Der Altersvorsorgedepot-Rechner zeigt anhand Ihrer Angaben, wie eigene Beiträge, mögliche Zulagen und feste Berechnungsannahmen zusammenwirken können. So erhalten Sie eine erste Orientierung, welche geschätzte monatliche Auszahlung sich aus dem berechneten Kapital ergeben könnte. Das Ergebnis ist eine Modellrechnung, keine Prognose und keine persönliche Empfehlung.
Bei einem Eigenbeitrag von 1.800 € im Jahr kann die Grundzulage bis zu 540 € betragen. Voraussetzung sind unter anderem die Zulageberechtigung und ein Mindesteigenbeitrag.
Für kindergeldberechtigte Kinder kann ein zulageberechtigter Elternteil bis zu 300 € Kinderzulage pro Kind und Jahr erhalten. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen und der Eigenbeitrag.
Der Rechner verwendet feste Annahmen. Wertpapiere unterliegen Kursschwankungen, deshalb können die tatsächlichen Ergebnisse von der Berechnung abweichen.
Geben Sie Ihren Monatsbeitrag, Ihr Alter und Ihr Einkommen ein. Sie sehen sofort, wie hoch Ihre staatliche Förderung ausfällt und welche Zusatzrente im Alter möglich ist.
Private Altersvorsorge lässt sich selten auf einen einzelnen Betrag reduzieren. Entscheidend ist, wie lange Sie einzahlen, welche Förderung in Betracht kommt und unter welchen Annahmen das angesparte Kapital später ausgezahlt wird. Der Rechner bündelt diese Faktoren in einer Modellrechnung und macht die zugrunde liegenden Annahmen über „Details anzeigen“ sichtbar.
Er kann Ihre persönliche Förderberechtigung, Steuerlast oder die Bedingungen eines konkreten Vertrags nicht verbindlich feststellen. Prüfen Sie diese Fragen deshalb vor einem Vertragsabschluss anhand Ihrer individuellen Situation und der jeweiligen Produktunterlagen.
Das Altersvorsorgedepot ist eine neue Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge, die ab dem Jahr 2027 zur Verfügung stehen soll. Es ermöglicht Ihnen, Ihre eigenen Beiträge sowie die staatlichen Zulagen direkt am Kapitalmarkt anzulegen. Sie können beispielsweise in breit gestreute ETFs oder Investmentfonds investieren, um langfristig Vermögen für Ihren Ruhestand aufzubauen.
Im Gegensatz zu älteren Modellen wie der Riester-Rente verzichtet das Altersvorsorgedepot auf eine verpflichtende Beitragsgarantie. Das bedeutet, dass Ihre Anlagen den üblichen Kursschwankungen unterliegen und der Wert Ihres Portfolios steigen, aber auch fallen kann. Durch diese Struktur erhalten Anlegerinnen und Anleger die Möglichkeit, die langfristigen Renditechancen der Märkte flexibler für ihre finanzielle Zukunft zu nutzen.
Die Grundzulage ist beitragsproportional aufgebaut. Für die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr beträgt sie 50 Cent je eingezahltem Euro, für weitere Einzahlungen von 361 € bis 1.800 € sind es 25 Cent je Euro. Wer 1.800 € selbst einzahlt und die Voraussetzungen erfüllt, kann damit bis zu 540 € Grundzulage erhalten. Für die Grundzulage ist unter anderem ein jährlicher Eigenbeitrag von mindestens 120 € erforderlich.
Bei Kindern kann ein zulageberechtigter Elternteil zusätzlich bis zu 300 € Kinderzulage pro Kind und Jahr erhalten. Die volle Kinderzulage wird bereits ab einem Gesamteigenbeitrag von insgesamt 300 € im Jahr für alle kindergeldberechtigten Kinder erreicht. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welchem Elternteil die Zulage zugeordnet wird, richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.
Die Tabelle zeigt ausschließlich die jährliche Förderlogik bei einem Eigenbeitrag von 300 €. Sie ist kein Ersatz für Ihr individuelles Rechnerergebnis. Steuerliche Vorteile, der Einmalbonus für Personen unter 25 Jahren und Besonderheiten bei Elternpaaren sind nicht eingerechnet.
1 | 300 € | 150 € | 300 € | 750 € |
2 | 300 € | 150 € | 600 € | 1.050 € |
3 | 300 € | 150 € | 900 € | 1.350 € |
Die Rechner-Integration berücksichtigt Zulagen als jährliche Gutschrift und Reinvestition zum Jahresende. Deshalb dürfen aus dieser Übersicht keine Endkapitalwerte oder Auszahlungsbeträge abgeleitet werden.
Damit Ergebnisse vergleichbar bleiben, arbeitet der Rechner nicht mit einer frei wählbaren Wertentwicklung. Für die modellhafte Berechnung des Altersvorsorgedepots und der Digitalen Vermögensverwaltung (Risikoklasse 100) wird eine einheitliche Musterannahme von bis zu 7,4 % p. a. nach Kosten zugrunde gelegt. Diese Modellrechnung dient ausschließlich Veranschaulichungszwecken und stellt keine Renditezusage oder Prognose dar. Ihre Beiträge fließen monatlich ein; mögliche Zulagen werden zum Jahresende gutgeschrieben und wieder angelegt.
Für die Auszahlungsphase setzt der Rechner ein Rentenalter von 67 Jahren voraus. Das bis dahin berechnete Kapital wird anschließend gleichmäßig über 216 Monate verteilt, was 18 Jahren bis zum Alter von 85 Jahren entspricht. Während dieser Zeit rechnet das Modell nicht mit einer weiteren Wertentwicklung. Die angezeigte monatliche Auszahlung ist deshalb eine Schätzung auf Basis fester Annahmen und keine zugesagte Rentenzahlung.
Die tatsächliche Entwicklung kann davon deutlich abweichen. Marktentwicklung, Kosten, persönliche Steuer- und Abgabensituation sowie Änderungen der Rechtslage beeinflussen, wie sich ein Vertrag langfristig entwickelt.
Sie können Beiträge und Zulageansprüche als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt prüft dabei, ob der Sonderausgabenabzug gegenüber der Zulagengewährung günstiger ist. Der Rechner bildet diesen möglichen steuerlichen Vorteil vereinfacht ab. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bleiben in der Berechnung unberücksichtigt.
Leistungen aus geförderten Beiträgen, Zulagen und den darauf entfallenden Erträgen unterliegen in der Auszahlungsphase grundsätzlich der nachgelagerten Besteuerung. Für Leistungen aus nicht geförderten Beiträgen gelten abweichende Regeln. Der Rechner behandelt auch diese Steuerwirkung als Schätzung und nicht als verbindliche Steuerberechnung.
Der Rechner stellt die Modellwerte des Altersvorsorgedepots einer Anlage in der Digitalen Vermögensverwaltung mit Risikoklasse 100 gegenüber. Dabei nutzt er für beide Seiten dieselbe Wertentwicklungsannahme nach Kosten. Unterschiede ergeben sich in der Modellrechnung aus Förderung, Steuerannahmen und der vorgesehenen Auszahlungslogik.
Ein solcher Vergleich kann bei der Einordnung helfen, ersetzt jedoch keine Entscheidung für oder gegen eine Anlageform. Berücksichtigen Sie neben der Rechnung auch Ihre Ziele, Ihre Risikobereitschaft, Ihren Bedarf an Flexibilität und die konkreten Vertragsbedingungen.
Risikohinweis: Jede Anlage am Kapitalmarkt ist mit Chancen und Risiken behaftet. Der Kurs der Anlagen kann steigen oder fallen. Im äußersten Fall kann es zu einem vollständigen Verlust des angelegten Betrages kommen. Alle ausführlichen Informationen können Sie unter Risikohinweise nachlesen.
Für vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossene Riester-Verträge gilt Bestandsschutz. Ein Wechsel in einen neuen Altersvorsorgevertrag ist grundsätzlich möglich, ohne dass die bisherige Förderung allein deswegen zurückzuzahlen ist. Je nach Vertrag können dabei jedoch Wechsel-, Abschluss- oder Vertriebskosten entstehen.
Bevor Sie handeln, lohnt sich ein genauer Blick auf Garantien, Kosten und Förderwirkungen Ihres bestehenden Vertrags. Eine Modellrechnung kann diese Prüfung vorbereiten, jedoch nicht ersetzen.
Sichern Sie sich den entscheidenden Vorteil:
Nein. Der Rechner arbeitet mit festen Vorgaben für die Modellrechnung. Dazu gehört eine einheitlich angenommene Wertentwicklung von bis zu 7,4 % p. a. nach Kosten. Dies ist ein rein hypothetischer Wert zur Veranschaulichung und stellt keine Renditezusage oder Prognose dar.
Bei einem Eigenbeitrag von 1.800 € im Jahr kann die Grundzulage bis zu 540 € betragen. Es gelten die gesetzlichen Voraussetzungen, einschließlich Zulageberechtigung und Mindesteigenbeitrag.
Ein zulageberechtigter Elternteil kann bis zu 300 € Kinderzulage je kindergeldberechtigtem Kind und Jahr erhalten. Ab einem Gesamteigenbeitrag von 300 € im Jahr ist die Kinderzulage für alle berechtigten Kinder rechnerisch ausgeschöpft.
Nein. Sie ist eine unverbindliche Schätzung. Das Ergebnis hängt von den festgelegten Annahmen ab; tatsächliche Werte können deutlich abweichen.
Ein Wechsel in einen neuen Altersvorsorgevertrag ist grundsätzlich möglich. Prüfen Sie zuvor die Bedingungen Ihres bestehenden Vertrags sowie mögliche Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten.

Ab Januar 2027 startet die neue Generation der Altersvorsorge. Das bedeutet für Sie:
Bis zu 540 € staatliche Förderung pro Jahr. Auch Selbstständige sind erstmals förderberechtigt.
Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus
Bis zu 497 € Steuererstattung p. a.
Bestehende Riester-Verträge können übertragen werden
Das Altersvorsorgedepot bietet gleich zweifache Steuervorteile: Einzahlungen sind bis zu 1.800 € pro Jahr als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Bei der Auszahlung kann es dank Halbeinkünfteverfahren zu Steuervorteilen kommen.
Tragen Sie sich jetzt kostenlos auf unserer Warteliste ein. Sie erhalten eine Nachricht, sobald das Altersvorsorgedepot startet. Anlagen in Wertpapieren unterliegen Kursschwankungen.
Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen oder zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß § 2 StBerG befähigten Person.
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