Eine vorzeitige Riester-Kündigung kostet staatliche Zulagen und Steuervorteile. Doch durch das Altersvorsorge-Reformgesetz werden ab 2027 flexiblere Alternativen eröffnet.

Die Riester-Rente wurde geschaffen, um die private Altersvorsorge zur Schließung der Rentenlücke attraktiv zu machen. Sie ist grundsätzlich für das gesamte Erwerbsleben (Einzahlphase) und den gesamten Ruhestand (Auszahlphase) ausgelegt.
Bei einem vorzeitigen Ausstieg sind alle erhaltenen staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen. Dies schmälert den Rückkaufswert der Riester-Rente enorm. Zudem wird bewusst auf eine zusätzliche lebenslange Rente verzichtet.
Anstatt zu kündigen, können die Einzahlungen reduziert werden, der Vertrag kann ruhen (Beitragsfreistellung) oder es kann auf das neue, ab 2027 staatlich geförderte Altersvorsorgedepot gewechselt werden.
Hintergrund der Riester-Rente sind die Rentenreformen aus den Jahren 2000 und 2001. Damals sank das durchschnittliche Rentenniveau für Neurentnerinnen und Neurentner von 70 % auf 67 %. Seither hat sich der Druck auf das gesetzliche Rentensystem weiter verschärft: Heute liegt das gesetzliche Rentenniveau – also das Sicherungsniveau vor Steuern – für eine Standardrentnerin oder einen Standardrentner nach 45 Beitragsjahren bei rund 48 % des aktuellen Durchschnittseinkommens. Daraus resultiert für viele Menschen eine spürbare „Rentenlücke“ im Vergleich zu ihrem letzten eigenen Gehalt.
Das von Walter Riester entwickelte Konzept der Riester-Rente sollte das Defizit der Rentenlücke schließen. Durch die Kombination aus privaten Eigenbeiträgen und staatlichen Zulagen soll ein Kapitalstock aufgebaut werden, der im Alter eine verlässliche Zusatzrente sichert.
Der Gesetzgeber knüpfte diese Förderung jedoch an strikte Bedingungen, insbesondere hinsichtlich der staatlichen Zulagen und der Steuervorteile: Das System baut darauf, dass das Kapital bis zum Renteneintritt gebunden bleibt. Wer den Vertrag vorzeitig auflöst, hat mit erheblichen finanziellen Verlusten zu rechnen.
Um den Aufbau einer ausreichenden Altersvorsorge zu unterstützen, greift der Staat ein, und zahlt folgende Zulagen:
Grundzulage: 175 € pro Jahr für Erwachsene.
Kinderzulage (Geburt vor 2008): 185 € pro Jahr und Kind.
Kinderzulage (Geburt ab 2008): 300 € pro Jahr und Kind.
Wird das angesparte Geld vorzeitig abgezogen und für andere Zwecke als die Altersvorsorge verwendet, liegt eine sogenannte „schädliche Verwendung“ (§ 93 Einkommensteuergesetz - EStG) vor. In diesem Fall ist die gesamte Förderung zurückzuzahlen. Dies gilt auch, wenn der Riester-Vertrag endgültig aufgelöst und das Guthaben ausgezahlt wird.
Anders verhält es sich, wenn wegen Unzufriedenheit oder geänderter Lebensplanung lediglich der Anbieter gewechselt werden soll. Sofern das angesparte Kapital direkt auf einen neuen, zertifizierten Riester-Vertrag übertragen wird, ist dieser Wechsel förderunschädlich. Die bisherigen Zulagen und Steuervorteile bleiben dabei in voller Höhe erhalten.
Bei einer Kündigung verringert sich der Rückkaufswert für Sparerinnen und Sparer. Erhalten wird nur das, was abzüglich aller Gebühren investiert worden ist. Die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile fließen zurück in die Staatskasse. Zudem sind eventuell erzielte Gewinne und Renditen voll zu versteuern.
Wer kündigt, tauscht eine planbare, lebenslange Rentenzahlung gegen kurzfristige Liquidität ein, und das zu einem wirtschaftlich eher ungünstigen Kurs. Viele Sparerinnen und Sparer ziehen eine Kündigung daher vor allem dann in Betracht, wenn sie bereits eine alternative Anlagestrategie etabliert haben, wie beispielsweise ein kostengünstiges, global gestreutes ETF-Portfolio, um die entstehenden Verluste systematisch auszugleichen.
Es wurde 13 Jahre lang monatlich 100 € in die Riester-Rente eingezahlt. Als Elternteil eines vor 2008 geborenen Kindes ergab sich eine staatliche Zulage von jährlich 360 € (175 € Grundzulage + 185 € Kinderzulage).
Klassifizierung | Rechnung | Endbetrag |
Eigenbeiträge | 13 Jahre x 12 Monate x 100 € | = 15.600 € |
Staatliche Zulagen | 13 Jahre x 360 € | = 4.680 € |
Gesamtguthaben auf dem Riester-Konto | 15.600 € + 4.680 € | = 20.280 € |
* Hinweis: Potenzielle Renditen aus Fondsinvestitionen und laufende Verwaltungskosten des Anbieters sind in diesem vereinfachten Beispiel zur besseren Veranschaulichung nicht berücksichtigt. Das Beispiel dient reinen Illustrationszwecken.
Wird die Riester-Rente in diesem Szenario gekündigt, würde der Anbieter lediglich den Rückkaufswert von 15.600 € auszahlen. Der Rest, also die staatlichen Zulagen, fließen zurück an den Staat. Die ebenfalls zurückzuzahlenden Steuervorteile sind in dieser Beispielrechnung nicht berücksichtigt.
Die Kündigung der Riester-Rente geht meistens mit höheren Kosten einher. Die folgende Übersicht zeigt auf, wie potenzielle Verluste minimiert werden können:
Option | Vertrag kündigen (2026) | Vertrag beitragsfrei stellen (Ruhen lassen) | Investition reduzieren | Wechsel zum Altersvorsorgedepot (ab 2027) |
Erhalt der Zulagen | Nein (vollständige Rückzahlung) | Ja (bisherige Zulagen bleiben gesichert) | Ja (bisherige Zulagen gesichert; neue Zulagen ggf. anteilig bei 4 % Beitrag) | Ja (Zulagen werden vollständig übertragen) |
Erhalt der Steuervorteile | Nein (Nachzahlung ans Finanzamt) | Ja (keine steuerlichen Nachteile) | Ja (bisherige Vorteile bleiben erhalten; neue Absetzbarkeit sinkt proportional) | Ja (steuerfreier Übertrag des Kapitals möglich) |
Laufende Kosten | Keine (Vertrag beendet) | Ja (Verwaltungskosten laufen meist reduziert weiter) | Ja (Verwaltungskosten laufen voll weiter) | Kostenfrei bei Verträgen > 5 Jahren, ansonsten max. 150,00 € Wechselgebühr; danach günstige Depotkonditionen * |
Renditechancen | Keine | Gering (Garantiekosten schmälern Rendite) | Gering bis moderat (vertragseigene Fondsauswahl meist eingeschränkt) | Höheres Renditepotenzial (flexible ETF-Anlage , marktabhängig, keine Beitragsgarantie) |
Mögliche Einordnung | Nur im Ausnahmefall sinnvoll | Strategische Warteposition bis zum Reformstart 2027 | Sinnvoll bei temporären Liquiditätsengpässen | Eine zukunftsorientierte Option für renditestarken Vermögensaufbau |
* Vorbehaltlich der finalen gesetzlichen Verordnungen zum Reformstart und den individuellen Vertragsbedingungen des abgebenden Anbieters.
Wer im Jahr 2026 über die Kostenstrukturen oder die Wertentwicklung des eigenen Riester-Vertrags nachdenkt, zieht möglicherweise eine Kündigung in Betracht. Ein voreiliger Ausstieg sollte jedoch genau abgewogen werden, da das Altersvorsorge-Reformgesetz, das im Mai 2026 den Bundesrat passiert hat, neue gesetzliche Rahmenbedingungen schafft.
Ab dem 01.01.2027 wird die staatlich geförderte private Altersvorsorge in Deutschland grundlegend reformiert. Das Herzstück dieser Reform ist das neue Altersvorsorgedepot. Es wurde für Sparerinnen und Sparer geschaffen, die sich mehr Flexibilität und eine optimierte Renditeentwicklung für ihre private Vorsorge wünschen.
Verzicht auf die starre Beitragsgarantie: Im Gegensatz zu Riester entfällt beim neuen Altersvorsorgedepot die Pflicht der Anbieter, die eingezahlten Beiträge zu 100 % zu garantieren.
Mehr Rendite durch Aktienkraft: Anbieterinnen und Anbieter können das Kapital vollständig in breit gestreute ETFs investieren.
Bestandsschutz: Bestehende Riester-Verträge können ab 2027 nach den gesetzlichen Übergangsregelungen in ein solches Depot übertragen werden, ohne dass die bisher erhaltenen Zulagen verloren gehen.

Ab Januar 2027 startet die neue Generation der Altersvorsorge. Das bedeutet für Sie:
Bis zu 540 € staatliche Förderung pro Jahr. Auch Selbstständige sind erstmals förderberechtigt.
Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus
Bis zu 497 € Steuererstattung p. a.
Bestehende Riester-Verträge können übertragen werden
Das Altersvorsorgedepot bietet gleich zweifache Steuervorteile: Einzahlungen sind bis zu 1.800 € pro Jahr als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Bei der Auszahlung kann es dank Halbeinkünfteverfahren zu Steuervorteilen kommen.
Tragen Sie sich jetzt kostenlos auf unserer Warteliste ein. Sie erhalten eine Nachricht, sobald das Altersvorsorgedepot startet. Anlagen in Wertpapieren unterliegen Kursschwankungen.
Ja, eine Kündigung der Riester-Rente ist unter Einhaltung der vertraglichen Fristen (in der Regel drei Monate zum Quartalsende) zu jedem Zeitpunkt möglich. Da eine vorzeitig ausgezahlte Riester-Rente per Gesetz als förderschädlich eingestuft wird, entstehen bei einer Kündigung Kosten, die den Rückkaufswert minimieren. Besser wäre die Prüfung einer Beitragsfreistellung oder den ab 2027 möglichen Übertrag in das neue Altersvorsorgedepot.
Ein pauschaler Betrag lässt sich nicht nennen, da der Rückkaufswert individuell berechnet wird. Er entspricht dem aktuellen Vertragsguthaben abzüglich aller seitens der ZfA zurückgeforderten Zulagen, der Steuervorteile sowie eventueller Stornogebühren des Anbieters. Die Abzüge sind in den meisten Fällen erheblich. Wie genau sich diese Verluste zusammensetzen und was am Ende übrig bleibt, veranschaulicht unsere konkrete Beispielrechnung zur schädlichen Verwendung.
Eine klassische Auszahlung zur freien Verfügung ist in der Regel nicht ohne die Rückzahlung der Förderung möglich. Die Kosten und Verluste entstehen immer, wenn man sich die Riester-Rente vorab auszahlen lassen möchte. Es besteht jedoch eine Ausnahme: Soll beispielsweise eine Immobilie finanziert werden, kann das Geld aus der Riester-Rente hierfür durch eine Umwandlung aufgewendet werden. Der Staat sieht das in diesem Fall nicht als „förderschädlich“ an, sofern die Immobilie dazu dient, im Alter mietfrei leben zu können. Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel zum Wohn-Riester.
Ab dem 01.01.2027 bietet das neue Altersvorsorgedepot eine flexible Alternative: Anstatt zu kündigen, können Sparerinnen und Sparer ihr Riester-Guthaben einfach übertragen. Dank des gesetzlichen Bestandsschutzes bleiben die staatlichen Zulagen erhalten. Ohne Beitragsgarantie lässt sich das Kapital flexibler in ETFs anlegen, um potenziell höhere Renditechancen zu nutzen.
© 2026 Raisin SE, Berlin