Aktivrente: Steuern, Freibetrag und Regeln ab 2026

Sie überlegen, im Ruhestand weiterzuarbeiten oder tun es bereits? Die Aktivrente legt seit 2026 fest, wie zusätzliches Arbeitseinkommen im Rentenalter steuerlich behandelt wird. Hier erfahren Sie, was das konkret für Steuern, Steuererklärung und Sozialversicherung bedeutet.

Startseite > Steuer > Aktivrente

Das Wichtigste in Kürze

  • Steuerliche Einordnung: Einkommen aus der Aktivrente gilt als Arbeitseinkommen und wird zusammen mit Renteneinkünften berücksichtigt.

  • Freibetrag: Bis zu 2.000 € pro Monat können steuerlich begünstigt sein. Bei gleichmäßiger Verteilung entspricht das bis zu 24.000 € pro Jahr.

  • Individuelle Wirkung: Wie sich die Aktivrente auswirkt, hängt unter anderem von Rentenhöhe, Zusatzverdienst und Krankenversicherung ab.

Was ist die Aktivrente?

Die Aktivrente gilt seit 2026 für Menschen im Rentenalter, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis weiterarbeiten. Sie regelt die steuerliche Behandlung von zusätzlichem Arbeitseinkommen im Ruhestand und gilt für Voll- und Teilzeitbeschäftigte.

Ziel der Aktivrente ist es, Weiterarbeit nach dem Renteneintritt steuerlich einzuordnen und bis zu einer festgelegten Grenze zu begünstigen. Das betrifft ausschließlich Einkommen aus abhängiger Beschäftigung. Die gesetzliche Rente bleibt davon unberührt und wird weiterhin nach den bestehenden Regelungen besteuert.

Im Vergleich zum klassischen Rentenbezug entsteht eine Kombination aus Renteneinkünften und zusätzlichem Erwerbseinkommen. Diese werden steuerlich unterschiedlich eingeordnet, in der Einkommensteuer jedoch gemeinsam betrachtet.

Kurz gesagt: Aktivrente bedeutet Weiterarbeit im Rentenalter mit klaren steuerlichen Regeln.

Was sind die steuerlichen Vorteile der Aktivrente?

Die Aktivrente betrifft die steuerliche Behandlung von zusätzlichem Arbeitseinkommen im Rentenalter. Bis zu 2.000 € pro Monat können dabei begünstigt bleiben. Wird dieser Betrag gleichmäßig erzielt, entspricht das bis zu 24.000 € pro Jahr. Einkommen oberhalb dieser Grenze unterliegt der regulären Besteuerung.

Ein Zuverdienst aus der Aktivrente wird als Erwerbseinkommen aus nichtselbstständiger Arbeit berücksichtigt. Die konkrete steuerliche Wirkung ergibt sich aus dem individuellen Steuersatz, der alle Einkünfte eines Steuerjahres einbezieht.

Kurz gesagt: Begünstigung bis 2.000 € pro Monat, darüber reguläre Besteuerung.

Warum ist die Aktivrente steuerlich relevant?

Die Aktivrente ordnet zusätzliches Erwerbseinkommen im Ruhestand in einen klaren steuerlichen Rahmen ein. Sie ergänzt bestehende Einkunftsarten und beeinflusst die steuerliche Gesamtbetrachtung eines Steuerjahres.

Einordnung im Vergleich zum reinen Rentenbezug

Beim reinen Rentenbezug bestehen die Einkünfte überwiegend aus Rentenzahlungen. Die steuerliche Behandlung ist gesetzlich festgelegt und richtet sich nach den Regelungen zur Rentenbesteuerung.

Mit der Aktivrente kommt ein Erwerbseinkommen hinzu, das nach den Grundsätzen für nichtselbstständige Arbeit berücksichtigt wird. Diese Kombination aus Rente und zusätzlichem Arbeitseinkommen kann die steuerliche Einordnung verändern, da mehrere Einkunftsarten zusammengeführt werden.

Unterschied zu anderen Einkommensarten

Einkommen aus der Aktivrente unterscheidet sich steuerlich von anderen Einkommensarten im Ruhestand, etwa aus Kapitalvermögen oder Vermietung. Während beispielsweise Zinsen oder Mieteinnahmen eigenen steuerlichen Regelungen folgen, wird das Einkommen aus der Aktivrente als Erwerbseinkommen eingeordnet.

Durch diese Abgrenzung lässt sich die Aktivrente klar in das bestehende Einkommensteuersystem einordnen. Sie steht gleichberechtigt neben anderen Einkunftsarten und wird im Rahmen der Steuerveranlagung gemeinsam betrachtet. Zu den anderen Einkunftsarten erfahren Sie mehr im Abschnitt Aktivrente in Kombination mit anderen Einkünften.

Muss die Aktivrente in der Steuererklärung angegeben werden?

Einkünfte aus einer Weiterbeschäftigung im Rahmen der Aktivrente zählen zu den steuerlich relevanten Einnahmen. Sie werden daher im Rahmen der Einkommensteuer berücksichtigt und in der Steuererklärung zusammen mit weiteren Einkünften erfasst.

Während des Jahres führt der Arbeitgeber die anfallende Lohnsteuer direkt an das Finanzamt ab. Dabei wird der monatliche Freibetrag von bis zu 2.000 € gemäß Aktivrentenregelung berücksichtigt. Einkommensanteile oberhalb dieser Grenze unterliegen dem regulären Lohnsteuerabzug.

Unabhängig vom laufenden Lohnsteuerabzug werden Einkünfte aus der Aktivrente in der Einkommensteuererklärung zusammen mit der gesetzlichen Rente erfasst. Dadurch erhält das Finanzamt einen vollständigen Überblick über die Einkommenssituation des jeweiligen Steuerjahres.

Beispiel: So kann sich die Aktivrente steuerlich auswirken

Eine Rentnerin erhält monatlich 1.600 € gesetzliche Rente. Zusätzlich arbeitet sie in Teilzeit und verdient 1.200 € brutto im Monat.

Da der Zusatzverdienst unter der Grenze von 2.000 € pro Monat liegt, wird dieses Einkommen steuerlich begünstigt berücksichtigt. In der Steuererklärung werden Rente und Arbeitseinkommen zusammen betrachtet. Wie hoch die tatsächliche Steuerbelastung ausfällt, hängt vom persönlichen Steuersatz und der gesamten Einkommenssituation ab.

Gibt es bei der Aktivrente Abgaben in der Sozialversicherung?

Zusätzlich zur steuerlichen Behandlung ist bei der Aktivrente die Sozialversicherung (Kranken- und Pflegeversicherung) zu berücksichtigen. Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht folgen dabei unterschiedlichen Grundsätzen. Ob und in welchem Umfang Beiträge zur Sozialversicherung anfallen, hängt von der Art der Tätigkeit und dem bestehenden Versicherungsstatus ab. 

Da die sozialversicherungsrechtliche Behandlung von individuellen Faktoren abhängt, ist eine pauschale Aussage nicht möglich. Die konkrete Einordnung erfolgt im jeweiligen Versicherungsverhältnis und nach den geltenden sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben.

Aktivrente in Kombination mit anderen Einkünften

Im Ruhestand können mehrere Einkommensarten parallel bestehen. Die Aktivrente wird dabei als zusätzlicher Bestandteil neben bestehenden Einnahmen eingeordnet und im Rahmen der Einkommensteuer gemeinsam mit diesen betrachtet.

Dabei bleibt die jeweilige Einkunftsart klar voneinander abgegrenzt. Rentenzahlungen folgen den geltenden Regelungen zur Rentenbesteuerung, während die Aktivrente als Erwerbseinkommen eingeordnet wird.

Zusätzlich zu Renten und Erwerbseinkommen können beispielsweise Kapitalerträge, etwa aus Zinsen, Teil der Einkommenssituation im Ruhestand sein. Diese unterliegen eigenen steuerlichen Regelungen und werden unabhängig von der Aktivrente behandelt. In der Steuererklärung fließen Kapitalerträge, Renteneinkünfte und Einkommen aus der Aktivrente zusammen.

Zusätzliches Einkommen im Ruhestand wirft häufig die Frage auf, wie es übersichtlich eingeplant werden kann. Bei Raisin finden Sie dazu eine Übersicht über Tagesgeld- und Festgeldangebote europäischer Banken – mit transparenten Informationen zu Zinsen, Laufzeiten und Einlagensicherung.

Häufige Fragen zur Aktivrente

Einkünfte aus der Aktivrente gelten steuerlich als Erwerbseinkommen aus nichtselbstständiger Arbeit. Sie werden im Rahmen der Einkommensteuer zusammen mit weiteren Einkünften des jeweiligen Steuerjahres berücksichtigt.

Ja, die konkrete steuerliche Berücksichtigung erfolgt im Zusammenspiel von laufendem Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber und Steuerveranlagung.

Ja, die vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer wird in der Steuererklärung angerechnet. Auf dieser Basis prüft das Finanzamt die steuerliche Gesamtsituation.

Die sozialversicherungsrechtliche Einordnung erfolgt unabhängig von der steuerlichen Behandlung. Maßgeblich sind die allgemeinen Regelungen für Beschäftigungsverhältnisse im Rentenalter.

Einkommen aus einer Weiterbeschäftigung kann bei der Berechnung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt werden. Die konkrete Wirkung hängt von der jeweiligen Versicherungssituation und den geltenden Regelungen ab.

Ja, die Einkünfte aus der Aktivrente werden für steuerliche Zwecke durch den Arbeitgeber beim Finanzamt gemeldet. Sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten richten sich nach den allgemeinen Vorgaben für Beschäftigungen.

Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen oder zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß § 2 StBerG befähigten Person.