Ob sich eine Riester-Rente für Sie lohnt, hängt entscheidend von Ihrem Versicherungsstatus ab. Besonders attraktiv ist sie für Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind (zum Beispiel über die Künstlersozialkasse) oder über eine riesternde Eheperson mittelbar förderberechtigt sind.
Wenn Sie als Freiberuflerin oder Freiberufler nicht pflichtversichert sind, profitieren Sie oft mehr von der Basisrente (Rürup-Rente). Dabei sollten Sie jedoch neben den hohen Steuervorteilen auch die produktspezifischen Einschränkungen (wie das fehlende Kapitalwahlrecht) beachten.
Durch die geplante Altersvorsorgereform soll das neue Altersvorsorgedepot eingeführt werden. Dieses soll allen Selbstständigen einen unkomplizierten Zugang zu staatlich geförderten Wertpapier- und ETF-Anlagen ermöglichen.
Die Riester-Rente wurde ins Leben gerufen, um das sinkende Niveau der gesetzlichen Rentenzahlungen durch eine geförderte private Vorsorge zu ergänzen. Das System ist in zwei Phasen unterteilt:
Ansparphase
Jährliche Einzahlungen (Eigenbeitrag + Staatliche Zulagen)
Sonderausgabenabzug: Maximal 2.100 € geförderter Höchstbeitrag pro Jahr, der steuerlich ansetzbar ist
Wertentwicklung / Zinserträge
Lebenslange Rentenzahlung: Die Auszahlungen unterliegen der nachgelagerten Besteuerung mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz im Ruhestand. Dieser ist im Alter in der Regel niedriger als während des Erwerbslebens.
Einmalige Kapitalauszahlung: Zu Beginn der Rentenphase können Sie bis zu 30 % des Guthabens als Einmalzahlung erhalten. Dieser Betrag wird im Jahr der Auszahlung voll versteuert.
Todesfall in der Ansparphase: Das Guthaben kann ohne Verlust der staatlichen Förderung auf den Riester-Vertrag Ihrer Ehepartnerin oder Ihres Ehepartners übertragen werden. Bei einer Vererbung an Dritte müssen die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden.
Um die volle Zulagenförderung zu erhalten, zahlen Sparerinnen und Sparer jährlich mindestens 4 % ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen, maximal jedoch 2.100 € abzüglich der Zulagen, als Eigenbeitrag in ihren Vertrag ein. Bei geringem oder keinem Einkommen reicht oft schon der Mindestbeitrag von 60 € im Jahr aus. Detaillierte Informationen zur Riester-Rente finden Sie auf unserer Seite Vor- und Nachteile der Riester-Rente.
Grundsätzlich kann jede Person in Deutschland privat fürs Alter vorsorgen. Die staatlichen Zulagen und die Steuervorteile der Riester-Rente erhalten jedoch nur förderberechtigte Personen. Der Gesetzgeber unterscheidet hierbei zwei Gruppen von Selbstständigen.
Sie sind unmittelbar riesterberechtigt, wenn Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind und eigene Pflichtbeiträge leisten. Dazu zählen unter anderem:
Künstlerinnen, Künstler und Publizierende: Personen, die über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind.
Handwerkerinnen und Handwerker: In den ersten 18 Jahren der Selbstständigkeit (sofern eine Eintragung in die Handwerksrolle vorliegt).
Bestimmte Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer: Zum Beispiel freiberufliche Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, Hebammen, Entbindungspfleger, Seelotsen sowie Küstenfischerinnen und Küstenfischer.
Eltern in der Kindererziehungszeit: Pflichtversicherte in den ersten drei Jahren nach der Geburt eines Kindes.
Angehörige freier Berufe (zum Beispiel Ärztinnen, Ärzte, Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Architektinnen und Architekten), die über berufsständische Versorgungswerke abgesichert sind, gehören nicht zu den unmittelbar Förderberechtigten. Auch Gewerbetreibende und Freiberuflerinnen sowie Freiberufler, die von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit sind, haben keinen direkten Anspruch auf die Riester-Förderung. Für diese Gruppe kommen häufig alternative Vorsorgewege infrage.
Wenn Sie zu den pflichtversicherten Selbstständigen gehören, bietet die Riester-Rente oft attraktive Möglichkeiten für den Vermögensaufbau.
Um die volle Zulagenförderung (175 € Grundzulage plus Kinderzulage: 185 € pro Jahr für vor 2008 geborene Kinder, 300 € pro Jahr für ab 2008 geborene Kinder) vom Staat zu erhalten, investieren Sparerinnen und Sparer jährlich mindestens 4 % ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens. Davon werden die staatlichen Zulagen abgezogen.
Ein sorgfältiger Produktvergleich ist bei der Wahl einer privaten Altersvorsorge unerlässlich. Die Verträge unterscheiden sich in ihrer Struktur stark, was besonders für die Riester-Rente gilt. Ein genauer Blick auf die folgenden Merkmale kann dabei helfen, eine informierte Entscheidung zu treffen.
Wenn Sie aus einem Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit wechseln, bleibt Ihr Förderstatus für das laufende Jahr rückwirkend bestehen. Für die darauffolgenden Jahre können Sie den Vertrag beitragsfrei stellen (das Kapital verzinst sich weiter, Sie erhalten aber keine neuen Zulagen) oder ihn kündigen. Eine Kündigung wird jedoch als „förderschädliche Verwendung“ eingestuft, sodass Sie alle bisher erhaltenen Zulagen und Steuervorteile an den Staat zurückzahlen müssen.
Sichern Sie sich den entscheidenden Vorteil:
Gehören Sie nicht zu den pflichtversicherten Selbstständigen, stehen Ihnen andere, teils steuerlich attraktivere Wege für die private Altersvorsorge offen.
Sie können die Förderung auch indirekt nutzen. Wenn Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner beziehungsweise Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner rentenversicherungspflichtig angestellt ist und aktiv riestert, sind Sie mittelbar förderberechtigt. Es genügt dann, den Sockelbeitrag von 60 € p. a. in einen eigenen Vertrag einzuzahlen, um die Grundzulage zu erhalten. Alternativ können Sie durch die Ausübung eines Minijobs, bei dem Sie freiwillig eigene Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung aufstocken, die unmittelbare Förderberechtigung erlangen.
Die Basisrente, oft als Rürup-Rente bezeichnet, wurde speziell für Selbstständige und Freiberuflerinnen sowie Freiberufler entwickelt, die steuerlich gefördert vorsorgen möchten.
Hohe Steuervorteile: Sie können hohe Summen als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Im Jahr 2026 liegt der geförderte Höchstbetrag bei 30.826 € p. a. für Ledige und 61.652 € p. a. für Verheiratete.
Wichtige Einschränkungen: Im Gegensatz zur Riester-Rente bietet die Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht. Das bedeutet, eine Einmalauszahlung ist ausgeschlossen; das Kapital wird ausschließlich als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt. Zudem ist der Vertrag nicht beleihbar und kann im Todesfall nur an die Ehepartnerin, den Ehepartner oder an kindergeldberechtigte Kinder vererbt werden.
Mit einer geplanten Reform soll voraussichtlich ab 2027 das neue Altersvorsorgedepot starten. Vom Altersvorsorgedepot können alle profitieren. Angestellte und Selbstständige, völlig unabhängig vom Status in der Rentenversicherung. Geplant ist der Wegfall starrer Beitragsgarantien, sodass Sie flexibel in zertifizierte ETF- und Wertpapierportfolios investieren können. Zudem sollen Gelder aus bestehenden Riester-Verträgen voraussichtlich förderunschädlich in das neue System übertragen werden können.
Die wichtigsten geplanten Punkte
Volle Zulagenförderung für alle: Der Zugang zur staatlichen Förderung soll unabhängig von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht gelten.
Angepasste Zulagenstruktur: Die Grundzulage soll auf bis zu 540 € pro Jahr steigen (gekoppelt an geförderte Eigenbeiträge).
Verzicht auf Beitragsgarantien: Einzahlungen sollen in zertifizierte Wertpapier- und ETF-Depots angelegt werden können.
Wechselmöglichkeit: Kapital aus bestehenden Riester-Verträgen soll voraussichtlich förderunschädlich übertragen werden können. Hierbei ist zu beachten, dass beim Altanbieter für die Übertragung Wechselkosten (in der Regel bis zu 150 €) anfallen können, unabhängig davon, wie lange der Vertrag bereits lief.

Ab Januar 2027 startet die neue Generation der Altersvorsorge. Das bedeutet für Sie:
Bis zu 540 € staatliche Förderung pro Jahr. Auch Selbstständige sind erstmals förderberechtigt.
Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus
Bis zu 497 € Steuererstattung p. a.
Bestehende Riester-Verträge können übertragen werden
Das Altersvorsorgedepot bietet gleich zweifache Steuervorteile: Einzahlungen sind bis zu 1.800 € pro Jahr als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Bei der Auszahlung kann es dank Halbeinkünfteverfahren zu Steuervorteilen kommen.
Tragen Sie sich jetzt kostenlos auf unserer Warteliste ein. Sie erhalten eine Nachricht, sobald das Altersvorsorgedepot startet. Anlagen in Wertpapieren unterliegen Kursschwankungen.
Hinweis für die Übergangszeit bis 2027: Falls Sie derzeit nicht riesterberechtigt sind, bieten sich bis zum Start der geplanten Reform alternative Optionen für den Vermögensaufbau an. Eine Möglichkeit stellen ungeförderte, kostengünstige ETF-Sparpläne in einem privaten Depot dar. So bewahren Sie sich Flexibilität und können ab 2027 entscheiden, ob Sie Kapital in das neue, geförderte Altersvorsorgedepot umschichten möchten.
Die steuerliche Hebelwirkung beider Systeme unterscheidet sich deutlich. Das folgende Beispiel zeigt einen selbstständigen Publizisten (Familienvater, zwei Kinder), der über die KSK pflichtversichert ist. Sein zu versteuerndes Jahreseinkommen liegt bei 90.000 € (Annahme zur steuerlichen Vereinfachung: Einzelveranlagung). Er plant eine jährliche Sparleistung von 5.500 €. Die Kinderzulagen fließen in den bereits bestehenden Riester-Vertrag seiner Frau.
Jahreseinkommen | 90.000 € | 90.000 € |
Grenzsteuersatz (Stand 2026) | 42 % | 42 % |
Geförderter Jahresbeitrag | 2.100 € (Höchstbetrag) | 5.500 € |
Staatliche Zulage | 175 € (Grundzulage) | Keine Zulage |
Rechnerische Steuerentlastung (42 %) | 882 € | 2.310 € |
Gegenrechnung Zulage | − 175 € | 0 € |
Tatsächliche Steuererstattung | 707 € | 2.310 € |
Gesamter staatlicher Vorteil | 882 € (Steuer + Zulage) | 2.310 € (rein steuerlich) |
Bei höheren Sparbeiträgen zeigt sich der Vorteil der Basisrente (Rürup-Rente): Während bei der Riester-Rente die staatliche Förderung strikt bei einem Höchstbeitrag von 2.100 € gedeckelt ist (Gesamtvorteil aus Steuer und Zulage: 882 €), lassen sich bei der Basisrente auch wesentlich höhere Beiträge voll steuerlich ansetzen. Bei 5.500 € Sparleistung erzielt der Selbstständige über die Basisrente eine Steuerersparnis von 2.310 €.
Ja, das staatlich geförderte Guthaben in einem Riester-Vertrag genießt während der Ansparphase einen umfassenden Pfändungsschutz. Solange Sie den Vertrag aktiv fördern lassen (über Zulagen oder den Sonderausgabenabzug) und die Beiträge im förderfähigen Rahmen liegen, zählt das Kapital bei einer Insolvenz oder Pfändung nicht zur Insolvenzmasse. Das Geld bleibt für Ihren Ruhestand erhalten.
Die Riester-Förderung orientiert sich am rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen. Bei schwankenden Einnahmen ist es ratsam, Ihren Eigenbeitrag frühzeitig im Jahr anzupassen. Der optimale Betrag liegt bei 4 % des Vorjahreseinkommens abzüglich der staatlichen Zulagen (maximal 2.100 €). So sichern Sie sich die vollen Zulagen, ohne mehr Kapital als nötig vertraglich zu binden.
Die staatlichen Zulagen werden nicht automatisch gutgeschrieben. Sie müssen einen Antrag bei Ihrem Anbieter einreichen. Dafür haben Sie rückwirkend zwei Jahre Zeit. Beispielsweise endet die Frist für Beitragszahlungen aus dem Jahr 2024 am 31. Dezember 2026. Am einfachsten ist die Einrichtung eines Dauerzulagenantrags. So übernimmt der Anbieter die jährliche Beantragung für Sie, solange sich Ihre Einkommens- und Familienverhältnisse nicht ändern.
Risikohinweis: Jede Anlage am Kapitalmarkt ist mit Chancen und Risiken behaftet. Der Kurs der Anlagen kann steigen oder fallen. Im äußersten Fall kann es zu einem vollständigen Verlust des angelegten Betrages kommen. Alle ausführlichen Informationen können Sie unter Risikohinweise nachlesen.
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