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Zuletzt aktualisiert: 27. April 2026

Das Renteneintrittsalter in Deutschland

Wann der Renteneintritt möglich ist und wer früher in Rente gehen kann

Das Wichtigste in Kürze

  • Aktuelles Renteneintrittsalter: Die gesetzliche Regelaltersgrenze liegt in Deutschland je nach Geburtsjahrgang zwischen 65 und 67 Jahren. Für alle ab 1964 Geborenen gilt ein reguläres Renteneintrittsalter von 67 Jahren.

  • Weitere Bedingungen für den Renteneintritt: Neben dem Alter beeinflussen die Anzahl der Beitragsjahre und mögliche Sonderregelungen, wie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder die Erwerbsminderungsrente, den Rentenbeginn.

  • Frühestes Renteneintrittsalter: Eine Rente nach 45 Jahren ist abschlagsfrei möglich, während bei 35 Beitragsjahren Abschläge von 0,30 % pro Monat anfallen können. Wer eine Frührente plant, kann die Auswirkungen der Rentenminderung berücksichtigen.

Wie hoch ist das aktuelle Renteneintrittsalter in Deutschland?

Das aktuelle Renteneintrittsalter in Deutschland richtet sich nach den eingezahlten Beiträgen in die gesetzliche Rentenkasse und dem Geburtsjahr. Für alle, die ab 1964 geboren wurden, gilt ein reguläres Renteneintrittsalter von 67 Jahren. Das bedeutet, dass der Jahrgang 1964 ab dem Jahr 2031 die gesetzliche Altersrente beziehen kann. Wer früher geboren wurde, kann noch vor dem 67. Lebensjahr regulär in den Ruhestand eintreten. 

Ursprünglich lag die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren. Für Versicherte, die vor 1947 geboren wurden, war der reguläre Renteneintritt mit 65 Jahren möglich. Mit der Rentenreform wurde die gesetzliche Altersgrenze schrittweise angehoben.

Tabelle zum Renteneintrittsalter in Deutschland: Welches Geburtsjahr darf wann in Rente?

Die folgende Tabelle zeigt das Renteneintrittsalter für die jeweiligen Geburtsjahrgänge in Deutschland. Sie veranschaulicht, wie sich das Renteneintrittsalter je nach Geburtsjahr entwickelt hat und welche Jahrgänge bereits von der schrittweisen Anhebung betroffen sind.

Geburtsjahrgang

Regelaltersgrenze

bis 1946

65 Jahre

1947

65 Jahre, 1 Monat

1948

65 Jahre, 2 Monate

1949

65 Jahre, 3 Monate

1950

65 Jahre, 4 Monate

1951

65 Jahre, 5 Monate

1952

65 Jahre, 6 Monate

1953

65 Jahre, 7 Monate

1954

65 Jahre, 8 Monate

1955

65 Jahre, 9 Monate

1956

65 Jahre, 10 Monate

1957

65 Jahre, 11 Monate

1958

66 Jahre

1959

66 Jahre, 2 Monate

1960

66 Jahre, 4 Monate

1961

66 Jahre, 6 Monate

1962

66 Jahre, 8 Monate

1963

66 Jahre, 10 Monate

ab 1964

67 Jahre

(Stand: 2026)

Die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters betrifft alle Versicherten, die nach 1947 geboren wurden. Für den Jahrgang 1947 wurde das Renteneintrittsalter um einen Monat auf 65 Jahre und 1 Monat angehoben. In den darauffolgenden Jahren stieg die Altersgrenze weiter um jeweils einen zusätzlichen Monat pro Jahrgang an. 

Für Versicherte, die 1958 geboren wurden, lag die Regelaltersgrenze für die gesetzliche Altersrente dementsprechend bereits bei 66 Jahren. Ab dem Geburtsjahr 1959 wurde die Anhebung beschleunigt: Die Altersgrenze erhöhte sich nun um jeweils zwei Monate pro Jahrgang, sodass für 1964 Geborene der Rentenbeginn mit 67 Lebensjahren möglich ist.

Warum wurde die Regelaltersgrenze angehoben?

Die Regelaltersgrenze wurde angehoben, um die langfristige Finanzierbarkeit der Rentenversicherung sicherzustellen. Ein zentraler Faktor ist die steigende Lebenserwartung: Während Rentenbezieher früher durchschnittlich wenige Jahre nach Renteneintritt lebten, beziehen sie heute über einen deutlich längeren Zeitraum Leistungen aus der Rentenversicherung.

Gleichzeitig verändert sich die demografische Struktur in Deutschland. Durch den Rückgang der Geburtenrate gibt es weniger Erwerbstätige, die mit ihren Beiträgen die laufenden Rentenzahlungen finanzieren. Ohne die Anhebung des Renteneintrittsalters würde das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern weiter sinken, was die Nachhaltigkeit des Rentensystems gefährden könnte.

Zusätzlich trägt die Anpassung an ein höheres Rentenalter dazu bei, dass ältere Arbeitnehmer länger im Berufsleben bleiben und ihre Erwerbsbeteiligung steigt. Dies kann die gesetzliche Rentenkasse entlasten und dem Fachkräftemangel entgegenwirken.

Welche Jahrgänge dürfen vor 67 Jahren in Rente gehen?

Versicherte haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, bereits vor der Regelaltersgrenze in Rente zu gehen. Entscheidend sind dabei die Anzahl der Beitragsjahre und bestimmte Sonderregelungen. Das früheste Renteneintrittsalter ist dabei vom Geburtsjahrgang abhängig. Eine Frührente nach 35 Beitragsjahren ist ebenfalls möglich, jedoch mit dauerhaften Abschlägen verbunden. Zudem gibt es drei Sonderregelungen:

  1. Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Versicherte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 können unter bestimmten Bedingungen vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Die reguläre Altersgrenze für schwerbehinderte Menschen liegt zwei Jahre unter der Regelaltersgrenze. Wer noch früher in den Ruhestand geht, kann mit Abschlägen von bis zu 10,80% rechnen. Voraussetzung für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen sind mindestens 35 Beitragsjahre.

  2. Erwerbsminderungsrente: Eine Person, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen ihre volle Arbeitsfähigkeit verloren hat oder diese lediglich eingeschränkt ausüben kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Das Renteneintrittsalter wird hierbei durch den Gesundheitszustand und die verbleibende Erwerbsfähigkeit bestimmt, anstatt an feste Jahrgänge gekoppelt zu sein. 

  3. Langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: Wer 1964 oder später geboren wurde und eine Mindestversicherungszeit von 25 Jahren mit ständigen Arbeiten unter Tage – das heißt unter der Erdoberfläche in Bergwerken – erfüllt hat, kann bereits mit dem 62. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen.

Tabelle: Rente nach 45 Jahren – Abschlagsfrei in den Ruhestand

Versicherte, die mindestens 45 Beitragsjahre erreicht haben, können vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen, ohne Abschläge hinzunehmen. Diese Regelung gilt für besonders langjährig Versicherte. Die folgende Tabelle zeigt, ab welchem Geburtsjahr eine Rente nach 45 Jahren ohne Abschläge möglich ist:

Geburtsjahrgang

Frühestes Renteneintrittsalter ohne Abschläge

1952

63 Jahre

1953

63 Jahre, 2 Monate

1954

63 Jahre, 4 Monate

1955

63 Jahre, 6 Monate

1956

63 Jahre, 8 Monate

1957

63 Jahre, 10 Monate

1958

64 Jahre

1959

64 Jahre, 2 Monate

1960

64 Jahre, 4 Monate

1961

64 Jahre, 6 Monate

1962

64 Jahre, 8 Monate

1963

64 Jahre, 10 Monate

ab 1964

65 Jahre

(Stand: 2026)

Bisher konnten besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren bereits mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Diese Möglichkeit besteht weiterhin, jedoch wurde das früheste Renteneintrittsalter für nachfolgende Jahrgänge schrittweise angehoben. Für ab 1964 Geborene liegt der früheste abschlagsfreie Renteneintritt bei 65 Jahren.

Rente nach 35 Jahren – Früher in Rente mit Abschlägen

Versicherte, die mindestens 35 Beitragsjahre erreicht haben, können mit der Rente nach 35 Jahren vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen. Im Gegensatz zur Rente nach 45 Jahren nehmen Versicherte hier jedoch Abschläge in Kauf.

Für jeden Monat, den der Renteneintritt vor der Altersgrenze liegt, reduziert sich die Rente um 0,30 %. Wer beispielsweise vier Jahre vorzeitig in den Ruhestand geht, kann mit einer dauerhaften Rentenkürzung von 14,40 % rechnen.

Beispiel

Angenommen, eine versicherte Person hat Anspruch auf eine Regelaltersrente von 1.800 € monatlich. Er entscheidet sich jedoch, vier Jahre vor dem Beginn des gesetzlichen Rentenalters in den Ruhestand zu gehen.

Die Rentenminderung bei einem vorzeitigen Renteneintritt ergibt sich durch den gesetzlich festgelegten Abschlag von 0,30 % pro Monat. Liegt der Rentenbeginn 48 Monate vor der Regelaltersgrenze, beträgt der Abschlag 14,40 % (48 Monate × 0,30 %). Daraus ergibt sich für das Beispiel:

  • Monatliche Rentenminderung: 1.800€ x 14,40 % = 259,20

  • Neue monatliche Rente: 1.800€ - 259,20€ = 1.540,80

  • Jährliche Renteneinbuße: 259,20€ x 12 Monate = 3.110,40

  • Langfristige Einbuße über 20 Jahre: 3.110,40€ x 20 Jahre = 62.208

Das Beispiel zeigt, dass sich die Abschläge auf die monatlichen Rentenzahlungen auswirken. Zudem bleiben diese Kürzungen lebenslang bestehen, sodass sich über die Jahre eine erhebliche finanzielle Differenz ergibt.

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Flexibler Renteneintritt: Arbeiten trotz Rente

Der Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand kann flexibel gestaltet werden. Viele Rentnerinnen und Renter entscheiden sich dafür, nach dem Erreichen des Rentenalters weiterhin zu arbeiten – sei es, um ihre finanzielle Situation zu verbessern oder um aktiv zu bleiben. Es gibt verschiedene Modelle, die es ermöglichen, Rente und Arbeit zu kombinieren. 

Eine Möglichkeit ist die Teilrente, bei der ein Teil der Altersrente bezogen wird, während weiterhin ein Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit erzielt werden kann. Alternativ besteht die Möglichkeit, nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten. In beiden Fällen sind Hinzuverdienste unbegrenzt möglich (die Minijob-Grenze für beitragsfreies Einkommen liegt 2026 bei 603 € monatlich) und die Rente kann erhöht werden.

Aktivrente:

Seit dem 1. Januar 2026 ermöglicht das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter ("Aktivrente") einen monatlichen Steuerfreibetrag von $2.000$ € auf das Arbeitseinkommen für Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Dieser Punkt ist für Pensionierte im Jahr 2026 die wichtigste Neuerung beim Thema "Arbeiten trotz Rente".

Teilrente: Kombination aus Arbeit und Rente

Die Teilrente ermöglicht es, schrittweise in den Ruhestand zu wechseln, indem ein Teil der Rente ausgezahlt wird, während weiterhin Einkommen aus Arbeit erzielt wird. Wer sich für eine Teilrente vor der Regelaltersgrenze entscheidet, nimmt zugleich die Rentenabschläge von 0,30 % pro Monat vor dem regulären Renteneintritt in Kauf. Entscheiden sich Versicherte dazu, die Teilrente erst ab der Regelaltersgrenze zu nehmen, entfällt der Abschlag und die volle Rente bleibt erhalten.

Versicherte können zwischen 10,00 % und 99,99 % ihrer Altersrente als Teilrente beziehen und gleichzeitig berufstätig bleiben. Begrenzungen für den Hinzuverdienst bei der Altersrente fielen 2023 weg, unabhängig davon, ob eine Teilrente oder Vollrente bezogen wird. Damit können Versicherte unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rentenzahlung gekürzt wird.

Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus

Wer im Rentenalter weiterarbeitet, profitiert von einem zusätzlichen Einkommen und kann gleichzeitig seine spätere Rente erhöhen. Hiervon lassen sich mehrere Vorteile ableiten:

  • Erhöhung der Rente: Für jeden Monat, den der Renteneintritt hinausgeschoben wird, steigt die Rente um 0,50 %. Wer beispielsweise ein Jahr länger arbeitet, erhält dadurch 6,00% mehr Rente.

  • Weitere Beitragszahlungen: Es können weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt werden, was die Rentenansprüche zusätzlich erhöht.

  • Wegfall der Begrenzung für den Hinzuverdienst: Durch den Ausschluss dieser Grenze kann neben der vollen Altersrente beliebig viel hinzuverdient werden – ohne Kürzung der Rente. Zusätzlich profitieren Sie seit dem 1. Januar 2026 von der Aktivrente: Sofern Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, bleibt Ihr Arbeitslohn aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bis zu einem Betrag von 2.000 € monatlich steuerfrei.

  • Weitere Rentenansprüche durch Beschäftigung: Wer weiterarbeitet, bleibt sozialversicherungspflichtig und baut dadurch zusätzliche Rentenansprüche auf.

  • Vermeidung von Abschlägen: Durch späteren Renteneintritt werden vorzeitige Rentenabschläge vermieden.

 

Vor dem Renteneintrittsalter für das Alter vorsorgen

Die gesetzliche Rente bildet für viele Menschen die Grundlage der Altersvorsorge. Wer sich bereits vor dem Renteneintrittsalter mit seiner finanziellen Situation auseinandersetzt und gezielt vorsorgt, kann mögliche Rentenlücken der gesetzlichen Rente reduzieren und von mehr Flexibilität im Alter profitieren. Es gibt zwei Möglichkeiten, die Altersvorsorge zu ergänzen: 

  1. Es können durch freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse zusätzliche Rentenansprüche erworben oder Rentenabschläge ausgeglichen werden. 

  2. Eine private Altersvorsorge eröffnet die Möglichkeit, zusätzliches Kapital für den Ruhestand aufzubauen und von weiteren Einkommensquellen zu profitieren.

Freiwillige Einzahlungen in die Rentenkasse

Wer zusätzlich für den Ruhestand vorsorgen möchte, kann durch freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung seine Rentenansprüche erhöhen. Diese Möglichkeit steht Versicherten offen, die Rentenlücken reduzieren oder ihre Altersrente gezielt aufbessern möchten.

Freiwillige Einzahlungen können beispielsweise für Selbstständige, Freiberufler oder Personen mit längeren Zeiten ohne Pflichtbeiträge vorteilhaft sein. Durch zusätzliche Beiträge kann sich die spätere Rente erhöhen. Versicherte, die vorzeitig in den Ruhestand gehen möchten, können durch freiwillige Einzahlungen Rentenabzüge ausgleichen. Die Höhe der Einzahlung richtet sich dabei nach den fehlenden Beitragsmonaten und kann individuell berechnet werden. Eine weitere Möglichkeit ist der Kauf von Rentenpunkten, um die Rentenhöhe gezielt zu steigern. Je mehr Entgeltpunkte erworben werden, desto höher fällt die spätere Rente aus.

Zusätzlich bieten freiwillige Einzahlungen einen steuerlichen Vorteil, da sie als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können. Die Beiträge sind vollständig absetzbar, wobei ein Höchstbetrag von 30.826€ für Ledige und 61.652€ für zusammen Veranlagte gilt (Stand: 2026). Besonders für Besserverdiener kann dies attraktiv sein, da durch den Steuerabzug das zu versteuernde Einkommen sinkt, was die Steuerlast reduziert und gleichzeitig die spätere Altersrente erhöht.

Private Altersvorsorge

Eine private Altersvorsorge kann helfen, die Lücke der gesetzlichen Rente zu reduzieren und zusätzliche finanzielle Freiheit im Alter zu schaffen. Je früher mit der Vorsorge begonnen wird, desto größer ist das Potenzial für eine höhere Kapitalbasis.

Betriebliche Altersvorsorge und private Rentenversicherung

Eine Möglichkeit der zusätzlichen Altersvorsorge ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Arbeitnehmende können über den Arbeitgeber Beiträge in eine Rentenversicherung einzahlen, oft mit steuerlichen Vorteilen und Arbeitgeberzuschüssen. Neben der bAV bieten private Rentenversicherungen eine lebenslange Auszahlung und können flexibel gestaltet werden. Je nach Tarif kann zwischen einer monatlichen Rentenzahlung oder einer Einmalzahlung zum Renteneintritt gewählt werden. Zudem gibt es unterschiedliche Modelle, wie klassische Rentenversicherungen mit festen Leistungen oder fondsgebundene Varianten, die höhere Renditechancen bieten, jedoch mit Kursschwankungen verbunden sind.

Kapitalmarktbasierte Altersvorsorge

Wer höhere Renditechancen nutzen möchte, kann über kapitalmarktbasierte Anlagen wie ETFsAktien oder Fonds langfristig Vermögen aufbauen. Diese Anlageformen unterliegen jedoch Marktschwankungen und können das Potenzial für eine höhere Rendite bieten. Besonders über lange Zeiträume kann sich eine breit gestreute Kapitalanlage positiv auf die Altersvorsorge auswirken.

Wer langfristig investieren möchte, kann mit einem ETF-Sparplan regelmäßig feste Beträge in ETFs anlegen und so Vermögen vor dem Erreichen des Renteneintrittsalters aufbauen. Für Anlegerinnen und Anleger, die eine professionelle Anlagestrategie bevorzugen, bietet die digitale Vermögensverwaltung von Raisin die Möglichkeit, in ein breit gestreutes Portfolio zu investieren. Dabei stehen vorkonfigurierte ETF-Portfolios zur Verfügung, die auf unterschiedliche Anlageziele und Risikoneigungen abgestimmt sind.

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Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen oder zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß § 2 StBerG befähigten Person.