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Zuletzt aktualisiert: 15. Juli 2026

Vor- und Nachteile der Riester-Rente

Lohnt sich der Klassiker vor dem neuen Altersvorsorgedepot 2027 noch?

Das Wichtigste in Kürze

  • Altersvorsorge: Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge, die Sparerinnen und Sparern eine lebenslange Rente bietet. Nach der Ansparphase erhält man mindestens die eingezahlten Beiträge zuzüglich der staatlichen Zulagen über die gesetzliche Beitragsgarantie zurück.

  • Förderung: Der Staat fördert die private Altersvorsorge in Form von Riester-Zulagen. Familien mit Kindern sowie Geringverdienende können von einer besonders hohen Förderquote profitieren.

  • Steuervorteil: Beiträge können bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 € pro Person und Kalenderjahr als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Besitzen Ehepartner jeweils einen eigenen Vertrag und sind zulagenberechtigt, verdoppelt sich der maximal absetzbare Betrag bei der Zusammenveranlagung auf insgesamt 4.200 €.

Was ist die Riester-Rente?

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge in Deutschland. Sie wurde im Jahr 2002 eingeführt, um das sinkende Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen und Sparerinnen und Sparern einen finanziellen Anreiz für den eigenständigen Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge zu bieten. Das Grundprinzip dieser Rentenversicherung basiert auf dem Zusammenspiel von eigenen Sparbeiträgen und direkten staatlichen Zuschüssen, die als Zulagen bezeichnet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich die Belastung durch zusätzliche Steuervorteile weiter senken.

Ein prägendes Merkmal klassischer Riester-Verträge ist die gesetzlich vorgeschriebene Beitragsgarantie von 100 %. Diese Regelung verpflichtet die Produktanbieter dazu, zum Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Eigenbeiträge sowie alle geflossenen staatlichen Zulagen für die Rente bereitzuhalten. Das angesparte Kapital darf somit nicht unter den Wert der nominalen Gesamteinzahlungen fallen. In der späteren Ruhestandsphase wird das angesparte Vermögen als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt, um eine verlässliche Planbarkeit im Alter zu gewährleisten.

Welche Formen kann die Riester-Rente haben?

Die Riester-Förderung ist nicht an ein einziges Standardprodukt gebunden. Der Gesetzgeber hat verschiedene Durchführungswege zertifiziert, um unterschiedlichen Anlegertypen und Sparzielen gerecht zu werden. Grundsätzlich lässt sich die Riester-Rente in vier Hauptformen unterteilen: 

Der Riester-Fondssparplan

Bei einem Riester-Fondssparplan investiert man zu wechselnden Anteilen in aktive Investmentfonds oder alternativ kosteneffiziente ETFs und Indexfonds. Durch die gesetzlich verpflichtende Beitragsgarantie kann die Fondsauswahl sehr eingeschränkt und damit die Anlage konservativ sein.

Der Riester-Banksparplan

Ein Riester-Banksparplan kombiniert einen staatlich geförderten Riester-Vertrag mit einem klassischen Sparkonto. Die Ertragschancen sind bei dieser Anlageform typischerweise niedrig. Aufgrund der langanhaltenden Niedrigzinsphase der Europäischen Zentralbank (EZB) von der Finanzkrise bis Mitte 2022 konnten Banken kaum noch nennenswerte Guthabenzinsen erwirtschaften. Dadurch war es für sie schwierig, die gesetzliche Beitragsgarantie profitabel abzusichern. Aus diesem Grund ist das Marktangebot für Sparerinnen und Sparer heute sehr überschaubar.

Wohn-Riester und Riester-Bausparvertrag

Der sogenannte Wohn-Riester ist eine besondere Form der privaten Altersvorsorge, die direkt mit einem Immobilienkredit verbunden ist. Bei dieser Variante wird kein Kapital für eine spätere Rentenzahlung gespart. Stattdessen nutzt man die staatliche Unterstützung unmittelbar, um selbstgenutztes Wohneigentum zu erwerben, zu bauen oder eine bestehende Immobilienfinanzierung zu tilgen. Die Vorsorge besteht hierbei im mietfreien Wohnen im Alter. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gilt dieses Modell als vergleichsweise komplex. Eine detaillierte Übersicht zu allen Voraussetzungen und Vorteilen finden Sie in unserem Artikel zum Wohn-Riester.

Eine spezifische Unterform des Wohn-Riesters ist der Riester-Bausparvertrag. Dieser verbindet einen herkömmlichen Bausparvertrag mit der Riester-Rente und dient der Vorbereitung auf einen geplanten Immobilienkauf oder Immobilienbau. Das Modell eignet sich für Sparerinnen und Sparer, die sich frühzeitig feste Zinsen für ein späteres Darlehen sichern möchten.

Riester-Rentenversicherung

Die klassische oder fondsgebundene Riester-Rentenversicherung gehört zu den am weitesten verbreiteten Wegen dieser privaten Altersvorsorge. Sparerinnen und Sparer schließen hierbei einen Vorsorgevertrag mit einem Lebensversicherungsunternehmen ab. Die eingezahlten Beiträge werden entweder konventionell mit einer festen Verzinsung angelegt oder bei fondsgebundenen Policen in Investmentfonds investiert, um an den Entwicklungen der Kapitalmärkte zu partizipieren.

Wie bei allen zertifizierten Riester-Modellen stellt die gesetzliche Beitragsgarantie sicher, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die erbrachten Eigenbeiträge sowie die staatlichen Zulagen für die Rente bereitstehen. Ein wesentlicher Vorteil dieser Absicherung ist die verlässliche und kalkulierbare Rentenzahlung bis zum Lebensende. Kritisch anzumerken sind jedoch die oft komplexen Gebührenstrukturen, da anfallende Abschluss- und Verwaltungskosten insbesondere in der Anfangsphase die Renditechancen belasten können.

Für wen lohnt sich die Riester-Rente? Die Vorteile im Überblick

Die Attraktivität einer Riester-Rente wird primär an der individuellen Förderquote gemessen. Dabei ist das System so aufgebaut, dass die persönliche Lebenssituation (Einkommen und die Anzahl der Kinder) über die tatsächliche Rendite entscheidet. Aus dem Zusammenspiel von direkten Zulagen und Steuervorteilen ergeben sich spezifische Kernvorteile für bestimmte Personengruppen. Zusätzlich bestehen weitere Vorzüge.

Staatliche Zulagen für Familien und Geringverdienerinnen sowie Geringverdiener

Der Staat unterstützt Sparerinnen und Sparer unter bestimmten Voraussetzungen mit finanziellen Zuschüssen, um den privaten Vermögensaufbau gezielt zu fördern. Besonders Familien und Personen mit einem geringeren Einkommen können von diesen staatlichen Zulagen profitieren, um langfristig eine verlässliche finanzielle Basis aufzubauen.

  • Grundzulage: Der Staat gewährt eine  Grundzulage in Höhe von 175 € pro Kalenderjahr für jede förderberechtigte Person. 

  • Kinderzulage (Geburt ab 2008): Für jedes kindergeldberechtigte Kind, das ab dem 1. Januar 2008 geboren wurde, fließt eine zusätzliche Förderung von 300 € pro Jahr in den Vertrag. 

  • Kinderzulage (Geburt vor 2008): Für Kinder, die vor dem 1. Januar 2008 geboren wurden, beträgt die jährliche Zulage 185 € pro Kind, solange ein gesetzlicher Anspruch auf Kindergeld besteht.

  • Berufseinsteigerbonus: Wer beim Abschluss des Riester-Rentenvertrags das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält einen einmaligen Bonus von 200 €, welcher die reguläre Grundzulage erhöht.

Hinweis zu den Einzahlungsbedingungen:

  • Die 4-Prozent-Regel für ungekürzte Zulagen: Gemäß § 86 EStG besteht der Anspruch auf die oben genannten Zulagen in voller Höhe nur dann, wenn pro Kalenderjahr der gesetzliche Mindesteigenbeitrag eingebracht wurde. Dieser beträgt 4%des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr, vermindert um die zu erwartenden Zulagen. Wird dieser Wert unterschritten, kürzt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) alle Zulagen streng anteilig im Verhältnis der fehlenden Summe.

  • Der gesetzliche Sockelbetrag: Unabhängig von Einkommensminderungen gilt eine absolute Untergrenze (Sockelbetrag) von 60€ pro Jahr (5 € monatlich). Dieser Betrag ist von unmittelbar Zulagenberechtigten (zum Beispiel Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfängern) eigenständig einzuzahlen, um die staatliche Förderung zu erhalten.

Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug

Riester-Sparerinnen und Riester-Sparer schätzen die steuerlichen Vorteile der privaten Altersvorsorge: Investitionen in die Riester-Rente sind unter anderem mit bis zu 2.100 € im Jahr von der Steuer absetzbar. Im Zuge der Einkommensteuererklärung führt das Finanzamt eine sogenannte Günstigerprüfung durch. Der Fiskus prüft dabei, ob der persönliche Steuerabzug über die Sonderausgaben vorteilhafter ist als die reinen Zulagen. Ist dies der Fall, wird die Differenz als Steuererstattung direkt ausbezahlt.

Rechenbeispiel: Steuervorteil bei der Riester-Rente

ParameterWert

Zu versteuerndes Einkommen im Vorjahr

45.000 €

Erforderliche Gesamtleistung (4 % Regel)

1.800 €

Abzug der zustehenden Grundzulage

− 175 €

Tatsächlicher Jahres-Eigenbeitrag des Sparers

1.625 €

Persönlicher Grenzsteuersatz

33,38 %

Steuerersparnis auf die Gesamtsumme (max. gefördert 2.100 €)

600,84 €

Abzug der bereits gutgeschriebenen Zulage

− 175,00 €

Effektive zusätzliche Steuererstattung über das Finanzamt

425,84 €

Darüber hinaus gilt die nachgelagerte Besteuerung. Diese sieht vor, dass Rentenzahlungen erst in der Auszahlungsphase  besteuert werden. Da der persönliche Grenzsteuersatz sowie der Durchschnittssteuersatz im Ruhestand meist deutlich niedriger ausfallen als während der aktiven Erwerbsphase, bleibt die tatsächliche Steuerbelastung im Alter in der Regel geringer. Dies führt unterm Strich zu einer spürbaren Steuerersparnis.

Absicherung der Riester-Rente vor Bürgergeld und Pfändung

Das staatlich geförderte Riester-Kapital genießt in der Ansparphase einen erweiterten rechtlichen Schutz gegenüber dem allgemeinen Pfändungs- und Sozialrecht. Im Falle eines Bezugs von Bürgergeld gehört das Vertragsguthaben zum geschützten Vermögen (Schonvermögen) und muss vor dem Erhalt staatlicher Leistungen nicht verwendet oder aufgelöst werden. 

Zudem ist das Kapital inklusive der Zulagen pfändungssicher, sofern der Vertrag laufend im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge gefördert bespart wird. Das bedeutet, das angesparte Kapital darf weder bei einer Privatinsolvenz noch bei Sozialhilfebezug (zum Beispiel Bürgergeld oder Grundsicherung) angerechnet werden.

Hinweis für Geringverdiener: Seit der Einführung eines speziellen gesetzlichen Freibetrags ist sichergestellt, dass bis zu 281,50 € monatlich aus einer privaten Riester-Rente im Alter anrechnungsfrei bleiben und nicht von der staatlichen Grundsicherung abgezogen werden.

Welche Nachteile hat die Riester-Rente?

Die Riester-Rente steht seit vielen Jahren in der Kritik von Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützern. Ein wesentlicher Kritikpunkt sind die vergleichsweise hohen Gebührenstrukturen. Diese Verträge unterliegen zudem Marktschwankungen, wodurch die anfallenden Kosten die langfristigen Ertragschancen belasten können.

Die Nachteile der Riester-Rente als Altersvorsorge im Überblick:

  • Die gesetzliche Beitragsgarantie als Einschränkung von langfristigen Renditechancen

  • Vollständig nachgelagerte Besteuerung der Rente

  • Die 30-Prozent-Grenze bei der Einmalauszahlung 

  • Eingeschränkte Vererbbarkeit

  • Komplexe Verträge

  • Hohe Abschluss- und Verwaltungskosten 

  • Fehlende Flexibilität durch den fixen Verrentungszwang in der Auszahlungsphase.

Begrenzte Renditechancen durch die Beitragsgarantie

Bis zur gesetzlichen Neuregelung 2027 gilt für alle Anbieter von Riester-Verträgen eine strikte 100-Prozent-Beitragsgarantie. Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, bei der Auszahlung der Rente mindestens die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen zu garantieren. 

Obwohl die Europäische Zentralbank (EZB) die Leitzinsen seit 2022 wieder deutlich angehoben hat (auf 2,25 % im Jahr 2026), wirkt die vergangene Niedrigzinsphase bei vielen Verträgen fatal nach. Um die gesetzliche Garantie bei vergangenen Markteinbrüchen abzusichern, mussten die Anbieter erhebliche Kapitalanteile aus renditestarken Aktienfonds abziehen und in damals niedrig verzinsten Rentenpapieren einfrieren.

Dieses Phänomen (sogenannter Cash-Lock) sorgt dafür, dass Millionen Altverträge trotz der Zinswende unflexibel bleiben: Das Kapital steckt in den alten Sicherheitstöpfen fest und kann selbst bei steigenden Aktienmärkten nicht mehr in gewinnbringende globale Aktien-ETFs umgeschichtet werden. Die reale Rendite vieler Altverträge liegt nach Abzug der aktuellen Inflation und der hohen Produktkosten weiterhin im negativen Bereich.

Nachgelagerte Besteuerung der Riester-Rente

Die Steuerfreiheit in der Ansparphase wird durch die nachgelagerte Besteuerung ausgeglichen. Alle Auszahlungen aus einem Riester-Vertrag müssen in der Rentenphase zu 100 % mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. Zwar ist dieser im Alter meist niedriger als im Erwerbsleben, dennoch reduziert die Steuerlast die Nettorente spürbar. 

30-prozentige Einmalzahlung und der Verrentungszwang

Ein zentrales Merkmal der Riester-Rente ist die eingeschränkte finanzielle Entscheidungsfreiheit beim Übergang in den Ruhestand. Da das System auf eine lebenslange Absicherung ausgelegt ist, unterliegen die Verträge einem weitgehenden Verrentungszwang: Der verbleibende Großteil des Vermögens muss zwingend in eine lebenslange monatliche Rentenzahlung oder in strukturierte Auszahlungspläne fließen.

Um Sparerinnen und Sparern dennoch einen gewissen Spielraum zu bieten, erlaubt der Gesetzgeber zu Beginn dieser Phase eine Teil-Einmalauszahlung von bis zu 30 % des gesamten Vertragsguthabens. Bei sehr geringem Sparguthaben kann zudem eine Abfindung als steuerlich begünstigte Kleinbetragsrente erfolgen, um Kleinstrenten zu vermeiden.

Tipp für Anlegerinnen und Anleger: Weiterführende Details und anschauliche Berechnungsbeispiele finden Sie in unserem ausführlichen Artikel zur Auszahlung der Riester-Rente.

Eingeschränkte Vererbbarkeit und Langlebigkeitsrisiko

Stirbt die Sparerin oder der Sparer vor dem Renteneintritt, kann das Guthaben auf den Riester-Vertrag der Ehepartnerin beziehungsweise des Ehepartners übertragen werden. Stirbt sie oder er jedoch in der Rentenphase, ist das Geld ohne teure Zusatzvereinbarungen (wie eine Rentengarantiezeit oder einen Hinterbliebenenschutz) für die Erbenden verloren. Weiterführende Informationen zu den gesetzlichen Regelungen und Erbschaftsoptionen bietet Ihnen unser Ratgeberartikel zur Riester-Rente im Todesfall.

Komplexe Verträge

Ein wesentlicher Nachteil der Riester-Rente liegt in der hohen Komplexität und der mangelnden Transparenz der Verträge. Strenge bürokratische Vorgaben verpflichten Sparerinnen und Sparer dazu, ihre Eigenbeiträge bei Einkommensänderungen eigenständig anzupassen und Lebensereignisse wie Heirat oder Geburt laufend zu melden, um eine Kürzung der Zulagen zu verhindern. Zudem erschweren verschachtelte Strukturen in den Produktinformationsblättern den direkten Vergleich zwischen den einzelnen Anbietern.

Die Kostenstruktur der Riester-Rente: Darauf gilt es zu achten

Die Kosten für einen Riester-Rentenvertrag können bei einigen Anbietern sehr hoch ausfallen. Viele Tarife sind mit verschiedenen Gebühren belastet, die den tatsächlichen Sparanteil der Einzahlungen reduzieren und die positiven Effekte der staatlichen Förderung spürbar mindern.

Sämtliche Kosten werden im Produktinformationsblatt transparent über die sogenannten Effektivkosten ausgewiesen. Man sollte dabei besonders auf folgende Positionen achten:

  • Abschluss- und Vertriebskosten: Diese Beträge werden meist in den ersten fünf Jahren direkt mit den eingezahlten Sparbeiträgen verrechnet. Dies führt oft dazu, dass das Guthaben von Sparerinnen und Sparern anfangs nur sehr langsam wächst, da die Beiträge primär für die Deckung dieser Initialkosten verwendet werden.

  • Verwaltungskosten: Hierbei handelt es sich um laufende Gebühren für die Kontoführung und Administration, welche die jährliche Wertentwicklung mindern.

  • Garantiekosten: Diese zusätzlichen Entgelte verlangen Anbieter für die Absicherung der gesetzlich vorgeschriebenen Beitragsgarantie.

Gut zu wissen beim Auslandsaufenthalt: Nicht nur hohe Gebühren können die Rendite schmälern, sondern auch der Wohnsitz spielt eine Rolle. Staatliche Zulagen und Steuervorteile müssen nämlich dann an den Staat zurückgezahlt werden, wenn im Ruhestand der Wohnsitz dauerhaft in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) verlegt wird.

Das Altersvorsorgereformgesetz: Was ändert sich ab 2027 durch das Altersvorsorgedepot?

Dieses am 8. Mai 2026 vom Bundesrat final beschlossene Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz, kurz: AVRG) wird die staatlich geförderte Altersvorsorge in Deutschland ab dem 1. Januar 2027 grundlegend modernisieren.

Im Gegensatz zur Riester-Rente entfällt beim staatlichen Altersvorsorgedepot die strenge Kapitalgarantie beziehungsweise Beitragsgarantie. Was zunächst ungewohnt klingt, ist für die langfristige Renditeerwartung ein entscheidender Vorteil: Dadurch können Anlegerinnen und Anleger ihr Kapital renditestark in kostengünstige ETFs und Fondssparpläne investieren, ohne dass ein Großteil der Rendite durch hohe Garantiekosten oder teure Verwaltungskosten klassischer Versicherungsverträge aufgezehrt wird.

Wichtige Neuerungen des Altersvorsorgedepots ab 2027 im Überblick:

  • Einbeziehung von Selbstständigen: Erstmals können auch rund 3,6 Millionen Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke (wie zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte oder Architektinnen und Architekten) die volle staatliche Förderung nutzen.

  • Kosteneffizienz durch Standardprodukte: Staatlich zertifizierte Standarddepots müssen von den Anbietern besonders kostengünstig und transparent gestaltet werden, um verbraucherunfreundliche Gebührenstrukturen zu verhindern.

  • Höhere Steuervorteile: Steuerzahlerinnen und Steuerzahler können voraussichtlich jährliche Eigenbeiträge in Höhe von bis zu 3.000 € steuerlich geltend machen oder alternativ von einer direkten staatlichen Förderung mit einer Zulage von 20 % profitieren.

  • Flexiblere Auszahlungen: Statt des alten, fixen Verrentungszwangs können Sparerinnen und Sparer im Alter neben einer lebenslangen Leibrente auch flexible Auszahlungspläne bis zum 85. Lebensjahr wählen. Das restliche Vermögen bleibt während dieser Phase voll vererbbar.

Das neue Altersvorsorgedepot verbindet damit ab 2027 die Flexibilität des Kapitalmarkts mit den Vorteilen einer staatlichen Förderung. Anlegerinnen und Anleger erhalten dadurch die Möglichkeit, im Rahmen ihrer privaten Vorsorge renditeorientiert zu investieren.

Warteliste: Das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot kommt

Warteliste: Altersvorsorgedepot

Ab Januar 2027 startet die neue Generation der Altersvorsorge. Das bedeutet für Sie: 

  • Bis zu 540 € staatliche Förderung pro Jahr. Auch Selbstständige sind erstmals förderberechtigt. 

  • Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus

  • Bis zu 497 € Steuererstattung p. a.

  • Bestehende Riester-Verträge können übertragen werden

Das Altersvorsorgedepot bietet gleich zweifache Steuervorteile: Einzahlungen sind bis zu 1.800 € pro Jahr als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Bei der Auszahlung kann es dank Halbeinkünfteverfahren zu Steuervorteilen kommen.

Tragen Sie sich jetzt kostenlos auf unserer Warteliste ein. Sie erhalten eine Nachricht, sobald das Altersvorsorgedepot startet. Anlagen in Wertpapieren unterliegen Kursschwankungen.

Handlungsoptionen für Inhaberinnen und Inhaber von Riester-Verträgen

Mit dem Inkrafttreten der neuen Reform ergeben sich für Sparerinnen und Sparer ab Januar 2027 drei gesetzlich geregelte Wege: 

  • Fortführen des Riester-Vertrages: Bestehende Riester-Verträge genießen vollständigen Bestandsschutz und können unverändert zu den alten Konditionen weiter bespart werden.

  • Beitragsfreistellung (Ruhendstellung): Die Verträge können jederzeit beitragsfrei gestellt werden, um die eigenen Einzahlungen zu stoppen. Bei einer Freistellung bleibt das bisher angesparte Kapital inklusive aller staatlichen Zulagen und Steuervorteile auf dem Vertrag erhalten. Es findet keine Rückforderung durch den Staat statt. 

  • Übertrag in das neue Altersvorsorgedepot (ab 2027): Das Reformgesetz erlaubt ab dem 1. Januar 2027 den förderunschädlichen Übertrag des gebildeten Riester-Kapitals auf das neue Altersvorsorgedepot. Alle bisher erhaltenen Zulagen bleiben beim Anbieterwechsel vollständig erhalten.

Häufige Fragen zur Riester-Rente

Der Eigenbeitrag kann jederzeit angepasst oder auf das gesetzliche Minimum (mindestens 25 € monatlich) gesenkt werden. Zu beachten ist jedoch, dass sich bei einer Unterschreitung des individuellen Mindesteigenbeitrags (4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens) die staatlichen Zulagen prozentual verringern.

Die Auszahlung beginnt regulär mit dem Eintritt in die gesetzliche Altersrente (frühestens ab dem 62. Lebensjahr bei Verträgen ab Mai 2012). Zu Beginn der Auszahlungsphase sind bis zu 30 % des Gesamtkapitals als Einmalzahlung auszahlbar. Der verbleibende Betrag wird als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt. Die gesamte Auszahlung unterliegt der vollen nachgelagerten Besteuerung.

Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher (insbesondere Einzelpersonen sowie Besserverdienerinnen und Besserverdiener) kann es sich lohnen, die Konditionen einer Riester-Rente mit den angekündigten Möglichkeiten des neuen Altersvorsorgedepots ab dem 1. Januar 2027 individuell zu vergleichen, um von potenziell höheren Renditechancen ohne Beitragsgarantie zu profitieren.

Risikohinweis: Jede Anlage am Kapitalmarkt ist mit Chancen und Risiken behaftet. Der Kurs der Anlagen kann steigen oder fallen. Im äußersten Fall kann es zu einem vollständigen Verlust des angelegten Betrages kommen. Alle ausführlichen Informationen können Sie unter Risikohinweise nachlesen.