Ab wann ist die Teilrente möglich, wie hoch fällt sie aus und welche steuerlichen Vorteile bietet die Aktivrente 2026?
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Die Teilrente wird von gesetzlich Versicherten bezogen, wenn sie vor dem vollständigen Ruhestand einen Teil ihrer Altersrente nutzen und parallel weiterarbeiten.
Ab wann die Teilrente für Sie möglich ist, richtet sich nach Ihrem Geburtsjahr, der Erfüllung der Rentenansprüche und möglichen Sonderregelungen, etwa bei Schwerbehinderung.
Es ist möglich, Teilrente zu beziehen und weiterhin Vollzeit zu arbeiten. Seit 2026 profitieren erwerbstätige Rentnerinnen und Renter zudem von neuen steuerlichen Freibeträgen durch das Aktivrentengesetz.
Die Teilrente ist eine Form der Altersrente, bei der Rentenansprüche schrittweise genutzt werden, statt direkt vollständig in den Ruhestand zu wechseln. Rentnerinnen und Rentner beziehen dabei einen Teil ihrer Altersrente und haben die Möglichkeit, weiterhin beruflich aktiv zu bleiben. Im Gegensatz zur Erwerbsminderungsrente ist die Teilrente nicht an eine gesundheitliche Einschränkung gebunden.
Der gleitende Übergang in die Rente ist grundsätzlich ab 63 Jahren möglich – für Menschen mit Schwerbehinderung sogar noch früher. Als strategisches Instrument bietet sich die Teilrente beispielsweise an, wenn Angehörige gepflegt oder der Anspruch auf Krankengeld erhalten bleiben soll. So ist es möglich, schrittweise aus dem Erwerbsleben auszusteigen, ohne sofort den vollen Rentenanspruch auszuschöpfen.
Wie viel Prozent der Rente in der Teilrente bezogen werden soll, ist selbst zu bestimmen. Es besteht die Möglichkeit, zwischen 10,00 % und 99,99 % der Vollrente zu wählen und diesen Anteil flexibel anzupassen. Dafür ist ein Antrag auf Teilrente bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen. Die gewählte Rentenhöhe bezieht sich auf den Bruttobetrag. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden als Rentenabzüge abgezogen und reduzieren die Auszahlung entsprechend.
Zusätzlich kann eine Einkommensteuer auf die Teilrente anfallen, wenn die Gesamteinkünfte den Grundfreibetrag überschreiten. Im Jahr 2026 liegt dieser bei 12.348 € pro Person (24.696 € für gemeinsam Veranlagte). Die Rentenbesteuerung richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Für Neurentnerinnen und Neurentner im Jahr 2026 beträgt der steuerpflichtige Rentenanteil 84 % (Rentenfreibetrag 16 %).
Hinweis: Ein minimaler Verzicht (99,99 % Teilrente) lohnt sich besonders für Pflegende. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze zahlt die Pflegekasse nur dann weiterhin Rentenbeiträge für Sie, wenn Sie keine Vollrente beziehen. Das erhöht Ihre spätere Rente jährlich.
Ab wann es möglich ist, eine Teilrente zu beantragen, hängt von mehreren Faktoren ab. Eine große Rolle spielt dabei das Alter, denn grundsätzlich ist diese Form der Rente ab 63 Jahren möglich. Wenn eine Schwerbehinderung vorliegt, besteht die Option, früher in den Ruhestand zu gehen. Maßgeblich ist außerdem, ob die Voraussetzungen für eine Altersrente erfüllt sind. Dazu zählen unter anderem bestimmte Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Welche Voraussetzungen im Einzelnen gelten und wie eine Teilrente mit 63 konkret aussehen kann, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.
Wenn eine Teilrente beantragt werden soll, gelten bestimmte Voraussetzungen. Diese betreffen vor allem den Rentenanspruch und den gewählten Rentenanteil.
Bedingungen, die zu erfüllen sind:
Wenn eine Teilrente mit 63 beantragt werden soll, ist mit Abschlägen auf die Altersrente zu rechnen. Wie hoch diese ausfallen, hängt vom jeweiligen Geburtsjahr und der Zeitspanne bis zur Regelaltersgrenze ab.
Die folgenden Beispiele zeigen die Auswirkungen (Stand 2026):
Geburtsjahr | Regelaltersgrenze | Abschlag bei Rente mit 63 |
1962 | 66 Jahre und 8 Monate | 13,20 % |
1963 | 66 Jahre und 10 Monate | 13,80 % |
1964 | 67 Jahre | 14,40 % |
Wer sich für einen geringeren Rentenanteil als 99,99 % entscheidet, hat mit einer monatlich kleineren Rentenzahlung zu rechnen. Der übrige Rentenanteil bleibt bestehen und kann später ausgezahlt werden. Bei späterem Abruf des restlichen Teils verringern sich die Abschläge für diesen Anteil entsprechend.
Eine Teilrente kann beantragt werden, während weiterhin gearbeitet wird. Für vorgezogene Altersrenten besteht seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenze. Demnach ist auch eine Vollzeittätigkeit unabhängig von der Höhe des Einkommens möglich. Besonders attraktiv ist dies seit dem 01.01.2026 durch das Aktivrentengesetz: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und weiter sozialversicherungspflichtig arbeitet, kann bis zu 2.000 € monatlich (24.000 € pro Jahr) steuerfrei hinzuverdienen.
Zusätzlich ist der Arbeitsvertrag zu prüfen: In einzelnen Fällen endet das Arbeitsverhältnis automatisch mit Rentenbeginn oder mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Eine Weiterbeschäftigung ist dann möglich, wenn der Vertrag dies zulässt oder entsprechend angepasst wird. Frühzeitige Absprachen mit dem Arbeitgeber sollten klären, wie ein gleitender Übergang in den Ruhestand gestaltet werden kann.
Ob sich eine Teilrente für Sie lohnt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Zu den wichtigsten Faktoren zählen unter anderem das Alter, die Erwerbstätigkeit und die Höhe der Rentenansprüche.
Ein Wechsel ist in der Regel jederzeit möglich. Sie stellen dafür einen formlosen Antrag auf Wechsel bei der Rentenversicherung. Der Wechsel gilt ab dem folgenden Monat und bezieht sich stets auf zukünftige Zahlungen. Ein abschlagsfreier Wechsel in die Vollrente ist lediglich dann möglich, wenn Sie die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben.
Da die vorzeitige Rente mit Abschlägen verbunden ist, können finanzielle Lücken entstehen. Um den Lebensstandard abzusichern, ist eine ergänzende private Vorsorge sinnvoll:
Tagesgeld: Mit einem Tagesgeldkonto bleiben Sie flexibel und haben täglich Zugriff auf Ihr Guthaben. Es eignet sich vor allem für Rücklagen, die Sie kurzfristig benötigen.
Festgeld: Wenn Sie Ihr Kapital für eine feste Laufzeit anlegen möchten, kann Ihnen Festgeld planbare Zinsen und eine klare Struktur bieten.
Private Altersvorsorge mit ETFs: Wenn Sie langfristig Vermögen aufbauen möchten, haben Sie bei Raisin die Möglichkeit, ein ETF-Portfolio zur privaten Altersvorsorge zusammenzustellen. Über die digitale Vermögensverwaltung investieren Sie breit gestreut in den Kapitalmarkt.
Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen oder zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß § 2 StBerG befähigten Person.
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