Ein Riester-Fondssparplan kombiniert staatliche Förderungen mit den Renditechancen der Kapitalmärkte. Kapitalanlagegesellschaften investieren die Beiträge in Aktienfonds, Rentenfonds und kostengünstige Indexfonds/ETFs.
Zum Ruhestandsbeginn greift die gesetzliche Beitragserhaltungsgarantie: Anlegerinnen und Anleger erhalten mindestens 100 % ihrer eingezahlten Eigenbeiträge sowie die staatlichen Zulagen garantiert zurück.
Neben der Grundzulage (bis zu 175 € p. a.) und Kinderzulage (bis zu 300 € p. a.) profitieren vor allem Gutverdienerinnen und Gutverdiener von spürbaren Steuervorteilen über den Sonderausgabenabzug.
Wer für den Ruhestand vorsorgen und vom Zinseszins profitieren möchte, dem bietet die Riester-Rente als Fondssparplan eine chancenreichere Alternative zur klassischen Riester-Rentenversicherung. Dieses Anlagemodell existiert seit 2002 und gewann insbesondere in Niedrigzinsphasen stark an Bedeutung, da herkömmliche Zinsprodukte kaum noch Erträge erwirtschafteten. Die eigenen Sparbeiträge und die staatliche Riesterförderung fließen dabei regelmäßig in Investmentfonds.
Der Einzahlungsmechanismus kombiniert die persönlichen Eigenbeiträge mit den staatlichen Zulagen. Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, zahlen Sparerinnen und Sparer in der Regel 4 % ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens als Eigenbeitrag ein – abzüglich der zustehenden Zulagen. Der Mindesteigenbeitrag liegt bei 60 € pro Jahr (Sockelbetrag), während der Höchstbetrag für die steuerliche Geltendmachung 2.100 € jährlich beträgt. Diese gebündelten Mittel fließen anschließend regelmäßig in die ausgewählten Investmentfonds.
Um die gesetzliche Garantie auf die eingezahlten Eigenbeiträge und Zulagen zum Renteneintritt abzusichern, arbeiten die Anbieter mit dynamischen Umschichtungsmodellen.
Junge Sparerinnen und Sparer: Zu Beginn der Anspardauer fließt der Großteil der Beiträge in chancenorientierte Aktienfonds.
Mit zunehmendem Alter: Gegen Ende der Ansparzeit schichten die Anbieter das Guthaben schrittweise in risikoärmere Anleihenfonds um, um erreichte Wertzuwächse vor Marktschwankungen an den Aktienmärkten zu schützen.
Der Unterschied zwischen einer festverzinsten Riester-Rentenversicherung und einem Riester-Fondssparplan kann über eine lange Laufzeit signifikant sein. Während klassische Verträge meist nur eine feste Verzinsung unterhalb der Inflation bieten, nutzt ein Fondssparplan die Renditechancen der Kapitalmärkte über den Zinseszinseffekt für den langfristigen Vermögensaufbau.
Beispielrechnung zur Veranschaulichung:
Anspardauer: 40 Jahre
Eigenbeitrag: 150,00 € monatlich
Grundzulage: 175,00 € jährlich
Monatliche Gesamtsparrate: 164,58 €
Kalkulierte Bruttorendite (vor Kosten): 5,00 % p. a.
1. Jahr | 1.975,00 € | 2.020,89 € |
5. Jahr | 9.875,00 € | 11.192,67 € |
10. Jahr | 19.750,00 € | 25.556,88 € |
20. Jahr | 39.500,00 € | 67.649,29 € |
30. Jahr | 59.250,00 € | 136.975,90 € |
40. Jahr | 79.000,00 € | 251.157,48 € |
* Illustrative Modellrechnung der Brutto-Wertentwicklung vor Abzug von Produkt- und Verwaltungskosten. Die tatsächliche Gesamtrendite hängt von Fondsauswahl, Kosten und Marktentwicklung ab. Aufgrund der gesetzlichen Beitragsgarantie schichten Anbieter bei Marktverlusten Guthaben in risikoarme, ertragsreichere oder verzinstere Anleihen um. Dieser Mechanismus kann das Renditepotenzial spürbar begrenzen. Wertpapierinvestitionen unterliegen Kapitalrisiken.
Durch den Zinseszinseffekt kann der Fondssparplan über 40 Jahre hinweg eine mehr als dreifach so hohe Brutto-Endsumme gegenüber den reinen Einzahlungen aufbauen. Anfallende Verwaltungs- und Produktkosten schmälern dieses Bruttoergebnis jedoch.
Ein wichtiger Aspekt des Modells ist die steuerliche Behandlung der Vorsorge. Während in der Ansparphase von steuerlichen Vorteilen wie dem Sonderausgabenabzug profitieren wird, greift im Alter die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet für Sparerinnen und Sparer, dass die späteren Rentenauszahlungen vollständig mit dem dann gültigen, persönlichen Steuersatz besteuert werden.
Beim Start in den Ruhestand ist zudem vertraglich genau geregelt, wie man das angesparte Guthaben erhält. Es besteht die Möglichkeit, sich maximal 30 % des Kapitals als einmaligen Betrag auszahlen zu lassen. Die verbleibenden 70 % fließen zwingend in eine lebenslange Rentenzahlung, die über einen Versicherungsvertrag abgewickelt wird.
Sichern Sie sich den entscheidenden Vorteil:
Der Kostenfaktor bestimmt maßgeblich, wie viel von der Fondsentwicklung auf dem Vertragsguthaben ankommt. Klassische Riester-Fondssparpläne setzen häufig auf aktiv gemanagte Misch- oder Aktienfonds. Moderne Verträge nutzen dagegen passive ETFs und Indexfonds.
Aktiv gemanagte Fonds: Das Fondsmanagement versucht durch gezielte Einzeltitelauswahl den Markt zu schlagen. Dies führt zu höheren laufenden Fondskosten (TER (Total Expense Ratio – Gesamtkostenquote) im Schnitt ca. 2,26 % p. a.) sowie möglichen Ausgabeaufschlägen.
Passive ETFs / Indexfonds: Diese bilden die Wertentwicklung eines Finanzindex (wie des MSCI World oder DAX) ab. Da kein aktives Management benötigt wird, liegen die reinen Produktkosten (TER) meist bei geringen 0,10 % bis 0,30 % p. a. Inklusive der Verwaltungskosten des Riester-Vertrags belaufen sich die Gesamtkosten (Effektivkosten) hier im Schnitt auf ca. 0,90 % p. a.
1. Jahr | 1.999,99 € | 2.012,54 € |
10. Jahr | 22.691,17 € | 24.363,08 € |
20. Jahr | 52.525,61 € | 61.048,15 € |
30. Jahr | 91.752,06 € | 116.287,25 € |
40. Jahr | 143.327,15 € | 199.464,37 € |
*Beispielrechnung zur Veranschaulichung des Kosteneffekts bei einer angenommenen Bruttorendite von 5,00 % p. a. (Nettorendite Aktiv: 2,74 % p. a.; Passiv: 4,10 % p. a.). Schlanke Gebührenstrukturen entlasten das Fondsguthaben spürbar. Im obigen Beispiel führt der Gesamtkostenunterschied von 1,36 % p. a. zu einem Ertragsplus von über 56.000 € zum Ruhestandsbeginn.
Bei der Auswahl eines Riester-Fondssparplans ist es wichtig, zwischen Vertrags- und Produktkosten zu unterscheiden. Vertragskosten umfassen Abschluss- und Vertriebskosten sowie die laufenden Verwaltungskosten des Anbieters. Produktkosten hingegen fallen direkt auf der Ebene der Investmentfonds an, beispielsweise in Form von Managementgebühren (TER). Beide Kostenarten reduzieren die effektive Rendite. Ein genauer Blick auf das Preis-Leistungs-Verhältnis kann dabei helfen, langfristig mehr aus den Einzahlungen herauszuholen.
Im Vergleich zum freien Vermögensaufbau über ein Wertpapierdepot bietet ein staatlich geförderter Riester-Vertrag ein gesetzlich verankertes Sicherheitsnetz.
Gesetzliche Beitragsgarantie: Nach § 1 AltZertG ist der Anbieter verpflichtet, zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens 100 % der eingezahlten Eigenbeiträge und erhaltenen Zulagen zur Verfügung zu stellen.
Pfändungsschutz: In der Ansparphase ist das geförderte Riester-Guthaben im Rahmen der gesetzlichen Grenzen vor dem Zugriff von Gläubigern sowie bei Bürgergeldbezug geschützt.
Insolvenzschutz und Einlagensicherung: Das in Wertpapieren investierte Fondskapital gilt rechtlich als Sondervermögen und bleibt im Insolvenzfall der Kapitalanlagegesellschaft oder Depotbank geschützt. Nicht investierte Beitragsguthaben oder Barbestände auf dem Verrechnungskonto sind im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung bis zu 100.000 € pro Anlegerin und Anleger sowie Bank geschützt.
Trotz der steuerlichen Vorteile und Garantien gibt es Aspekte, die Anlegerinnen und Anleger berücksichtigen sollten. Dazu zählen vor allem die eingeschränkte Flexibilität bis zum Renteneintritt sowie die Kostenstruktur, die die Gesamtrendite beeinflussen kann.
Eingeschränkte Flexibilität: Das Guthaben ist grundsätzlich bis zum Rentenbeginn gebunden. Eine vorzeitige förderschädliche Kündigung führt zur Rückforderung aller erhaltenen Zulagen und Steuervorteile.
Rückzug vieler Anbieter: Aufgrund der strikten 100%-Garantiepflicht und der damit verbundenen Umschichtungsrisiken haben viele Banken und Kapitalanlagegesellschaften das Neugeschäft für klassische Riester-Fondssparpläne eingestellt.
Garantiekosten mindern Renditechancen: Um die Beitragsgarantie einzuhalten, müssen Anbieter in Krisenzeiten oft zum denkbar schlechtesten Zeitpunkt von Aktien- in Anleihenfonds umschichten.
Die Basisrente, oft auch Rürup-Rente genannt, stellt besonders für Selbstständige sowie Gutverdienerinnen und Gutverdiener eine attraktive Lösung dar. Eine fondsgebundene Basisrente ohne Beitragsgarantie bietet höhere steuerliche Anreize kombiniert mit einer freien Fondsauswahl.
Darüber hinaus tritt mit den aktuellen Reformen im Bereich der privaten Altersvorsorge das geförderte Altersvorsorgedepot am 01. Januar 2027 in Kraft. Da dieses Modell auf den Zwang zu einer hundertprozentigen Garantie verzichtet, können Anlegerinnen und Anleger damit künftig flexibel in ETFs investieren.
Beitragsgarantie | Zwingend 100 % (kann die Renditechancen durch Umschichtungen einschränken) | Flexibel wählbar (0 %, 80 % oder 100 %) |
Maximale Grundzulage | Bis zu 175 € p. a. | Bis zu 540 € p. a. (über staatliches Matching) |
Förderberechtigung | Vorrangig rentenversicherungspflichtig Beschäftigte | Erweitert um Selbstständige und berufsständisch Versicherte |
Anlagefokus | Begrenzt durch Umschichtungs- und Sicherheitsmechanismen | Bis zu 100 % Anlage in Aktien und ETFs ohne Garantiepflicht möglich |
Auszahlungsphase | Mindestens 70 % Verrentungspflicht, maximal 30 % Einmalauszahlung | Flexible Auszahlung (inklusive zeitlich befristeter Auszahlpläne) |

Die Portfolios der digitalen Vermögensverwaltung investieren Ihr Vermögen breit gestreut. Das heißt für Sie, dass Sie mit nur einem Portfolio von den globalen Aktien- und Anleihenmärkten profitieren.
Dabei folgt unser Anlageteam einer Strategie, in die 50 Jahre führender Finanzforschung eingeflossen sind.
Ja, die Sparrate kann jederzeit flexibel angepasst oder der Vertrag komplett beitragsfrei gestellt werden, wenn sich die Lebenssituation ändert. Das bis dahin angesparte Fondskapital bleibt im Vertrag erhalten und nimmt weiterhin an der Wertentwicklung der Märkte teil. Auch ein Wechsel zu einem anderen Anbieter (Kapitalübertragung) ist gesetzlich möglich. Zu beachten ist dabei jedoch, dass hierfür meist Wechselgebühren beim bisherigen Anbieter anfallen und der neue Anbieter die gesetzliche Beitragsgarantie für das übertragene Kapital zu übernehmen hat.
Damit die Grund- und Kinderzulagen in jedem Beitragsjahr automatisch ausgezahlt werden, stellen Sparerinnen und Sparer beim Anbieter einen sogenannten Dauerzulagenantrag. Über diesen Bevollmächtigungsauftrag beantragt das Institut die einem zustehenden Zulagen automatisch jährlich bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZFA). Verändern sich das Gehalt oder die Zahl der kindergeldberechtigten Kinder, sollten die Daten aktualisiert werden, um stets die maximale Förderung auszuschöpfen.
Verstirbt eine Sparerin oder ein Sparer in der Ansparphase, kann das bisher gebildete Guthaben ohne Verlust der Förderung auf einen bestehenden oder neuen Riester-Vertrag der Ehepartnerin beziehungsweise des Ehepartners übertragen werden. Wird das Kapital hingegen an sonstige Erben ausgezahlt, gilt dies als förderschädliche Verwendung: Sämtliche erhaltenen staatlichen Zulagen sowie Steuervorteile sind an den Staat zurückzuzahlen. In der späteren Auszahlungsphase hängt die Absicherung von einer vereinbarten Rentengarantiezeit oder Hinterbliebenenleistung ab.
Risikohinweis: Jede Anlage am Kapitalmarkt ist mit Chancen und Risiken behaftet. Der Kurs der Anlagen kann steigen oder fallen. Im äußersten Fall kann es zu einem vollständigen Verlust des angelegten Betrages kommen. Alle ausführlichen Informationen können Sie unter Risikohinweise nachlesen.
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