Das Kindergeld soll ab 2027 nach den Plänen der Bundesregierung stufenweise erhöht werden und bis 2028 voraussichtlich 272 € pro Monat und Kind betragen. Die Auszahlung soll dabei automatisch und ohne Antrag auf das Konto der Eltern erfolgen.
Ausgehend vom aktuellen Niveau (259 €) steigt das Kindergeld ab 2027 stufenweise an. Als Zielwert für das Jahr 2028 wurden 272 € pro Monat und Kind beschlossen.
Das Kindergeld soll ab 2027 schrittweise antragslos und automatisch ausgezahlt („Once-Only-Prinzip“) werden. Behörden sollen die Geburtsdaten direkt an die Familienkasse übermitteln.
Die Koalition sieht vor, das automatische Verfahren im März 2027 für Familien mit älteren Kindern zu starten und im November 2027 auf Erstgeborene auszuweiten.
Gute Nachrichten für Familien in Deutschland: Das Kindergeld steht vor einer tiefgreifenden Reform. Die geplante Kindergeld-Reform sieht neben einer Erhöhung des monatlichen Kindergelds und der Freibeträge auch einen Abbau von Bürokratie vor. Die klassische Antragstellung soll schrittweise entfallen und durch ein vollautomatisches, antragsloses Auszahlungsverfahren direkt nach der Geburt ersetzt werden. Die Anpassungen sind Teil des im Juli 2026 beschlossenen Steuer-Reformpakets der Bundesregierung von Union und SPD, haben jedoch noch das reguläre Gesetzgebungsverfahren zu durchlaufen.
Nach den Plänen der Koalition aus Union und SPD soll das Kindergeld von derzeit 259 € auf 272 € im Jahr 2028 steigen. Das bedeutet eine geplante Erhöhung um 13 € im Monat beziehungsweise 156 € im Jahr pro Kind im Vergleich zum heutigen Niveau. Wie hoch der Zwischenschritt für das Übergangsjahr 2027 ausfällt, entscheidet sich im laufenden Gesetzgebungsverfahren im Herbst.
Aktuell erhalten Eltern in Deutschland einheitlich 259 € pro Monat und Kind, unabhängig vom Einkommen der Familie. Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar 2026. Damit hat die Politik die frühere Staffelung nach der Anzahl der Kinder, die bis Ende 2022 gültig war, dauerhaft abgeschafft.
Die gesetzliche Grundlage für das Kindergeld findet sich im Einkommensteuergesetz (§ 62 ff. EStG). Ein Anspruch besteht grundsätzlich für alle Kinder, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Für minderjährige Kinder fließt das Geld ohne weitere Bedingungen. Bei volljährigen Kindern wird das Kindergeld in der Regel bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Befindet sich das Kind in einer Ausbildung oder im Studium, verlängert sich der Anspruch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Die folgende Tabelle zeigt die geplante Entwicklung des Kindergelds von der aktuellen Basis bis zum Zieljahr 2028 sowie das geschätzte jährliche Plus für Familien, berechnet nach der Anzahl der Kinder. Da Union und SPD die exakten Zwischenschritte für das Kindergeld 2027 erst im Herbst gesetzlich fixieren, basiert die Übersicht auf den offiziell beschlossenen Zielwerten der Steuerreform.
1 Kind | 259 € | 272 € | + 156 € |
2 Kinder | 518 € | 544 € | + 312 € |
3 Kinder | 777 € | 816 € | + 468 € |
4 Kinder | 1.036 € | 1.088 € | + 624 € |
Hinweis zur Tabelle: Die Berechnungen für das jährliche Plus beziehen sich auf den vollen Entlastungseffekt ab 2028 im Vergleich zum aktuellen Stand von 259 €. Da die Erhöhung stufenweise erfolgt, wird der finanzielle Zuwachs für das Übergangsjahr 2027 anteilig darunter liegen.
Laut der Pressemitteilung der Bundesregierung vom 18. März 2026 funktioniert das antragslose Kindergeld ab 2027 über einen digitalen Datenaustausch zwischen den Behörden, der eine klassische Antragstellung für Eltern überflüssig macht. Sobald ein Kind geboren wird, übermittelt das Standesamt die Geburtsdaten über die Meldebehörden an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Dieses vergibt automatisch die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) für das Neugeborene und leitet diese mitsamt den Geburtsdaten direkt an die zuständige Familienkasse weiter.Liegt dort eine gültige Bankverbindung vor, wird das Geld ohne weiteren bürokratischen Aufwand überwiesen.
Mit diesem Systemwechsel setzt die Bundesregierung das sogenannte „Once-Only-Prinzip“ um: Bürgerinnen und Bürger haben dem Staat bestimmte Daten nur noch ein einziges Mal mitzuteilen. Ziel der föderalen Modernisierungsagenda ist der Bürokratieabbau, durch den schätzungsweise 300.000 Erstanträge pro Jahr wegfallen. Wie das Bundesfinanzministerium (BMF) in einer offiziellen Pressemitteilung zum antragslosen Kindergeld 2027 betont, sollen junge Eltern in der Zeit nach der Geburt voll und ganz für ihr Baby da sein können, statt sich mit Formularen auseinanderzusetzen.
Liegen der Familienkasse die IBAN-Daten beider Elternteile vor, greift ein standardisierter Automatismus: Das Kindergeld wird zunächst bevorzugt auf das Konto der Mutter überwiesen. Sollte eine Auszahlung auf das Konto des Vaters oder ein Gemeinschaftskonto gewünscht sein, können Eltern dies unkompliziert und formlos im Nachgang anpassen lassen.
Um die behördlichen IT-Systeme und Schnittstellen schrittweise anzupassen, ist die Einführung des automatisierten Verfahrens im Laufe des Jahres 2027 in zwei Phasen unterteilt: Diese sind:
März 2027 (Stufe 1): Die automatisierte Auszahlung startet zunächst für Familien, die bereits für ein älteres Kind Kindergeld beziehen.
November 2027 (Stufe 2): In der zweiten Jahreshälfte wird das verfahrensübergreifende IT-System vollständig geöffnet. Ab diesem Zeitpunkt soll das Kindergeld auch für Erstgeborene antragslos erfolgen.
Das Kindergeld fließt ab 2027 vollautomatisch, sobald bestimmte Grundvoraussetzungen vorliegen. Ist die Datenlage unvollständig, erhalten Eltern weiterhin ein Begrüßungsschreiben der Familienkasse, um fehlende Angaben unkompliziert nachzureichen. Für die antraglose Auszahlung gelten folgende Bedingungen:
Wohnsitz im Inland: Mindestens ein Elternteil hat den gemeinsamen Wohnsitz mit dem Kind im Inland.
Arbeit im Inland: Mindestens ein Elternteil ist in Deutschland erwerbstätig.
Bekannte IBAN: Von diesem Elternteil ist die IBAN bekannt. Eltern können ihre IBAN proaktiv über das Online-Finanzamt ELSTER oder die offizielle App IBAN+ hinterlegen, damit die Familienkasse direkt darauf zugreifen kann.
Gut zu wissen: Die rechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt des automatischen Kindergeldes bleiben bestehen. Die Familienkasse prüft den Anspruch weiterhin und nutzt etablierte Sicherheitsmechanismen, um ungerechtfertigte oder doppelte Kindergeldzahlungen zu verhindern.
Die Auszahlung des Kindergelds erfolgt auch im Jahr 2027 nicht für alle Familien am selben Tag, sondern wird über den jeweiligen Monat gestaffelt überwiesen. Maßgeblich für den genauen Überweisungstermin ist die letzte Ziffer der Kindergeldnummer (die sogenannte Endziffer). Unabhängig von den geplanten Umstellungen auf das antraglose Verfahren bleibt die Zuteilungslogik der Familienkasse unverändert bestehen, um die Banken- und Verwaltungssysteme gleichmäßig auszulasten. Die Zuteilung der monatlichen Auszahlungstermine für das Kindergeld orientiert sich an folgender Struktur:
Monatsanfang (Endziffer 0 und 1): Familien, deren Kindergeldnummer auf die Ziffer 0 oder 1 endet, erhalten die Überweisung des Kindergeldes direkt in den ersten Werktagen des jeweiligen Anspruchsmonats.
Monatsmitte (Endziffern 2 bis 7): Die Endziffern im mittleren Bereich werden gestaffelt im Laufe der ersten zwei Wochen beziehungsweise rund um die Monatsmitte bedient.
Monatsende (Endziffern 8 und 9): Eltern mit den Endziffern 8 oder 9 erhalten das Kindergeld im letzten Drittel beziehungsweise gegen Ende des Kalendermonats auf dem Konto.
Wichtig für die Haushaltsplanung: Fällt ein errechneter Überweisungstag auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich die Gutschrift des Kindergeldes entsprechend auf den nächsten darauffolgenden Bankarbeitstag. Da die Termine von Monat zu Monat variieren, stellt die Familienkasse rechtzeitig vor dem Jahreswechsel die exakten Stichtage für das gesamte Jahr zur Verfügung.
Die geplante Erhöhung des Kindergelds ist Teil des am 2. Juli 2026 im Koalitionsausschuss vereinbarten „Programms für Aufschwung und Beschäftigung“. Mit diesem rund zehn Milliarden Euro schweren Paket beabsichtigt die Bundesregierung von Union und SPD, gezielt kleine sowie mittlere Einkommen steuerlich zu entlasten. Neben dem ansteigenden Kindergeld sieht der politische Entwurf bis zum Jahr 2028 Anpassungen bei den folgenden steuerlichen Freibeträgen vor:
Höherer Grundfreibetrag: Die steuerfreie Einkommensgrenze soll von derzeit 12.348 € (Stand: 2026) schrittweise auf voraussichtlich 12.900 € im Jahr 2028 angehoben werden.
Höherer Arbeitnehmerpauschbetrag: Für berufsbedingte Werbungskosten ist eine Erhöhung der Pauschale um 200 € auf künftig 1.430 € geplant.
Höherer Kinderfreibetrag: Wie hoch der Kinderfreibetrag ab 2027 ausfällt, steht noch nicht fest. Die Zielsumme wird im Herbst auf Basis des neuen Existenzminimumberichts gesetzlich fixiert, um das verfassungsrechtliche Existenzminimum von Kindern abzusichern.
Verschiebung des Steuertarifs: Um den Effekt der kalten Progression abzumildern, soll der Spitzensteuersatz von 42 Prozent erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 € (bisher 69.879 € im Jahr 2026) greifen.
Zur Gegenfinanzierung des Pakets plant die Koalition jedoch Einsparungen: Der Pauschalsteuersatz für Minijobs soll von 2 % auf 5 % steigen, der Handwerkerbonus gekürzt werden und ab 2027 sind Einsparungen beim Wohngeld vorgesehen. Zudem soll die Steuerlast für absolute Spitzenverdienende steigen: Ab einem Einkommen von 250.000 € greift künftig ein Steuersatz von 45 %, ab 280.000 € steigt dieser auf eine neue Höchststufe von 47 %. Die gesetzlichen Änderungen sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und ab dem Jahr 2028 vollumfänglich greifen.
Kindergeld und Kinderfreibetrag lassen sich im deutschen Steuerrecht nicht kombinieren. Sie dienen als alternative Wege, um das Existenzminimum eines Kindes abzusichern. Welche der beiden Varianten für eine Familie die höhere finanzielle Entlastung bringt, ermittelt das Finanzamt im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung. Diese sogenannte Günstigerprüfung erfolgt vollautomatisch. Man stellt dafür keinen separaten Antrag.
Die beiden Systeme unterscheiden sich grundlegend in ihrer Wirkung:
Das monatliche Kindergeld: Es wird direkt ausgezahlt und sichert die Liquidität im Familienalltag. Im Jahr 2026 liegt es einheitlich bei 259 € pro Monat. Bis 2028 ist eine stufenweise Erhöhung auf 272 € geplant.
Der steuerliche Kinderfreibetrag: Er greift erst nachträglich bei der Steuererklärung und mindert das zu versteuernde Einkommen. Aktuell berücksichtigt das Finanzamt hierbei insgesamt 9.756 € je Kind. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 6.828 € für das sächliche Existenzminimum und 2.928 € für den Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung.
Das Finanzamt berechnet die Einkommensteuer zunächst ganz regulär. In einer Kontrollrechnung zieht die Behörde dann den Kinderfreibetrag vom zu versteuernden Einkommen ab. Dadurch sinkt die rechnerische Steuerlast.
Fällt die steuerliche Ersparnis durch den Freibetrag höher aus als das bereits im Jahresverlauf gezahlte Kindergeld, setzt das Finanzamt den Kinderfreibetrag im Steuerbescheid an. Das bereits erhaltene Kindergeld wird in diesem Fall wie eine Steuervorauszahlung verrechnet. Ist das Kindergeld hingegen vorteilhafter, bleibt es bei der bisherigen Auszahlung. Der Freibetrag wird für dieses Steuerjahr dann nicht weiter berücksichtigt.
Durch die geplante Erhöhung des monatlichen Kindergelds verschiebt sich die Schwelle für die Günstigerprüfung nach oben. Der Kinderfreibetrag lohnt sich künftig erst bei einem deutlich höheren Einkommen. Familien mit kleineren und mittleren Einkommen profitieren ab 2027 und 2028 somit primär von den direkten, höheren Zahlungseingängen auf dem Girokonto.
Für die Familie wird die Reform der Kindergelderhöhung 2027 strategisch interessant. Ab 2027 erhalten Eltern das Kindergeld automatisch auf dem Konto. Dann stellt sich eigentlich nur noch die Frage: Ausgaben, sparen oder investieren?
Wird die staatliche Unterstützung von Anfang an investiert, beispielsweise in einen breit gestreuten ETF-Sparplan, wird der Vermögensaufbau für die eigenen Kinder zum finanziellen Selbstläufer. Dank des Zinseszins (Zinsen auf Zinsen) kann über die Jahre hinweg ein beachtliches Startkapital entstehen. Die folgende Beispielrechnung verdeutlicht, wie sich das Kindergeld über eine Laufzeit von 18 Jahren bei der Zielrendite von 7,6 % p. a. entwickeln kann (vor Steuern und Kosten).
Sparen des aktuellen Betrags (259 € / Monat): Bei einer monatlichen Einzahlung von 259 € über 18 Jahre ergibt sich durch die Einzahlungen ein Guthaben von 55.944 €. Mit einer Zielrendite von 7,6 % p. a. kann der Betrag auf rund 119.500 € anwachsen.
Sparen des geplanten Zielwerts (272 € / Monat): Wird der von der Koalition für 2028 angestrebte Betrag von 272 € monatlich konsequent investiert, belaufen sich die Einzahlungen nach 18 Jahren auf 58.752 €. Das voraussichtliche Endkapital steigt in diesem Szenario auf rund 125.500 €.
Hinweis: Die Prognose basiert auf historischen Fonds- und Indexdaten und daraus abgeleiteten statistischen Kennzahlen zur Schätzung der erwarteten Renditen und Volatilität. Die tatsächliche Wertentwicklung kann höher oder niedriger ausfallen. Wertpapiere unterliegen Schwankungen und der Wert einer Anlage kann fallen oder steigen.

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Wie Familien das antragslose Kindergeld ab 2027 am besten anlegen, hängt maßgeblich vom gewählten Anlagehorizont, den Zielen und der eigenen Risikobereitschaft ab. Raisin bietet für jeden Sparansatz die passende Geldanlage. Mit nur einem Konto erhalten Sie Zugang zu Angebote von über 150 Partnerbanken aus Europa. Festgeld und Tagesgeld unterliegen der EU-weit harmonisierten Einlagensicherung. Dadurch sind Einlagen bis zu 100.000 € pro Person und Bank abgesichert. Zusätzlich können Sie in breit gestreute ETF-Portfolios investieren und so Schritt für Schritt Vermögen aufbauen.
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Nein, das antraglose Verfahren gilt ab 2027 vorerst nur für leibliche Kinder, deren Geburt direkt von den deutschen Standesämtern elektronisch erfasst wird. Bei einer Adoption haben die Familienkassen zusätzliche Nachweise und rechtliche Dokumente zu prüfen. Daher sollten Eltern für ein adoptiertes Kind das Kindergeld weiterhin aktiv über den klassischen Antrag beantragen.
Ein Anspruch auf Kindergeld besteht weiterhin, sofern mindestens ein Elternteil in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist oder hier seinen festen Wohnsitz hat. Der Geburtsort des Kindes ist dabei nicht entscheidend. Allerdings greift das neue, antraglose Verfahren in diesem Fall nicht automatisch, da die ausländischen Behörden keine Daten an das deutsche Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln. Eltern haben das Kindergeld nach der Geburt im Ausland also weiterhin manuell mit der ausländischen Geburtsurkunde bei der zuständigen Familienkasse zu beantragen.
Das Kindergeld soll nach den Plänen der schwarz-roten Bundesregierung im Zuge der anstehenden Steuerreform stufenweise angehoben werden, um im Jahr 2028 einen Zielwert von voraussichtlich 272 € pro Monat und Kind zu erreichen. Die exakten Zwischenschritte für das Übergangsjahr 2027 werden im Herbst im laufenden Gesetzgebungsverfahren fixiert, sobald der aktuelle Existenzminimumbericht des Finanzministeriums vorliegt.
Ja, die geplante Steuerreform der Bundesregierung betrifft auch den Kinderfreibetrag, der parallel zum Kindergeld angehoben werden soll. Die genaue neue Höhe des Freibetrags – der aktuell bei insgesamt 9.756 € für beide Elternteile liegt – wird ebenfalls im Herbst im Gesetzgebungsverfahren festgelegt, um das sächliche Existenzminimum von Kindern weiterhin steuerfrei zu stellen.
Ein höheres Kindergeld führt im Rahmen der automatischen Günstigerprüfung des Finanzamts dazu, dass die Schwelle, ab der sich der Kinderfreibetrag steuerlich mehr lohnt als das Kindergeld, zu höheren Einkommen hin verschoben wird. Da das erhaltene Kindergeld mit dem steuerlichen Vorteil des Freibetrags verrechnet wird, profitieren Familien mit kleineren und mittleren Einkommen primär von der direkten Erhöhung der monatlichen Auszahlung.
Nein, wer aus dem Ausland nach Deutschland zieht, kann das vollautomatische Verfahren vorerst nicht nutzen. Der Grund dafür ist einfach: Den deutschen Behörden und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) fehlen in diesen Fällen zunächst wichtige Informationen wie die Meldehistorie und eine inländische IBAN. Daher wird das Kindergeld weiterhin auf dem gewohnten Weg beantragt. Dies ist unkompliziert digital oder schriftlich direkt bei der zuständigen Familienkasse möglich.
Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen oder zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß § 2 StBerG befähigten Person.
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