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Zuletzt aktualisiert: 20. August 2026

Riester-Rente ruhen lassen: Beitragsfreistellung, Alternativen & Auszahlungsregeln

Wie Sie Ihre Riester-Rente ruhen lassen und wann sie aufgelöst werden kann

Das Wichtigste in Kürze

  • Riester auflösen: Bei einer förderschädlichen Kündigung behält die ZfA alle erhaltenen Zulagen vom Guthaben ein. Dadurch sinkt der Auszahlungsbetrag.Zudem entfällt der Anspruch auf eine lebenslange Zusatzrente im Ruhestand.

  • Einzahlungen reduzieren: Sparerinnen und Sparer können Einzahlungen in den Riester-Vertrag reduzieren. Dadurch verringern sich gegebenenfalls auch die staatlichen Zulagen und die Steuervorteile.

  • Vertrag ruhen lassen: Sparerinnen und Sparer können ihren Riester-Vertrag beitragsfrei stellen. Ohne Eigenbeiträge stoppt für diesen Zeitraum die staatliche Zulagenförderung. Zudem entfällt der steuerliche Sonderausgabenabzug. Alle bereits gewährten Förderungen bleiben im Vertrag.

Warum ist das Auflösen der Riester-Rente meist nachteilig?

Das Auflösen einer Riester-Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenze gilt rechtlich als förderschädliche Verwendung. Sparerinnen und Sparer müssen die erhaltenen Zulagen und Steuererstattungen jedoch nicht selbst zurücküberweisen. Der Anbieter zieht diese Beträge direkt vom Guthaben ab und leitet sie an die Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) weiter. Anlegerinnen und Anleger erhalten im Anschluss automatisch den verringerten Restbetrag als Rückkaufswert ausgezahlt.

Was passiert, wenn sich Sparerinnen und Sparer das Geld vorab auszahlen lassen?

Eine vorzeitige Kündigung hat weitreichende finanzielle Folgen für Sparerinnen und Sparer. Bevor diese Entscheidung getroffen wird, empfiehlt es sich, die folgenden Auswirkungen auf die eigene Altersvorsorge zu kennen:

  1. Rückzahlung aller Förderungen: Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zieht sämtliche Grundzulagen, Kinderzulagen und Steuervorteile direkt vom Guthaben ab.

  2. Kosten und Abschläge: Der Versicherer oder die Bank berechnet Vertriebskosten und Verwaltungskosten, wodurch der tatsächliche Rückkaufswert sinkt.* 

  3. Verlust des Pfändungsschutzes: Ein geförderter Riester-Vertrag ist im Fall von Grundsicherung oder Bürgergeld geschützt. Wird der Vertrag aufgelöst, geht dieser Pfändungsschutz verloren und das Kapital wird als Vermögen angerechnet.

  4. Keine Zusatzrente im Ruhestand: Der Anspruch auf eine lebenslange Verrentung zur Schließung der Rentenlücke geht verloren.

* Hinweis: Bei Verträgen, die länger als 5 Jahre laufen, sind die regulären Abschluss- und Vertriebskosten bereits getilgt. Bei einer Kündigung fallen entsprechend vor allem Storno- oder Abwicklungsgebühren des Anbieters an.

Beispielrechnung zum Förderverlust bei Kündigung

Nehmen wir an, es wurde über 20 Jahre hinweg in einen Riester-Fondssparplan oder Banksparplan eingezahlt. In dieser Zeit wurden insgesamt 9.500 € an Zulagen (Grund- und Kinderzulage) sowie 3.500 € an Steuervorteilen über den Sonderausgabenabzug gewährt.

  • Gesamtes Vertragsguthaben: 45.000 €

  • Abzug der erhaltenen Zulagen: −9.500 €

  • Abzug der erhaltenen Steuervorteile: −3.500 € 

  • Verbleibender Rückkaufswert: max. 32.000 € (abzüglich etwaiger Abwicklungsgebühren des Anbieters)

Hinweis: Beim Rückkauf fällt bei Gewinnen zusätzlich die Einkommensteuer auf die Erträge an. Verbraucherschützer raten deshalb in den allermeisten Fällen dringend von einer förderschädlichen Kündigung ab. Alle wichtigen Fakten zur ordnungsgemäßen Auszahlung der Riester-Rente, zu den steuerlichen Regelungen und zu Ihren Optionen im Ruhestand haben wir Ihnen übersichtlich zusammengestellt.

Riester-Rente ruhen lassen: So funktioniert’s

Alternativ kann beim aktuellen Anbieter nichts mehr eingezahlt werden, ohne dass etwas ausgezahlt wird. Das trifft momentan auf jede vierte bis fünfte von 14,9 Millionen existenten Riester-Renten in Deutschland zu (Stand: 08/2026). Fachlich wird dies als Beitragsfreistellung der Riester-Rente bezeichnet. Diese ist sowohl vorübergehend im Pausenmodus als auch dauerhaft möglich. Die Entscheidung, ob die Riester-Rente bis zur wirklichen Rente ruhen gelassen wird oder ob nach ein paar Monaten wieder die Beitragszahlung aufgenommen wird, steht einem dabei frei.

Für die beitragsfreie Zeit erhalten Sparerinnen und Sparer keine staatlichen Zulagen, da der Staat nur aktive Einzahlungen fördert. Der Vorteil im Vergleich zur Kündigung ist, dass alle bisher gutgeschriebenen Förderungen und Steuervorteile im Vertrag erhalten bleiben. 

Bei fondsgebundenen Riester-Verträgen nimmt das verbleibende Guthaben weiterhin an den Wertentwicklungen der Märkte teil. 

Hinweis: Auch während der Beitragsfreistellung fallen weiterhin die Verwaltungskosten des Anbieters an, die das Guthaben mindern.

Wie wird die Riester-Rente beitragsfrei gestellt oder die Investitionen reduziert?

Dafür reicht ein kurzes, unterschriebenes Schreiben an den Anbieter. Es ist von Vorteil, sich vorab beim Anbieter zu informieren, auf welche Mindestsumme der Riester-Vertrag reduziert werden kann.

Was gehört in das Schreiben? 

  • Betreff: „Beitragsfreistellung / Herabsetzung der Beiträge für Riester-Vertrag Nr. [ … ]“

  • Wirksamkeit: Beitragsfreistellung zum nächstmöglichen Termin (vor der kommenden Lastschrift) fordern.

  • Kontostand: Anforderung einer schriftlichen Bestätigung über den aktuellen Vertragswert.

  • Werbestopp: Untersagung von Kontaktaufnahmen zur Rückwerbung.

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Vor- und Nachteile der Beitragsfreistellung im Überblick

Wer die Einzahlungen in die Riester-Rente pausieren möchte, kann dies grundsätzlich jederzeit machen. Eine sogenannte Beitragsfreistellung bietet Sparerinnen und Sparern eine kurzfristige finanzielle Entlastung. Gleichzeitig hat das Ruhendstellen des Vertrags jedoch auch langfristige Auswirkungen auf die spätere Altersvorsorge. Hier finden sich die zentralen Argumente für und gegen eine Beitragspause übersichtlich zusammengefasst:

Vorteile der Beitragsfreistellung

Keine Förderrückzahlung: Alle bisherigen Zulagen & Steuervorteile bleiben erhalten.

Erhalt der Beitragsgarantie: Die gesetzliche Beitragsgarantie gilt weiterhin zum Rentenstart.

Maximale Flexibilität: Die Beitragszahlung kann jederzeit wieder aufgenommen werden.

Nachteile der Beitragsfreistellung

Keine neuen Zulagen: Ohne Beitragszahlung entfallen weitere staatliche Zuschüsse.

Laufende Verwaltungskosten: Gebühren des Anbieters können die Rendite des Restguthabens schmälern.

Geringere spätere Rente: Durch fehlende Einzahlungen fällt der spätere Rentenbetrag niedriger aus.

Riester-Alternative

Wer den eigenen Riester-Vertrag beitragsfrei stellt, sucht häufig nach flexibleren Möglichkeiten für die private Altersvorsorge. Zwei staatlich geförderte und steueroptimierte Alternativen sind der ETF-Rürup-Vertrag und das geplante Altersvorsorgedepot. 

ETF Rürup

Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Beitragsgarantie von Riester-Verträgen ist die Fondsauswahl begrenzt und die Anlagestrategie meist konservativ. Das wirkt sich negativ auf die Gewinnchancen und somit auf die Rentenerträge aus. Sie möchten die Riester-Rente beitragsfrei stellen und suchen nach einer Alternative? Mit dem Raisin ETF Rürup haben Sie freie Fondsauswahl, auf Wunsch mit bis zu 100 % Aktien und können von möglichen Steuervorteilen profitieren.

Das neue Altersvorsorgedepot

Das Altersvorsorgedepot löst die bisherige Riester-Rente ab. Ab 2027 können bestehende Riester-Verträge und das darin angesparte Vermögen in das neue Altersvorsorgedepot übertragen werden.

Das neue System bietet Sparerinnen und Sparern deutlich mehr Flexibilität beim Vermögensaufbau. Die strikte Pflicht zur vollständigen Beitragsgarantie entfällt, was bedeutet, dass ein größerer Teil Ihrer Anlage in renditestärkere Anlageklassen wie Aktien, beispielsweise über ETFs, fließen kann. Dies eröffnet Chancen auf einen höheren Wertzuwachs, birgt jedoch gleichzeitig marktbedingte Verlustrisiken.

Gleichzeitig bleibt die staatliche Unterstützung erhalten. Wer in das Altersvorsorgedepot einzahlt, profitiert weiterhin von staatlichen Zulagen und steuerlichen Vorteilen. So unterstützt der Staat aktiv den eigenen langfristigen Vermögensaufbau.

Für aktuelle Anlegerinnen und Anleger besteht kein Handlungsdruck. Die bestehenden Verträge können wie gewohnt fortgeführt werden. Der Wechsel in das neue Depot ist völlig freiwillig. Jede beziehungsweise jeder entscheidet selbst, welcher Weg am besten zu der persönlichen finanziellen Situation passt.

Warteliste: Das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot kommt

Raisin Altersvorsorgedepot 2027

Ab Januar 2027 startet die neue Generation der Altersvorsorge. Das bedeutet für Sie: 

  • Bis zu 540 € staatliche Förderung pro Jahr. Auch Selbstständige sind erstmals förderberechtigt. 

  • Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus

  • Bis zu 497 € Steuererstattung p. a.

  • Bestehende Riester-Verträge können übertragen werden

Das Altersvorsorgedepot bietet gleich zweifache Steuervorteile: Einzahlungen sind bis zu 1.800 € pro Jahr als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Bei der Auszahlung kann es dank Halbeinkünfteverfahren zu Steuervorteilen kommen.

Tragen Sie sich jetzt kostenlos auf unserer Warteliste ein. Sie erhalten eine Nachricht, sobald das Altersvorsorgedepot startet. Anlagen in Wertpapieren unterliegen Kursschwankungen.

Häufige Fragen zum Thema Riester-Rente ruhen lassen

Dieser Sonderfall nennt sich Wohn-Riester. Sparerinnen und Sparer schließen diese Variante entweder direkt neu ab oder funktionieren eine bestehende Riester-Rente um. Die gesetzliche Regelung erlaubt die förderunschädliche Entnahme des Kapitals, um eine selbstgenutzte Immobilie zu finanzieren. Die Entnahme löst den Vertrag nicht auf. Stattdessen erfasst die Zentrale Zulagenstelle (ZfA) den entnommenen Betrag auf einem virtuellen Wohnförderkonto, um ihn im Rentenalter nachzuversteuern. Mit dieser Förderung unterstützt der Staat gezielt den Erwerb von mietfreiem Wohneigentum im Alter. Der Wohn-Riester ist somit eine staatlich geförderte Immobilienfinanzierung. 

Ja. Die Beitragszahlung kann jederzeit wieder aufgenommen werden. Es reicht eine kurze Mitteilung an den Anbieter mit der Angabe des gewünschten monatlichen Eigenbeitrags.

Im Falle einer Erwerbsminderung oder beim Tod von Sparerinnen und Sparern gelten besondere Regeln für die Vererbbarkeit des angesparten Kapitals. Tritt der Todesfall vor dem Rentenbeginn ein, entscheidet der Familienstand über die weitere Verwendung des Sparguthabens. Ehepartnerinnen und Ehepartner besitzen die Option, das Kapital förderunschädlich auf den eigenen Altersvorsorgevertrag zu übertragen. Für andere Erben greifen abweichende gesetzliche Bestimmungen, die bei der Nachlassregelung eine Rolle spielen. Die rechtlichen Vorgaben zur Riester-Rente im Todesfall bestimmen den genauen Ablauf sowie alle Fristen für Angehörige.

Risikohinweis: Jede Anlage am Kapitalmarkt ist mit Chancen und Risiken behaftet. Der Kurs der Anlagen kann steigen oder fallen. Im äußersten Fall kann es zu einem vollständigen Verlust des angelegten Betrages kommen. Alle ausführlichen Informationen können Sie unter Risikohinweise nachlesen.

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  • Nina Doll
    Autorin: Nina Doll

    Freelance Content Writerin

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