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Zuletzt aktualisiert: 27. Juli 2026

Der Rechner zur Riester-Rente

Berechnen Sie Ihr Rentenkapital, die staatliche Förderung sowie Ihre persönliche Zusatzrente

Die lebenslange monatliche Riester-Rente basiert auf dem angesparten Kapital und den vereinbarten Konditionen bei Rentenbeginn. Mit einem Riester-Rechner können verschiedene Szenarien simuliert werden, um die potenzielle Rentenhöhe einzuschätzen. Bei der klassischen Riester-Rente sind die eingezahlten Eigenbeiträge sowie die staatlichen Zulagen zu Beginn der Auszahlungsphase durch die gesetzliche Beitragsgarantie geschützt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kapitalaufbau steuern: Der Kapitalaufbau wird von verschiedenen Faktoren wie Eigenbeiträgen, staatlichen Zulagen, Kosten und der Laufzeit bestimmt.

  • Förderung sichern: Voraussetzung für den Erhalt der vollen staatlichen Zulagen ist, dass inklusive der Zulagen mindestens 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens in den Vertrag fließen (Mindesteigenbeitrag).

  • Altersvorsorgedepot: Ab dem 01.01.2027 löst das neue, kapitalmarktbasierte Altersvorsorgedepot die klassische Riester-Rente ab.

Wodurch wird die Rentenhöhe bei der Riester-Rente bestimmt?

Wer mit einem Rentenrechner die künftige Zusatzrente kalkuliert, sollte vor allem die folgenden fünf Kernfaktoren berücksichtigen:

  1. Individuelle Riesterbeiträge: Der persönliche Eigenaufwand steuert die Höhe der staatlichen Förderung.

  2. Staatliche Zulagen (Riesterförderung): Die finanzielle Unterstützung durch den Staat (Grundzulage und ggf. Kinderzulage) erhöht den Rentenbetrag.

  3. Rendite und Zinseszins: Wer das Kapital in der Ansparphase breit gestreut anlegt (etwa über fondsgebundene Verträge), nutzt langfristige Renditechancen am Kapitalmarkt. 

  4. Verwaltungskosten: Die Gebührenstruktur des Anbieters kann die Nettorendite schmälern.

  5. Die Laufzeit : Je höher die Anzahl der Jahre ist, in denen der Anlagebetrag am Kapitalmarkt arbeiten kann, desto mehr kann sich der Rentenbetrag erhöhen.

Neben diesen Hauptfaktoren bestimmen auch das Geburtsjahr und das Renteneintrittsalter die Verrentung. Bereits kleine Optimierungen beim Eigenbeitrag können das Endguthaben durch den Zinseszinseffekt langfristig deutlich erhöhen.

Wie können sich die einzelnen Faktoren auswirken?

Um die Dynamik eines Riestervertrags zu verstehen, betrachten wir die Faktoren zunächst anhand konkreter Rechenbeispiele. Danach spielen wir drei Beispielsituationen durch, in denen wir die Faktoren miteinander verzahnen.

Investitionen & Eigenbetrag

Der monatliche Anlagebetrag ist das Fundament der privaten Altersvorsorge. Je mehr eingezahlt wird, desto höher fällt die spätere Nettorente aus. Gehen wir vereinfacht von einer Sparphase von 40 Jahren, ohne Berücksichtigung von Zinsen, Kosten oder Zulagen, aus:

  • Bei einem Eigenbeitrag von 100 € monatlich summiert sich das Kapital auf 48.000 €.

  • Werden monatlich 150 € investiert, steigt der Betrag auf 72.000 €.

  • Bei 200 € monatlichen Altersvorsorgebeiträgen wird ein reiner Einzahlungswert von 96.000 € erreicht.

Gut zu wissen: Die Höhe der privaten Vorsorge sollte sich stets an der zu erwartenden gesetzlichen Rente orientieren. Dabei kann ein Renten-Rechner dazu genutzt werden, um herauszufinden, wie hoch die Rente in etwa sein wird. Er kann ebenfalls zur Ermittlung der Rentenlücke dienen.

Als Richtwert gilt: Das gesetzliche Rentenniveau (Standardrentenniveau) vor Steuern liegt aktuell bei rund 48 %. Dies beschreibt jedoch die Rente nach 45 Jahren Einzahlung auf Basis eines durchschnittlichen Einkommens. Um den tatsächlichen Anspruch zu ermitteln, hilft die persönliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung.Viele Sparerinnen und Sparer nutzen ein privates Altersvorsorgedepot oder einen ETF-Rürup-Vertrag, um eine mögliche Rentenlücke zu schließen.

ETF Rürup

  • Beiträge bis zu 30.826 € pro Jahr zu 100 % steuerlich absetzbar
  • Renditechancen am Kapitalmarkt durch professionell verwaltete Portfolios
  • Nachgelagerte Besteuerung mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz
  • Lebenslange Rente garantiert 
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Altersvorsorgedepot

  • Bis zu 540 € staatliche Zulage pro Jahr + Steuererstattung für Ihre Beiträge
  • Steuerfreie Erträge in der Ansparphase auf bis zu 6.840 € pro Jahr

  • Halbeinkünfteverfahren bei Einmalauszahlung ungeförderter Beiträge
  • Flexible Auszahlung statt starrer Rente
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Zulagen (Riester-Förderung)

Sofern eine gesetzliche Rentenversicherung oder alternativ eine mittelbare Förderberechtigung vorliegt und ausreichende Einzahlungen geleistet werden, können verschiedene staatliche Zulagen gewährt werden. Um die volle staatliche Altersvorsorgezulage zu erhalten, ist der Mindesteigenbeitrag zu erbringen. Dieser entspricht 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens, beträgt jedoch maximal 2.100 € abzüglich der Zulagen. Der absolute Mindestbetrag liegt beim sogenannten Sockelbeitrag von 60 € pro Jahr. Diese Rahmenbedingungen entsprechen den aktuellen gesetzlichen Vorgaben für die Riester-Förderung. Die Berechnungen dienen als unverbindliche Modellbeispiele.

Berechnung für eine Laufzeit von 40 Jahren:

  • Grundzulage: Über die gesamte Laufzeit hinweg können insgesamt bis zu 7.000 € (175 € pro Sparjahr) an staatlichen Zulagen gewährt werden.

  • Kinderzulage für Altfälle: Für ein vor 2008 geborenes Kind, das beim Abschluss 13 Jahre alt ist, fließen bis zum Ende des Kindergeldbezugs (maximal bis zum 25. Lebensjahr) bis zu 2.220 € in den Vertrag.

  • Kinderzulage für Neufälle: Bei Familienzuwachs während der Laufzeit durch die Geburt eines Kindes nach 2008 können zusätzliche staatliche Zulagen von bis zu 300 € jährlich gewährt werden. Bei vollen 25 Jahren Kindergeldberechtigung entspricht das einer Kinderzulage von 7.500 € pro Kind. Bei zwei Kindern verdoppelt sich diese Summe auf 15.000 €.

  • Berufseinsteigerbonus: Junge Sparerinnen und Sparer unter 25 Jahren profitieren beim Abschluss von einmalig 200 € extra.

Werden beispielsweise monatlich 200 € eingezahlt und die Grundzulage sowie eine Kinderzulage von insgesamt 7.500 € gewährt, kann sich das Rentenkapital allein durch Einzahlungen und Zulagen in dieser unverbindlichen Modellrechnung auf 110.500 € belaufen. Bei einem Renteneintritt mit 67 Jahren könnte dies zu einer voraussichtlichen, lebenslangen Zusatzrente von rund 221 € im Monat führen. Weitere Details erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema Riester-Zulagen.

Gut zu wissen: Soll exakt so viel in die Riester-Rente eingezahlt werden, wie auch von der Steuer abgesetzt werden kann? In diesem Fall werden vom gesetzlichen Höchstbetrag von 2.100 € alle zustehenden Zulagen abgezogen. Die Differenz stellt den rechnerischen jährlichen Eigenbeitrag dar. Wenn beispielsweise 175 € als Grundzulage und eine Kinderzulage von 300 € gewährt werden, verbleibt ein Betrag von 1.625 €. Dies entspricht einer monatlichen Einzahlung von rund 135 €.

Rendite & Anlagestruktur

Die potenziellen Renditen variieren je nach der gewählten Form der Altersvorsorge. Neben klassischen Banksparplänen, die über die gesetzliche Einlagensicherung geschützt sind (bis zu 100.000 € pro Kundin beziehungsweise Kunde und Bank), existieren fondsgebundene Riester-Verträge wie Fondspolicen und Fondssparpläne. Aufgrund der gesetzlichen Vorgabe, die eingezahlten Beiträge zum Renteneintritt zu 100 % nominal abzusichern, investierten Anbieter in der Vergangenheit große Teile des Kapitals in schwankungsarme, aber ertragsärmere Rentenpapiere. Diese regulatorische Sicherheitskomponente kann die langfristige Wertentwicklung im Vergleich zu einem freien, ungeförderten Wertpapierdepot ohne nominale Beitragsgarantien reduzieren.

Das neue Altersvorsorgedepot setzt genau an diesem Punkt an: Durch den bewussten Verzicht auf eine gesetzlich vorgeschriebene Beitragsgarantie bietet dieses Modell eine deutlich flexiblere Struktur für die private Vorsorge. Anlegerinnen und Anleger erhalten dadurch die Möglichkeit, einen weitaus größeren Teil ihres Kapitals in renditestärkere Anlageklassen wie kostengünstige ETFs oder Fonds zu investieren. Auf diese Weise verknüpft das Altersvorsorgedepot staatliche Förderungen mit den langfristigen Renditechancen der globalen Kapitalmärkte.

Warteliste: Das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot kommt

Warteliste: Altersvorsorgedepot

Ab Januar 2027 startet die neue Generation der Altersvorsorge. Das bedeutet für Sie: 

  • Bis zu 540 € staatliche Förderung pro Jahr. Auch Selbstständige sind erstmals förderberechtigt. 

  • Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus

  • Bis zu 497 € Steuererstattung p. a.

  • Bestehende Riester-Verträge können übertragen werden

Das Altersvorsorgedepot bietet gleich zweifache Steuervorteile: Einzahlungen sind bis zu 1.800 € pro Jahr als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Bei der Auszahlung kann es dank Halbeinkünfteverfahren zu Steuervorteilen kommen.

Tragen Sie sich jetzt kostenlos auf unserer Warteliste ein. Sie erhalten eine Nachricht, sobald das Altersvorsorgedepot startet. Anlagen in Wertpapieren unterliegen Kursschwankungen.

Kostenvergleich im Detail

Einige Fondssparpläne nutzen aktive Investmentfonds. Da hier ein Fondsmanagement die Auswahl trifft, sind die Kosten deutlich höher. Durchschnittlich kann man bei aktiven Investmentfonds mit Kosten von 2,26 % im Jahr rechnen. In der folgenden Tabelle vergleichen wir diese Kosten mit einem Riester-Sparplan mit passiven ETFs, dessen Gesamtkosten bei 0,9 % per annum liegen. Bei der Berechnung ziehen wir eine durchschnittliche Rendite von 5 % per annum bei einer Laufzeit von 40 Jahren (monatlicher Sparbeitrag 150 € zuzüglich Grundzulage von 175 € per annum) heran:

ZeitraumEndwert bei aktiven Investmentfonds (2,26 % Kosten per annum)Endwert bei passiven ETFs (0,9 % Kosten per annum)Differenz (Ihr Renditevorteil)

1. Jahr

2.003,31 €

2.018,16 €

+14,85 €

5. Jahr

10.563,98 €

10.944,69 €

+380,71 €

10. Jahr

22.610,23 €

24.300,77 €

+1.690,54 €

20. Jahr

52.010,68 €

60.489,26 €

+8.478,58 €

30. Jahr

90.240,56 €

114.380,86 €

+24.140,30 €

40. Jahr

139.951,48 €

194.635,77 €

+54.684,29 €

Risikohinweis: Dies ist eine hypothetische Modellrechnung zur Veranschaulichung von Kosteneffekten. Historische oder prognostizierte Renditen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Wertentwicklungen.

Ihr Wissensvorsprung für Tagesgeld, Festgeld und ETFs

Sichern Sie sich den entscheidenden Vorteil:

  • Zins-Alarm: Spitzenkonditionen für Tages- und Festgeld sofort im Posteingang.
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Hinweise zur Datenverarbeitung, Personalisierung und zur Newsletter-Nutzungsanalyse finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen. Sie können sich jederzeit über den Abmelde-Link im Newsletter wieder abmelden.

Laufzeit & Zinseszins

Die Laufzeit ist der stärkste Verbündete beim Vermögensaufbau. Während Einzahlungen und staatliche Zulagen linear wachsen, entwickelt sich die Rendite dank des Zinseszinseffekts exponentiell. Ein früher Einstieg, beispielsweise als junge Berufseinsteigerin oder junger Berufseinsteiger, bietet somit die Chance auf einen maximalen Hebel auf die spätere Zusatzrente.

Die obige Tabelle zeigt auf, wie stark sich der Zinseszinseffekt auf die Kosten auswirkt. Ein scheinbar kleiner Kostenunterschied von jährlich 1,36 % Punkten (2,26 % bei aktiven Fonds gegenüber 0,9 % bei passiven ETFs) wird über die Jahrzehnte gehebelt, wodurch die schlussendliche Auszahlungssumme deutlich beeinflusst werden kann.

Die Riester-Renten-Reform: Das Altersvorsorgedepot

Ab dem 01.01.2027 wird die private Altersvorsorge in Deutschland grundlegend modernisiert. Das neue Altersvorsorgedepot löst die klassische Riester-Rente ab. Ziel des neuen Modells ist es, Sparerinnen und Sparern höhere Renditechancen sowie mehr Flexibilität zu bieten. 

Die wichtigsten Vorteile des Altersvorsorgedepots im Überblick

  1. Keine feste Beitragsgarantie: Während alte Riesterverträge durch Garantieauflagen geregelt wurden, können Anlegerinnen und Anleger mit dem neuen Depot bis zu 100 % in globale Aktien-ETFs investieren. Das verbessert die langfristigen Renditechancen.
  2. Staatliche Förderung: Nach den aktuellen Regierungsentwürfen zum geplanten Altersvorsorgereformgesetz ist eine direkte Grundzulage von bis zu 540 € jährlich vorgesehen (geplant sind 50 % Förderung auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, 25 % auf die restlichen Beiträge bis 1.800 €).
  3. Doppelte Steuerentlastung (EET-Prinzip): Die Beiträge lassen sich nach dem aktuellen Entwurf des Altersvorsorgereformgesetzes mit bis zu 3.000 € pro Jahr als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Ab dem Jahr 2030 soll dieser Höchstbetrag auf bis zu 3.500 € steigen. Je nach persönlichem Steuersatz kann dies zu einer spürbaren jährlichen Steuererstattung führen. In der Ansparphase fallen zudem keinerlei Steuern auf Kursgewinne oder Dividenden an, da die jährliche Vorabpauschale entfällt.
  4. Bestandsschutz & Wechselrecht: Sofern bereits ein Riester-Vertrag abgeschlossen wurde, greift für diesen der gesetzliche Bestandsschutz. Der bestehende Vertrag kann somit unverändert fortgeführt werden. Nach aktuellen Plänen soll es voraussichtlich ab dem Jahr 2027 eine Wechselmöglichkeit geben: Angespartes Riester-Guthaben kann dann in das neue Altersvorsorgedepot übertragen werden, um Anlagen flexibler zu gestalten. Dieser Wechsel soll nach derzeitigem Stand des Gesetzgebungsverfahrens steuerfrei und ohne den Verlust Ihrer bisherigen staatlichen Zulagen, also förderunschädlich, erfolgen.
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Häufige Fragen zum Thema Riester-Renten-Rechner

Grundsätzlich ist die Riester-Rente als lebenslange Absicherung im Alter konzipiert. Eine vorzeitige Auszahlung des angesparten Kapitals während der Ansparphase ist jedoch prinzipiell möglich, unterscheidet sich aber rechtlich stark:

  • Förderschädliche Verwendung: Wenn das Guthaben einfach bar ausgezahlt wird, müssen sämtliche erhaltenen staatlichen Zulagen sowie die gewährten Steuervorteile zurückgezahlt werden. Zudem müssen die erzielten Gewinne mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden.

  • Förderunschädliche Verwendung: Soll das Kapital für die eigene Immobilienförderung (zum Beispiel Entnahme für den Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie im Rahmen von Wohn-Riester oder über das Wohnförderkonto) genutzt werden, bleibt die staatliche Förderung in vollem Umfang erhalten.

Detaillierte Informationen zu Fristen, Kosten und Sonderregelungen finden Sie in unserem umfassenden Ratgeber zum Thema Riester-Rente Auszahlung.

Ja, Leistungen aus einem Riester-Vertrag unterliegen in der Auszahlungsphase der sogenannten nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet: Während in der Ansparphase von erheblichen Steuervorteilen durch den Sonderausgabenabzug profitiert wird, muss die spätere Rente im Alter voll als steuerpflichtiges Einkommen versteuert werden.

  • Persönlicher Grenzsteuersatz: Die monatliche Auszahlung wird mit dem dann gültigen persönlichen Steuersatz versteuert. Da das Gesamteinkommen im Ruhestand meist niedriger ist als im Erwerbsleben, ist dieser Steuersatz im Alter in der Regel deutlich geringer als während der Erwerbsphase.

  • Besteuerung von Einmalauszahlungen: Zu Rentenbeginn können einmalig bis zu 30 % des angesparten Kapitals als Kapitalauszahlung ausgezahlt werden. Auch diese Summe unterliegt im Jahr der Auszahlung der vollen Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz.

  • Ertragsanteil versus Vollbesteuerung: Im Gegensatz zu privaten Rentenversicherungen, die oft nur mit dem günstigen Ertragsanteil besteuert werden, unterliegt die geförderte Riester-Rente der vollen Einkommensteuer.

Stirbt die Sparerin oder der Sparer in der Ansparphase, kann das Kapital förderunschädlich auf den Riester-Vertrag oder das neue Altersvorsorgedepot des Ehepartners übertragen werden. Wird das Geld hingegen an andere Erben bar ausgezahlt, müssen die erhaltenen staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Alle Details und gesetzlichen Fristen finden Sie in unserem Artikel Was passiert mit der Riester-Rente im Todesfall?.

Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen oder zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß § 2 StBerG befähigten Person.

Risikohinweis: Jede Anlage am Kapitalmarkt ist mit Chancen und Risiken behaftet. Der Kurs der Anlagen kann steigen oder fallen. Im äußersten Fall kann es zu einem vollständigen Verlust des angelegten Betrages kommen. Alle ausführlichen Informationen können Sie unter Risikohinweise nachlesen.