StartseiteAltersvorsorgeRiester-RenteRiester-Rente wechseln

Zuletzt aktualisiert: 16. Dezember 2025

Riester-Rente wechseln: wie funktioniert der Wechsel problemlos?

Unzufrieden mit Ihrem Riester-Anbieter? Sie können die Riester-Rente einfach wechseln.

Das Wichtigste in Kürze

  • Riester-Ruhestellung oder Beiträge reduzieren: Sie können die Beiträge für einen Riester einfach einstellen. Doch wenn Sie mit Ihrem Vertrag generell unzufrieden sind, bringt das nicht viel. Insbesondere, wenn Sie hohe Kosten zahlen – denn diese fallen auch bei einer Ruhestellung an. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Beiträge reduzieren.

  • Riester-Rente und Rendite: Ein Wechsel kann bei hohen laufenden Kosten also sinnvoller sein als eine Kündigung. Denn ob ein Riester attraktive Renditen abwirft, hängt von den Kosten und der Beitragsgarantie ab. Durch letztere werden Riester-Verträge kaum noch wirtschaftlich. Denn die Fondsauswahl ist eingeschränkt und die Anlagestrategie konservativ. Eine zusätzliche Altersvorsorge ohne Beitragsgarantie können Sparer noch mit dem ETF Rürup finden.

  • Riester wechseln: Einen Riester zu wechseln ist einfach. Suchen Sie sich einen neuen Anbieter und schließen Sie einen neuen Vertrag ab. Der neue Anbieter kümmert sich um den Rest.

Ist es eine schlechte Idee, die Riester-Rente nur ruhen zu lassen oder zu reduzieren?

Zunächst sei erwähnt, dass es auch eine gute Idee sein kann. Vor allem dann, wenn Sie die Investitionen nur für kurze Zeit pausieren oder reduzieren. Bei vorübergehenden Engpässen kann das sogar sehr sinnvoll sein. Wir beziehen uns hier allein auf den Fall, dass Sie mit Ihrem Anbieter und seinen Konditionen unzufrieden sind.

Natürlich können Sie die Riester-Rente auch in dieser Situation dauerhaft pausieren oder reduzieren. Doch das würde an den entsprechenden Konditionen und der unzureichenden Zusammenarbeit mit dem Anbieter nicht viel ändern. Sie müssten weiterhin Kosten zahlen und sich mit dem Anbieter auseinandersetzen. Denn der wird auch weiterhin einmal im Jahr die laufenden Kosten einziehen.

Viele Sparer wissen das und denken darüber nach, ihre Rente dann einfach aufzulösen. Das Problem: Sie müssten alle erhaltenen staatlichen Zuschüsse zurückzahlen, womit die Investitionen der letzten Jahre sinnfrei wären. Ferner zahlen manche Anbieter die erzielte Rendite nicht mit aus. Auch diese wäre also verloren.

Wechseln Sie aber zu einem neuen Anbieter und zahlen Sie weiter wie bisher in die Riester-Rente ein, dann müssen Sie keine staatliche Förderung zurückzahlen. Sie können aber die Beitragsgarantie zum Rentenbeginn beim alten Anbieter verlieren.

Welche Kosten können die Rendite der Riester-Rente reduzieren?

Viele Riester-Renten sind mit hohen laufenden Kosten oder teuren aktiven Investmentprodukten verbunden.

Allein die Kosten von aktiven Investmentfonds können laufende Kosten von durchschnittlich 2,26 % im Jahr hervorrufen, die sich die Fondsmanager und Fondsgesellschaften in die Tasche stecken und die eingeschränkte Renditechance von Riester-Verträgen erheblich reduzieren.

Alternative Altersvorsorgeformen wie die Rürup-Rente von Raisin arbeiten ohne Beitragsgarantie mit freier ETF-Auswahl und niedrigen Kosten. ETF-Weltportfolios sind so schon ab 0,10 % p. a. zu haben. Mit diesen laufenden Fondskosten liegen die Effektivkosten des ETF Rürup üblicherweise unter 0,7 % jährlich.

Mehr zum ETF Rürup erfahren

Wie können Sie Ihre Riester-Rente wechseln und zu einem anderen Anbieter umziehen?

Die staatlichen Zulagen bleiben Ihnen beim Anbieterwechsel erhalten. Sie können Ihr Riester-Konto mit dem zur Verfügung stehenden Vertragsvermögen in voller Höhe zum neuen Anbieter mitnehmen und dort weiter riestern, ohne sich etwas auszahlen zu lassen. Die Riester-Beitragsgarantie beim alten Anbieter können Sie allerdings nicht mitnehmen.

Der Wechsel läuft so ab.

  1. Sie suchen sich einen neuen Anbieter, der den Wechsel annimmt und schließen dort eine neue Riester-Rente ab.
  2. Der Anbieter kümmert sich dann darum, das andere Geld zu transferieren und die andere Riester-Rente rechtens aufzulösen.
  3. Ferner kümmern sich beide Anbieter darum, die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu informieren, sodass die Zulagen ab sofort mit der neuen Riester-Rente verrechnet werden.
  4. Sie müssen nichts tun.

Hinweis: Jeder Riester-Sparer hat das Recht, den Riester-Anbieter zu wechseln. Es kann sein, dass der neue Anbieter neben erneuten Abschlusskosten Hürden aufruft, was Ihr Guthaben und eine Mindestlaufzeit der neuen Riester-Rente betrifft oder den Wechsel und Kapitalübertrag nicht annehmen möchte. Informieren Sie sich beim neuen Anbieter dazu, bevor Sie die Riester-Rente effektiv wechseln.

Riester-Rente wechseln zum neun Altersvorsorgedepot

Das Altersvorsorgedepot ist der offizielle Nachfolger der Riester-Rente. Bestehende Riester-Verträge können ab 2027 einfach ins Altersvorsorgedepot übertragen werden. Ihr gebildetes Vermögen im bisherigen Riester-Vertrag können Sie in das neue Altersvorsorgedepot mitnehmen. 
Warteliste: Das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot kommt

Warteliste: Altersvorsorgedepot

Ab Januar 2027 startet die neue Generation der Altersvorsorge. Das bedeutet für Sie: 

  • Bis zu 540 € staatliche Förderung pro Jahr. Auch Selbstständige sind erstmals förderberechtigt. 

  • Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus

  • Bis zu 497 € Steuererstattung p. a.

  • Bestehende Riester-Verträge können übertragen werden

Das Altersvorsorgedepot bietet gleich zweifache Steuervorteile: Einzahlungen sind bis zu 1.800 € pro Jahr als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Bei der Auszahlung kann es dank Halbeinkünfteverfahren zu Steuervorteilen kommen.

Tragen Sie sich jetzt kostenlos auf unserer Warteliste ein. Sie erhalten eine Nachricht, sobald das Altersvorsorgedepot startet. Anlagen in Wertpapieren unterliegen Kursschwankungen.