Wer hat Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage und wie funktioniert die staatliche Förderung?
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Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung für vermögenswirksame Leistungen (VL), die beim Vermögensaufbau unterstützt.
Die Arbeitnehmersparzulage erhalten Sie, wenn Sie einen förderfähigen VL-Vertrag besparen und die Förderung im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung beantragen.
Wie und wo Sie die Arbeitnehmersparzulage beantragen, ist klar geregelt. Sie wird im Rahmen der jährlichen Steuererklärung angegeben und kann rückwirkend für bis zu vier Jahre berücksichtigt werden.
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mithilfe von vermögenswirksamen Leistungen Vermögen aufbauen möchten. Zahlt der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen in einen förderfähigen Sparvertrag ein, unterstützt der Staat diese Einzahlungen mit einer Arbeitnehmersparzulage. Die Höhe der Förderung hängt von der gewählten Anlageform, der gesetzlichen Förderquote und der Höhe der Einzahlungen bis zum förderfähigen Höchstbetrag ab.
Sie haben Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, wenn Sie vermögenswirksame Leistungen in eine förderfähige Anlageform einzahlen. Die staatliche Förderung richtet sich an Arbeitnehmende (zum Beispiel Angestellte, Auszubildende sowie Beamtinnen und Beamte), deren zu versteuerndes Einkommen innerhalb festgelegter Einkommensgrenzen liegt.
Ob der Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen freiwillig oder auf Grundlage tariflicher oder vertraglicher Vereinbarungen leistet, ist dabei unerheblich. Entscheidend ist, dass die VL tatsächlich in einen förderfähigen Sparvertrag fließen.
Voraussetzungen für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage
Um die staatliche Förderung zu nutzen, sind bestimmte Bedingungen zu beachten. Sie können die Arbeitnehmersparzulage erhalten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
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Ob Ihnen die Arbeitnehmersparzulage gewährt wird, hängt vom zu versteuernden Einkommen ab. Dieses darf bei Einzelveranlagung höchstens 40.000 € und bei gemeinsamer Veranlagung maximal 80.000 € betragen (Stand: 2026). Für die Einkommensgrenze der Arbeitnehmersparzulage zählt das steuerlich relevante Einkommen, das sich durch Freibeträge wie Sonderausgaben oder Werbungskosten verringert. Wenn Ihr Bruttogehalt knapp über der Grenze liegt, kann Ihr zu versteuerndes Einkommen nach Abzügen trotzdem darunter liegen – dann ist die Zulage möglich.
So können Familien von der Förderung profitieren
Bei gemeinsamer Veranlagung gelten höhere Einkommensgrenzen. Ihr zu versteuerndes Einkommen sinkt zusätzlich durch Freibeträge für Kinder. Auch Abzugsmöglichkeiten wie Unterhaltsleistungen oder außergewöhnliche Belastungen können den Betrag weiter verringern. Ob und in welchem Umfang sich Freibeträge oder sonstige Abzugsmöglichkeiten steuermindernd auswirken, hängt von Ihrer individuellen steuerlichen Situation ab.
Förderfähig sind Anlageformen, die im Vermögensbildungsgesetz vorgesehen sind und in einen entsprechenden Sparvertrag eingebunden werden. Grundlage sind vermögenswirksame Leistungen, die entweder vom Arbeitgeber stammen oder selbst eingezahlt werden. Die folgende Übersicht zeigt, welche Anlageformen für die Arbeitnehmersparzulage förderfähig sind und wie hoch die maximale Förderung ausfällt (Stand: 2026):
VL-Fondssparplan
Bei dieser Anlageform fließen die vermögenswirksamen Leistungen in einen Fonds- oder Wertpapier-Sparvertrag, der ausdrücklich für vermögenswirksame Leistungen zugelassen ist. Das kann unter anderem ein Vertrag sein, der in Aktienfonds oder Exchange Traded Funds (ETFs) investiert, wenn der Anbieter ihn als vermögenswirksamen Vertrag führt. Anlegerinnen und Anleger investieren damit regelmäßig am Kapitalmarkt und profitieren so von der staatlichen Zulage.
Bausparvertrag oder Baukredittilgung
Ein Bausparvertrag wird für wohnwirtschaftliche Zwecke abgeschlossen und eignet sich zur späteren Finanzierung oder Tilgung eines Baukredits. Die Arbeitnehmersparzulage unterstützt diese Anlageform ebenfalls.
Kombination beider Förderarten
Die maximale Förderung der Arbeitnehmersparzulage hängt davon ab, welche Anlageform gewählt wird und in welcher Höhe Einzahlungen erfolgen. VL-Fondssparplan und Bausparvertrag lassen sich kombinieren, sofern für beide die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Die staatliche Zulage bezieht sich auf den förderfähigen Höchstbetrag, selbst wenn höhere Einzahlungen geleistet werden.
Die Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie im Rahmen Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung. Dafür tragen Sie die relevanten Angaben in den dafür vorgesehenen Feldern ein. Das Finanzamt prüft anschließend, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Einen zusätzlichen Antrag, der unabhängig von der Steuererklärung gestellt werden müsste, gibt es nicht.
Sie können die Arbeitnehmersparzulage rückwirkend beantragen, solange die Einkommensteuererklärung innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des jeweiligen Sparjahres beim Finanzamt eingeht. Wenn Sie die Arbeitnehmersparzulage für das Sparjahr 2025 beantragen möchten, muss das spätestens bis zum 31. Dezember 2029 über die Einkommensteuererklärung erfolgen. Das Finanzamt prüft und setzt die Zulage mit dem Steuerbescheid fest. Ausgezahlt beziehungsweise dem Vertrag gutgeschrieben wird sie in der Regel erst nach Ablauf der Sperrfrist.
Die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie können Sie parallel nutzen, wenn Sie für jede Förderung eigene Beiträge leisten. Für die Arbeitnehmersparzulage werden vermögenswirksame Leistungen verwendet, für die Wohnungsbauprämie zählen zusätzliche private Einzahlungen. Für denselben Euro können Sie nicht gleichzeitig Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage erhalten. Ein Bausparvertrag kann beide Förderungen ermöglichen, wenn er sowohl vermögenswirksame Leistungen als auch private Einzahlungen erhält.
Für die Wohnungsbauprämie gelten eigene Einkommensgrenzen. Das zu versteuernde Einkommen darf 35.000 Euro bei Einzelveranlagung und 70.000 Euro bei Zusammenveranlagung nicht überschreiten. Die Prämie beträgt 10 Prozent auf maximal 700 Euro jährliche Einzahlungen pro Person, sodass bis zu 70 Euro pro Jahr möglich sind. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren sind bis zu 140 Euro pro Jahr möglich. Wichtig ist, dass die Einzahlungen eindeutig getrennt erfolgen, damit beide Förderungen korrekt berücksichtigt werden.
Unabhängig von staatlichen Förderungen können auch Festgeld oder Tagesgeld eine ergänzende Rolle im Vermögensaufbau spielen. Zudem können Sie mit der digitalen Vermögensverwaltung von Raisin breit gestreut (diversifiziert) und kostengünstig in ein ETF-Portfolio investieren. So entsteht eine private Altersvorsorge mit langfristigem Potenzial – als Ergänzung zu geförderten Sparverträgen oder als Alternative. Wie sich Ihre Einzahlungen entwickeln könnten, zeigt der Renditerechner.
Berechnen Sie Ihre erwarteten Erträge über verschiedene Zeiträume. Die prognostizierte Wertentwicklung liegt mit einer geschätzten Wahrscheinlichkeit von 90 % innerhalb des schattierten Bereichs.
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