Wie die Versorgungslücke in der Rente entsteht und wie Sparerinnen und Sparer rechtzeitig vorsorgen können.
Die Rentenlücke beschreibt die Versorgungslücke, die sich aus der Differenz des letzten Nettoeinkommens vor Renteneintritt und der zu erwartenden Rente ergibt. Fällt die Rente niedriger aus als das monatliche Gehalt, kann eine Vorsorgelücke entstehen.
Um die Rentenlücke zu berechnen, wird die Rente mit den geschätzten monatlichen Ausgaben im Ruhestand verglichen. Die Berechnung der Rentenlücke zeigt, wie viel Zusatzrente zum Erhalt des bisherigen Lebensstandards benötigt wird.
Mit privaten Rentenversicherungen, einer betrieblichen Altersversorgung oder Investitionen in Immobilien oder Wertpapieren lässt sich gezielt gegensteuern und eine Zusatzrente aufbauen.
Per Definition beschreibt die Rentenlücke die Versorgungslücke oder Vorsorgelücke, die entsteht, wenn die gesetzliche Rente geringer ausfällt als das letzte Nettoeinkommen vor dem Ruhestand. Konkret bedeutet das: Sie ist die Differenz zwischen dem Einkommen, das im Alter benötigt wird, und der gesetzlichen Rente, die tatsächlich ausgezahlt wird.
Der Hauptgrund dafür ist das sinkende Rentenniveau. Dieser Wert zeigt, wie viel vom bisherigen Einkommen einer erwerbstätigen Person die Rente abdeckt. Es wird als Prozentsatz angegeben und zeigt, wie hoch die gesetzliche Rente im Verhältnis zum durchschnittlichen Einkommen einer erwerbstätigen Person ausfällt. Da sich das Rentenniveau über die Jahre verändern kann, beeinflusst es die Höhe der Rentenlücke.
Derzeit liegt das Rentenniveau in Deutschland bei etwa 48,00 % (Stand: 2026). Die gesetzliche Rente deckt somit aktuell weniger als die Hälfte des vorherigen Einkommens ab.
Die Rentenlücke ist individuell und hängt von verschiedenen persönlichen Faktoren ab. Wer seine Versorgungslücke berechnen möchte, kann den eigenen Finanzbedarf im Rentenalter als Grundlage heranziehen. Es wird angenommen, dass Rentnerinnen und Rentner etwa 80,00 % des letzten Nettoeinkommens benötigen, um den gewohnten Lebensstandard zu erhalten. In einigen Fällen kann der Finanzbedarf höher oder niedriger ausfallen. Die folgenden Faktoren können die finanzielle Lücke und deren Höhe nach Rentenbeginn beeinflussen:
Die Höhe der Rente kann davon abhängen, wie lange und in welcher Höhe Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden. Dabei spielen folgende Komponenten eine Rolle:
Dauer der Erwerbstätigkeit: Der Zeitpunkt des Rentenbeginns beeinflusst die Höhe der späteren Rente, da ein früherer Ruhestand zu Abschlägen führen kann. Wer viele Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, hat später meist höhere Ansprüche.
Beschäftigungsform: Teilzeitbeschäftigungen, Minijobs oder selbstständige Tätigkeiten ohne verpflichtende Beitragszahlungen können zu einer größeren Versorgungslücke führen.
Unterbrechungen der Berufstätigkeit: Arbeitslosigkeit, Elternzeit oder Pflegezeiten können die Höhe der Rente beeinflussen und bei der Berechnung der Rentenlücke berücksichtigt werden.
Betriebliche Vorsorge: Zusätzliche Vorsorgeformen wie eine betriebliche Altersvorsorge können dazu beitragen, die Rentenlücke zu schließen und eine Zusatzrente aufzubauen.
Neben der Erwerbsbiografie beeinflussen weitere Gegebenheiten die Höhe der Rentenlücke. Dazu gehören Wohnkosten, persönliche Bedürfnisse und gesundheitliche Ausgaben:
Wohnsituation: Mietzahlungen bleiben auch im Ruhestand bestehen, während Wohneigentum weiterhin Instandhaltungs- und Nebenkosten verursacht. Höhere Wohnkosten können die Versorgungslücke vergrößern.
Lebensstil: Während einige Pensionierte mit einem geringeren Einkommen den Lebensunterhalt bestreiten können, planen andere mehr Ausgaben für Reisen, Hobbys oder Freizeitaktivitäten ein. Zusätzliche Kosten ohne entsprechende Einkommensquellen können die Rentenlücke weiter vergrößern.
Um zu ermitteln, wie viel Kapital für den Ruhestand tatsächlich nötig ist, sollte man seine persönliche Rentenlücke kennen. Denn erst wenn bekannt ist, wie groß die individuelle Differenz ausfällt, lässt sich die Vorsorge gezielt planen. Die folgenden Schritte helfen dabei, diese Summe schrittweise zu ermitteln:
Letztes Nettoeinkommen ermitteln: Ausgangspunkt für die Berechnung der Rentenlücke ist das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten Jahre vor dem Renteneintritt. Davon gehen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ab. Was übrig bleibt, ist das tatsächlich verfügbare Einkommen.
Voraussichtliche Höhe der gesetzlichen Rente: Die Höhe der gesetzlichen Altersrente basiert auf den eingezahlten Beiträgen und den Versicherungszeiten. Ein Blick auf die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung zeigt die Hochrechnung der zu erwartenden Bruttorente. Da es sich um eine Prognose handelt, können Faktoren wie zukünftige Einkommensentwicklungen oder gesetzliche Änderungen die tatsächliche Rentenhöhe beeinflussen. Es kann daher sinnvoll sein, die Renteninformation regelmäßig zu überprüfen, um die eigene Altersvorsorge besser zu planen.
Exkurs: Zur Berechnung der Rentenlücke ist es erforderlich, zuvor die voraussichtliche Rentenhöhe zu ermitteln, da sie die Grundlage für den Vergleich mit dem letzten Nettoeinkommen bildet. Die gesetzliche Bruttorente wird mit folgender Formel berechnet:
Monatliche Bruttorente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenwert × Rentenartfaktor
Entgeltpunkte: Sie spiegeln das Verhältnis des eigenen Einkommens zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten wider. Wer exakt das Durchschnittseinkommen eines Jahres erzielt, erhält dafür einen Entgeltpunkt. Auch Zeiten wie Kindererziehung oder Pflege werden über sogenannte fiktive Entgeltpunkte berücksichtigt.
Zugangsfaktor: Dieser Faktor berücksichtigt Zu- oder Abschläge. Wer mit dem regulären Rentenalter in Rente geht, erhält einen Zugangsfaktor von 1,0. Bei vorzeitigem Renteneintritt sinkt der Wert durch Abschläge, bei späterem Eintritt steigt er durch Zuschläge.
Rentenwert: Er gibt an, wie viel ein Entgeltpunkt wert ist. Der Rentenwert wird jährlich angepasst und beträgt aktuell 42,52 € (Stand: 2026).
Rentenartfaktor: Dieser Faktor bestimmt, welche Rentenart berechnet wird. Für Altersrenten und Renten wegen voller Erwerbsminderung beträgt er 1,0. Andere Rentenarten, etwa wegen teilweiser Erwerbsminderung oder Witwenrenten, werden mit einem niedrigeren Wert berechnet.
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Angenommen, eine Arbeitnehmerin geht mit 67 Jahren in den Ruhestand. Sie hat 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und dabei jährlich ein durchschnittliches Bruttoeinkommen von 51.944 € erzielt.
Da das Einkommen im Beispiel in jedem Jahr genau dem Durchschnittseinkommen entspricht, hat die Arbeitnehmerin jährlich 1 Entgeltpunkt (EP) gesammelt. Daraus ergibt sich:
Gesamtentgeltpunkte: 1 × 35 Jahre = 35 EP
Rentenwert (ab 01.07.2026): 42,52 €
Zugangsfaktor: 1,0 (ohne Zu- oder Abschläge)
Rentenartfaktor: 1,0 (Altersrente)
Die Formel lautet:
Monatliche Bruttorente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenwert × Rentenartfaktor
Nun werden die Zahlen eingesetzt, um die monatliche Bruttorente zu ermitteln:
1.488,20 € Bruttorente pro Monat = 35 EP × 1,0 x 42,52 € × 1,0
Um einen vollständigen Überblick über die finanzielle Situation im Ruhestand zu bekommen, werden neben der Bruttorente noch Rentenabzüge berücksichtigt. Von der Bruttorente werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.
Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung der Pensionierten beträgt derzeit einheitlich für alle Krankenkassen 14,60 % (Stand: 2026). Hiervon tragen Rentnerinnen und Rentner und die Deutsche Rentenversicherung jeweils die Hälfte (7,30 %). Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung der kinderlosen Personen im Ruhestand beträgt zurzeit 4,20 % (Stand: 2026). Die Beiträge tragen Rentnerinnen und Rentner – im Gegensatz zum versicherungspflichtigen Arbeitnehmenden – in voller Höhe. Für das Beispiel bedeutet dies:
Krankenversicherung: 7,30 % von 1.488,20 € = 108,64 €
Pflegeversicherung: 4,20 % von 1.488,20 € = 62,50 €
Das durchschnittliche Bruttojahreseinkommen von 51.944 € entspricht einem monatlichen Bruttoeinkommen von 4.328,67 €. Nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben (für Steuerklasse I) ergibt sich ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen von ca. 2.700 €. Die finanzielle Lücke ergibt sich aus der Differenz zwischen dem letzten Nettoeinkommen und der erwarteten Nettorente:
2.700 € − 1.317,06 € = 1.382,94 € Rentenlücke pro Monat
Das Einkommen im Ruhestand fällt geringer aus als während der Erwerbstätigkeit. Dadurch kann es herausfordernd werden, den gewohnten Lebensstandard beizubehalten. Regelmäßige Ausgaben für Wohnen, Lebensmittel und Mobilität bleiben bestehen und können je nach Lebenssituation einen großen Teil der verfügbaren Rente ausmachen. Wer frühzeitig Geld für den Ruhestand spart, kann die Rentenlücke reduzieren und langfristig finanziell abgesichert sein.
Die Rentenlücke kann sich im Laufe des Ruhestands vergrößern. Politische Entscheidungen, wirtschaftliche Entwicklungen und individuelle Faktoren beeinflussen, wie sich die Differenz zwischen dem letzten Nettoeinkommen und der gesetzlichen Rente entwickelt. Wer seine Versorgungslücke berechnen und frühzeitig Vorsorgemaßnahmen ergreifen möchte, kann diese Faktoren berücksichtigen:
Seit 2001 wurden in Deutschland mehrere Rentenreformen umgesetzt, die das Rentenniveau beeinflussen. Beispielsweise führte die Einführung der Riester-Rente 2001 zu einer teilweisen Absenkung des Leistungsniveaus der gesetzlichen Rente, um die private Vorsorge zu fördern. Solche Reformen zielen darauf ab, das Rentensystem angesichts des demografischen Wandels zu stabilisieren. Sie können jedoch dazu führen, dass Rentenleistungen geringer ausfallen als ursprünglich erwartet. Das bedeutet, dass zukünftige Rentner im Alter verstärkt auf private Vorsorge angewiesen sein können, um ihre Rentenlücke zu minimieren.
Die Inflation beeinflusst die Kaufkraft der gesetzlichen Rente erheblich. Steigende Preise für Miete, Lebensmittel und Energie führen dazu, dass der Finanzbedarf im Ruhestand höher ausfällt als ursprünglich geplant. Es gibt zwar regelmäßige Rentenanpassungen. Die Inflation kann jedoch die Kaufkraft der Rente stärker beeinflussen als die Anpassungen ausgleichen. Wer seine Versorgungslücke berechnen möchte, kann berücksichtigen, dass der finanzielle Bedarf im Ruhestand steigt.
Die durchschnittliche Lebenserwartung steigt kontinuierlich an. Rentnerinnen und Renter sind über einen längeren Zeitraum auf ihre Altersversorgung und somit auf die Anpassung ihres Finanzbedarfs für den Ruhestand angewiesen. Das schrittweise Anheben des Rentenalters diente der langfristigen Stabilisierung des Rentensystems. Eine längere Rentenbezugsdauer ohne zusätzliche Einkommensquellen kann die finanzielle Lücke nach Rentenbeginn dennoch weiter vergrößern.
Wurde bei der Berechnung eine Rentenlücke festgestellt, können gezielt Maßnahmen helfen, die Versorgungslücke in der Rente zu verringern. Frühzeitiges Sparen mit Tagesgeld oder Festgeld sowie langfristige Investitionen in Immobilien oder den Kapitalmarkt können dabei helfen, Vermögen für den Ruhestand aufzubauen. Absicherungen wie eine private Rentenversicherung können ebenfalls dazu beitragen, zusätzliche Einkünfte zu erzielen und die Rentenlücke zu schließen.
Neben dem Aufbau zusätzlicher Einkünfte gibt es weitere Möglichkeiten, um die Rentenlücke zu verringern. Durch eine gezielte Planung lassen sich die Einnahmen im Ruhestand erhöhen und die monatlichen Fixkosten senken:
Längere Erwerbstätigkeit: Wer über das reguläre Rentenalter hinaus arbeitet, kann weiter Einkommen erzielen und seine gesetzliche Rente erhöhen. Ein späterer Rentenbeginn kann dazu beitragen, die Versorgungslücke in der Rente zu verkleinern, da sich die Rentenzahlung durch Zuschläge erhöht.
Teilzeitarbeit oder Selbstständigkeit im Ruhestand: Pensionierte können sich für eine flexible Erwerbstätigkeit neben der gesetzlichen Rente entscheiden – sei es in einem reduzierten Beschäftigungsumfang oder durch eine selbstständige Tätigkeit.
Um die Rentenlücke zu minimieren, kann eine ergänzende Vorsorge für das Alter sinnvoll sein. Dabei stehen verschiedene Modelle für die eigene finanzielle Situation zur Verfügung:
Private Rentenversicherungen: Sie bieten eine lebenslange monatliche Zusatzrente und ermöglichen eine planbare Altersversorgung. Hierbei wird das Kapital über einen längeren Zeitraum angespart oder als Einmalzahlung eingezahlt.
Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Die bAV ist eine Möglichkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung vorzusorgen. Ein Teil des Bruttogehalts wird steuerlich begünstigt in eine Rentenversicherung eingezahlt, wobei Arbeitgeber Zuschüsse leisten. In der Auszahlungsphase der bAV profitieren pflichtversicherte Rentner 2026 von einem gestiegenen Freibetrag für die Krankenversicherung in Höhe von 197,75 € monatlich. Nur der Teil der Betriebsrente, der diesen Wert übersteigt, ist beitragspflichtig.
Seit dem 1. Januar 2026 bietet die sogenannte Aktivrente eine neue Möglichkeit, die Rentenlücke durch Erwerbstätigkeit im Alter zu schließen. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat und weiterarbeitet, kann bis zu 2.000,00 € monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Dieser Betrag unterliegt nicht der Einkommensteuer, sofern es sich um sozialversicherungspflichtige Arbeitseinkünfte handelt.
Exkurs: Reform der privaten Altersvorsorge mit dem Altersvorsorgereformgesetz 2026
Ein Meilenstein zur Schließung der Rentenlücke ist das am 27. März 2026 vom Bundestag beschlossene Altersvorsorgereformgesetz. Es löst das seit 2002 bestehende Riester-System ab dem 1. Januar 2027 durch eine modernere Struktur ab. Die bedeutendste Neuerung ist die Zulassung von Altersvorsorgedepots, die auf eine 100-prozentige Bruttobeitragsgarantie verzichten können. Dies ermöglicht es Sparerinnen und Sparer, verstärkt in Aktienfonds und ETFs zu investieren.
Langfristig ist die private Vorsorge der wichtigste Hebel gegen die Rentenlücke. Ein gut strukturierter Finanzplan hilft dabei, die eigene Geldanlage optimal zu gestalten und Rücklagen für den Rentenbeginn aufzubauen. Je nach Risikobereitschaft und Anlagehorizont stehen verschiedene Optionen zur Verfügung:
Sparformen – wie Tagesgeldkonten oder Festgeldanlagen – bieten eine Möglichkeit, Kapital risikoarm anzulegen und von stabilen Zinsen zu profitieren. Die Festgeld- und Tagesgeldkonten unterliegen der EU-weiten harmonisierten Einlagensicherung, sodass Beträge bis zu 100.000 € pro Person und Bank abgesichert sind. Während Tagesgeld flexibel bleibt, bieten Festgeldanlagen über mehrere Jahre oft höhere Zinsen und eine kalkulierbare Rücklage für den Ruhestand.
Gut zu wissen: Klassische Sparformen wie Tages- und Festgeld sind wichtige Stabilitätsanker. Allerdings kann eine hohe Inflation dazu führen, dass Erspartes mit der Zeit an Kaufkraft verliert. Daher reichen Sparkonten oft nicht aus, um die Rentenlücke vollständig zu schließen. Ein ausgewogenes Portfolio aus sicherheitsorientierten Sparformen – beispielsweise in Kombination mit einer Zinstreppe – sowie renditestärkeren Anlagen wie ETFs bietet mehr Potenzial, die Differenz im Alter vollständig auszugleichen.

Wie eine strukturierte Altersvorsorge aussehen kann, zeigt das Beispiel von Stefan L. (55 Jahre). Er nutzt Raisin für Tages- und Festgeld sowie die Vermögensverwaltung. Sein Ziel dabei ist klar definiert: Unabhängigkeit im Alter.
Der Handel und die Vermietung von Wohn- oder Gewerbeimmobilien können eine zusätzliche Einnahmequelle im Ruhestand darstellen. Die Mieteinnahmen aus Immobilien können dazu beitragen, die monatlichen Fixkosten zu decken und so die Rentenlücke zu schließen.
Über Aktien lassen sich Anteile an Unternehmen erwerben. Mögliche Erträge resultieren aus Kursgewinnen oder Dividendenzahlungen. Aktien unterliegen Kursschwankungen und gelten als risikoreichere Anlageform. Im Rahmen der Vorsorgeplanung werden sie häufig genutzt, um Ertragschancen zu nutzen, die über der Inflationsrate liegen und zur Schließung der Rentenlücke beitragen können.
Wer auf risikoärmere Erträge setzt, kann mit festverzinslichen Wertpapieren regelmäßige Einnahmen erzielen. Anleihen, beispielsweise Staatsanleihen oder Unternehmensanleihen, sind in der Regel weniger schwankungsanfällig als Aktien und können zur langfristigen Altersversorgung beitragen.
Ein diversifiziertes Portfolio, das beispielsweise beide Anlageklassen kombiniert, bietet eine Möglichkeit, langfristig den eigenen Finanzbedarf breiter gestreut zu decken. Investitionen in den Kapitalmarkt unterliegen Wertschwankungen. Sie können langfristig attraktive Renditen erzielen und zur Altersvorsorge beitragen.

Die Portfolios der digitalen Vermögensverwaltung investieren Ihr Vermögen breit gestreut. Das heißt für Sie, dass Sie mit nur einem Portfolio von den globalen Aktien- und Anleihenmärkten profitieren.
Dabei folgt unser Anlageteam einer Strategie, in die 50 Jahre führender Finanzforschung eingeflossen sind.
Diversifizierte Portfolios mit beispielsweise ETFs bieten eine Möglichkeit, den eigenen Finanzbedarf zu decken. Wer langfristig investieren möchte, kann mit einem ETF-Sparplan regelmäßig feste Beträge in ETFs anlegen und dabei den künftigen Finanzbedarf im Alter abdecken. Anlegerinnen und Anleger, die eine professionelle Anlagestrategie bevorzugen, haben die Möglichkeit, die digitale Vermögensverwaltung von Raisin zu nutzen. Diese bietet vorkonfigurierte ETF-Portfolios, die an unterschiedliche Anlageziele und Risikoneigungen angepasst sind.
Hinweis: Wie alle Wertpapierinvestitionen unterliegen auch ETFs Kursschwankungen. Der Wert der Anlage kann steigen oder fallen – die Vorteile eines ETFs ersetzen kein Marktrisiko.
Berechnen Sie Ihre erwarteten Erträge über verschiedene Zeiträume. Die prognostizierte Wertentwicklung liegt mit einer geschätzten Wahrscheinlichkeit von 90 % innerhalb des schattierten Bereichs.
Für die ausgewählten Parameter sind aktuell keine Daten verfügbar. Bitte versuchen Sie eine andere Kombination.
Frühere Wertentwicklung, Simulationen oder Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftigen Wertentwicklung.
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