Unzufrieden mit Ihrem Riester-Anbieter? Sie können die Riester-Rente einfach wechseln.
Sie können die Beiträge für einen Riester einfach einstellen. Doch wenn Sie mit Ihrem Vertrag generell unzufrieden sind, bringt das nicht viel. Insbesondere, wenn Sie hohe Kosten zahlen – denn diese fallen auch bei einer Ruhestellung an. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Beiträge reduzieren.
Ein Wechsel kann bei hohen laufenden Kosten also sinnvoller sein als eine Kündigung. Denn ob ein Riester attraktive Renditen abwirft, hängt von den Kosten und der Beitragsgarantie ab. Durch letztere werden Riester-Verträge kaum noch wirtschaftlich. Denn die Fondsauswahl ist eingeschränkt und die Anlagestrategie konservativ. Eine zusätzliche Altersvorsorge ohne Beitragsgarantie können Sparer noch mit dem ETF Rürup finden.
Einen Riester zu wechseln ist einfach. Suchen Sie sich einen neuen Anbieter und schließen Sie einen neuen Vertrag ab. Der neue Anbieter kümmert sich um den Rest.
Zunächst sei erwähnt, dass es auch eine gute Idee sein kann. Vor allem dann, wenn Sie die Investitionen nur für kurze Zeit pausieren oder reduzieren. Bei vorübergehenden Engpässen kann das sogar sehr sinnvoll sein. Wir beziehen uns hier allein auf den Fall, dass Sie mit Ihrem Anbieter und seinen Konditionen unzufrieden sind.
Natürlich können Sie die Riester-Rente auch in dieser Situation dauerhaft pausieren oder reduzieren. Doch das würde an den entsprechenden Konditionen und der unzureichenden Zusammenarbeit mit dem Anbieter nicht viel ändern. Sie müssten weiterhin Kosten zahlen und sich mit dem Anbieter auseinandersetzen. Denn der wird auch weiterhin einmal im Jahr die laufenden Kosten einziehen.
Viele Sparer wissen das und denken darüber nach, ihre Rente dann einfach aufzulösen. Das Problem: Sie müssten alle erhaltenen staatlichen Zuschüsse zurückzahlen, womit die Investitionen der letzten Jahre sinnfrei wären. Ferner zahlen manche Anbieter die erzielte Rendite nicht mit aus. Auch diese wäre also verloren.
Wechseln Sie aber zu einem neuen Anbieter und zahlen Sie weiter wie bisher in die Riester-Rente ein, dann müssen Sie keine staatliche Förderung zurückzahlen. Sie können aber die Beitragsgarantie zum Rentenbeginn beim alten Anbieter verlieren.
Viele Riester-Renten sind mit hohen laufenden Kosten oder teuren aktiven Investmentprodukten verbunden.
Allein die Kosten von aktiven Investmentfonds können laufende Kosten von durchschnittlich 2,26 % im Jahr hervorrufen, die sich die Fondsmanager und Fondsgesellschaften in die Tasche stecken und die eingeschränkte Renditechance von Riester-Verträgen erheblich reduzieren.
Alternative Altersvorsorgeformen wie die Rürup-Rente von Raisin arbeiten ohne Beitragsgarantie mit freier ETF-Auswahl und niedrigen Kosten. ETF-Weltportfolios sind so schon ab 0,10 % p. a. zu haben. Mit diesen laufenden Fondskosten liegen die Effektivkosten des ETF Rürup üblicherweise unter 0,7 % jährlich.
Die staatlichen Zulagen bleiben Ihnen beim Anbieterwechsel erhalten. Sie können Ihr Riester-Konto mit dem zur Verfügung stehenden Vertragsvermögen in voller Höhe zum neuen Anbieter mitnehmen und dort weiter riestern, ohne sich etwas auszahlen zu lassen. Die Riester-Beitragsgarantie beim alten Anbieter können Sie allerdings nicht mitnehmen.
Der Wechsel läuft so ab.
Hinweis: Jeder Riester-Sparer hat das Recht, den Riester-Anbieter zu wechseln. Es kann sein, dass der neue Anbieter neben erneuten Abschlusskosten Hürden aufruft, was Ihr Guthaben und eine Mindestlaufzeit der neuen Riester-Rente betrifft oder den Wechsel und Kapitalübertrag nicht annehmen möchte. Informieren Sie sich beim neuen Anbieter dazu, bevor Sie die Riester-Rente effektiv wechseln.
Alternativ kann beim aktuellen Anbieter nichts mehr eingezahlt werden, ohne dass etwas ausgezahlt wird. Das trifft momentan auf jede vierte bis fünfte von 14,9 Millionen existenten Riester-Renten in Deutschland zu (Stand: 08/2026). Fachlich wird dies als Beitragsfreistellung der Riester-Rente bezeichnet. Diese ist sowohl vorübergehend im Pausenmodus als auch dauerhaft möglich. Die Entscheidung, ob die Riester-Rente bis zur wirklichen Rente ruhen gelassen wird oder ob nach ein paar Monaten wieder die Beitragszahlung aufgenommen wird, steht einem dabei frei.
Für die beitragsfreie Zeit erhalten Sparerinnen und Sparer keine staatlichen Zulagen, da der Staat nur aktive Einzahlungen fördert. Der Vorteil im Vergleich zur Kündigung ist, dass alle bisher gutgeschriebenen Förderungen und Steuervorteile im Vertrag erhalten bleiben.
Bei fondsgebundenen Riester-Verträgen nimmt das verbleibende Guthaben weiterhin an den Wertentwicklungen der Märkte teil.
Hinweis: Auch während der Beitragsfreistellung fallen weiterhin die Verwaltungskosten des Anbieters an, die das Guthaben mindern.

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Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus
Bis zu 497 € Steuererstattung p. a.
Bestehende Riester-Verträge können übertragen werden
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