Das Modell der Frühstart-Rente ist ein geplantes, staatlich gefördertes und – durch Fonds und ETFs – kapitalgedecktes Altersvorsorgekonzept, das speziell auf Kinder und Jugendliche abzielt. Mit der Einführung dieses Modells sollen künftige Generationen bereits frühzeitig eine Unterstützung beim Vermögensaufbau erhalten, um eine drohende Rentenlücke im Alter schließen zu können.
Der Staat zahlt eine monatliche Prämie in Höhe von 10 €. Dies entspricht einem Förderbetrag von 120 € pro Jahr. Der Anspruch auf die Prämie besteht unabhängig von den eigenen Einzahlungen.
Die Einzahlungen beginnen am 6. Geburtstag des Kindes und laufen jahrgangsweise bis zum 18. Geburtstag.
Das angesparte Guthaben unterliegt einer strengen Sperrfrist. Zur Absicherung der Altersvorsorge ist der Zugriff bis zum Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze (aktuell das Renteneintrittsalter von 67 Jahren) ausgeschlossen.
Wichtiger Hinweis: Geplantes Gesetz im Gesetzgebungsverfahren
Bei der Frühstart-Rente handelt es sich derzeit um ein geplantes Vorhaben und einen politischen Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen, Details zur Umsetzung sowie die genauen Förderhöhen sind noch nicht verabschiedet und befinden sich im parlamentarischen Prozess. Alle aufgeführten Details, wie der staatliche Zuschuss von 10 € pro Monat oder die Regelungen zu den Geburtsjahrgängen, spiegeln den aktuellen Diskussionsstand für das Jahr 2026 wider. Bis zum endgültigen Inkrafttreten des Gesetzes können sich für Bürgerinnen und Bürger noch Anpassungen ergeben.
Durch die Veränderung unserer Gesellschaft braucht die Altersvorsorge in Deutschland neue, zukunftsfähige Lösungen. Obwohl der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2026 stabil bei 18,6 % liegt, steht das aktuelle System vor langfristigen Herausforderungen. Kamen früher noch sechs Erwerbstätige auf eine rentenbeziehende Person, verschiebt sich dieses Verhältnis in den kommenden Jahrzehnten voraussichtlich auf auf rund 1,5 Erwerbstätige pro Ruhestandsempfängerin und Ruhestandsempfänger.
Um das Rentenniveau langfristig zu sichern, plant die Bundesregierung eine Weiterentwicklung der Altersvorsorge in Deutschland. Das bestehende Umlageverfahren, bei dem die Beiträge der heutigen Erwerbstätigen direkt zur Auszahlung der aktuellen Renten genutzt werden, soll schrittweise durch kapitalgedeckte Modelle ergänzt werden. Im Fokus der aktuellen politischen Debatte steht dabei ein neues Konzept: die staatlich geförderte Frühstart-Rente für Kinder.
Das vorgeschlagene Konzept sieht vor, dass die Einführung der Frühstart-Rente schrittweise und jahrgangsweise in geordneten Kohorten erfolgen soll:
Geburtsjahrgang als Startpunkt: Der diskutierte Programmstart im Jahr 2026 richtet sich an den Geburtsjahrgang 2020. Also an Kinder, die im Jahr 2026 ihr 6. Lebensjahr vollenden. In den Folgejahren werden jüngere Jahrgänge sukzessive bei Erreichen der Altersgrenze integriert.
Kindergeldbezug: Die Anspruchsberechtigung ist an den aktiven Bezug von Kindergeld gekoppelt. Ein manueller Nachweis durch die Antragsberechtigten ist nicht erforderlich, da die Überprüfung automatisch über die Steuer-Identifikationsnummer und die Meldedaten erfolgt.
Inländischer Wohnsitz statt Schulnachweis: Für die staatliche Förderung zählt ausschließlich der erste Wohnsitz des Kindes in Deutschland. Es ist kein Nachweis über den Schulbesuch vorzulegen. Die Prüfung erfolgt ebenfalls automatisch über die Steuer-Identifikationsnummer und die Meldedaten.
Rückwirkende Auszahlung: Die staatliche Förderung für die geplante Frühstart-Rente soll 2027 starten, greift jedoch rückwirkend ab dem Jahr 2026. Für dieses erste Förderjahr werden nachträglich 120 € gewährt. Wichtig dabei: Das Geld fließt direkt in ein zweckgebundenes Altersvorsorgedepot der Kinder.
Für die praktische Umsetzung sieht der aktuelle Gesetzesentwurf einen einfachen, weitgehend digitalisierten Prozess vor:
Schritt 1: Die Depoteröffnung
Der Plan sieht vor, dass Eltern über ein zentrales Online-Portal ein spezielles Altersvorsorgedepot für ihr Kind einrichten können. Dieses staatlich zertifizierte Vorsorgedepot kann bei zugelassenen Direktbanken, klassischen Brokern oder modernen Neobrokern geführt werden.
Schritt 2: Die automatische Vorsorgelösung für jedes Kind
Ohne ein eigenes Depot der Eltern für ihr Kind bleibt die staatliche Förderung von 10 € pro Monat erhalten. Das Geld fließt in diesem Fall automatisch in eine kollektive Anlage am Kapitalmarkt, die eine öffentlich-rechtliche Institution verwaltet und global diversifiziert in Aktien investiert.
Schritt 3: Optionale private Zuzahlungen
Eltern oder Angehörige können das Depot zusätzlich mit eigenen Beiträgen besparen, um den Zinseszinseffekt optimal zu nutzen. Nach aktuellen Entwürfen gilt für diese privaten Einzahlungen eine Grenze von maximal 6.840 € pro Jahr. Sämtliche Erträge bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei.
Ein langfristiger Anlagehorizont ist der größte Hebel für den Vermögensaufbau. Da das angesparte Kapital bis zum Renteneintritt mit 67 Jahren im Depot verbleibt, kann sich der Zinseszinseffekt über Jahrzehnte hinweg voll entfalten.
Zusätzlicher privater Sparbeitrag (optional): 25 € monatlich (300 € per annum) über 12 Jahre = 3.600 € eingezahltes Privatkapital.
Gesamteinzahlung im Kindesalter: 5.040 € (staatlich + privat).
Anlagehorizont bis zur Rente (Alter 6 bis 67): 61 Jahre (12 Jahre Ansparphase, 49 Jahre reine Haltephase ohne weitere Einzahlungen).
Unter Annahme einer historischen Durchschnittsrendite am globalen Aktienmarkt von 6,5 % pro Jahr (nach Abzug von Kosten; Erträge wachsen in der Ansparphase steuerfrei an) ergibt sich folgendes unverbindliche Modellbeispiel:
A: Nur staatliche Förderung (10 € / Monat) | 1.440 € | ca. 47.000 € |
B: Staatliche Förderung + 25 € monatlich privat | 5.040 € | ca. 164.400 € |
C: Staatliche Förderung + 50 € monatlich privat | 8.640 € | ca. 281.800 € |
Hinweis: Das Rechenbeispiel dient ausschließlich Illustrationszwecken. Erträge wachsen in der Ansparphase steuerfrei an. Die Berechnung stellt keine Vorhersage oder Garantie für künftige Erträge dar.
Sichern Sie sich den entscheidenden Vorteil:
Wer für die finanzielle Zukunft seines Kindes vorsorgen möchte, hat verschiedene Möglichkeiten: Die geplante staatliche Frühstart-Rente, das klassische Junior-Depot oder die Kinderzusatzversicherung. Alle drei unterscheiden sich stark in ihren rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen:
Die staatliche Frühstart-Rente: Bei diesem Modell profitieren Familien von einer staatlichen Förderung in Höhe von monatlich 10 €. Ein großer Vorteil des vorgeschlagenen Gesetzesentwurfs ist der umfassende Pfändungsschutz sowie die staatlich gedeckelten Gebühren. Durch den strengen rechtlichen Rahmen ist das angesparte Guthaben fest an die Sperrfrist gebunden und bleibt als echte Altersvorsorge bestehen. Anders als beim klassischen Junior-Depot kann das Kapital mit dem Erreichen der Volljährigkeit nicht spontan für Konsumzwecke aufgelöst werden.
Das klassische Junior-Depot: Ein auf den Namen des Kindes geführtes Depot (zum Beispiel bei Direktbanken, Neobrokern oder auch bei Raisin). Das Ersparte gehört rechtlich direkt dem Kind und ist dadurch vor Gläubigern der Eltern geschützt. Im Gegenzug gibt es keinen speziellen Pfändungsschutz für etwaige eigene Schulden des Kindes.
Die Kinderzusatzversicherung: Eine staatliche Förderung gibt es bei dieser Variante nicht. Zudem schmälern hohe Produktkosten, insbesondere für Abschluss und Verwaltung, häufig die Rendite. Im Vergleich zum Depot ist das Kapital meist fest gebunden; vorzeitige Entnahmen sind oft mit Verlusten verbunden. Einen Pfändungsschutz gibt es nur, wenn dieser ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde.
Während das staatliche Modell einer Frühstart-Rente noch Gegenstand politischer Debatten ist und eine weitreichende Sperrfrist vorsieht, können Eltern die finanzielle Vorsorge für ihren Nachwuchs flexibel selbst gestalten. Wer die Dynamik des Zinseszinseffekts von Anfang an nutzen und ein finanzielles Polster aufbauen möchte, findet im Kinderdepot von Raisin eine passende Option.
Ein Kinderdepot ermöglicht es, Geld für mittelfristige Lebensziele wie die Ausbildung, den Führerschein oder das erste Eigenheim anzusparen. Mit dem Erreichen der Volljährigkeit am 18. Geburtstag können die Jugendlichen uneingeschränkt auf das Vermögen zugreifen. Damit bietet das private Depot eine flexibel verfügbare Ergänzung oder Alternative zu staatlich regulierten Vorsorgemodellen.
Risikohinweis: Geldanlagen an den Kapitalmärkten, auch im Rahmen von Kinderdepots oder ETF-Sparplänen, sind nicht garantiert. Sie unterliegen Kursschwankungen, wodurch der Gesamtwert der Anlage während oder am Ende der Ansparphase unter die Summe der Einzahlungen fallen kann. Historische Renditen bieten keine Gewähr für zukünftige Erträge. Die Inhalte dieses Artikels stellen keine Beratung zum Kauf von Finanzprodukten dar.

Verstehen wir. Die meisten Eltern wissen, dass sie investieren sollten – aber Depoteröffnung, Fondsauswahl und langfristige Strategien überfordern schnell.
Genau hier setzen wir an:Wir haben die ersten vollautomatischen Kinderdepots Deutschlands entwickelt.
Mit jahrelanger Erfahrung in Geldanlage und Vermögensverwaltung machen wir komplexe Finanzthemen einfach.
Das primäre Ziel ist der Aufbau eines soliden, renditestarken Vorsorgekapitals für künftige Generationen ab dem Kindesalter. Durch den langen Anlagezeitraum bis zum Ruhestand soll der Zinseszinseffekt optimal genutzt werden, um die Rentenlücke zu schließen.
Als Wertpapieranlage unterliegt das Guthaben den marktüblichen Kursschwankungen des Aktienmarktes. Rechtlich ist das Vermögen jedoch als Sondervermögen vor einer Insolvenz der Depotbank geschützt. Zudem sieht der Gesetzesentwurf vor, dass das Guthaben pfändungssicher ist und bei staatlichen Vermögensprüfungen der Eltern (zum Beispiel beim Bezug von Sozialleistungen) nicht angerechnet werden darf.
Um das Risiko für die jungen Sparerinnen und Sparer zu minimieren, gelten strenge gesetzliche Qualitätsrichtlinien. Zugelassen werden ausschließlich kostengünstige, breit gestreute ETFs und Fonds auf etablierte, globale Indizes. Spekulative oder hochriskante Finanzprodukte wie zum Beispiel Krypto-Assets werden durch regulatorische Handelsschranken im Depot komplett ausgeschlossen.
Ja, ein Anbieterwechsel soll gesetzlich garantiert und für Sparerinnen und Sparer gebührenfrei oder zu sehr geringen Pauschalen möglich sein. Dies sichert einen fairen Wettbewerb und dauerhaft niedrige Kostenstrukturen am Markt.
Nein, bei der Frühstart-Rente gibt es keine Vorgabe für regelmäßige Mindesteinzahlungen. Sparerinnen und Sparer können ganz flexibel entscheiden, wann und in welcher Höhe sie investieren möchten. Dies ermöglicht die volle Kontrolle über die eigenen Einzahlungen.
Risikohinweis: Jede Anlage am Kapitalmarkt ist mit Chancen und Risiken behaftet. Der Kurs der Anlagen kann steigen oder fallen. Im äußersten Fall kann es zu einem vollständigen Verlust des angelegten Betrages kommen. Alle ausführlichen Informationen können Sie unter Risikohinweise nachlesen.
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