Kindergeld 2026: Höhe und Auszahlung

Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die Familien monatlich finanziell unterstützen soll. Wie hoch der Betrag ausfällt, wann dieser ausgezahlt wird und welche Rolle er im Rahmen einer langfristigen Finanzplanung spielt, erfahren Sie hier.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Höhe und Anspruch: Seit dem 1. Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 € pro Kind. Anspruch haben grundsätzlich Eltern oder Erziehungsberechtigte, die in Deutschland wohnhaft oder hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind.

  • Auszahlung: Die Kindergeldauszahlung erfolgt monatlich. Der konkrete Auszahlungstermin hängt von der Endziffer der persönlichen Kindergeldnummer ab. Diese Nummer vergibt die Familienkasse, wenn Kindergeld bewilligt wird.

  • Langfristige Einordnung: Das Kindergeld stellt eine Grundunterstützung dar. Viele Familien betrachten es als Baustein innerhalb einer langfristigen Vermögensstruktur.

Was ist Kindergeld?

Kindergeld ist eine staatliche Familienleistung in Deutschland, die Eltern monatlich finanziell unterstützen soll. Ziel des Kindergeldes ist es, die grundlegende Versorgung von Kindern mitzufinanzieren. Dazu zählen beispielsweise:

  • Kosten für Ernährung und Kleidung

  • Ausgaben für Bildung und Betreuung

  • Allgemeine Lebenshaltungskosten

Beim Kindergeld handelt es sich eher um eine steuerliche Ausgleichszahlung als eine Sozialleistung im engeren Sinn. Es soll lediglich das Existenzminimum von Kindern sichern. Die Höhe des Kindergeldes ist dabei unabhängig vom Einkommen der Eltern. Entscheidend sind die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen (zum Beispiel der Wohnsitz beziehungsweise der gewöhnliche Aufenthalt sowie die unbeschränkte Steuerpflicht).

Kindergeld gibt es in Deutschland seit 1954. Seitdem wurde es mehrfach angepasst. Zusätzlich zur regelmäßigen Erhöhung der Beträge wurde die Struktur vereinfacht. Seit 2023 gilt ein einheitlicher Betrag pro Kind, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Mit der Anpassung auf 259 € pro Monat im Jahr 2026 wurde die Leistung erneut erhöht (Stand: 2026). Die Auszahlung erfolgt durch die zuständige Familienkasse.

Einblick Kindergeld-Entwicklung seit 1954 (monatlich)

Gültig ab1. Kind2. Kind3. Kind4. und weitere KinderWährung

1954

25

25

DM 

1955

25

25

DM

1978

50

80

150

150

DM

1979

50

80

200

200

DM

2001

270

270

300

350

DM

2002

154

154

154

179

2022

219

219

225

250

2023

250

250

250

250

2024

250

250

250

250

2025

255

255

255

255

2026

259

259

259

259

(Stand: 2026)

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Anspruch auf Kindergeld haben Eltern oder Erziehungsberechtigte, die mit ihrem Kind in Deutschland leben oder hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind.

Typischerweise gilt:

  • Das Kind hat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, einem EU- oder EWR-Staat.

  • Die antragstellende Person lebt ebenfalls in Deutschland oder ist hier steuerlich erfasst.

  • Für jedes Kind prüft die Familienkasse separat, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Das Kindergeld wird an eine einzige berechtigte Person ausgezahlt. In der Regel ist das ein Elternteil. Leben die Eltern getrennt, erhält der Elternteil das Geld, bei dem das Kind überwiegend lebt.

Altersgrenzen

Der Anspruch besteht grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Darüber hinaus kann Kindergeld weiter gezahlt werden:

  • Bis zum 21. Lebensjahr, wenn das Kind nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet ist.

  • Bis zum 25. Lebensjahr, wenn das Kind zum Beispiel eine Ausbildung angenommen hat oder studiert. Der gesetzlich geregelte Freiwilligendienst zählt ebenfalls dazu. Nach Abschluss der ersten Berufsausbildung oder des Erststudiums besteht der Anspruch erst dann weiter, wenn das Kind eine weitere Ausbildung aufnimmt (zum Beispiel einen Master nach dem Bachelor). Übt das Kind daneben eine Erwerbstätigkeit aus, bleibt der Anspruch grundsätzlich bestehen, wenn diese nicht mehr als 20 Stunden pro Woche umfasst.

Wichtig: Seit 2012 gelten für volljährige Kinder keine festen Einkommensgrenzen mehr. Entscheidend ist vor allem der Ausbildungsstatus.

Sonderfälle

In bestimmten Lebenssituationen kann ein Sonderanspruch auf Kindergeld bestehen:

  • In einer Übergangszeit von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

  • Während eines freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD)

  • Bei einer Zweitausbildung, solange die Ausbildung im Vordergrund steht und das Kind nicht überwiegend arbeitet.

Für Kinder mit Behinderung kann der Anspruch zeitlich unbegrenzt bestehen, sofern die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist und das Kind sich nicht selbst unterhalten kann.

Wie hoch ist das Kindergeld 2026?

Seit 2026 beträgt das Kindergeld einheitlich 259 € pro Kind und Monat (Stand: 2026). Der Betrag wird unabhängig von der Anzahl der Kinder gezahlt. Das bedeutet: Für jedes Kind erhalten anspruchsberechtigte Eltern denselben monatlichen Betrag.

Im Jahr 2025 lag das Kindergeld bei 255 € pro Kind und Monat. Mit der Erhöhung auf 259 € im Jahr 2026 steigt die monatliche Unterstützung um 4 € je Kind (Stand: 2026). Auf das Jahr gerechnet ergibt sich folgender Unterschied:

  • 2025: 3.060 € pro Kind

  • 2026: 3.108 € pro Kind

Die Anpassung erfolgt durch gesetzliche Beschlüsse und wird von der Familienkasse automatisch berücksichtigt. Ein gesonderter Antrag auf die Erhöhung ist nicht erforderlich.

Wann wird das Kindergeld ausgezahlt?

Wann die Kindergeldauszahlung stattfindet, ist fallabhängig. Entscheidend sind:

  • Die persönliche Endziffer der Kindergeldnummer,

  • der jeweilige Monatsplan der Familienkasse und

  • mögliche Feiertage oder Banklaufzeiten

Die Kindergeldnummer wird bei der Antragstellung vergeben. Die letzte Ziffer der Kindergeldnummer entscheidet darüber, wann im Monat das Geld überwiesen wird.

  • Endziffern 0 und 1: Auszahlung zu Beginn des Monats

  • Endziffern 2 bis 7: Auszahlung im Laufe des Monats

  • Endziffern 8 und 9: Auszahlung gegen Ende des Monats

Die genauen Termine für die Überweisung veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit für jedes Kalenderjahr im Voraus. In der Praxis erfolgt die Überweisung in der Regel am angekündigten Auszahlungstag oder kurz danach, abhängig von der Bankverarbeitung.

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Kindergeld oder Kinderfreibetrag – was gilt?

Eltern werden in Deutschland über zwei Wege steuerlich entlastet. Zum einen über das Kindergeld und zum anderen durch den Kinderfreibetrag. Welche Variante für Sie finanziell vorteilhafter ist, brauchen Sie dabei nicht selbst zu berechnen, das übernimmt das Finanzamt.

  • Kinderfreibetrag: Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Freibetrag in Höhe von 9.756 € pro Kind bei zusammen veranlagten Eltern (Stand 2026). Er berücksichtigt das Existenzminimum des Kindes und wird in der Steuererklärung angesetzt. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen der Eltern, wodurch sich die Steuerlast reduzieren kann.

  • Kindergeld: Kindergeld ist ein monatlicher Geldbetrag, der direkt auf das Konto überwiesen wird.

Ob für Eltern das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger ist, prüft das Finanzamt automatisch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung. Hierfür füllen Eltern in der Einkommensteuererklärung die Anlage Kind aus. Dieses Prüfverfahren wird als sogenannte Günstigerprüfung bezeichnet. 

Bei der Günstigerprüfung vergleicht das Finanzamt:

  • die Summe des im Jahr ausgezahlten Kindergeldes und

  • die steuerliche Entlastung durch den Kinderfreibetrag.

Am Ende wird sichergestellt, dass Eltern automatisch den höheren Vorteil erhalten. Dadurch ersparen sich Eltern, einen gesonderten Antrag zu stellen.

Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen oder zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß § 2 StBerG befähigten Person.

Reicht Kindergeld langfristig aus?

Das Kindergeld ist eine Unterstützung des Staates, deckt jedoch in der Regel kaum sämtliche Kosten für ein Kind ab. Die Lebenshaltungskosten für Kinder umfassen weit mehr als laufende Ausgaben für Kleidung oder Schulmaterial. Zusätzlich fallen häufig Kosten an für:

  • Ernährung und Wohnen (höhere Haushaltsausgaben, größerer Wohnbedarf)

  • Gesundheit (Brille, Zuzahlungen, Therapien)

  • Ausstattung und Technik (Handy, Laptop für die Schule)

Mit zunehmendem Alter steigen zudem häufig:

  • Bildungs- und Betreuungskosten

  • Freizeit- und Mobilitätsausgaben

  • Beiträge für Ausbildung oder Studium

Wer langfristig planen möchte, kann deshalb ergänzend prüfen, wie sich regelmäßiges Sparen nutzen lässt, um größere Kostenblöcke später besser abzufangen. Dafür kann sich beispielsweise Tagesgeld oder Festgeld eignen.

Einfluss von Inflation und Kaufkraft

Über einen Zeitraum von 18 Jahren spielt zudem die Inflation eine Rolle. Steigende Preise können die reale Kaufkraft der Leistung mindern. Selbst wenn der Betrag regelmäßig angepasst wird, gleichen diese Erhöhungen steigende Preise kaum vollständig aus.

Hinweis: Die nachfolgende Berechnung dient lediglich der Veranschaulichung und stellt keine Prognose dar.

Bei einer durchschnittlichen Inflation von 2,00 % pro Jahr hätte ein heutiger Jahresbetrag von 3.108 € in 18 Jahren rechnerisch eine Kaufkraft von rund 2.176 €. Das entspricht einem Kaufkraftverlust von etwa 932 € beziehungsweise rund 30,00 %. (Stand: 2026)

Rechenbeispiel: 259 € über 18 Jahre

Hinweis: Nachfolgendes Beispiel ist vereinfacht dargestellt und bildet die Realität nicht ab, da das Kindergeld jährlich angepasst wird. Es soll lediglich dem Verständnis dienen.

Bei einem monatlichen Betrag von 259 € ergibt sich:

  • 3.108 € pro Jahr

  • 55.944 € über 18 Jahre

Diese Summe kann einen relevanten Beitrag leisten. Gleichzeitig zeigt sie, dass das Kindergeld eher als Grundbaustein gedacht ist und als vollständige Finanzierung aller kindbezogenen Ausgaben kaum geeignet ist. Gerade bei längerfristigen Zielen wie Ausbildung, Studium oder dem ersten eigenen Wohnraum kann eine zusätzliche Planung sinnvoll sein.

So können Eltern Kindergeld strategisch einordnen

Das Kindergeld kann als regelmäßiger Baustein in eine langfristige Finanzplanung integriert werden. Da die Auszahlung monatlich erfolgt, entsteht eine planbare Struktur. Manche Eltern entscheiden sich dafür, diesen Betrag vollständig oder teilweise für spätere Ziele des Kindes zurückzulegen. Dazu können beispielsweise zählen:

  • Finanzierung von Ausbildung oder Studium

  • Unterstützung beim Führerschein

  • Startkapital für die erste eigene Wohnung

  • langfristiger Vermögensaufbau

Welche Form der Geldanlage oder des Sparens für Kinder gewählt wird, hängt von individuellen Faktoren wie Anlagehorizont, Risikobereitschaft und Liquiditätsbedarf ab.

Mögliche Wege zur langfristigen Planung

Eltern stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um das Kindergeld langfristig zu vermehren. Grundsätzlich kommen folgende Ansätze infrage:

  • Klassisches Sparen auf Tages- oder Festgeldkonten

  • Zweckgebundene Sparkonten für Kinder

  • Strukturierte Lösungen wie ein separates Kinderdepot

Kindergeld anlegen bei Raisin

Das Kinderdepot von Raisin kann genutzt werden, um über einen längeren Zeitraum Kapital für ein Kind aufzubauen. Je früher regelmäßig Beträge investiert werden, desto länger steht der Anlagezeitraum zur Verfügung. 

Ihre Vorteile:

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Als weitere Möglichkeit bietet Raisin Zugang zu Tages- und Festgeldangeboten verschiedener Banken in Europa. Dadurch können unterschiedliche Laufzeiten, Zinssätze und Konditionen miteinander verglichen werden.

  • Tagesgeld bietet tägliche Verfügbarkeit bei variabler Verzinsung.Aktuelle Zinssätze: 2,02 % p. a.

  • Festgeld ermöglicht eine feste Verzinsung über einen vereinbarten Zeitraum.Aktuelle Zinssätze: 3,25 % p. a.

Einlagen sind bei den jeweiligen Partnerbanken im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung des jeweiligen Landes abgesichert. Die Sicherung beträgt bis zu 100.000 € pro Bank und Person.

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Häufig gestellte Fragen zum Kindergeld (FAQ)

Ja, ein Anspruch kann bestehen, wenn das Kind im Ausland lebt. Entscheidend ist, ob es einen ausreichenden Bezug zu Deutschland gibt (zum Beispiel Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt oder unbeschränkte Steuerpflicht der Eltern) und in welchem Land die Eltern arbeiten beziehungsweise versichert sind.

  • EU/EWR/Schweiz: Es gelten Koordinierungsregeln, die festlegen, welcher Staat vorrangig zahlt.

  • Mehrere Länder beteiligt: Um eine doppelte Auszahlung zu vermeiden, kann eine Differenzzahlung des Kindergeldes stattfinden.

  • Einzelfall: Die Familienkasse prüft die zuständige Regelung anhand der konkreten Situation.

Für ein behindertes Kind kann der Anspruch zeitlich unbegrenzt und ohne Alterslimit bestehen. Voraussetzungen sind:

  • Die Behinderung ist vor dem 25. Lebensjahr eingetreten.

  • Das Kind ist aufgrund der Behinderung nicht in der Lage, sich selbst zu unterhalten.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist das möglich:

  • Bis zum 18. Lebensjahr besteht der Anspruch unabhängig vom Ausbildungsstatus.

  • Bis zum 21. Lebensjahr besteht Anspruch, wenn das Kind als arbeitslos gilt und bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet ist.

  • Übergangszeiten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten von bis zu vier Monaten werden ebenfalls berücksichtigt (zum Beispiel zwischen Schule und Ausbildung/Studium oder zwischen zwei Ausbildungsabschnitten).

Ohne Ausbildungs- oder Arbeitsuchendenstatus entfällt der Anspruch. In der Regel erfolgt das nach Vollendung des 18. Lebensjahres.

Grundsätzlich besteht Anspruch für leibliche Kinder, Adoptivkinder und Pflegekinder. Für jedes Kind wird der Anspruch gesondert geprüft. Voraussetzung ist in der Regel:

  • Ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland oder im EU- bzw. EWR-Raum.

  • Eine Berechtigung der antragstellenden Person nach deutschem Steuerrecht.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann der Anspruch über das 18. Lebensjahr hinaus bestehen. Typische Fälle sind:

  • Schul- oder Berufsausbildung

  • Studium

  • Freiwilligendienst

  • Arbeitsuchendmeldung bis zum 21. Lebensjahr

Grundsätzlich endet mit Vollendung des 25. Lebensjahres der Anspruch. Die Voraussetzung hierfür ist, dass keine Behinderung vorliegt.

Risikohinweis: Jede Anlage am Kapitalmarkt ist mit Chancen und Risiken behaftet. Der Kurs der Anlagen kann steigen oder fallen. Im äußersten Fall kann es zu einem vollständigen Verlust des angelegten Betrages kommen. Alle ausführlichen Informationen können Sie unter Risikohinweise nachlesen.