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Zuletzt aktualisiert: 21. Oktober 2026

Tagesgeldkonto mit Prämie

Vergleich von Tagesgeldern mit und ohne Bonus

Tagesgelder von Raisin

Das Wichtigste in Kürze

  • Tagesgeld: Auf einem Tagesgeldkonto wird Geld ohne bestimmte Laufzeit zu einem variablen Zinssatz angelegt. Sparerinnen und Sparer können jederzeit auf ihr Geld zugreifen, das Konto jedoch nicht für den täglichen Zahlungsverkehr nutzen.

  • Bonus: Bei Tagesgeld mit Prämie gewährt die Bank oder der Anbieter einen Bonus für das Tagesgeldkonto. Das kann eine Zuzahlung zur Kontoeröffnung oder ein Zinsbonus für die ersten Monate sein.

  • Voraussetzung: Eine Prämie zum Eröffnen eines Tagesgeldkontos ist oftmals an Bedingungen geknüpft. Das kann beispielsweise ein bestimmter Mindestanlagebetrag, eine Mindestlaufzeit oder der Status als echter Neukunde sein.

Was bedeutet Tagesgeld mit Prämie?

Bei Tagesgeld mit Prämie handelt es sich um ein normales Tagesgeldkonto, auf das neben der regulären Verzinsung zusätzlich ein Bonus gewährt wird. Diese Prämie kann sich an neue oder bestehende Anlegerinnen und Anleger richten.

Wer sich auf die Suche nach der richtigen Bank oder dem richtigen Anbieter für ein neues Tagesgeldkonto begibt, kann bestimmte Vorgehensweisen für sich nutzen. Viele, die zusätzlich zu den Zinsen für Tagesgeld eine Prämie erhalten möchten, lassen oft wichtige Vertragsdetails, wie die langfristige Stabilität der Zinsen, außer Acht. Schnell passiert es, dass eine attraktive Prämie zum Vertragsabschluss beiträgt – dabei gilt der Zinssatz beispielsweise nur im ersten Monat.

Genauso ist es möglich, dass Banken und Anbieter bei ihren Angeboten den Zinssatz der Prämie bewerben und so im direkten Vergleich auf den ersten Plätzen stehen. Die eigentliche Verzinsung des Geldes ohne Prämie würde deutlich schlechter abschneiden. Raisin verzichtet auf derartige Lockangebote. In unserem Tagesgeldvergleich finden Sie stets den aktuell geltenden Zins und profitieren von nachhaltig attraktiven Tagesgeldzinsen.

Banken nutzen solche Angebote meist zur Neukundengewinnung. Für Sparerinnen und Sparer ist es wichtig, genau nachzurechnen, ob ein kurzfristiger Bonus einen eventuell niedrigeren Dauerzins aufwiegt. Zum Beispiel bieten einige Banken für drei bis sechs Monate einen überdurchschnittlich hohen Zinssatz für Ihr Tagesgeld. Oft sinkt der Zinssatz nach dieser Phase auf unter 1 % p. a. Als Kundin oder Kunde von Raisin profitieren Sie von einer Auswahl aus über einem Dutzend Tagesgeldprodukten, die aktuell (Stand: Oktober 2026) bei über 2 % p. a. liegen.

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Welche Prämien gibt es beim Tagesgeld?

Prämien und Boni können je nach Bank oder Anbieter unterschiedlich ausfallen. Das sind die gängigsten Angebote für Neukunden:

  • Startguthaben (einmalige Geldprämie zur Eröffnung)

  • Cashback (Barauszahlung)

  • Einkaufsgutschein

  • Höherer Zinssatz (Aktionszins) für eine bestimmte Laufzeit, zum Beispiel für die ersten 3 Monate

Auch Bestandskunden können von Prämien profitieren:

  • Einkaufsgutschein

  • Einmalige Bonuszahlung (z. B. durch „Kunden werben Kunden“-Programme)

  • Höherer Zinssatz (solange die Bonusaktion läuft)

Wer erhält einen Bonus beim Tagesgeld?

Einen Bonus oder Aktionszins beim Tagesgeld sichern sich in der Regel nur Neukunden. Doch wer zählt eigentlich dazu? Meist setzen Banken voraus, dass Sie in den vergangenen 6 bis 12 Monaten kein Konto bei dem jeweiligen Institut geführt haben.

Besondere Vorsicht gilt bei Bankengruppen: Gehören mehrere Marken zum selben Mutterkonzern, gelten Sie bei einer Neueröffnung oft nicht mehr als Neukunde, wenn Sie bei einer Schwesterbank bereits ein Konto besitzen. Prüfen Sie die Aktionsbedingungen daher genau, sonst gehen Sie trotz Kontoeröffnung bei der Prämie leer aus.

Sind Prämien für Tagesgeldkonten zu versteuern?

Grundsätzlich sind Prämien für die Eröffnung eines Tagesgeldkontos zu versteuern. Hierbei muss jedoch zwischen der Art der Prämie unterschieden werden:

  1. Zinsbonus: Ein zeitlich begrenzter, höherer Zinssatz zählt zu den regulären Kapitalerträgen. Diese unterliegen der Abgeltungsteuer, können aber über den Freistellungsauftrag (Sparerpauschbetrag) steuerfrei gestellt werden.

  2.  Geld- und Sachprämien: Der ausgezahlte Bonus (wie ein Startguthaben) und auch Sachprämien werden zu den „sonstigen Einkünften“ gezählt und unterliegen dem persönlichen Steuersatz.

Die Freigrenze für sonstige Einkünfte liegt bei 1.000 € pro Kalenderjahr. Sobald die sonstigen Einkünfte 1.000 € im Jahr erreichen oder überschreiten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, da es sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag handelt.

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Sichern Sie sich den entscheidenden Vorteil:

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Hinweise zur Datenverarbeitung, Personalisierung und zur Newsletter-Nutzungsanalyse finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen. Sie können sich jederzeit über den Abmelde-Link im Newsletter wieder abmelden.

Welche Vor- und Nachteile bietet ein Tagesgeldkonto mit Prämie?

+ Bonus wird zusätzlich zu den Zinsen gewährt

+ Prämie steht zur freien Verfügung (Geld/Gutschein)

– Häufig sind Prämien Lockangebote (die Zinsen fallen dann bereits nach kurzer Zeit)

– Prämien stehen häufig nur Neukundinnen und -kunden zur Verfügung und sind an strenge Bedingungen (z.B. Mindestanlage) geknüpft

 

Bei Raisin profitieren Sie von nachhaltig attraktiven Zinsen – transparent, verlässlich und ganz ohne kurzlebige Lockangebote für Neukunden.

Welche Bank bei Raisin aktuell lukrative Zinsen aufs Tagesgeld bietet, zeigt Ihnen unser Tagesgeldrechner in Sekundenschnelle: Geben Sie einfach Ihren Anlagebetrag ein und vergleichen Sie die besten Konditionen direkt auf einen Blick.

Ihr Vorteil: Über Raisin erhalten Sie unkompliziert Zugang zu Partnerbanken aus Deutschland und Europa, deren Zinsen oft spürbar über dem Niveau der Hausbanken und -Sparkassen liegen.

Auch für Ihre Sicherheit ist gesorgt: Sämtliche Einlagen inklusive Zinsgewinnen sind über die europaweit harmonisierte gesetzliche Einlagensicherung bis zu 100.000 € je Bank und Kundin beziehungsweise Kunde abgesichert.

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Lohnen sich Tagesgeldkonten mit Prämien?

Eine Prämie klingt im ersten Moment verlockend und verspricht einen Vorteil. Ob sie sich allerdings wirklich lohnt, hängt von den Rahmenbedingungen ab. In der Regel handelt es sich um eine einmalige Tagesgeldprämie für die Kontoeröffnung. Der Bonus ist zeitlich begrenzt. Erhält man beispielsweise für die ersten drei Monate einen festgelegten Zinssatz, kann es sein, dass die Verzinsung nach Ablauf der Prämienzeit unter das Niveau von anderen Angeboten sinkt. Auf lange Sicht hätten dann mit einem anderen Tagesgeldkonto ohne Prämie mehr Zinsen erzielt werden können.

Ein kurzes Rechenbeispiel zeigt den Unterschied (Anlagebetrag: 10.000 € für 1 Jahr)

Angebot

Zinssatz

Startprämie

Zinsertrag

Gesamtertrag nach 1 Jahr

Bank A

1,50 % p. a.

50 €

150 €

200 €

Bank B

3,50 % p. a.

0 €

350 €

350 €

Fazit: Trotz der 50,00 € Prämie bei Bank A erzielen Sie bei Bank B ohne Bonus am Ende 150,00 € mehr Rendite.

Deshalb kann es wichtig sein, beim Vergleich der verschiedenen Tagesgeldangebote alle Konditionen zu berücksichtigen und nicht nur nach der Prämie zu urteilen. Ein Bonus auf Tagesgeld kann sich durchaus lohnen, wenn die Bank oder der Anbieter, bei dem Sie Ihr Tagesgeldkonto eröffnen, auch nach der Prämie weiterhin stabile und attraktive Zinsen bietet.

So können Sie einfach und bequem Geld anlegen

1. Registrieren und identifizieren

Eröffnen Sie Ihr kostenloses Raisin-Konto schnell und einfach über das PostIdent- oder VideoIdent-Verfahren. Nach erfolgreicher Überprüfung können Sie auf all unsere Spar- und Investmentprodukte zugreifen.

2. Angebot wählen

Wählen Sie aus unseren Festgeldern, Tagesgeldern sowie den Investment- und Altersvorsorgeprodukten das für Sie passende Angebot aus.

3. Geld überweisen

Überweisen Sie den gewünschten Anlagebetrag auf Ihr Raisin-Konto oder erteilen Sie eine Einzugsermächtigung. Über unser Onlinebanking haben Sie jederzeit die volle Kontrolle.

Häufig gestellte Fragen zum Tagesgeld mit Prämie

Eine Kombi-Prämie verbindet zwei verschiedene Anreize miteinander: Sparerinnen und Sparer erhalten bei der Kontoeröffnung sowohl eine einmalige Prämie (wie ein Startguthaben oder einen Gutschein) als auch einen zeitlich begrenzten Aktionszins für die ersten Monate. Solche Angebote sind allerdings häufig an besondere Bedingungen geknüpft – etwa einen Mindestanlagebetrag oder das Erfüllen strenger Kriterien für Neukundinnen und Neukunden.

Einen Bonus oder Aktionszins sichern sich in der Regel nur Neukunden. Meist setzen Banken voraus, dass Sie in den vergangenen 6 bis 12 Monaten kein Konto bei dem jeweiligen Institut geführt haben. Gehören mehrere Marken zu einer übergeordneten Bankengruppe, gelten Sie bei einer Neueröffnung zudem oft nicht mehr als Neukunde, wenn Sie bei einer Schwesterbank bereits ein Konto besitzen.

Achtung vor SCHUFA-Fallen beim Zinshopping: Manche Banken zahlen Boni nur, wenn das Tagesgeld an ein neues Girokonto gekoppelt ist. Die Eröffnung mehrerer Girokonten in kurzer Zeit kann Ihren SCHUFA-Score spürbar verschlechtern, da Banken hier Bonitätsprüfungen durchführen und Dispokredite erfassen.

Der Unterschied zu Raisin: Die Eröffnung reiner Tagesgeldkonten, wie über die Raisin-Plattform, läuft ausschließlich auf Guthabenbasis. Sie erfordert keinen SCHUFA-Eintrag und hat keinen negativen Einfluss auf Ihre Bonität.

Nach dem Aktionszeitraum fällt der vorübergehend erhöhte Aktionszins automatisch auf den regulären Standardzins (Basiszins) der Bank zurück. Dieser liegt bei vielen Lockangeboten deutlich unter dem Marktdurchschnitt. Dadurch sinkt Ihre Rendite nach den ersten Monaten spürbar, weshalb Sie vor der Entscheidung immer den langfristigen Zins im Vergleich zur Prämie durchrechnen sollten.

Ja, Prämien für Tagesgeldkonten sind grundsätzlich steuerpflichtig. Wie die Versteuerung erfolgt, hängt jedoch von der Art der Prämie ab. Ein zeitlich begrenzter Zinsbonus zählt zu den regulären Kapitalerträgen und unterliegt der Abgeltungsteuer von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Einmalige Geld- oder Sachprämien fallen hingegen unter die „sonstigen Einkünfte“ und werden mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.

Der steuerliche Unterschied liegt in der rechtlichen Einordnung der Prämie.

  • Zinsboni: Zinsaufschläge gelten als Kapitalerträge. Sie werden mit der Abgeltungsteuer (25 %) versteuert, können jedoch über Ihren Freistellungsauftrag (Sparerpauschbetrag) steuerfrei gestellt werden.

  • Einmalzahlungen (z. B. Startguthaben): Direkt ausgezahlte Geldprämien oder Gutscheine zählen zu den sonstigen Einkünften (§ 22 Nr. 3 EStG). Für diese Einkünfte gilt eine Freigrenze von 1.000 € pro Kalenderjahr (Stand: 2026). Bleiben Ihre sonstigen Einkünfte insgesamt unter dieser Grenze, fällt keine Steuer an. Wird die Grenze von 1.000 € jedoch erreicht oder überschritten, ist der gesamte Betrag mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern.

Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen oder zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß § 2 StBerG befähigten Person.

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  • Nina Doll
    Autorin: Nina Doll

    Freelance Content Writerin

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