StartseiteAltersvorsorge > Vermögenswirksame Leistungen

Zuletzt aktualisiert: 9. März 2026

Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Welche Anlageformen gibt es für vermögenswirksame Leistungen und wie funktionieren sie?

Das Wichtigste in Kürze

  • Bedeutung: Wenn Sie mit vermögenswirksamen Leistungen sparen möchten, nutzen Sie Sonderzahlungen vom Arbeitgeber, die in einen Sparvertrag fließen und den Vermögensaufbau unterstützen.

  • Möglichkeiten: Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie bei den vermögenswirksamen Leistungen zwischen verschiedenen Anlagemöglichkeiten wählen. Dazu zählen Fondssparpläne, Banksparpläne, Bausparverträge oder die Tilgung eines Baukredits.

  • Förderung: Bei förderfähigen Verträgen und wenn Einkommensgrenzen eingehalten werden, erfolgt eine staatliche Unterstützung über die Arbeitnehmersparzulage oder die Wohnungsbauprämie.

Bedeutung: Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen (VwL / VL) sind monatliche Beträge, die zusätzlich zum Gehalt vom Arbeitgeber in eine festgelegte Anlageform eingezahlt werden. Ziel ist der langfristige Vermögensaufbau. Die Zahlung ist durch einen Arbeitsvertrag, einen Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung geregelt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben darüber hinaus die Möglichkeit, Teile ihres Gehalts vermögenswirksam anlegen zu lassen – sofern der Arbeitgeber nicht den vollen Betrag übernimmt. Dieser Anteil wird vom Netto-Arbeitsentgelt einbehalten und direkt in einen entsprechenden Vertrag eingezahlt.

Wie funktionieren vermögenswirksame Leistungen?

Um mit vermögenswirksamen Leistungen zu sparen, schließen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbstständig einen Vertrag mit einem Anbieter ab. Voraussetzung ist, dass Sie die gewählte Sparform als VwL-Vertrag nutzen können. Der Arbeitgeber zahlt die vermögenswirksamen Leistungen anschließend direkt in den Vertrag ein. Je nach Regelung kommen sie zusätzlich zum Gehalt hinzu oder Sie legen auf Wunsch Teile Ihres Arbeitslohns vermögenswirksam an.

Ein VwL-Vertrag läuft in der Regel sieben Jahre. Ob und wann Sie vorzeitig verfügen können, hängt vom Vertrag ab und davon, ob Sie staatliche Förderung behalten möchten. In den ersten sechs Jahren zahlt der Arbeitgeber monatlich vermögenswirksame Leistungen in die gewählte Anlageform ein. Das siebte Jahr dient als Ruhephase, in der das angesparte Kapital investiert bleibt. Durch dieses Ruhejahr verlängert sich die Anlagedauer und Sie profitieren von einem längeren Zinseszinseffekt. Nach Ablauf der sieben Jahre steht das Guthaben samt möglicher Rendite zur freien Verfügung. Anschließend entscheiden Sie, ob Sie den Betrag auszahlen lassen oder erneut anlegen möchten.

Wer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen?

Einen gesetzlichen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen gibt es nicht. Ob Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer VL erhalten, hängt vom Arbeitgeber ab. Die Zahlung erfolgt auf freiwilliger Basis oder beruht auf Regelungen im Tarifvertrag, im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. In bestimmten Branchen wie dem Baugewerbe, dem öffentlichen Dienst oder dem Bäckerhandwerk sind VL häufig tariflich festgelegt.

Berechtigt sind in der Regel:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne des Vermögensbildungsgesetzes

  • Auszubildende

  • Beamtinnen und Beamte

  • Richterinnen und Richter

  • Soldatinnen und Soldaten

Unüblich sind VwL-Zahlungen an:

  • Selbstständige

  • Freiberuflerinnen und Freiberufler

  • Rentnerinnen und Rentner

  • Geringfügig Beschäftigte (Ausnahme: vertraglich vereinbarte VL durch den Arbeitgeber)

Voraussetzungen für den Erhalt der vermögenswirksamen Leistungen

Sie erhalten vermögenswirksame Leistungen, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Diese beziehen sich auf Ihre persönliche Situation und die Rahmenbedingungen im Arbeitsverhältnis:

  • Der Arbeitgeber zahlt vermögenswirksame Leistungen freiwillig oder aufgrund eines Vertrags.
  • Der Arbeitsplatz befindet sich in Deutschland oder unterliegt deutschem Arbeitsrecht.
  • Für bestimmte Förderungen gelten zusätzliche Voraussetzungen, zum Beispiel müssen Sie für die Wohnungsbauprämie das 16. Lebensjahr vollendet haben. 
  • Es liegt ein VwL-Vertrag vor, in den die Zahlungen direkt vom Arbeitgeber erfolgen.

Welche Anlageformen gibt es für vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen lassen sich auf unterschiedliche Weise umsetzen. Welche Anlageform für Sie infrage kommt, hängt von Ihrem individuellen Sparziel und dem gewünschten Anlagezeitraum ab. Zusätzlich spielt es eine Rolle, ob Sie Anspruch auf eine staatliche Förderung, wie die Arbeitnehmersparzulage, haben. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Möglichkeiten, VL anzulegen.

VL-Fondssparplan

Beim VL-Fondssparplan zahlt der Arbeitgeber über sechs Jahre hinweg regelmäßig vermögenswirksame Leistungen in den von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer gewählten Vertrag. In der Regel folgt im siebten Jahr eine Ruhephase ohne zusätzliche Einzahlungen, während das Fondsvermögen weiterhin investiert bleibt.

Für einen VL-Fondssparplan kommen in der Regel Aktienfonds oder Mischfonds infrage, deren Aktienanteil mindestens 60 % beträgt. Diese Anlageform lohnt sich insbesondere, wenn Sie langfristig investieren und Kursschwankungen akzeptieren. 

VL-Banksparplan

Ein Banksparplan ist eine Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen risikoarm anzulegen. Der Arbeitgeber zahlt der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer die vermögenswirksamen Leistungen monatlich auf ein verzinstes Sparkonto. Die Anlage erfolgt über einen Zeitraum von sechs Jahren, gefolgt von einer einjährigen Ruhephase ohne weitere Einzahlungen. Die Zinsen sind häufig fest vereinbart und bieten dadurch eine planbare Rendite.

Ein Banksparplan kommt für Sie infrage, wenn der Kapitalerhalt im Vordergrund steht. Da diese Anlageform unabhängig von Kursentwicklungen am Kapitalmarkt ist, bleibt sie von den Marktschwankungen unberührt. Eine Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage ist bei dieser Variante ausgeschlossen, da der Banksparplan nicht zu den förderfähigen Anlageformen zählt. Die Spareinlagen sind durch die EU-weit harmonisierte Einlagensicherung bis zu 100.000 € pro Person und Bank abgesichert.

Bausparvertrag

Ein Bausparvertrag kombiniert die Ansparphase mit der Option auf ein zinsgebundenes Darlehen. Während der ersten Jahre zahlt der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen direkt in den Sparvertrag ein. Sobald das erforderliche Mindestguthaben erreicht und die Zuteilungsreife gegeben ist, können Sie das Bauspardarlehen mit fest vereinbarten Konditionen in Anspruch nehmen. Die Bausparkasse legt die Höhe des Mindestguthabens anhand des gewählten Tarifs fest. Dieses Guthaben ist Voraussetzung für die Darlehenszuteilung. Bei förderfähigen Verträgen können Sie zusätzlich die Wohnungsbauprämie beantragen.

Diese Variante bietet sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an, die mittelfristig den Erwerb von Wohneigentum planen. Der feste Zinssatz des Darlehens ermöglicht eine langfristige Kalkulation, selbst wenn der Finanzierungsbedarf in der Zukunft liegt. 

Tilgung eines Baukredits

Die Tilgung eines Baukredits zählt ebenfalls zu den Verwendungsmöglichkeiten für VL. Der Arbeitgeber zahlt der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer die vermögenswirksamen Leistungen monatlich direkt auf das Darlehenskonto oder auf ein zugewiesenes Referenzkonto ein. Damit reduziert sich die bestehende Immobilienfinanzierung schrittweise, was die Restschuld verringert und langfristig zu einer Senkung der Zinslast führt.

Diese Form der VwL-Nutzung bietet sich für Eigentümerinnen und Eigentümer an, die ihre monatliche Belastung konstant halten und dennoch ihre Rückzahlungsdauer verkürzen möchten. Voraussetzung ist, dass der Kreditvertrag entsprechende Sondertilgungen oder flexible Tilgungsanteile zulässt. In einigen Fällen ist ein gesonderter Sparplan oder eine Bestätigung durch das Kreditinstitut notwendig, um die VL vertragskonform zu verwenden.

Melden Sie sich kostenlos an und bleiben Sie bestens informiert! Erhalten Sie regelmäßig exklusive Angebote und fundierte Finanznews, um Ihre Geldanlage noch erfolgreicher zu gestalten. 

Das erwartet Sie: 

  • Exklusive Zinsangebote: Attraktive Zinsen aus Europa 
  • Renditeorientierte Kapitalmarktanlage: Expertenwissen mit der auf ETFs basierten Vermögensverwaltung
  • Aktuelle Finanznews: Stets einen Schritt voraus mit den neuesten Markttrends

Starten Sie jetzt und machen Sie mehr aus Ihrem Geld!

Bei uns bleiben Sie stets informiert. Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie die neusten Informationen rund um die Geldanlage direkt in Ihr Postfach. Wöchentlich auf dem Laufenden bleiben und eine Abmeldung ist jederzeit möglich.

Wer zahlt vermögenswirksame Leistungen und wie hoch sind sie?

Der Arbeitgeber zahlt vermögenswirksame Leistungen häufig auf Grundlage eines Tarifvertrags, eines Arbeitsvertrags oder einer Betriebsvereinbarung. Häufig beträgt die monatliche Höhe der VL zwischen 6,65 € und 40 € und fließt in einen Vertrag zur Vermögensbildung. Ein gesetzlicher Höchstbetrag für vermögenswirksame Leistungen besteht nicht. Wie hoch VL ausfallen, regeln Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Obwohl es keinen gesetzlichen Anspruch gibt, sind vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber in vielen Branchen etabliert und häufig fester Bestandteil der Vergütungsstruktur. So lassen sich VwL beim Arbeitgeber als Gehaltsbestandteil integrieren und tragen zur Stärkung der Gesamtvergütung bei.

In der Praxis leisten viele Unternehmen einen festen Arbeitgeberanteil an vermögenswirksamen Leistungen. Zahlt der Arbeitgeber nicht den vollen Betrag der VL, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Differenz aus dem Nettogehalt ergänzen, um die maximale Sparsumme zu erreichen.

Mit der digitalen Vermögensverwaltung von Raisin investieren Sie breit gestreut (diversifiziert) und kostengünstig in ein ETF-Portfolio. So können Sie langfristig Vermögen für Ihre Altersvorsorge aufbauen – als Ergänzung zu vermögenswirksamen Leistungen oder als Alternative. Wie sich Ihre Einzahlungen entwickeln könnten, zeigt der Renditerechner zur prognostizierten Wertentwicklung.

Ihre Renditechancen mit unserer Vermögensverwaltung

Renditerechner

Berechnen Sie Ihre erwarteten Erträge über verschiedene Zeiträume. Die prognostizierte Wertentwicklung liegt mit einer geschätzten Wahrscheinlichkeit von 90 % innerhalb des schattierten Bereichs.

Für die ausgewählten Parameter sind aktuell keine Daten verfügbar. Bitte versuchen Sie eine andere Kombination.

Frühere Wertentwicklung, Simulationen oder Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftigen Wertentwicklung.

Bitte beachten Sie unsere Risikohinweise.

Staatliche Förderung bei vermögenswirksamen Leistungen

Wenn Sie mit vermögenswirksamen Leistungen sparen möchten, profitieren Sie unter bestimmten Voraussetzungen von staatlicher Unterstützung. Je nach gewähltem Vertrag kommen die Arbeitnehmersparzulage oder die Wohnungsbauprämie als Förderung für Sie infrage.

Arbeitnehmersparzulage

Für bestimmte Anlagemöglichkeiten wie VL-Fondssparpläne oder Bausparverträge können Sie eine Förderung vom Staat durch die Arbeitnehmersparzulage in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist ein förderfähiger Vertrag sowie die Einhaltung gesetzlicher Einkommensgrenzen. Diese Einkommensgrenzen liegen aktuell bei 40.000 € bei Einzelveranlagung und 80.000 € bei gemeinsamer Veranlagung (Stand: 2026). Die Höhe der staatlichen Prämie hängt von der Anlageform und der Einzahlungssumme ab (Stand: 2026):

Anlageform

Einzahlungen

Förderquote

Maximale Förderung (jährlich)

VL-Fondssparplan

Bis 400 € (einzeln) Bis 800 € (zusammen)

20,00 % 

80 € (einzeln) 160 € (zusammen)

Bausparvertrag oder Baukredittilgung

Bis 470 € (einzeln) Bis 940 € (zusammen)

9,00 %

43 € (einzeln) 86 € (zusammen)

Kombinierte Nutzung beider Förderarten

Kombiniert anwendbar, entsprechend den Einzelgrenzen

20 % + 9 %

123 € (einzeln) 246 € (zusammen)

Den Antrag auf eine Arbeitnehmersparzulage stellen Sie über die jährliche Steuererklärung. Die Auszahlung erfolgt nach Ablauf gesetzlicher Sperrfristen. Eine rückwirkende Beantragung für bis zu vier Jahre ist ebenfalls möglich.

Wohnungsbauprämie

Für Einzahlungen in einen Bausparvertrag können Sie ergänzend zur Arbeitnehmersparzulage die Wohnungsbauprämie erhalten. Diese Förderung gilt ausschließlich für eigene Beiträge, die Sie zusätzlich zu den vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber leisten. Die Wohnungsbauprämie beträgt 10,00 % auf eigene Einzahlungen bis 700 € jährlich (zusammenveranlagte: 1.400 €), maximal jedoch 70 € beziehungsweise 140 € pro Jahr. Anspruch besteht bei einem zu versteuernden Einkommen bis 35.000 € (einzeln Veranlagte) beziehungsweise 70.000 € (zusammenveranlagte) (Stand: 2025).

Vorteile und Nachteile von vermögenswirksamen Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen unterstützen beim strukturierten Vermögensaufbau, insbesondere bei gezieltem und langfristigem Einsatz. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ergeben sich daraus Vorteile ebenso wie mögliche Einschränkungen.

Vorteile von vermögenswirksamen Leistungen

  • Vermögensaufbau: Der Arbeitgeberanteil an vermögenswirksamen Leistungen ergänzt das Gehalt und ermöglicht zusätzlichen Kapitalaufbau ohne eigene Einzahlung.
  • Automatisierung: Wer mit vermögenswirksamen Leistungen sparen möchte, profitiert von einem automatisierten Prozess.
  • Förderungen: Förderungen vom Staat, wie die Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie, erhöhen die Rendite, wenn Einkommensgrenzen eingehalten werden.
  • Anlagevielfalt: Die Anlagemöglichkeiten vermögenswirksamer Leistungen lassen sich an individuelle Sparziele und Präferenzen anpassen.

Nachteile von vermögenswirksamen Leistungen

  • Steuerpflicht: Ohne Freistellungsauftrag unterliegen Erträge aus vermögenswirksamen Leistungen der Abgeltungsteuer. Mit einem Freistellungsauftrag können Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei bleiben.
  • Marktrisiko: Anlagen am Kapitalmarkt, wie Fondssparpläne, unterliegen Wertschwankungen.
  • Kosten: Abschlussgebühren, Depotkosten oder Verwaltungskosten mindern die Rendite.
  • Verfügbarkeit: Während der Mindestlaufzeit von sieben Jahren bleibt das angelegte Kapital gebunden. Eine vorzeitige Verfügung gefährdet den Anspruch auf staatliche Förderung.

Alternativen zu vermögenswirksamen Leistungen

Wenn Sie langfristig Vermögen aufbauen oder fürs Alter vorsorgen möchten, können Sie neben einem VwL-Vertrag auf weitere Anlageformen zurückgreifen. Je nach Lebensphase und Ziel kommen dafür die folgenden Alternativen beziehungsweise Ergänzungen infrage:

  • Betriebliche Altersvorsorge: Bei der betrieblichen Altersvorsorge werden Beiträge direkt vom Bruttogehalt abgeführt. Das senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen und erhöht Ihre spätere Rente.
  • Riester-Rente: Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge und lohnt sich, wenn Sie ein geringeres Einkommen haben oder eine Familie versorgen. Sie profitieren von Zulagen und möglichen Steuervorteilen.
  • Rürup-Rente: Mit der Rürup-Rente erhalten Sie eine lebenslange monatliche Rente im Alter. Raisin bietet hierfür einen ETF-Rürup-Fondssparplan, bei dem Sie steuerlich begünstigt in Kapitalmarktprodukte investieren.
  • Private Rentenversicherung: Die private Rentenversicherung bietet Ihnen regelmäßige Auszahlungen im Ruhestand. Die Rentenhöhe hängt von Ihrem gewählten Tarif und der Laufzeit ab.
  • Private Altersvorsorge mit ETFs: Wenn Sie langfristig investieren möchten, können Sie bei Raisin über die digitale Vermögensverwaltung ein ETF-Portfolio zur privaten Altersvorsorge aufbauen. So nutzen Sie gezielt die Chancen der Kapitalmärkte.
Jetzt passende Alternative finden

Risikohinweis: Jede Anlage am Kapitalmarkt ist mit Chancen und Risiken behaftet. Der Kurs der Anlagen kann steigen oder fallen. Im äußersten Fall kann es zu einem vollständigen Verlust des angelegten Betrages kommen. Alle ausführlichen Informationen können Sie unter Risikohinweise nachlesen.