Erfahren Sie verständlich und sachlich, was eine Jahressteuerbescheinigung ist, wer sie erhält und wofür sie gebraucht wird!
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Die Jahressteuerbescheinigung ist ein Dokument von der Bank, die alle steuerrelevanten Kapitalerträge eines Kalenderjahres sowie die darauf abgeführten Steuern übersichtlich zusammenfasst.
Sie dient als offizieller Nachweis über einbehaltene Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Gleichzeitig schafft sie Transparenz über die erzielten Erträge und bereits erfolgte Steuerabzüge.
Die Jahressteuerbescheinigung bildet die Grundlage für die korrekte Angabe von Kapitalerträgen in der Steuererklärung. Ob eine Einreichung erforderlich ist, hängt von der individuellen Steuersituation ab.
Die Jahressteuerbescheinigung ist eine Steuerbescheinigung von der Bank. Sie fasst alle Kapitalerträge eines Kalenderjahres zusammen und zeigt, welche Steuern darauf einbehalten und abgeführt wurden.
Zu den Kapitalerträgen zählen zum Beispiel Zinsen aus einem Tagesgeld- oder Festgeldkonto sowie Dividenden oder andere Erträge aus Wertpapieren. In Deutschland behält die Bank auf solche Erträge grundsätzlich automatisch die sogenannte Abgeltungsteuer ein. Sie beträgt pauschal 25,00 %. Zusätzlich können Solidaritätszuschlag und, bei Kirchensteuerpflicht, Kirchensteuer anfallen. Die Bank führt diese Beträge direkt an das Finanzamt ab.
Gut zu wissen: Oft werden Begriffe wie „Jahresbescheinigung“ oder „Jahresübersicht“ verwendet. Gemeint ist in der Regel die Jahressteuerbescheinigung der Bank. Sie ist nicht mit dem Steuerbescheid zu verwechseln. Ein Steuerbescheid wird vom Finanzamt erstellt und informiert Sie über das Ergebnis Ihrer Steuerveranlagung, wenn Sie eine Steuererklärung abgegeben haben. Die Jahressteuerbescheinigung hingegen stammt von Ihrer Bank und dient als Grundlage für Ihre Steuererklärung.
Die Jahressteuerbescheinigung der Bank ist klar strukturiert. Sie enthält alle relevanten Angaben zu Ihren Kapitalerträgen und den darauf einbehaltenen Steuern. Die wichtigsten Bestandteile sind:
Hier finden Sie die Gesamtsumme der im jeweiligen Kalenderjahr erzielten Erträge. Dazu zählen insbesondere Zinsen, Dividenden oder andere Erträge aus Sparprodukten und Geldanlagen. Diese Position zeigt, wie hoch die steuerpflichtigen Einkünfte aus Kapitalvermögen sind.
Die Kapitalertragsteuer ist die Steuer, die Banken direkt auf Erträge einbehalten. In Deutschland entspricht sie der Abgeltungsteuer. Die Jahressteuerbescheinigung weist aus, welcher Betrag konkret abgeführt wurde.
Zusätzlich zur Kapitalertragsteuer wird der Solidaritätszuschlag berechnet. Dieser wird ebenfalls von der Bank einbehalten und an das Finanzamt überwiesen. Der entsprechende Betrag ist gesondert aufgeführt.
Wenn Kirchensteuerpflicht besteht und die Religionszugehörigkeit bei der Bank hinterlegt ist, wird zudem die Kirchensteuer auf Kapitalerträge einbehalten. Die Jahressteuerbescheinigung zeigt transparent, wie hoch dieser Anteil ausfällt.
Beim Erzielen von Gewinnen sowie gleichzeitigen Verlusten aus Kapitalanlagen, besteht unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen die Möglichkeit einer steuerwirksamen Verrechnung. Die Bank führt dafür sogenannte Verlustverrechnungstöpfe. In der Jahressteuerbescheinigung ist ersichtlich, ob und in welchem Umfang Verluste berücksichtigt wurden.
Ein erteilter Freistellungsauftrag reduziert die steuerpflichtigen Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags. Die Jahressteuerbescheinigung weist aus, in welchem Umfang ein Freistellungsauftrag genutzt wurde und welcher Betrag steuerfrei geblieben ist.
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung ist eine schriftliche Bestätigung des Finanzamts, dass die steuerpflichtige Person keine Einkommensteuer zu zahlen hat. Sie wird für Personen ausgestellt, deren Gesamteinkünfte unter dem Grundfreibetrag (12.348 €, Stand: 2026) liegen. Eine beim Kreditinstitut eingereichte Nichtveranlagungsbescheinigung bewirkt, dass Kapitalerträge über den Sparer-Pauschbetrag hinaus ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ausgezahlt werden.
Beispiel:
Kapitalerträge: 1.200 €
Genutzter Freistellungsauftrag: 1.000 €
Zu versteuernder Betrag: 200 €
Kapitalertragsteuer: 50 € (25,00 %)
Solidaritätszuschlag: 2,75 € (5,50 %)
Hinweis: Das Beispiel dient ausschließlich der Veranschaulichung und kann von der Realität abweichen.
Eine Jahressteuerbescheinigung erhalten Bankkundinnen und Bankkunden, die im Laufe eines Kalenderjahres Kapitalerträge erzielt haben. Das betrifft insbesondere Anlegerinnen und Anleger, die Zinsen, Dividenden oder andere Erträge aus Geldanlagen erhalten haben.
Die Steuerbescheinigung von der Bank wird in der Regel automatisch erstellt, sofern tatsächlich steuerrelevante Kapitalerträge angefallen sind. Sie braucht nicht gesondert beantragt zu werden.
Für viele Kundinnen und Kunden ist die Jahressteuerbescheinigung daher ein fester Bestandteil der jährlichen Unterlagen im Online-Banking oder per Post. Banken sind gesetzlich verpflichtet, eine Jahressteuerbescheinigung auszustellen, wenn Kapitalerträge erzielt und Steuern darauf einbehalten wurden.
Bestehen Geschäftsbeziehungen zu mehreren Kreditinstituten, stellt jede Bank eine separate Jahressteuerbescheinigung aus. Eine Zusammenführung dieser Unterlagen im Rahmen der Steuererklärung ermöglicht die Berücksichtigung sämtlicher Kapitalerträge und die Optimierung der gesamten Steuerlast.
Die Jahressteuerbescheinigung wird in der Regel nach Ablauf eines Kalenderjahres erstellt. Üblicherweise stellen Banken das Dokument im ersten Quartal des Folgejahres zur Verfügung. Für das Steuerjahr 2025 erfolgt die Bereitstellung daher meist zwischen Januar und März 2026. Die Bereitstellung kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen. Welche Variante genutzt wird, hängt von den Einstellungen des Kontos und den Prozessen der jeweiligen Bank ab:
Digital im Online-Banking-Postfach
Als Download im Kundenbereich
Per postalischem Versand
Für Geldanlagen über Raisin wird voraussichtlich bis Ende des ersten Quartals eine Jahressteuerbescheinigung mit allen steuerrelevanten Positionen des Vorjahres zur Verfügung gestellt. Im Raisin-Onlinebenking steht das Dokument zum Download zur Verfügung.
Die Jahressteuerbescheinigung spielt vor allem bei der Steuererklärung eine wichtige Rolle. Sie dient als offizieller Nachweis über Ihre Kapitalerträge und die darauf bereits gezahlten Steuern.
Wenn Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung angegeben werden sollen, bedarf es der Angaben aus der Jahressteuerbescheinigung. Sie hilft, die Werte korrekt und vollständig in die Anlage KAP zu übernehmen.
Dazu zählen insbesondere:
Die Höhe der erzielten Kapitalerträge
Die einbehaltene Kapitalertragsteuer
Der Solidaritätszuschlag
Gegebenenfalls die Kirchensteuer
Selbst wenn keine Verpflichtung zur Abgabe der Anlage KAP besteht, kann die Jahressteuerbescheinigung hilfreich sein. Sie ermöglicht es zu prüfen, ob die Bank die Steuern in der erwarteten Höhe einbehalten hat. So behalten Sparerinnen und Sparer den Überblick über ihre steuerliche Situation bei Kapitalerträgen.
Falls Verluste aus Kapitalanlagen erzielt wurden, ist die Jahressteuerbescheinigung ebenfalls relevant. Sie zeigt, ob Verluste bereits mit Gewinnen verrechnet wurden und in welcher Höhe Verlustvorträge bestehen können. Diese Informationen sind insbesondere dann relevant, wenn mehrere Banken beteiligt sind.
In bestimmten Fällen kann das Finanzamt Belege zu den Kapitalerträgen anfordern. Die Jahressteuerbescheinigung dient als offizieller Nachweis der Bank über die bereits abgeführten Steuern.
Die Einreichung der Jahressteuerbescheinigung beim Finanzamt unterliegt der Einzelfallprüfung und ist maßgeblich von der individuellen Steuersituation abhängig. Ob eine Angabe der Kapitalerträge und den abgeführten Steuern in der Steuererklärung erforderlich oder sinnvoll ist, sollte eigenständig geprüft werden.
Generell gilt: Auf Kapitalerträge wird in Deutschland meist direkt die Abgeltungsteuer durch die Bank einbehalten. Damit ist die Steuer in vielen Fällen bereits abgegolten. Eine zusätzliche Angabe in der Steuererklärung ist dann nicht zwingend erforderlich. Es gibt jedoch Situationen, in denen die Jahressteuerbescheinigung für die Steuererklärung relevant wird:
Bei Beantragung einer Günstigerprüfung
Wenn Kapitalerträge nicht vollständig dem Steuerabzug unterlagen
Bei Berücksichtigung von Verlusten aus Kapitalerträgen von anderen Banken
Wenn das Finanzamt ausdrücklich zur Abgabe auffordert
Im Rahmen der Günstigerprüfung prüft das Finanzamt, ob der persönliche Einkommensteuersatz unter 25,00 % liegt. Liegt er darunter, kann sich eine geringere Steuerbelastung ergeben.
Die Bereitstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt im Regelfall automatisiert durch die jeweilige Bank. Bleibt der Erhalt aus oder werden Unstimmigkeiten in den ausgewiesenen Beträgen festgestellt, sollte dies zeitnah mit der Bank geklärt werden.
Die Bereitstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt bei vielen Instituten vorrangig digital über das Online-Banking-Postfach oder ein entsprechendes Dokumentenarchiv. Ist das Dokument dort nicht auffindbar, ermöglicht eine direkte Kontaktaufnahme mit der Bank in der Regel die erneute Ausstellung oder den nachträglichen Versand des Belegs.
Sollten bei der Durchsicht der steuerlichen Bescheinigung Inkonsistenzen auftreten, etwa bei der Verlustverrechnung oder beim Freistellungsauftrag, sollte die jeweilige Bank kontaktiert werden.
Lediglich die ausstellende Bank kann eine Korrektur vornehmen und gegebenenfalls eine berichtigte Jahressteuerbescheinigung erstellen. Das Finanzamt ändert keine Angaben in der Bescheinigung. Es greift ausschließlich auf die von der Bank gemeldeten Daten zurück.
Um eine fristgerechte Abgabe der Steuerunterlagen sicherzustellen, ist eine frühzeitige Klärung potenzieller Unklarheiten in der Jahressteuerbescheinigung ratsam. Auf diese Weise lassen sich Verzögerungen im Veranlagungsprozess vermeiden und eine reibungslose Bearbeitung durch die Finanzbehörden gewährleisten.
Für Anlagen über Raisin erhalten Sie eine Jahresübersicht mit allen steuerrelevanten Positionen des Vorjahres. Diese enthält die im Kalenderjahr erzielten Kapitalerträge sowie die darauf abgeführten Steuern einschließlich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Bis zum Ende des ersten Quartals stellt Ihnen die Raisin Bank die Jahresübersicht in Ihrer Postbox im Raisin-Onlinebanking zur Verfügung.
So finden Sie das Dokument:
Loggen Sie sich in Ihr Raisin-Onlinebanking ein.
Klicken Sie oben rechts auf den Pfeil neben Ihren Initialen.
Wählen Sie den Bereich „Nachrichten“.
Wenn Sie Geld anlegen möchten, stehen Ihnen bei Raisin verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Mit Tagesgeld bleiben Sie flexibel und erhalten variable Zinsen. Aktuell sind Zinssätze von bis zu 2,02 % p. a. möglich.
Beim Festgeld legen Sie Ihr Geld für eine bestimmte Laufzeit an und erhalten einen festen Zinssatz für diesen Zeitraum. Aktuell sind Zinssätze von bis zu 3,25 % p. a. möglich.
Einlagen sind bei unseren Partnerbanken im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung des jeweiligen Landes bis zu 100.000 € pro Bank und Person abgesichert.
Mit der digitalen Vermögensverwaltung investieren Sie breit gestreut in Kapitalmärkte. Die Anlagestrategie richtet sich nach Ihrem gewählten Risikoprofil. Kapitalmarktanlagen sind mit Risiken verbunden und Wertschwankungen sind möglich.
Unabhängig davon, für welches dieser Produkte Sie sich entscheiden: Für alle Anlagen stellt Ihnen Raisin eine Jahressteuerbescheinigung für Ihre Unterlagen zur Verfügung.
In der Regel wird die Jahressteuerbescheinigung automatisch von der Bank bereitgestellt. Das Dokument befindet sich entweder in der Onlinebanking-Postbox oder es wird postalisch versendet. Eine gesonderte Beantragung ist normalerweise nicht erforderlich.
Die Bereitstellung erfolgt üblicherweise nach Ablauf des Kalenderjahres. Banken stellen in der Regel die Jahressteuerbescheinigung bis Ende des ersten Quartals zur Verfügung.
Die Jahressteuerbescheinigung als Dokument wird in der Regel nicht automatisch an das Finanzamt übermittelt. Unabhängig davon meldet die Bank den Steuerabzug elektronisch an die Finanzverwaltung. Die Jahressteuerbescheinigung dient lediglich als Grundlage für die eigenen Angaben in der Steuererklärung.
Ja, in vielen Fällen kann das Dokument erneut im Onlinebanking heruntergeladen werden. Falls es dort nicht mehr verfügbar ist, wenden Sie sich an Ihre Bank. Diese kann in der Regel eine Kopie oder Ersatzbescheinigung bereitstellen.
Eine Verlustbescheinigung wird lediglich auf Antrag ausgestellt, wenn zum Jahresende nicht ausgeglichene Verluste vorhanden sind. Der unwiderrufliche Antrag hat bei der Bank bis spätestens 15. Dezember des laufenden Jahres zuzugehen. In diesem Fall wird der Verlust nicht ins Folgejahr übertragen.
Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen oder zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß § 2 StBerG befähigten Person.
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