Wie funktioniert ein Juniordepot und welche Vorteile und Nachteile hat es?
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Ein Kinderdepot kann dazu beitragen, langfristig Vermögen für den Nachwuchs aufzubauen, etwa für Ausbildung, Studium oder den Führerschein.
Durch flexible Sparpläne mit ETFs oder Fonds und die frühe Vermittlung von Finanzwissen kann sich ein Kinderdepot langfristig positiv auf die Vermögensentwicklung des Kindes auswirken.
Darüber hinaus profitieren Sie von Steuervorteilen für Kinder, wie dem Sparerpauschbetrag und dem jährlichen Grundfreibetrag.
Ein Kinderdepot, auch Juniordepot genannt, ist ein Wertpapierdepot, das auf den Namen eines Kindes eröffnet wird. Eltern, Großeltern oder Erziehungsberechtigte können im Sinne des Kindes regelmäßig Geld auf dieses Konto einzahlen. Ziel ist es, frühzeitig und langfristig Geld im Namen des Kindes zu sparen.
Im Unterschied zu einem klassischen Sparkonto fließt das Geld bei einem Juniordepot in Wertpapiere wie Aktien oder ETFs (Exchange Traded Funds), die über viele Jahre Renditechancen eröffnen können. Wichtig ist dabei nicht der schnelle Gewinn, sondern die Zeit: Durch frühzeitige Investitionen kann der Zinseszinseffekt wirken, bei dem Erträge automatisch reinvestiert werden.
Ein Juniordepot funktioniert wie ein reguläres Wertpapierdepot – mit dem Unterschied, dass es auf den Namen des Kindes läuft. Bis zur Volljährigkeit wird es von den gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern (in der Regel den Eltern) im Rahmen der Vermögenssorge verwaltet. Nach der Eröffnung bei einem Broker oder einer Bank können Eltern, Großeltern oder andere Angehörige Geld auf das zugehörige Verrechnungskonto einzahlen.
Die Erziehungsberechtigten beziehungsweise gesetzlichen Vertreter der Kinder dürfen ein Kinderdepot auf den Namen des Kindes eröffnen. In der Regel sind folgende Unterlagen für die Eröffnung eines Kinderdepots erforderlich:
Geburtsurkunde des Kindes
Steueridentifikationsnummer des Kindes
Ausweisdokumente der Eltern
Bei verheirateten Eltern: Heiratsurkunde
Bei unverheirateten oder getrennt lebenden Eltern: Nachweis über das Sorgerecht
Nichtveranlagungsbescheinigung des Kindes
Die Eröffnung eines Juniordepots unterscheidet sich kaum von der Wertpapierdepot-Eröffnung eines Erwachsenen und erfolgt in wenigen Schritten:
1. Anlagestrategie festlegen: Überlegen Sie vorab, wie Sie für Ihr Kind investieren möchten und welche Strategie zu Ihren Sparzielen, dem Anlagezeitraum und Ihrer Risikobereitschaft passt. Planen Sie eine Einmalanlage oder regelmäßige Sparraten? Möchten Sie beispielsweise breit gestreut über ETFs in globale Märkte, in ausgewählte Einzelwerte oder mit einem Schwerpunkt auf bestimmte Regionen oder Branchen investieren?
2. Anbieter auswählen: Anschließend wählen Sie einen Broker oder eine Bank mit passenden Konditionen. Unterschiede gibt es etwa bei den verfügbaren Wertpapieren, der Mindesthöhe der Sparrate und den Funktionen der Depotführung sowie bei den möglichen Gebühren, zum Beispiel für Käufe und Verkäufe oder Sparplanausführungen.
3. Antrag ausfüllen: Der Antrag zur Depoteröffnung ist meist direkt auf der Website des Anbieters zum Download verfügbar. Dort finden Sie in der Regel bereits Angaben zur Einrichtung eines Sparplans, zur Auswahl der Wertpapiere und zur Höhe der monatlichen Sparrate. Beide Elternteile unterzeichnen den Antrag.
4. Nachweise beilegen: Je nach Anbieter sind bestimmte Dokumente erforderlich, um das Juniordepot zu eröffnen. Dazu zählen in der Regel:
eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes,
die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes,
Ausweisdokumente beider Elternteile.
Liegt das alleinige Sorgerecht bei einem Elternteil, ist ein entsprechender Nachweis erforderlich. Für Kinder ab 16 Jahren verlangen manche Anbieter zusätzlich eine Kopie des Personalausweises.
5. Identitätsprüfung durchführen: Die Identitätsprüfung erfolgt per PostIdent oder VideoIdent. Beide Elternteile sind dazu verpflichtet, sich gegenüber dem Anbieter auszuweisen – es sei denn, sie sind bereits Kunden der jeweiligen Bank oder des Brokers. Manche Anbieter ermöglichen alternativ eine persönliche Identifikation in einer Bankfiliale.
6. Juniordepot wird eröffnet: Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen und die Identität bestätigt ist, richtet der Anbieter das Juniordepot ein. Die Eltern erhalten eine Bestätigung sowie Zugangsdaten. Anschließend können Sie mit der Geldanlage für das Kind starten, etwa durch regelmäßige Einzahlungen über einen Sparplan.
Über ein Juniordepot können Eltern oder Großeltern in verschiedene Anlageklassen investieren. Beliebt sind vor allem ETFs, Investmentfonds, Geldmarktanleihen oder ausgewählte Aktien. Diese Assets ermöglichen eine breite Streuung des Kapitals über mehrere Unternehmen oder Märkte hinweg. Das reduziert das Verlustrisiko, wenn einzelne Werte schwanken. Da die Anlage meist über viele Jahre erfolgt, lassen sich zwischenzeitliche Kursbewegungen besser ausgleichen. Der Zinseszinseffekt sorgt dafür, dass früh eingezahltes Geld über die Jahre zusätzlich wächst.
Gut zu wissen: Wertpapiere bieten langfristig gute Ertragschancen, sind jedoch immer mit Risiken verbunden. Kurse können fallen oder sich langsamer entwickeln als erwartet. Wer für sein Kind ein Juniordepot anlegt, sollte sich breit diversifizieren und langfristig denken.
Sparpläne sind fester Bestandteil vieler Kinderdepots und bilden die Grundlage für den langfristigen Vermögensaufbau. Damit investieren Sie automatisch und in regelmäßigen Intervallen, zum Beispiel jeden Monat, in Ihr Portfolio. Die Sparrate wird direkt vom Verrechnungskonto abgebucht.
Die Sparrate lässt sich bei vielen Anbietern flexibel anpassen oder vorübergehend pausieren. Sparen Sie über viele Jahre hinweg, profitieren Sie zudem vom sogenannten Durchschnittskosteneffekt (Cost-Average-Effekt): Schwankende Kurse gleichen sich durch regelmäßige, gleichbleibende Investitionen in Wertpapiere automatisch aus – bieten jedoch keinen Schutz vor Verlusten.
ETFs (Exchange Traded Funds) bilden die Wertentwicklung eines Index wie des MSCI World nach und investieren automatisch in die darin enthaltenen Titel. Die breite Streuung verteilt das Anlagerisiko und macht das Depot weniger anfällig für einzelne Kursverluste. Ein wesentlicher Vorteil von ETFs liegt in ihrer vergleichsweise günstigen Kostenstruktur: Weil viele ETFs einem Index regelbasiert folgen, fallen häufig geringere Kosten an als bei aktiv gemanagten Fonds. Laufende Fondskosten (zum Beispiel die Gesamtkostenquote) entstehen jedoch auch bei ETFs und variieren je nach Produkt. Viele Broker bieten eine große Auswahl an ETFs sowie ETF-Sparpläne an.
Ein Fonds bündelt das Geld vieler Anlegerinnen und Anleger und legt dieses Kapital an. Ein Fondsmanager trifft die Anlageentscheidungen, investiert das Kapital gezielt in verschiedene Wertpapiere und verwaltet das Portfolio aktiv. Ziel ist es, durch die passende Strategie Renditen zu erzielen. Dabei können Fonds ebenfalls über Fondssparpläne in einem Juniordepot genutzt werden. Im Gegensatz zu passiv gemanagten ETFs sind sie jedoch mit hohen laufenden Kosten verbunden. Mischfonds sind eine weitere Anlageoption: Sie kombinieren Aktien, Anleihen und andere Anlageklassen wie beispielsweise Immobilien, Rohstoffe oder Edelmetalle in einem Produkt.
Bei einzelnen Aktien besteht direkt eine Beteiligung an einem Unternehmen. Viele Anbieter bieten Einzelkäufe sowie Aktiensparpläne an. Aktien können das Juniordepot gezielt erweitern. Allerdings ist das Risiko im Vergleich zu ETFs oder Fonds höher, da das Kapital weniger breit gestreut ist.
Bei einem Juniordepot gelten besondere rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen, die es von einem herkömmlichen Depot unterscheiden:
Guthaben und Wertpapiere im Juniordepot sind Eigentum des Kindes. Bis zur Volljährigkeit erfolgt die Verwaltung durch die gesetzlichen Vertreter im Rahmen der Vermögenssorge und im Interesse des Kindes. Das bedeutet:
Entnahmen sind nur für Ausgaben zulässig, die dem Kind zugutekommen (zum Beispiel Ausbildung, Studium, medizinische Zwecke).
Eine Verwendung für eigene Zwecke der Eltern ist grundsätzlich nicht zulässig.
Mit dem 18. Geburtstag geht die volle Verfügungsgewalt auf das Kind über. Es kann dann selbst über das Depot verfügen, Auszahlungen veranlassen oder Sparpläne fortführen.
Für Kinder gelten grundsätzlich dieselben Steuern wie für Erwachsene. Relevant sind dabei vor allem drei Freibeträge:
Sparerpauschbetrag in Höhe von insgesamt 1.000 € pro Jahr. Bis zu diesem Betrag bleiben Kapitalerträge steuerfrei. Um diesen Freibetrag ausschöpfen zu können, ist ein Freistellungsauftrag beim Broker oder der Bank einzureichen.
Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer von insgesamt 12.348 € (Stand: 2026). Liegen Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne innerhalb der Freibeträge, bleiben sie steuerfrei. Dieser wirkt im Rahmen der Steuererklärung oder durch das Einreichen einer Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Anbieter.
Sonderausgaben-Pauschbetrag in Höhe von 36 €. Dieser wird automatisch vom Finanzamt berücksichtigt – auch ohne Nachweise.
Übersteigen die Erträge diese Beträge, kann für das Kind eine eigene Einkommensteuererklärung erforderlich sein, die die Eltern als gesetzliche Vertreter abgeben.
Gut zu wissen: Ergänzend zu steuerlichen Freibeträgen plant die Bundesregierung mit der Frühstart-Rente eine staatliche Förderung für die Altersvorsorge von Kindern: Nach den bislang veröffentlichten Eckpunkten soll ab dem 6. Lebensjahr monatlich 10 € in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot für das Kind fließen. Ausgestaltung und Zeitplan sind noch abhängig vom weiteren Gesetzgebungsverfahren.
Übersteigen die regelmäßigen Einkünfte eines Kindes die maßgebliche Einkommensgrenze der beitragsfreien Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, kann die Familienversicherung entfallen. Die allgemeine Einkommensgrenze liegt im Jahr 2026 bei 565 € pro Monat beziehungsweise 6.780 € im Jahr. Bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (Minijob) gilt 2026 eine höhere Grenze von 603 € pro Monat.
Zum Gesamteinkommen zählen Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder realisierte Kursgewinne. Für die Ermittlung der anrechenbaren Einkünfte aus Kapitalvermögen wird dabei der Sparerpauschbetrag (§ 20 Abs. 9 EStG) einkommensmindernd berücksichtigt. Werbungskosten wie beispielsweise Depotgebühren, Kontoführungs- oder Transaktionskosten oder Kosten für die Anlageberatung können nicht zusätzlich abgezogen werden.
Das Vermögen im Kinderdepot wird beim BAföG als Vermögen des Kindes berücksichtigt. Maßgeblich ist dabei der Vermögensstand zum Zeitpunkt der Antragstellung. Es gilt ein Freibetrag von 15.000 € für Auszubildende unter 30 Jahren. Wer älter ist, darf bis zu 45.000 € besitzen, ohne dass dies auf die Förderung angerechnet wird (Stand: 2026). Wird der jeweilige Freibetrag überschritten, mindert das vorhandene Vermögen die Höhe der BAföG-Förderung. Der übersteigende Betrag wird dabei anteilig auf den monatlichen BAföG-Satz angerechnet.
Einzahlungen von Eltern, Großeltern oder Paten in ein Juniordepot gelten rechtlich als Schenkungen an das Kind. Für solche Zuwendungen gelten hohe Schenkungssteuer-Freibeträge pro schenkender Person:
400.000 € pro Elternteil
200.000 € pro Großelternteil
Diese Freibeträge gelten jeweils für einen Zeitraum von zehn Jahren pro Schenkendem und Beschenktem. Regelmäßige Sparraten liegen in der Regel deutlich unterhalb dieser Schwelle. Eine Schenkungssteuer fällt daher bei typischen Juniordepot-Zahlungen meist nicht an.
Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen oder zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß § 2 StBerG befähigten Person.
Ein Kinderdepot bietet gleich mehrere Vorteile, sowohl für Kinder als auch für Eltern. Im Mittelpunkt steht dabei die Idee, mit Geduld und Weitsicht Vermögen für die Zukunft des Nachwuchses aufzubauen. Die folgende Übersicht zeigt, welche Vorteile und Nachteile ein Juniordepot mit sich bringt.
Einer der größten Vorteile ist der Zinseszins. Das Prinzip ist einfach: Zusätzlich zum eingezahlten Kapital werden die erwirtschafteten Erträge wieder angelegt und erzielen ihrerseits Rendite. Weitere Vorteile sind:
Langfristiger Vermögensaufbau | Frühzeitige Investitionen bieten mehr Zeit für mögliche Wertentwicklungen am Kapitalmarkt. |
Nutzung steuerlicher Freibeträge | Freibeträge – wie Sparerpauschbetrag und Grundfreibetrag – mindern die Steuerlast. |
Förderung von Finanzwissen | Kinder und Jugendliche lernen, was es bedeutet, Geld längerfristig zu investieren und für die finanzielle Zukunft zu planen. |
Flexible Sparraten bei Sparplänen | Sparraten lassen sich je nach Anbieter anpassen oder pausieren. |
Trotz der genannten Vorteile sind bei einem Kinderdepot Einschränkungen zu berücksichtigen. Die nachfolgende Übersicht stellt die Herausforderungen zusammen:
Eltern oder Erziehungsberechtigte sind lediglich bis zur Volljährigkeit verwaltungsberechtigt („Treuhänder“) | Das Geld gehört rechtlich dem Kind und darf ausschließlich für das Kind verwendet werden. |
Auswirkungen auf staatliche Leistungen | Kapitalerträge oder Vermögen haben ab einer bestimmten Höhe Einfluss auf BAföG und die Familienversicherung. |
Schwankungen am Kapitalmarkt | Wertpapiere wie Aktien können erheblichen Schwankungen unterliegen, besonders in volatilen Marktphasen. Langfristig bieten sie jedoch gute Chancen auf eine positive Wertentwicklung und den Vermögensaufbau. |
Eltern, die langfristig Kapital für ihren Nachwuchs aufbauen möchten, können auch verschiedene Anlageformen kombinieren: etwa sichere Sparkonten wie Tagesgeld und Festgeld als Stabilitätsbaustein mit dem Raisin-Kinderdepot für den renditestarken Vermögensaufbau.
Die Zinsen bei Tagesgeld oder Festgeld sind im Vergleich zu den Renditechancen von ETFs meist geringer, dafür zeichnen sie sich durch eine hohe Sicherheit und planbare Erträge aus. Zudem unterliegen Spareinlagen der gesetzlichen Einlagensicherung des jeweiligen Landes. Diese sichert Geldeinlagen bis zu einer Anlagesumme von 100.000 € pro Person und Bank ab.
Bei Raisin können Sie diese Sparkonten im eigenen Namen eröffnen und später – sobald Ihr Kind volljährig ist – die Einlagen samt Zinserträgen auszahlen lassen und Ihrem Nachwuchs überlassen beziehungsweise schenken.
Risikohinweis: Jede Anlage am Kapitalmarkt ist mit Chancen und Risiken behaftet. Der Kurs der Anlagen kann steigen oder fallen. Im äußersten Fall kann es zu einem vollständigen Verlust des angelegten Betrages kommen. Alle ausführlichen Informationen können Sie unter Risikohinweise nachlesen.
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