Wie Sie Ihr Riester-Guthaben ab 2027 förderunschädlich ins Altersvorsorgedepot übertragen, was der Wegfall der Beitragsgarantie für Ihr Risiko bedeutet und wie Sie sich bei Raisin schon heute einen Platz sichern
Sie können Ihre Riester-Rente ab dem 01.01.2027 in ein Altersvorsorgedepot umwandeln, ohne Zulagen oder Steuervorteile zu verlieren.
Kündigen Sie Ihren Riester-Vertrag niemals selbst. Den Übertrag veranlasst immer der neue Anbieter.
Ihr bisheriger Anbieter darf höchstens 150 € berechnen. Nach fünf Jahren Vertragslaufzeit sieht das Gesetz einen kostenfreien Übertrag vor; prüfen Sie dazu die Kostenregeln in Ihren Vertragsunterlagen.
Ab dem Übertrag gelten die Konditionen des Altersvorsorgedepots: in vielen Fällen höhere Förderung, freie Wahl der Anlage, keine Beitragsgarantie.
Ohne Beitragsgarantie steigt die Zielrendite – und das Verlustrisiko. Beides gehört zur Entscheidung.
Wer seinen Riester-Vertrag in ein Altersvorsorgedepot überträgt, zieht das angesparte Vertragsguthaben samt aller bisherigen Zulagen in einen neuen, zertifizierten Altersvorsorgevertrag um. Möglich ist das ab dem 01.01.2027, wenn die neuen Altersvorsorgedepots starten. Rechtlich ist der Übertrag ein Anbieterwechsel mit Kapitalübertragung und keine Kündigung. Deshalb bleibt Ihre bisherige Förderung erhalten. Wie das neue Depot gefördert und besteuert wird, lesen Sie in unserem Ratgeber zum Altersvorsorgedepot.
Wenn Sie Riester ins Altersvorsorgedepot übertragen, sind die Kosten gesetzlich gedeckelt: Ihr bisheriger Anbieter darf höchstens 150 € berechnen. Nach fünf Jahren Vertragslaufzeit sieht das Gesetz sogar einen kostenfreien Übertrag vor. Die Kosten der Riester-Übertragung im Überblick:
Vertrag läuft länger als fünf Jahre: Das neue Recht verpflichtet den abgebenden Anbieter, den Übertrag kostenfrei zu gewähren. Ab fünf Jahren Vertragslaufzeit entfallen bei vielen Anbietern die Wechselgebühren vollständig beziehungsweise. sind gesetzlich stark gedeckelt.
Vertrag läuft kürzer als fünf Jahre: Der abgebende Anbieter darf gesetzlich geregelt höchstens 150 € Wechselgebühr berechnen.
Neuer Anbieter: Der aufnehmende Anbieter darf auf das übertragene, geförderte Kapital keine Abschluss- und Vertriebskosten berechnen. Erlaubt ist nur eine einmalige Verwaltungspauschale von höchstens 150 €. Raisin berechnet diese Pauschale nicht.
Abrechnung: Eine Wechselgebühr zieht der bisherige Anbieter direkt vom Vertragsguthaben ab. Eine separate Rechnung erhalten Sie nicht.
Grundsätzlich gilt: Kündigen Sie Ihren alten Vertrag niemals selbst. Wenn Sie Riester in ein Altersvorsorgedepot umwandeln möchten, übernimmt der neue Anbieter fast alle Schritte. So läuft der Wechsel vom Riester-Vertrag ins Altersvorsorgedepot ab:
1. Altersvorsorgedepot eröffnen: Sie eröffnen ein Altersvorsorgedepot bei Ihrem neuen Anbieter. Von dort aus startet der Wechsel.
2. Daten des Altvertrags angeben: Bei Raisin sind drei Angaben nötig: Anbieternummer, Vertragsnummer und Zertifizierungsnummer Ihres Riester-Vertrags. Sie finden sie in Ihren Vertragsunterlagen und in der jährlichen Standmitteilung Ihres Anbieters.
3. Neuer Anbieter kündigt für Sie: Der neue Anbieter kontaktiert Ihren bisherigen Anbieter, kündigt den Vertrag in Ihrem Namen zur Übertragung und fordert die Kapitalübertragung an.
4. Bisheriger Anbieter löst das Guthaben auf: Er verkauft Fondsanteile oder löst die Versicherung auf, zieht eine eventuelle Wechselgebühr ab und überweist das Vertragsguthaben direkt an den neuen Anbieter. Übertragen wird immer ein Geldbetrag, keine Wertpapiere.
5. Guthaben wird angelegt: Der neue Anbieter legt das Geld in Ihrem Altersvorsorgedepot nach der gewählten Anlagestrategie an.
6. Meldung an die ZfA: Die Anbieter melden den Übertrag automatisch an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen. So läuft Ihre steuerliche Förderung nahtlos weiter.
Wie lange dauert der Übertrag? Rechnen Sie mit mehreren Wochen bis zu einigen Monaten. Riester-Verträge lassen sich für eine Übertragung in der Regel mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende kündigen. Die anschließende Abwicklung zwischen den Anbietern dauert meist einige Wochen.
Beispiele für den Zeitplan:
Kündigung/Initiierung im Februar: Der Übertrag wird zum 30. Juni wirksam.
Kündigung/Initiierung im Mai: Der Übertrag wird zum 30. September wirksam.
Kein Zeitdruck: Laut Verbraucherzentrale erhalten Sie die volle Förderung für 2027 auch dann, wenn Sie erst im Dezember 2027 wechseln.
Ja. Der Übertrag ins Altersvorsorgedepot ist keine förderschädliche Verwendung. Alle bisherigen Zulagen und Steuervorteile bleiben im Vertrag und wandern mit Ihrem Vertragsguthaben in das neue Depot. Voraussetzung ist, dass der neue Anbieter den Übertrag veranlasst.
Wer zuerst selbst kündigt, riskiert die gesamte Förderung. Eine Kündigung mit Auszahlung gilt als förderschädliche Verwendung (im Gesetz „schädliche Verwendung“, § 93 EStG). Dann fordert der Staat alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurück. Zusätzlich müssen Sie die Erträge versteuern.
Was beim Übertrag mit Ihrer Förderung passiert:
Bisherige Zulagen: Grundzulage, Kinderzulage und ein erhaltener Berufseinsteigerbonus bleiben vollständig im Guthaben.
Neue Förderung: Ab dem Übertrag gilt die in vielen Fällen höhere Förderung des Altersvorsorgedepots mit bis zu 540 € Grundzulage und bis zu 300 € Kinderzulage pro Kind im Jahr.
Keine doppelte Förderung: Das übertragene Kapital fördert der Staat nicht ein zweites Mal. Zulagen gibt es nur auf neue Beiträge.
Meldung an die ZfA: Die Anbieter melden den Übertrag an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). So bleibt Ihre Förderhistorie lückenlos erhalten und die Förderung läuft nahtlos weiter.
Mit dem Übertrag ins Altersvorsorgedepot entfällt die Beitragsgarantie Ihres Altvertrags. Sie gewinnen Kontrolle und eine höhere Zielrendite, tragen Kursverluste aber selbst.
Beim Riester garantiert der Anbieter, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge plus Zulagen zur Verfügung stehen. Liegt das Guthaben darunter, gleicht der Anbieter die Differenz aus. Um die Garantie zu halten, legt er einen großen Teil des Geldes in risikoarme Anlagen wie Anleihen an. Das ist ein Tauschgeschäft: Sicherheit gegen Kontrolle und gegen Rendite.
Wichtig für den Übertrag: Die Garantie greift erst zum Rentenbeginn. Beim Übertrag überweist Ihr bisheriger Anbieter den aktuellen Wert des Vertrags, nicht die Summe Ihrer bisher eingezahlten Beiträge. Dabei gilt:
Verträge im Kursminus: Liegt Ihr Vertrag aktuell im Minus, wird dieser Buchverlust durch die Auflösung und Übertragung unwiderruflich realisiert. Die ursprüngliche Beitragsgarantie greift in diesem Fall nicht mehr.
Junge Verträge und Zillmerung: Bei Verträgen, die erst wenige Jahre laufen, wurden die Abschluss- und Vertriebskosten meist noch nicht vollständig verrechnet (Zillmer-Verfahren). Bei einer Übertragung wird nur das verbleibende Restguthaben nach Abzug dieser Kosten übertragen.
Vorteile ohne Garantie:
Sie bestimmen die Anlage: Sie entscheiden selbst, wie Ihr Geld angelegt wird, statt es dem Anbieter zu überlassen.
ETF-Portfolio möglich: Bis zu 100 % Ihres Guthabens können in breit gestreute Aktien-ETFs fließen. Das ermöglicht eine höhere Zielrendite.
Keine Umschichtung zur Garantiesicherung: Beim Riester schichteten Anbieter nach schwachen Marktphasen häufig von Aktien in Anleihen um, um die Garantie zu sichern. Die Folge: weniger Schwankungen, aber dauerhaft niedrigere Renditen – oft ohne Rückkehr in Aktien.
Nachteile ohne Garantie:
Keine Mindestzusage: Niemand sagt Ihnen mehr zu, dass am Ende mindestens Ihre eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen.
Verluste tragen Sie selbst: Kursschwankungen wirken direkt auf Ihr Guthaben. Eine schwache Marktphase kurz vor Rentenbeginn kann das Ergebnis spürbar drücken.
Sie tragen die Verantwortung: Die Wahl des Portfolios liegt bei Ihnen – und damit auch die Verantwortung dafür.
Ob sich ein Wechsel von Riester zum Altersvorsorgedepot lohnt, hängt vor allem von drei Punkten ab: den Kosten Ihres Altvertrags, der Zeit bis zur Rente und der Höhe Ihrer Förderung. Die typischen Argumente im Überblick:
Höhere Aktienquote gewünscht: für langfristig höhere Renditechancen als bei älteren Riester-Produkten | Niedriges Einkommen und drei oder mehr Kinder: Geringverdienende mit mehreren Kindern erhalten im alten System im Verhältnis zum Eigenbeitrag besonders hohe Zulagen |
Hohe laufende Kosten im Altvertrag: Ist die Effektivkostenquote hoch, kann ein Wechsel über die Restlaufzeit mehrere Zehntausend Euro ausmachen | Ruhestand kurz bevor, Vertrag im Minus: Dann kann die Beitragsgarantie sinnvoll sein, weil sie zum Rentenbeginn die eingezahlten Beiträge absichert |
Mehr Flexibilität gewünscht: etwa bei der Auszahlung oder bei der Wahl der Anlageklasse | Hoher Garantiezins im Altvertrag: Ältere Riester-Rentenversicherungen enthalten oft Zusagen, die es heute nicht mehr gibt, etwa 3,25 % Garantiezins bei Abschluss bis Ende 2003 oder einen garantierten Rentenfaktor |
Unsere Einschätzung: In den meisten Fällen lohnt sich der Wechsel. Das ist eine allgemeine Einschätzung und keine Anlageempfehlung. Ob der Wechsel für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrem Vertrag und Ihrer persönlichen Situation ab.
Ein wichtiger Prüfpunkt ist die Effektivkostenquote Ihres Altvertrags. Sie gibt an, um wie viele Prozentpunkte die Kosten Ihre Rendite jedes Jahr im Durchschnitt mindern. Sie steht im Produktinformationsblatt Ihres Vertrags, meist als „Effektivkosten“. Wer die Garantie behalten will, zahlt dafür in der Regel höhere laufende Kosten und akzeptiert eine niedrigere Zielrendite.
Wenn Sie Ihre Riester-Rente in ein Altersvorsorgedepot umwandeln, wechseln Sie in ein neues Fördersystem. Die wichtigsten Unterschiede im Überblick:
Grundzulage | 175 € pro Jahr; voll nur, wenn Eigenbeitrag und Zulagen zusammen 4 % des Vorjahresbruttos erreichen (höchstens 2.100 €) | bis zu 540 € pro Jahr: 50 % auf die ersten 360 €, 25 % auf weitere 1.440 € Eigenbeitrag |
Kinderzulage | 300 € pro Kind (185 € für vor 2008 geborene Kinder) | bis zu 300 € pro Kind: 1 € Zulage je 1 € Eigenbeitrag, unabhängig vom Geburtsjahr |
Mindesteigenbeitrag | 60 € pro Jahr | 120 € pro Jahr (10 € pro Monat) |
Förderlogik | einkommensabhängig (4-%-Regel) | beitragsproportional: fester Zuschuss pro Euro, keine Einkommensprüfung |
Sonderausgabenabzug | bis 2.100 € pro Jahr inklusive Zulagen | bis 1.800 € Eigenbeitrag pro Jahr zuzüglich Zulagen |
Berufseinsteigerbonus | einmalig 200 € (unter 25 Jahren) | einmalig 200 € (unter 25 Jahren) |
Förderberechtigte | vor allem Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Beamtinnen und Beamte | zusätzlich Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke (bis 67 Jahre) |
Garantie | 100 % Beitragsgarantie gesetzlich vorgeschrieben | keine Garantie, bis zu 100 % Aktien-ETFs möglich; Garantieprodukte mit 80 % oder 100 % separat wählbar |
Auszahlung | lebenslange Leistung (Rente oder Auszahlplan mit Restverrentung ab 85), bis zu 30 % als Einmalbetrag | lebenslange Rente oder Auszahlplan bis mindestens 85 Jahre, bis zu 30 % als Einmalbetrag |
Frühester Auszahlungsbeginn | 62 Jahre (Abschluss ab 2012), sonst 60 Jahre | 65 Jahre oder früher mit Beginn einer gesetzlichen Altersrente |
Wer mehr als 350 € im Jahr einzahlt, erhält im Altersvorsorgedepot eine höhere Grundzulage als bei Riester, denn 50 % von 350 € ergeben genau 175 €. Bei 1.800 € Eigenbeitrag sind es 540 € statt 175 €. Mit der Reform der geförderten Altersvorsorge (Pensionsaltvermögens-Verwendungsgesetz – pAVK) profitieren können vor allem Sparerinnen und Sparer mit mittleren und höheren Beiträgen profitieren. Im alten System profitieren dagegen vor allem Geringverdienende mit Kindern: Dort können schon 60 € Eigenbeitrag die vollen Zulagen auslösen. Die steuerliche Wirkung hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann sich künftig ändern.
Wer sein Riester-Guthaben renditeorientiert weiter anlegen möchte, kann es ab 2027 in das Raisin Altersvorsorgedepot übertragen. Sie wählen zwischen dem Standarddepot und einer Anlage in der Raisin Vermögensverwaltung.
Den Übertrag veranlasst Raisin für Sie. Sie geben nur die Anbieternummer, die Vertragsnummer und die Zertifizierungsnummer Ihres Riester-Vertrags an. Für die Aufnahme Ihres Guthabens berechnet Raisin keine Verwaltungspauschale. Auf neue Beiträge erhalten Sie die neue Förderung mit bis zu 540 € Grundzulage und bis zu 300 € Kinderzulage pro Kind im Jahr.
Das Raisin Altersvorsorgedepot startet am 01.01.2027. Auf der Warteliste erfahren Sie als Erstes, wann Sie Ihren Übertrag starten können. Bitte beachten Sie: Anlagen in Wertpapieren unterliegen Wertschwankungen; Verluste sind möglich.
Ja. Sie behalten alle bisherigen Zulagen und Steuervorteile, wenn der neue Anbieter den Übertrag veranlasst. Der Übertrag gilt dann nicht als förderschädliche Verwendung. Die Anbieter melden ihn automatisch an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Kündigen Sie Ihren Vertrag deshalb nie selbst, bevor der Übertrag läuft.
In der Regel ist der Übertrag besser. Bei einer Kündigung fordert der Staat alle Zulagen und Steuervorteile zurück, und Sie müssen die Erträge versteuern. Beim Übertrag bleibt die Förderung vollständig erhalten. Wer nur nicht mehr einzahlen möchte, kann den Vertrag auch beitragsfrei stellen. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber Riester-Rente kündigen.
Nein. Eine Rürup-Rente (Basisrente) lässt sich nicht in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Der Grund ist gesetzlich geregelt: Rürup-Verträge sind nach § 2 AltZertG streng unkündbar und nicht übertragbar. Beide Verträge können aber parallel laufen und sich gut ergänzen. Die Förderung kommt aus unterschiedlichen Töpfen, deshalb lassen sich beide Steuervorteile kombinieren:
Altersvorsorgedepot: Eigenbeiträge bis 1.800 € im Jahr zuzüglich Zulagen als Sonderausgaben absetzbar (§ 10a EStG).
Rürup-Rente: Beiträge bis 30.826 € im Jahr 2026 als Vorsorgeaufwendungen absetzbar (§ 10 EStG, für Ledige). Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden darauf angerechnet.
Zinseszins nutzen: Wer die Steuererstattung aus dem Rürup wieder anlegt, verstärkt den Zinseszinseffekt und kommt schneller voran.
Pfändungsschutz: Beim Rürup ist das Vermögen in der Ansparphase vor Pfändung geschützt.
Wie Sie die Basisrente mit ETFs nutzen, lesen Sie auf unserer Seite zum ETF Rürup. Abhängig von Ihren persönlichen Verhältnissen. Änderungen sind möglich.
Ja, ein Übertrag ist grundsätzlich möglich. Wenn Sie bereits Guthaben für eine Eigenheimfinanzierung entnommen haben und ein Wohnförderkonto bei der ZfA geführt wird, bleibt dieses Buchkonto auch nach dem Übertrag ins Altersvorsorgedepot bestehen. Die spätere nachgelagerte Besteuerung des Wohnförderkontos im Ruhestand läuft unabhängig vom Depotwechsel weiter. Wurde noch kein Geld für ein Eigenheim entnommen, wandert das gesamte Guthaben normal ins Altersvorsorgedepot.
Ja. Der Übertrag ist unabhängig von der Vertragslaufzeit möglich. In den ersten fünf Jahren darf der abgebende Anbieter allerdings bis zu 150 € Wechselgebühr berechnen. Die Gebühr zieht er direkt vom Vertragsguthaben ab. Ihre bisherigen Zulagen bleiben auch in diesem Fall vollständig erhalten.
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