalten.

Quelle: BMF, eigene Berechnungen für den Zielzustand. Wir übernehmen keine Gewähr für die Zahlen. Bitte beachten Sie, dass die Steuerreform noch kein rechtskräftiges Gesetz ist. Die Steuerreform muss noch das Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat durchlaufen.

Wie verschieben sich die Tarifstufen bei der Einkommensteuerreform 2026?

Die Tarifstufen verschieben sich nach rechts, sodass höhere Steuersätze erst bei einem höheren Einkommen greifen. Der Eingangssteuersatz beginnt künftig erst bei einem gestiegenen Grundfreibetrag von rund 12.900 € (Zielzustand 2028). Zwischen dem Tarifeckwert von 17.800 € und der neuen Spitzensteuersatz-Grenze von 70.600 € steigt der Steuertarif künftig flacher an als bisher.. Durch dieses Abflachen profitieren besonders mittlere Einkommen deutlich, da jeder zusätzlich verdiente Euro moderater besteuert wird.

Ab welchem Einkommen greift der Spitzensteuersatz nach der neuen Steuerreform?

Der Spitzensteuersatz von 42 % für jeden weiteren Euro greift nach der neuen Steuerreform künftig erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 70.600 €. Aktuell liegt diese Grenze bei 69.879 €.

Was ändert sich bei den Steuerfreibeträgen durch das neue Reformpaket?

Durch das neue Reformpaket steigen die Steuerfreibeträge deutlich an. Neben der Erhöhung des Grundfreibetrags auf 12.900 € wird noch der Arbeitnehmerpauschbetrag (oft als Werbungskostenpauschale bezeichnet) um 200 € auf künftig 1.430 € erhöht. Dieser Betrag wird bei der Gehaltsabsrechnungautomatisch berücksichtigt und reduziert daher sofort Ihre Steuerlast, ganz ohne dass Sie Quittungen sammeln müssen.

Wie hoch ist die geplante Kindergelderhöhung?

Die geplante Kindergelderhöhung bringt eine stufenweise Anpassung auf 272 € pro Kind und Monat im Jahr 2028. Bislang liegt das Kindergeld bei 259 €. Parallel zur Kindergelderhöhung klettert auch der Kinderfreibetrag: Es wird geschätzt, dass im Jahr 2027 ca. 300€ und ca. 180 € im Jahr 2028 aufgeschlagen werden. Die genaue Höhe wird im Gesetzgebungsverfahren nach Vorliegen des Existenzminimumberichts festgelegt.

Die Steuerreform entfaltet damit ihre größte Wirkung gezielt für Familien. Weitere detaillierte Infos zur Staffelung finden Sie auf unserer Kindergeld 2026 Seite.

Die Steuerentlastungen greifen erst ab 2027, doch Ihr Geld kann schon heute für Sie arbeiten.

Fest- und Tagesgeld vergleichen

Was beinhaltet das Reformpaket 2026 der Bundesregierung noch?

Neben der klassischen Einkommensteuerreform für Angestellte beinhaltet das 34-Punkte-Programm weitere wirtschaftliche Stellschrauben zur Gegenfinanzierung und Stärkung des Arbeitsmarktes:

  • Einführung neuer Reichensteuersätze: Zur Finanzierung der Entlastungen unten und in der Mitte steigen die Sätze für Höchstverdienerinnen und Höchstverdiener. Für Singles greifen ab 250.000 € 45 %, ab 280.000 € sogar 47 %. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren und Lebensgemeinschaften dürften sich diese Grenzen durch das Ehegattensplitting jeweils verdoppeln..

  • Handwerkerbonus sinkt: Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen wird von 20 % auf 15 % abgesenkt, was exakt bedeutet, dass der steuerliche Maximalbetrag von bis zu 1.200 Euro auf bis zu 900 Euro pro Jahr sinkt.

  • Minijob-Pauschalsteuer steigt: Die Pauschalsteuer bei Minijobs wird von den bisherigen 2 % auf 5 % angehoben.

  • Bürokratie und Krankschreibung: Krankschreibungen sind wieder ab dem ersten Tag verpflichtend, die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Eine Familie mit zwei Kindern und einem mittleren Einkommen wird durch das neue Reformpaket 2026 bei der Einkommensteuer bei voller Wirkung (ab 2028) insgesamt einschließlich der Kindergelderföhung über 600 € jährlich entlastet.

Der Spitzensteuersatz von 42 % greift nach der neuen Steuerreform künftig erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 70.600 € (bisher 69.879 €).

Wie viel mehr Netto Sie durch die Steuerreform 2027 haben, hängt stark von Ihrer Familien- und Lebenssituation ab. Singles mit mittlerem Einkommen sparen meist zwischen 150 und 200 € im Jahr. Familien mit Kindern können durch die reine Steuerentlastung plus das höhere Kindergeld mit einem Plus von oft mehr als 600 €, inklusive Kindergelderhöhung, jährlich rechnen.

Die Tarifstufen verschieben sich bei der Einkommensteuerreform 2026 weiter nach rechts, um die sogenannte kalte Progression auszugleichen. Der Steuertarif steigt bis zu der Spitzensteuersatz-Grenze von 70.600 € flacher an als bislang.

Durch das neue Reformpaket steigen die Steuerfreibeträge deutlich an: Der steuerliche Grundfreibetrag erhöht sich schrittweise auf 12.900 € im Jahr 2028. Auch der Kinderfreibetrag sowie der Arbeitnehmerpauschbetrag (auf 1.430 €) erfahren eine kräftige Anhebung.

Es gibt keinen inhaltlichen Widerspruch: Das Reformpaket 2026 ist der politische Beschluss vom Juli 2026. Die Steueränderungen 2027 bezeichnen den Startschuss, ab wann die konkrete Einkommensteuerreform in Kraft tritt. Die volle Entlastung ist stufenweise bis zum Jahr 2028 vorgesehen.