Direktversicherung kündigen: Ist das möglich?

Viele Beschäftigte fragen sich: Kann ich meine Direktversicherung einfach kündigen und mir das Geld auszahlen lassen? Die kurze Antwort lautet: Ja, eine Kündigung ist grundsätzlich möglich. Hier erfahren Sie, wie eine Kündigung abläuft, welche finanziellen Folgen sie haben kann und wann Alternativen wie die Beitragsfreistellung in Betracht kommen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Einordnung: Eine Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) und wird häufig über die Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt finanziert.

  • Kündigung: Eine Kündigung ist zwar möglich, gilt jedoch in vielen Fällen als förderschädlich. Das kann dazu führen, dass zuvor genutzte Steuer- und Sozialabgabenvorteile bei der Berechnung des Vertragswerts berücksichtigt werden. Der Rückkaufswert liegt daher häufig unter der Summe der eingezahlten Beiträge.

  • Auszahlung: Eine sofortige Auszahlung bleibt bei einer Kündigung in der Regel außer Betracht. Das angesparte Kapital ist meist weiterhin für die Altersversorgung vorgesehen und wird erst zum vertraglich vereinbarten Rentenbeginn ausgezahlt.

Was ist eine Direktversicherung?

Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Sie dient dem Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung neben der gesetzlichen Rente.

Im Unterschied zu privaten Versicherungen wird eine Direktversicherung vom Arbeitgeber abgeschlossen. Er ist der Vertragspartner des Versicherungsunternehmens. Beschäftigte sind die versicherten Personen und erwerben über die Laufzeit einen Anspruch auf spätere Leistungen – die sogenannte Anwartschaft (also das bis dahin aufgebaute Renten- oder Kapitalguthaben).

Die Beiträge werden häufig über die Entgeltumwandlung finanziert. Das bedeutet:Ein Teil des Bruttogehalts wird direkt in die Direktversicherung eingezahlt, bevor Steuern und Sozialabgaben berechnet werden. Dadurch fallen bis zu gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen weniger Abgaben an.

Das angesparte Kapital ist ausdrücklich für die Altersversorgung vorgesehen. Eine Auszahlung erfolgt daher in der Regel erst mit Beginn des Ruhestands. Vorzeitige Auszahlungen sind nur in wenigen gesetzlich geregelten Ausnahmefällen möglich.

Wie kündigt man eine Direktversicherung?

Die Kündigung einer Direktversicherung unterscheidet sich deutlich von der Kündigung einer privaten Versicherung. Der Grund: In der Regel ist der Arbeitgeber der Vertragspartner des Versicherungsunternehmens.

Eine Kündigung erfolgt deshalb meist in mehreren Schritten:

  1. Information des Arbeitgebers: Beschäftigte teilen dem Arbeitgeber mit, dass sie die Direktversicherung beenden möchten.

  2. Prüfung der vertraglichen Bedingungen: Der Arbeitgeber prüft, ob und unter welchen Bedingungen eine Kündigung vertraglich vorgesehen ist.

  3. Information an den Versicherer und Rückkaufswert ermitteln: Anschließend wird die Kündigung an das Versicherungsunternehmen weitergeleitet, das den sogenannten Rückkaufswert ermittelt. Dabei handelt es sich um den Betrag, der nach Berücksichtigung von Kosten sowie steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Effekten rechnerisch verbleibt.

Gut zu wissen: Bei einer Kündigung ist das angesparte Kapital in vielen Fällen weiterhin für die Altersversorgung vorgesehen. Die Auszahlung erfolgt daher häufig erst zum vertraglich vereinbarten Rentenbeginn.

Eine Kündigung einer Direktversicherung wird zudem meist als förderschädlich eingestuft. Das bedeutet, dass die zuvor genutzten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteile aus der Entgeltumwandlung rückwirkend entfallen. Dadurch kann sich der wirtschaftliche Effekt der Kündigung deutlich verändern. 

Eine sorgfältige Abwägung der finanziellen Folgen ist daher sinnvoll. In der Praxis zeigt sich jedoch häufig, dass statt einer Kündigung andere Optionen wie eine Beitragsfreistellung in Betracht kommen (mehr dazu im Abschnitt Was passiert mit der Direktversicherung bei einem Jobwechsel?).

Können Arbeitnehmer eine Direktversicherung kündigen?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind bei einer Direktversicherung in der Regel nicht Vertragspartner des Versicherungsunternehmens. Der Vertrag wird vom Arbeitgeber abgeschlossen. Dennoch besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine Kündigung anzustoßen.

Entscheidend ist dabei weniger die formale Möglichkeit als die rechtliche Einordnung der Kündigung. Da die Direktversicherung Teil der staatlich geförderten betrieblichen Altersvorsorge ist, wird eine Kündigung üblicherweise als förderschädlich behandelt. Für Beschäftigte bedeutet das vor allem: Der wirtschaftliche Nutzen des Vertrags verändert sich deutlich, da der verbleibende Vertragswert entsprechend reduziert wird.

Eine Kündigung wird daher meist lediglich in besonderen Konstellationen geprüft, etwa bei sehr geringen Anwartschaften oder wenn der Vertrag eine Abfindung vorsieht. In vielen anderen Fällen bieten sich Alternativen an, die den bisherigen Vorsorgeaufbau erhalten.

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Kündigung der Direktversicherung durch den Arbeitgeber

Da der Arbeitgeber in der Regel der Vertragspartner des Versicherungsunternehmens ist, stellt sich häufig die Frage nach seiner Rolle bei einer Kündigung. Die Direktversicherung ist Bestandteil der zugesagten betrieblichen Altersversorgung. 

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgt daher üblicherweise im Einvernehmen mit der versicherten Person. Maßgeblich sind dabei die arbeitsrechtlichen Vereinbarungen sowie die Bedingungen des Versicherungsvertrags.

Kommt es zu einer Insolvenz des Arbeitgebers, bleibt die bis dahin aufgebaute Anwartschaft aus der Direktversicherung bestehen. In diesem Fall tritt regelmäßig ein Bezugsrecht zugunsten der versicherten Person ein. Der Anspruch auf Leistungen aus der Altersversorgung bleibt weiterhin bestehen.

Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses kann die Direktversicherung unter bestimmten Voraussetzungen außerhalb des bisherigen Arbeitgebers fortgeführt werden. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach den vertraglichen Regelungen und dem gewählten Versicherungsmodell.

Bei älteren Direktversicherungsverträgen können zusätzliche Einschränkungen vorgesehen sein, etwa hinsichtlich des Zeitpunkts einer möglichen Vertragsbeendigung. Solche Regelungen dienen dem langfristigen Erhalt der Altersversorgung und sind insbesondere bei klassischen Tarifmodellen verbreitet.

Was passiert mit der Direktversicherung bei einem Jobwechsel?

Ein Jobwechsel erhält in der Regel die Direktversicherung aufrecht. Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Übernahme durch den neuen Arbeitgeber
    Der neue Arbeitgeber kann die bestehende Direktversicherung fortführen und weitere Beiträge einzahlen. Ob dies möglich ist, hängt von den internen Regelungen des Unternehmens und dem bestehenden Versicherungsvertrag ab.

  2. Private Fortführung der Direktversicherung
    Anstatt einer Übernahme kann die Direktversicherung häufig als Privatvertrag weitergeführt werden. Die Beiträge werden dann aus dem Nettoeinkommen gezahlt, während die bereits aufgebaute Anwartschaft bestehen bleibt.

  3. Beitragsfreistellung
    Alternativ kann der Vertrag ruhend gestellt werden. In diesem Fall wird die Zahlung von weiteren Beiträgen gestoppt, die bis dahin erworbenen Ansprüche bleiben jedoch erhalten.

Darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Übertrag des angesparten Kapitals auf einen neuen Vertrag möglich sein. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus gesetzlichen Vorgaben und den Regelungen des Versicherers.

Kurz eingeordnet:

  • Kündigung: Vertragsbeendigung mit finanziellen Folgen

  • Beitragsfreistellung: Vertrag bleibt bestehen, Beiträge pausieren

  • Fortführung: Weiterführung über neuen Arbeitgeber oder privat

Welche finanziellen Folgen hat die Kündigung einer Direktversicherung?

Die finanziellen Auswirkungen einer Kündigung ergeben sich vor allem aus der staatlichen Förderung der betrieblichen Altersvorsorge. Um diese Effekte greifbarer zu machen, hilft eine vereinfachte Darstellung anhand eines Beispiels.

Beispielhafte Gegenüberstellung

Vorab: Das folgende Beispiel ist stark vereinfacht. Es dient ausschließlich der Veranschaulichung der Förderlogik einer Direktversicherung und stellt keine Aussage über den konkreten Rückkaufswert eines individuellen Vertrags dar.

Ausgangslage (vereinfachte Annahme):

  • Monatliches Bruttogehalt: 3.000 €

  • Monatlicher Beitrag zur Direktversicherung: 250 €

  • Finanzierung über Entgeltumwandlung (ein Teil des Bruttogehalts fließt direkt in die Altersvorsorge)

PositionOhne DirektversicherungMit Direktversicherung

Bruttogehalt

3.000 €

3.000 €

Beitrag zur Altersvorsorge

−250 €

Abgabenpflichtiges Einkommen

3.000 €

2.750 €

Nettoveränderung

geringer als 250 €

Einordnung:

Bei einer Direktversicherung fließt ein Teil des Gehalts direkt aus dem Brutto in die Altersvorsorge. Dadurch sinkt der Betrag, auf den Steuern und Sozialabgaben berechnet werden. Der monatliche finanzielle Aufwand fühlt sich deshalb geringer an als der tatsächlich eingezahlte Vorsorgebeitrag.

Wird der Vertrag gekündigt, entfällt dieser Vorteil rückwirkend. Die zuvor eingesparten Beträge werden bei der Berechnung des Vertragswerts berücksichtigt. Das führt dazu, dass der Rückkaufswert – also der Betrag, der rechnerisch aus dem Vertrag verbleibt – häufig deutlich unter den insgesamt eingezahlten Beiträgen liegt.

Hinweis: Das Beispiel dient der Orientierung. Die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen hängen unter anderem ab von:

  • der Laufzeit des Vertrags,

  • den vereinbarten Kosten und Tarifbedingungen,

  • sowie der individuellen steuerlichen Situation.

Wie stellt man eine Direktversicherung beitragsfrei?

Anstelle einer Kündigung kann eine Direktversicherung beitragsfrei gestellt werden. Dabei bleibt der bestehende Vertrag erhalten, während die laufenden Beitragszahlungen ausgesetzt werden.

Eine Beitragsfreistellung kommt häufig in Situationen infrage, in denen sich die berufliche oder finanzielle Situation verändert, etwa 

  • bei einem Jobwechsel oder 

  • einer vorübergehenden Unterbrechung der Erwerbstätigkeit.

Der zentrale Unterschied zur Kündigung liegt im Umgang mit der staatlichen Förderung:Bei einer Beitragsfreistellung bleibt die bisher aufgebaute Anwartschaft aus der betrieblichen Altersvorsorge bestehen. Der Vertrag wird weitergeführt, ohne dass zusätzliche Beiträge eingezahlt werden.

Zu berücksichtigen ist, dass sich die spätere Betriebsrente durch die ausgesetzten Beiträge entsprechend geringer entwickelt. Gleichzeitig entstehen durch die Beitragsfreistellung jedoch keine unmittelbaren finanziellen Effekte während der Laufzeit.

Für viele Beschäftigte stellt die Beitragsfreistellung daher einen Mittelweg dar: Der bisherige Vorsorgeaufbau bleibt erhalten, während die laufende finanzielle Belastung entfällt.

Bei beruflichen Veränderungen oder längeren Unterbrechungen entscheiden sich viele Beschäftigte dafür, ihre Altersvorsorge ergänzend privat zu strukturieren. Zusätzlich zur gesetzlichen und betrieblichen Altersvorsorge stehen dafür unterschiedliche Modelle zur Verfügung, die je nach Produkt staatlich gefördert werden können. Im folgenden Abschnitt werden hierzu einige aufgeführt.

Ist das Kündigen einer Direktversicherung sinnvoll?

Ob eine Kündigung der Direktversicherung sinnvoll ist, hängt stark von der individuellen Situation ab. In vielen Fällen zeigt sich jedoch, dass die finanziellen Auswirkungen einer Kündigung den erwarteten Nutzen deutlich relativieren.

Die Direktversicherung ist langfristig auf den Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung ausgelegt. Eine vorzeitige Beendigung verändert diesen Zweck und wirkt sich auf den wirtschaftlichen Wert des Vertrags aus. Deshalb prüfen viele Beschäftigte zunächst, ob andere Lösungen besser zur aktuellen Lebenssituation passen.

Häufig werden Alternativen wie die Beitragsfreistellung oder die Fortführung des Vertrags in Erwägung gezogen. Sie erhalten den bisherigen Vorsorgeaufbau aufrecht und können gleichzeitig die Flexibilität für veränderte berufliche oder finanzielle Rahmenbedingungen schaffen. 

Ergänzend kann es sinnvoll sein, die Altersvorsorge breiter aufzustellen und zur gesetzlichen sowie betrieblichen Vorsorge ebenfalls privat fürs Alter vorzusorgen. In Deutschland werden bestimmte private Vorsorgeformen staatlich gefördert. Dazu zählen beispielsweise die Riester-Rente und die Rürup-Rente. Je nach Produkt gelten steuerliche Vorteile. Dadurch kann sich die private Vorsorge zum Rentenbeginn erhöhen.

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Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen oder zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß § 2 StBerG befähigten Person.