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Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026

Riester-Förderung: So profitieren Sie von Zulagen und Steuervorteilen

Was sind Riester-Zulagen, wie funktioniert die staatliche Förderung und wer kann davon profitieren?

Das Wichtigste in Kürze

  • Riester-Förderung: Besonders Familien mit Kindern und Geringverdienende profitieren von staatlichen Riester-Zulagen und Steuervorteilen. Wer zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 €.

  • Zulagenberechtigung: Förderfähig sind Personen, die pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, sowie Beamtinnen und Beamte, Soldatinnen und Soldaten, Auszubildende, Erziehende, Arbeitslosengeld I-Empfangende sowie Ehepartnerinnen und Ehepartner von Riester-Sparenden.

  • Zulagenberechnung: Die staatlichen Riester-Zulagen sind feste Beträge (175 € Grundzulage plus Kinderzulagen). Um die volle Förderung zu erhalten, sollte der Gesamtbeitrag aus Eigenleistung und Zulagen 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens entsprechen (Stand: 2026).

Riester-Förderung: Was ist das?

Die Riester-Förderung ist ein staatliches Modell zur Unterstützung der privaten Altersvorsorge. Sie kombiniert direkte staatliche Zuschüsse, sogenannte Riester-Zulagen, mit steuerlichen Vorteilen. Sparerinnen und Sparer erhalten die Förderung, wenn sie in einen zertifizierten Riester-Vertrag einzahlen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Beiträge zur Riester-Rente können zudem steuerlich geltend gemacht werden.

Die Kriterien für die Zertifizierung solcher Altersvorsorgeverträge sind im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, kurz AltZertG, geregelt. Strenge Vorgaben gewährleisten, dass Anbieter wie Versicherungen, Banken oder Kapitalverwaltungsgesellschaften vertraglich festgelegte Standards einhalten. Ob klassische Banksparpläne, Rentenversicherungen oder Fondssparpläne: Die Palette der zertifizierten Produktformen ist breit gefächert.

Welche steuerlichen Vorteile bietet die Riester-Rente?

Durch die Förderung können Riester-Sparende von steuerlichen Vorteilen profitieren. Sparerinnen und Sparer können Beiträge zur Riester-Rente inklusive der erhaltenen Zulagen bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 € pro Person als Sonderausgaben absetzen. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren sind bis zu 4.200 € möglich, sofern beide Ehepartnerinnen und Ehepartner unmittelbar zulageberechtigt sind und in eigene Verträge einzahlen (Stand 2026).

Dazu nutzen Sparerinnen und Sparer die Anlage AV, wenn sie ihre Steuererklärung ausfüllen. Der Sonderausgabenabzug senkt das zu versteuernde Einkommen. Wie stark sich dies steuerlich auswirkt, hängt vom individuellen Steuersatz ab.

Im Rahmen der Einkommensteuererklärung erfolgt zudem eine sogenannte Günstigerprüfung. Dabei vergleicht das Finanzamt die erhaltenen Zulagen mit dem möglichen Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug. Übersteigt die Steuerersparnis die Zulagen, wird die Differenz erstattet. Liegen die Zulagen höher, bleibt es bei der bereits gewährten staatlichen Förderung.

Wie funktioniert die Zulage bei der Riester-Rente?

Die Riester-Zulage ist ein fester Bestandteil der staatlichen Förderung und unterstützt Sparende beim Aufbau ihrer Altersvorsorge. Wer einen förderfähigen Riester-Vertrag abschließt und regelmäßig Beiträge einzahlt, erhält jährlich staatliche Zuschüsse. Ob Sparerinnen und Sparer die Zulagen in voller Höhe erhalten, hängt vom eingezahlten Eigenbeitrag ab. Die Anzahl der Kinder bestimmt dabei den maximalen Zulagenanspruch. Um die Förderung zu erhalten, erbringen Sparerinnen und Sparer jährlich einen Mindesteigenbeitrag und stellen den Zulagenantrag.

Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf die Riester-Zulagen?

Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, zahlen Sparerinnen und Sparer jährlich 4 % ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens in den Vertrag ein,  maximal jedoch 2.100 € pro Jahr inklusive Zulagen. Nach Abzug der zustehenden Zulagen verbleibt der Mindesteigenbeitrag. Dieser liegt bei mindestens 60 € pro Jahr (Stand: 2026). 

Wer die staatliche Riester-Förderung erhält im Überblick:

  • Pflichtversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Wer pflichtversichert in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Zulagen.

  • Weitere Berufsgruppen: Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Berufs- und Zeitsoldatinnen sowie -soldaten, Auszubildende und Erziehende sind ebenfalls unmittelbar zulageberechtigt.

  • Personen mit Anspruch auf ALG I: Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I erhalten die Förderung, da während dieser Zeit in der Regel Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden.

  • Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld oder Personen ohne Pflichtversicherung: Wer Bürgergeld bezieht und arbeitsuchend gemeldet ist, ist unmittelbar zulageberechtigt. Hier reicht die Einzahlung des Sockelbeitrags von 60 € pro Jahr für die volle Grundzulage von 175€ aus (Stand: 2026). Ohne eine eigene Pflichtversicherung ist eine mittelbare Förderung über eine zulagenberechtigte Ehepartnerin oder einen zulagenberechtigten Ehepartner möglich.

  • Sparerinnen und Sparer mit geringem Einkommen: Da die Grundzulage ein Festbetrag ist, fällt der Förderanteil bei kleinerem Einkommen besonders hoch aus. Wer im Ruhestand eine Grundsicherung bezieht, profitiert zudem von Freibeträgen: Bis zu 100 € monatlich bleibt die Riester-Rente anrechnungsfrei. Übersteigende Beträge bleiben zu 30 % anrechnungsfrei, höchstens jedoch bis zu 281,50 € pro Monat (50 % der Regelbedarfsstufe 1 im Jahr 2026).

Welche Zulagen gibt es bei der Riester-Rente?

Zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung fördert der Staat die Riester-Rente in Form von Zuschüssen, Steuervorteilen und weiteren Boni. Diese staatlichen Zulagen bei Riester unterscheiden sich in:

  • Grundzulage

  • Kinderzulage

  • Berufseinsteigerbonus

Der Staat zahlt die Zulagen nur aus, wenn eine Zulagenberechtigung vorliegt. Sparende sollten zudem beachten, dass die Zulagen bei der Steuerersparnis abgezogen werden.

Riester-Rente-Grundzulage

Sparende erhalten für jedes Jahr, in dem sie Beiträge zahlen, die Grundzulage für Riester vom Staat. Voraussetzung für die volle Grundzulage ist, dass der Gesamtbeitrag (Eigenbeitrag plus Zulagen) mindestens 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens entspricht. Ist dies erfüllt, erhalten Sparerinnen und Sparer die maximale Riester-Zulage: Seit 2018 beträgt diese 175 € pro Person und Jahr (Stand: 2026).

Wenn Sparerinnen und Sparer in einem Beitragsjahr mehr oder weniger als den Mindesteigenbeitrag von 4% des eigenen Einkommens aus dem Vorjahr einzahlen, ergeben sich Änderungen bei der Riester-Grundzulage. Liegt der Beitrag unter den 4%, erhalten die Sparenden lediglich die anteilige Grundzulage (Stand: 2026). Zusätzliche Einzahlungen können die spätere Rentenzahlung erhöhen. Die Grundzulage der Riester-Rente bleibt dabei unverändert.

Kinderzulage für Riester-Sparende

Zusätzlich zur Grundzulage können Riester-Sparerinnen und -Sparer für kindergeldberechtigte Kinder eine staatliche Riester-Kinderzulage erhalten. Die Förderung erfolgt jährlich und ist abhängig vom Geburtsjahr des Kindes sowie vom laufenden Kindergeldanspruch.

Folgende Punkte sind für die Kinderzulage relevant

  • Höhe der Kinderzulage: Für Kinder, die ab dem 01. Januar 2008 geboren wurden, werden 300 € pro Jahr ausbezahlt. Für Kinder, die vor dem 01. Januar 2008 geboren wurden, sind es 185 € pro Jahr (Stand: 2026).

  • Voraussetzungen: Es gibt einen Anspruch auf Kindergeld. Die Zulage wird lediglich dann gewährt, wenn alle Voraussetzungen für die Riester-Förderung erfüllt sind.

  • Zahlungsempfang: Bei Ehepaaren wird die Kinderzulage in der Regel automatisch der Mutter zugeordnet. Eine Übertragung auf den Vater ist per Antrag möglich.

  • Dauer der Förderung: Die Zahlung erfolgt, solange Kindergeld gezahlt wird, in der Regel bis zum 18. Lebensjahr, bei Ausbildung oder Studium bis maximal zum 25. Lebensjahr.

Berufseinsteigerbonus für junge Erwachsene

Junge Erwachsene, die früh mit der Altersvorsorge beginnen, können von einem zusätzlichen staatlichen Zuschuss profitieren: dem Berufseinsteigerbonus. Dieser ergänzt die reguläre Riester-Zulage und richtet sich gezielt an Personen unter 25 Jahren.

Diese Punkte gelten für den Berufseinsteigerbonus

  • Höhe des Bonus: Der Berufseinsteigerbonus beträgt einmalig 200 € und wird zusätzlich zur regulären Grundzulage gezahlt (Stand: 2026).

  • Zielgruppe: Der Bonus richtet sich an Personen, die bei Abschluss ihres Riester-Vertrags jünger als 25 Jahre sind. Entscheidend ist, dass zu Beginn des Beitragsjahres (in der Regel am 01. Januar) das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet ist.

  • Voraussetzungen: Um den Berufseinsteigerbonus zu erhalten, ist der Abschluss eines zertifizierten Riester-Vertrags erforderlich sowie die Einzahlung des notwendigen Mindesteigenbeitrags.

  • Gesamtförderung im ersten Jahr: In Kombination mit der Grundzulage von 175 € kann die staatliche Förderung im ersten Jahr bis zu 375 € betragen (Stand: 2026).

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Welche Besonderheiten und Vorgaben gelten bei Riester-Verträgen?

Da der Gesetzgeber bei Riester-Verträgen eine 100-prozentige Beitragsgarantie vorschreibt, durften Anbieter wie Kapitalanlagegesellschaften lediglich begrenzt in Aktien oder Aktienfonds investieren. Ein sinkender Garantiezins, auch Höchstrechnungszins genannt, ein niedriger Referenzzins und ein fallender Basiszins machten klassische Riester-Renten unattraktiv. Zudem schmälern hohe Vertriebs- und Verwaltungskosten die reale Sparleistung der Kundinnen und Kunden.

Hinweis: Sofern Sparende die Riester-Rente noch vor der regulären Auszahlungsphase in Anspruch nehmen, kann es passieren, dass die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) alle Zulagen zurückverlangt. Dadurch vermindert sich der Rückkaufswert erheblich. Eine Ausnahme besteht, wenn Sparende eine Immobilie finanzieren möchten.

Wie wird die Riester-Zulage berechnet?

Die Formel zur Ermittlung des optimalen Eigenbeitrags lautet wie folgt:

Mindesteigenbeitrag = 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens − Zulagen

Der Gesamtbeitrag (Eigenbeitrag + Zulagen) ist auf maximal 2.100 € begrenzt (inklusive Zulagen) und entspricht mindestens dem Sockelbeitrag von 60 € (Stand: 2026). Nutzen Sie unseren Artikel zum Riester-Rente-Rechner als ersten Einstieg, um mehr über die Grundlagen der Förderung und die optimale Sparleistung zu erfahren.

Beispielrechnung: Eine alleinstehende Person mit einem rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen von 40.000 € im Jahr hat ein Kind, das 2010 geboren wurde. Für diesen Fall lässt sich der Eigenbeitrag zur vollen Riester-Zulage wie folgt berechnen:

  • 4 % von 40.000 € = 1.600 €

  • Zulagen: 175 € Grundzulage + 300 € Kinderzulage = 475 €

  • Erforderlicher Eigenanteil: 1.600 € − 475 € = 1.125 € jährlich (etwa 94 € pro Monat).

Was mache ich bei einer Rückforderung der Riester-Zulagen?

Kommt es zu einer Rückforderung der Riester-Zulage durch die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), liegen meist konkrete Gründe vor. Dazu zählen sogenannte schädliche Verwendungen wie die Kündigung des Vertrags, zu viel gezahlte Zulagen aufgrund fehlerhafter Angaben, unvollständige Eigenbeiträge oder ein Wegfall der Förderberechtigung.

In solchen Fällen gelten folgende Schritte:

  1. Bescheid prüfen: Riester-Sparende können den Festsetzungsbescheid der ZfA sorgfältig auf Inhalte und Berechnungsgrundlagen prüfen.

  2. Einspruch einlegen: Wenn die Rückforderung unberechtigt erscheint, kann innerhalb eines Monats schriftlich Einspruch bei der ZfA eingelegt werden.

  3. Vertragsalternativen prüfen: Vor einer Kündigung kann es sinnvoll sein, den Vertrag beitragsfrei zu stellen oder den Anbieter zu wechseln, um Rückzahlungen zu vermeiden.

  4. Fristen einhalten: Stimmt die Zulagenbescheinigung des Anbieters nicht, lässt sich innerhalb eines Jahres ein Antrag auf Festsetzung bei der ZfA stellen (§ 90 Abs. 4 EStG). Ergeht daraufhin ein fehlerhafter Festsetzungsbescheid, bleibt ein Monat Zeit für den Einspruch.

Wie kann ich die Riester-Zulage beantragen?

Damit die Riester-Zulagen fristgerecht gutgeschrieben werden, ist der Zulagenantrag spätestens bis zum Ende des zweiten Kalenderjahres nach dem jeweiligen Beitragsjahr bei der ZfA einzureichen. Mit dem Riester-Dauerzulagenantrag kann der jeweilige Anbieter die Riester-Zulage ebenfalls beantragen. Nach Abschluss einer Riester-Rente übernimmt dieser die Kommunikation mit der ZfA und sorgt dafür, dass alle zutreffenden Riester-Zulagen berücksichtigt werden.

Um die Riester-Zulage zu beantragen, reicht der Anbieter folgende Informationen ein:

  • Allgemeine Informationen wie Name und Geburtsdatum

  • Anschrift

  • Sozialversicherungsnummer

  • Angaben zu kindergeldberechtigten Kindern (für die Kinderzulage)

  • Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID)

Von der Riester-Rente zum neuen Altersvorsorgedepot wechseln

Viele Sparerinnen und Sparer prüfen derzeit, wie sie ihre bestehende Altersvorsorge flexibler und rentabler gestalten können. Wer künftig von einer traditionellen Riester-Rente in das geplante Altersvorsorgedepot wechseln möchte, kann dies nach dem verabschiedeten Reformgesetz in der Regel über einen nahtlosen Kapitalübertrag tun. Dabei wird der alte Vertrag nicht einfach aufgekündigt; stattdessen überträgt sich das angesparte Guthaben direkt auf den neuen Anbieter. Der große Vorteil bei einem regelkonformen Übertrag ist, dass die bisherigen staatlichen Zulagen und die gewährten Steuervorteile in der Regel erhalten bleiben, sodass eine schädliche Verwendung vermieden werden kann.

Im Gegensatz zu klassischen Verträgen verzichtet das neue Altersvorsorgedepot weitgehend auf starre Beitragsgarantien, wodurch Anbieter das Geld flexibler in Einzelaktien, klassische Investmentfonds sowie börsengehandelte Indexfonds (ETFs) investieren können. Vor einem Wechsel lohnt es sich daher, eventuelle Wechselgebühren des aktuellen Anbieters zu prüfen und die laufenden Kosten sorgfältig zu vergleichen, damit am Ende mehr von der Sparleistung für den Ruhestand übrig bleibt.

Warteliste: Das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot kommt

Warteliste: Altersvorsorgedepot

Ab Januar 2027 startet die neue Generation der Altersvorsorge. Das bedeutet für Sie: 

  • Bis zu 540 € staatliche Förderung pro Jahr. Auch Selbstständige sind erstmals förderberechtigt. 

  • Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus

  • Bis zu 497 € Steuererstattung p. a.

  • Bestehende Riester-Verträge können übertragen werden

Das Altersvorsorgedepot bietet gleich zweifache Steuervorteile: Einzahlungen sind bis zu 1.800 € pro Jahr als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Bei der Auszahlung kann es dank Halbeinkünfteverfahren zu Steuervorteilen kommen.

Tragen Sie sich jetzt kostenlos auf unserer Warteliste ein. Sie erhalten eine Nachricht, sobald das Altersvorsorgedepot startet. Anlagen in Wertpapieren unterliegen Kursschwankungen.

Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen oder zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß § 2 StBerG befähigten Person.

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  • Nina Doll
    Autorin: Nina Doll

    Freelance Content Writerin

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